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Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 17. April 2026 zur Änderung des § 18 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Mechernich und seine Ausschüsse - Regelung zur Positionierung der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in der Tagesordnung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mechernich |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Mechernich A 0148/2026
Der Bürgermeister X öffentlich
Az: StabL-Hol. nichtöffentlich
Datum: 13.05.2026
Ergebnis
An den ein- ja nein Enth.
stimmig
Stadtrat am 16.06.2026 TOP 14
Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 17. April 2026 zur Änderung des § 18 der Geschäftsordnung
für den Rat der Stadt Mechernich und seine Ausschüsse - Regelung zur Positionierung der
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in der Tagesordnung
Kostenstelle/Konto HH-Ansatz (Euro) bisher verfügt (Euro)
Mittel stehen haushaltsrechtlich - nicht -
zur Verfügung.
Mittel werden überplanmäßig -
außerplanmäßig - bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Bürgermeister: Erster Beigeordneter: Kämmerei:
gez. Michael Fingel (17.05.2026) gez. Thomas Hambach (18.05.2026) gez. Stefan Mannz (13.05.2026)
Sachbearbeiterin: federführender Fachbereich: Fachbereich :
gez. Manuela Holtmeier (13.05.2026) Stabsstelle Politik, Bürgermeisterbüro
RPA: Gleichstellungsbeauftragte: Fachbereich :
Beschlussvorschlag für das letztentscheidende Gremium:
Der Rat der Stadt Mechernich lehnt den Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 17. April 2026 ab, § 18 der
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Mechernich und seine Ausschüsse dahingehend zu ergänzen,
dass die Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtend „als Tagesordnungspunkt 2“
durchgeführt wird.
Begründung der Vorlage:
Die GRÜNE-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 17. April 2026 (siehe Anlage 1),
§ 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse dahingehend
zu ergänzen, dass der Satz „In jede Tagesordnung für Sitzungen des Rates ist eine
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner aufzunehmen“ um die Worte „als Ta-
gesordnungspunkt 2“ erweitert wird.
Die derzeitige Praxis zur Durchführung der Fragestunde für Einwohnerinnen und Ein-
wohner hat sich bewährt und gewährleistet einen sachgerechten sowie geordneten
Ablauf der Ratssitzungen. Die Fragestunde wird regelmäßig am Ende des öffentlichen
Sitzungsteils durchgeführt. Dieses Verfahren hat sich im Hinblick auf einen strukturier-
ten Sitzungsverlauf sowie eine sachbezogene Behandlung der Fragen als zweckmä-
ßig erwiesen.
Soweit die GRÜNE-Fraktion zur Begründung ihres Antrags ausführt, die Verlegung
der Einwohnerfragestunde an den Beginn der Sitzung diene einer bürgerfreundliche-
ren Gestaltung des Sitzungsablaufs, wird dieses Anliegen grundsätzlich nachvollzo-
gen. Die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an kommunalpolitischen Ent-
scheidungsprozessen stellt ein wesentliches Element kommunaler Demokratie dar.
Gleichwohl wird die beantragte Änderung weder als erforderlich noch als geeignet
angesehen, die Bürgerfreundlichkeit der Ratssitzungen wesentlich zu erhöhen.
Die bestehende Praxis ermöglicht es Einwohnerinnen und Einwohnern, zunächst die
Beratungen und Diskussionen des Rates zu verfolgen. Hierdurch können sich Fragen
im Verlauf der Sitzung konkretisieren, teilweise bereits beantworten oder gezielt auf
einzelne Beratungsgegenstände beziehen. Gleichzeitig trägt die derzeitige Reihen-
folge dazu bei, das allgemeine Interesse an den kommunalpolitischen Beratungen und
Entscheidungsprozessen insgesamt zu fördern.
Darüber hinaus ermöglicht die Durchführung der Einwohnerfragestunde gegen Ende
des öffentlichen Sitzungsteils einen unmittelbaren sachlichen Bezug zu den zuvor be-
handelten Tagesordnungspunkten. Fragen können auf Grundlage der aktuellen Bera-
tungen gestellt werden, wodurch die Einwohnerfragestunde an Aktualität und inhaltli-
cher Qualität gewinnt.
Soweit im Antrag darauf verwiesen wird, dass eine Platzierung zu Beginn der Sitzung
einen festen und besser planbaren Zeitpunkt schaffen solle, ist darauf hinzuweisen,
dass auch bei einer Festlegung als Tagesordnungspunkt 2 zeitliche Verschiebungen
nicht ausgeschlossen werden können. Bereits vorangehende Regularien oder Verfah-
renshandlungen können Einfluss auf den tatsächlichen Beginn des Tagesordnungs-
punktes haben. Ein vollständig verlässlicher Zeitpunkt lässt sich daher auch durch die
beantragte Änderung nicht gewährleisten.
Ferner ist die Einwohnerfragestunde nicht ausschließlich auf die Beantwortung einzel-
ner aktueller Fragen beschränkt, sondern als integraler Bestandteil des öffentlichen
Sitzungsablaufs zu verstehen. Die bisherige Handhabung trägt dazu bei, dass inte-
ressierte Einwohnerinnen und Einwohner die Sitzung insgesamt begleiten und kom-
munalpolitische Zusammenhänge besser nachvollziehen können.
Zudem hat sich die bestehende Regelung in der Praxis bewährt. Ein organisatorisches
oder inhaltliches Regelungsdefizit ist nicht erkennbar. Die Geschäftsordnung sollte
dem Rat weiterhin den erforderlichen Gestaltungsspielraum bei der Organisation des
Sitzungsablaufs belassen. Eine starre Festlegung einzelner Tagesordnungspunkte er-
scheint vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dem Rat, den Antrag abzulehnen.
Text aus PDF extrahiert