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Antrag der CDU und der FWG; hier: Vollumfängliche Informationen zum interkommunalen Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum (IKZ) in der Gemeinde Mandelbachtal

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMandelbachtal
Datum2026-08-12
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

CDU und FWG beantragen vollständige Informationen zum geplanten interkommunalen Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum (IKZ) in Mandelbachtal. Die Verwaltung erläutert, dass seit 2021 Gespräche zwischen den Wehrführungen und Bürgermeistern von Blieskastel, Gersheim und Mandelbachtal stattfanden, intensiviert ab 2024. Ein Zwei-Standorte-Modell mit Schwerpunkten in Blieskastel und Mandelbachtal wurde entwickelt. Der Gemeinderat soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen; Standort, Funktionen, Kosten und Zeitschiene bleiben offen für weitere Beratungen und kommunale Entscheidungen.

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Extrahierter Text

Gemeinde Mandelbachtal Mitteilungsvorlage Nr.: 2026355 Datum: 29.07.2026 Amt Fb IV - Bürgerdienste Sachbearbeiter/in Fries, Kai Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Mandelbachtal 12.08.2026 öffentlich zur Kenntnis Antrag der CDU und der FWG; hier: Vollumfängliche Informationen zum interkommunalen Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum (IKZ) in der Gemeinde Mandelbachtal Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ja nein Kostenträger Kostenstelle jährliche Folgekosten Personalkosten Sachkosten Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen Zuschussgeber Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 Summe aus Aufwand/Ertrag bzw. Auszahlung/Einzahlung Deckungsvorschlag Zur Verfügung stehende Mittel (Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag bereit zu Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag stellen Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.) Sach- und Rechtslage: Vorbemerkung Die Verwaltung begrüßt die Gelegenheit, den bisherigen Beratungs- und Entwicklungsstand zur beabsichtigten interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen gegenüber dem Gemeinderat zusammenhängend darzustellen und die mit dem Antrag aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Die Überlegungen zu einer solchen Zusammenarbeit sind über einen längeren Zeitraum schrittweise entstanden und wurden zunächst auf fachlicher und administrativer Ebene vorbereitet. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen bei komplexen kommunalen Vorhaben. Fachliche Gespräche, verwaltungsinterne Prüfungen und interkommunale Vorabstimmungen dienen gerade dazu, unterschiedliche Möglichkeiten zunächst zu untersuchen, offene Fragen zu identifizieren und einen hinreichend belastbaren Sachstand zu entwickeln, bevor die kommunalen Entscheidungsträger mit noch nicht ausreichend konkretisierten Überlegungen befasst werden. Solche vorbereitenden Gespräche ersetzen weder die Beteiligung der zuständigen Feuerwehrführung noch die Beratung und Entscheidung des Gemeinderates. Sie sollen vielmehr die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine spätere Beratung auf einer fachlich, organisatorisch, rechtlich und finanziell möglichst fundierten Grundlage erfolgen kann. Dieses Stadium ist nunmehr erreicht. Mit dem von der Stadt Blieskastel am 29. Juli 2026 vorgelegten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung liegt erstmals ein zusammenhängender schriftlicher Vorschlag vor, anhand dessen die bisherigen Überlegungen strukturiert geprüft und innerhalb der Gemeinde Mandelbachtal sowohl feuerwehrfachlich als auch verwaltungsseitig und kommunalpolitisch beraten werden können. Der Entwurf stellt ausdrücklich keine abschließende Festlegung dar. Insbesondere Standort, konkrete Ausgestaltung, Investitionsumfang, Haushaltsmittel und spätere Betriebsorganisation bleiben den weiteren Beratungen und den Entscheidungen der jeweils zuständigen kommunalen Organe vorbehalten. Die Verwaltung sieht deshalb den jetzigen Zeitpunkt als geeigneten Übergang von der vorbereitenden Arbeits- und Abstimmungsphase in eine strukturierte kommunalpolitische Beratung. Ziel sollte dabei sein, die unterschiedlichen fachlichen und politischen Sichtweisen zusammenzuführen, offene Fragen transparent zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung das Vorhaben für die Gemeinde Mandelbachtal einen nachhaltigen Mehrwert bieten kann. 1. Wie viele und welche Gespräche gab es mit den Wehrführungen und den Bürgermeistern der Stadt Blieskastel, der Gemeinde Gersheim und der Gemeinde Mandelbachtal und wann? Ab wann war der Saarpfalz-Kreis involviert und durch welche Personen? Antwort: Die Überlegungen zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der feuerwehrtechnischen Einrichtungen haben sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren aufeinander aufbauenden Beratungsstufen entwickelt. Bereits seit 2021 fanden hierzu erste Gespräche statt. Eine deutlich intensivere fachliche Abstimmung setzte im Jahr 2024 ein. In diesem Zusammenhang fanden wiederholt Beratungen zwischen den Wehrführungen der Stadt Blieskastel sowie der Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal statt. Auch die Bürgermeister der beteiligten Kommunen wurden im weiteren Verlauf einbezogen. Im Jahr 2024 fanden mehrfach Abstimmungen der Wehrführungen der drei Kommunen zu möglichen Konzepten einer interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen statt. Der Saarpfalz-Kreis war spätestens ab dem Jahr 2024 institutionell in den Beratungsprozess eingebunden. Die Abstimmung erfolgte zunächst insbesondere auf feuerwehrfachlicher Ebene und über entsprechende Arbeits- und Planungsstrukturen. Im weiteren Verlauf wurden auch der Kreisbrandinspekteur sowie die Leitungsebene des Saarpfalz-Kreises einbezogen. Die Beratungen erfolgten nicht durchgehend in einem festen Teilnehmerkreis. Je nach Gegenstand wurden die zuständigen Wehrführungen und Verwaltungsstellen hinzugezogen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung auch sachgerecht. In einer frühen Phase ging es zunächst darum, Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten und unterschiedliche Modelle fachlich zu bewerten. Erst mit zunehmender Konkretisierung war es sinnvoll, hieraus einen strukturierten Vorschlag für die weitere Beratung zu entwickeln. Die Überlegungen waren daher auch nicht von Beginn an auf das heute im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung dargestellte Modell festgelegt. Unterschiedliche Standort- und Organisationsvarianten wurden diskutiert und weiterentwickelt. Der nun vorliegende Entwurf ist damit das Ergebnis eines längeren fachlichen und administrativen Entwicklungsprozesses und keine einseitige oder bereits abschließend getroffene Festlegung einer der beteiligten Kommunen. 2. Welche Erkenntnisse konnten in diesen Gesprächen gewonnen werden bzw. gab es konkrete Ergebnisse? Antwort: Eine wesentliche Erkenntnis des bisherigen Beratungsprozesses besteht darin, dass eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Brand- und Bevölkerungsschutzes sowie bei den hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Vorteile bieten kann. Die Anforderungen an die kommunalen Feuerwehren haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Dies betrifft sowohl technische und organisatorische Anforderungen als auch außergewöhnliche Einsatzlagen, insbesondere Starkregen- und Hochwasserereignisse, länger andauernde Schadenslagen sowie die Bereiche Logistik, Atemschutz, Geräteprüfung, Ausbildung und die dauerhafte Sicherstellung der Einsatzbereitschaft. Gleichzeitig handelt es sich um einen investitions- und kostenintensiven Aufgabenbereich. Gerade bei spezialisierten Werkstatt-, Prüf-, Ausbildungs- und Logistikleistungen erscheint es deshalb sinnvoll zu prüfen, ob bestimmte technische Einrichtungen und Kapazitäten nicht ausschließlich isoliert für jede einzelne Kommune vorgehalten werden müssen, sondern Bedarfe und Investitionen soweit fachlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Dabei kann auf bereits bestehende Erfahrungen der interkommunalen Zusammenarbeit aufgebaut werden. Insbesondere die gemeinschaftliche Nutzung der Schlauchprüfungs- und -waschanlage in Mandelbachtal zeigt, dass eine solche Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen bereits heute praktisch funktioniert. Auch in anderen Verwaltungsbereichen bestehen bewährte interkommunale Strukturen. Als wesentliche fachliche Konkretisierung hat sich im bisherigen Beratungsverlauf ein Zwei-Standorte-Modell in Blieskastel und im Mandelbachtal herausgebildet. Dieses soll ermöglichen, funktionale Schwerpunkte zu bilden und zugleich erforderliche Ausweich-, Ersatz- und Redundanzkapazitäten vorzuhalten. Hintergrund sind unter anderem die Vielzahl der Löschbezirke, der zu betreuenden Fahrzeuge und Geräte sowie die Notwendigkeit, auch bei Ausfällen oder größeren Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Förderfähigkeit entsprechender Investitionen. Eine zwischen mehreren Kommunen abgestimmte Vorgehensweise kann den interkommunalen und regionalen Nutzen eines Vorhabens gegenüber dem Land deutlicher darstellen als voneinander unabhängige Einzelmaßnahmen. Hieraus ergibt sich keine Garantie auf eine bestimmte Förderung; die interkommunale Ausrichtung kann jedoch eine sachgerechte Grundlage für die Begründung entsprechender Förderanträge bilden. Ebenso wichtig ist, dass eine interkommunale Zusammenarbeit nicht zur Aufgabe der Eigenständigkeit der einzelnen Feuerwehren oder der kommunalen Entscheidungsbefugnisse führen soll. Die jeweilige Bedarfs- und Entwicklungsplanung, die örtliche Feuerwehrorganisation, die Standortentscheidungen sowie das Haushaltsrecht bleiben Angelegenheit der jeweiligen Kommune. Die bisherigen Beratungen haben damit vor allem gezeigt, dass eine abgestimmte Zusammenarbeit grundsätzlich sinnvoll sein kann. Ob und in welcher konkreten Form sie für Mandelbachtal umgesetzt wird, ist nun auf Grundlage des erreichten Planungsstandes gemeinsam mit der Feuerwehrführung und dem Gemeinderat weiter zu beraten. 3. Was war der Anlass für die Besprechung mit dem Staatssekretär des saarländischen Innenministeriums mit den Bürgermeistern von Blieskastel, Gersheim (vertreten durch den Hauptamtsleiter Heiko Rebmann) und Mandelbachtal am 30.06.2026 und wie war das Ergebnis? Antwort: Anlass der Besprechung am 30. Juni 2026 im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit Herrn Staatssekretär Torsten Lang war die zwischenzeitlich erreichte Konkretisierung der interkommunalen Überlegungen sowie die Frage, wie das weitere Verfahren fachlich, verwaltungsseitig und insbesondere zuwendungsrechtlich ausgestaltet werden könnte. Gegenstand war insbesondere die Möglichkeit, für die beabsichtigten Investitionen Bedarfszuweisungen oder andere staatliche Zuwendungen in Anspruch zu nehmen. Dabei spielen sowohl der interkommunale Charakter als auch der damit verbundene überörtliche Nutzen der geplanten Einrichtungen eine Rolle. Hinzu kommt die besondere Bedeutung des Brand- und Bevölkerungsschutzes als unmittelbar sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich. Bei dem Gespräch wurden weder Standorte abschließend festgelegt noch bestimmte Bauprogramme oder Förderbeträge zugesagt. Vielmehr ging es darum, zu klären, auf welcher Grundlage aus den bisherigen fachlichen Überlegungen ein gegenüber dem Land nachvollziehbarer und förderrechtlich belastbarer interkommunaler Ansatz entwickelt werden kann. Auch das Übersendungsschreiben der Stadt Blieskastel vom 30. Juli 2026 nimmt auf die im Gespräch am 30. Juni 2026 erörterte Möglichkeit einer Zuschussförderung in Form einer Bedarfszuweisung Bezug und ordnet diese als Grundlage für die weitere Konkretisierung des interkommunalen Vorhabens ein. Im Ergebnis bestand Einvernehmen darüber, dass die drei Kommunen ihre bisherige Zusammenarbeit weiter konkretisieren und hierzu zunächst eine gemeinsame fachliche und rechtliche Grundlage erarbeiten sollten. Hieraus entstand der Auftrag, einen Entwurf für eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zu erstellen. Die Stadt Blieskastel hat daraufhin auf Grundlage des bis dahin bekannten Beratungsstandes einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Dieser liegt seit dem 29. Juli 2026 vor und wurde der Gemeinde Mandelbachtal als Beratungs- und Arbeitsgrundlage zur eigenen Prüfung übersandt. Damit ist nun ein Punkt erreicht, an dem die bis dahin überwiegend vorbereitenden fachlichen und administrativen Gespräche in eine strukturierte Beratung innerhalb der beteiligten Kommunen überführt werden können. Für Mandelbachtal bedeutet dies insbesondere, dass der Entwurf nun durch Verwaltung, Feuerwehrführung und Gemeinderat geprüft, verändert, ergänzt oder auch in einzelnen Punkten verworfen werden kann. Ziel ist anschließend, soweit ein entsprechender kommunaler Konsens erreicht werden kann, eigenständige, aber untereinander abgestimmte Förderanträge der jeweils investierenden Kommunen vorzubereiten. 4. IKZ in der Gemeinde Mandelbachtal: a) Welche Aufgaben soll das IKZ-Zentrum erfüllen? Wie soll die konkrete Umsetzung in Mandelbachtal aussehen? Ist hauptamtliches Personal geplant? Wenn ja, wieviel und in welchen Besoldungsbereichen? Antwort: Die gegenwärtigen Überlegungen für den Standort Mandelbachtal befinden sich weiterhin in einem planerischen und fachlichen Abstimmungsprozess. Die im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Angaben geben den derzeitigen Informations- und Beratungsstand wieder und stellen weder ein verbindliches Raumprogramm noch eine abschließende Vorgabe für die Gemeinde Mandelbachtal dar. Nach dem derzeitigen Entwurf ist für Mandelbachtal ein interkommunal nutzbarer Feuerwehr- und Werkstattstandort vorgesehen. Als mögliche Funktionsbereiche werden insbesondere eine Schlauchreinigungs- und Schlauchprüfeinrichtung, Schlauch-, Material- und Logistiklager, Einrichtungen zur Geräteprüfung und Gerätewartung, Werkstattbereiche für Elektro- und Funktechnik, Fahrzeug- und Logistikstellplätze, Ausbildungs-, Schulungs- und Übungsflächen, Einrichtungen zur Reinigung und Trocknung von Einsatzbekleidung, Räume für Führung und Koordination sowie ergänzende Lager- und Unterstützungsbereiche für Starkregen- und Hochwasserlagen betrachtet. Die bisherigen Planungsüberlegungen gehen von einer Nutzfläche von etwa 1.365 Quadratmetern sowie ergänzenden Übungsflächen und einem gesonderten Flächenanteil für interkommunale Nutzungen aus. Diese Werte sind ausdrücklich lediglich Planungswerte. Innerhalb des Zwei-Standorte-Modells soll der funktionale Schwerpunkt des regelmäßigen interkommunalen Benutzungsangebots für die Schlauchreinigung und Schlauchprüfung in Mandelbachtal liegen. Weitere Werkstatt- oder Ausweichkapazitäten an beiden Standorten bleiben möglich, soweit hierfür ein fachlicher oder wirtschaftlicher Bedarf besteht. Eine abschließende Entscheidung über Funktionen, Größe und betriebliche Organisation ist noch nicht getroffen. Diese Punkte sind im weiteren Verfahren insbesondere unter Beteiligung der Verwaltung und der Feuerwehrführung der Gemeinde Mandelbachtal zu konkretisieren. Konkrete Personalplanungen bestehen derzeit nicht. Weder die Zahl möglicher hauptamtlicher Kräfte noch bestimmte Besoldungs- oder Entgeltgruppen sind bislang festgelegt. Ob einzelne Leistungen später durch ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, vorhandenes kommunales Personal, zusätzliches hauptamtliches Personal oder durch eine Kombination dieser Möglichkeiten erbracht werden, ist Bestandteil eines noch zu erarbeitenden Betriebskonzeptes. Eine seriöse Aussage über konkrete Stellenzahlen wäre deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. b) Welche Infrastruktur der IKZ sollen in Mandelbachtal angesiedelt werden? Wurde dies mit den Löschbezirken bzw. den Leitungen der Mandelbachtaler Werkstätten besprochen? Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Ergebnis? Antwort: Hinsichtlich der derzeit in Betracht gezogenen Infrastruktur wird auf die Ausführungen zu Frage 4 a) verwiesen. Der gegenwärtige Arbeits- und Planungsstand umfasst insbesondere die im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung genannten Werkstatt-, Logistik-, Ausbildungs- und Unterstützungsbereiche. Bereits im Jahr 2024 fanden mehrere Beratungen der Wehrführungen der Stadt Blieskastel sowie der Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal zu den grundsätzlichen Möglichkeiten und zur konzeptionellen Ausgestaltung einer interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen statt. In welchem Umfang darüber hinaus einzelne Löschbezirke, Verantwortliche bestehender Werkstattbereiche oder sonstige Funktionsträger der Feuerwehr Mandelbachtal bereits zu den heute konkret in Betracht gezogenen einzelnen Funktionsbereichen eingebunden wurden, wird im Rahmen der derzeitigen verwaltungsinternen und feuerwehrfachlichen Aufarbeitung bis zur Sitzung erhoben. Dies gilt gleichermaßen für die Frage nach den jeweiligen Zeitpunkten und konkreten Ergebnissen einzelner Abstimmungen. Die Verwaltung sieht hierin keinen Widerspruch zum bisherigen Vorgehen. Die bisherigen Gespräche dienten zunächst der Entwicklung eines fachlich grundsätzlich tragfähigen Modells. Mit dem nun vorliegenden schriftlichen Entwurf besteht erstmals eine konkrete Grundlage, anhand derer die einzelnen Funktionsbereiche strukturiert und im Zusammenhang geprüft werden können. Genau diese Prüfung soll nun unter Einbindung der zuständigen Stellen der Gemeinde Mandelbachtal und insbesondere der Feuerwehrführung erfolgen. Die im Entwurf enthaltenen Angaben können dabei konkretisiert, geändert, ergänzt oder reduziert werden. Maßgeblich ist, dass die abschließende Ausgestaltung des Mandelbachtaler Standortes den tatsächlichen örtlichen Bedarfen und den feuerwehrfachlichen Anforderungen der Gemeinde Rechnung trägt. c) Wo soll das IKZ in Mandelbachtal aufgebaut werden? Es wurde mehrfach der Standort „Große Heide“ angeführt, dort gibt es aktuell allerdings keine gemeindeeigenen freien Grundstücke. Wurden alternative Standorte geprüft? Antwort: Eine abschließende Standortentscheidung für die Gemeinde Mandelbachtal ist bislang nicht getroffen. Aus interkommunaler Sicht ist insbesondere eine verkehrsgünstige Lage mit guter Erreichbarkeit der beteiligten Kommunen von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde in den bisherigen Beratungen insbesondere der Bereich entlang der B 423 betrachtet. Das Gewerbegebiet Große Heide stellt, wie im Brandschutzbedarfsplan vorgeschlagen, innerhalb dieses Bereichs eine mögliche Standortoption dar, da von dort sowohl die Gemeinde Gersheim als auch die Stadt Blieskastel gut erreichbar sind. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung greift diesen bisherigen Beratungsstand auf, stellt jedoch keine abschließende Standortentscheidung dar. Die Grundstücks- und Standortentscheidung bleibt ausdrücklich dem Gemeinderat der Gemeinde Mandelbachtal sowie den erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbehalten. Der Standort Große Heide ist damit weder durch die interkommunale Zusammenarbeit vorgegeben noch bereits verbindlich beschlossen. Im Zuge der nun anstehenden weiteren Konkretisierung ist deshalb auch die Standortfrage nochmals umfassend zu betrachten. Dabei sind gegebenenfalls alternative Grundstücke anhand ihrer Verfügbarkeit, verkehrlichen Erreichbarkeit, planungsrechtlichen Eignung, der funktionalen Anforderungen des Vorhabens sowie der wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine abschließende Standortentscheidung sollte erst auf Grundlage einer solchen vergleichenden Betrachtung getroffen werden. d) Welche Zeitschiene ist für die Errichtung des IKZ Mandelbachtal vorgesehen? Antwort: Eine verbindliche Zeitschiene für Planung und Errichtung eines interkommunal nutzbaren Feuerwehr- und Werkstattstandortes in Mandelbachtal besteht derzeit nicht. Voraussetzung für eine belastbare zeitliche Planung ist zunächst, dass die fachlichen Grundzüge des Vorhabens, der Funktionsumfang, die Standortfrage sowie eine ausreichend belastbare Kostenplanung weiter konkretisiert werden. Hieran schließen sich die erforderlichen kommunalen Entscheidungen, die haushaltsrechtliche Veranschlagung, die Abstimmung der Fördermöglichkeiten sowie die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte an. Angesichts des fortgeschrittenen Haushaltsjahres 2026 kann im weiteren Verfahren geprüft werden, ob und in welchem Umfang bereits für das Haushaltsjahr 2027 Planungs- oder Haushaltsansätze berücksichtigt werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass bis dahin ein hinreichend konkretisierter Planungsstand vorliegt. Eine Vorentscheidung über eine Umsetzung im Jahr 2027 ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Unabhängig von einer späteren Ausführungsplanung können bereits vorher belastbare Größenordnungen zum Flächenbedarf und zu den Investitionskosten ermittelt werden. Diese können zugleich Grundlage für die weitere Abstimmung der Fördermöglichkeiten mit dem Ministerium sein. Unterschiedliche Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeiten der beteiligten Kommunen sind dabei möglich. Die Gemeinde Mandelbachtal bestimmt den zeitlichen Ablauf ihres eigenen Vorhabens innerhalb ihrer Zuständigkeit selbst. e) Wie hoch werden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des IKZ Mandelbachtal sein? Werden sich die IKZ-Kommunen an den Kosten für Bau und Betrieb beteiligen und wenn ja zu welchen Teilen und in welcher Höhe? Antwort: Eine belastbare Aussage über die Investitions- und späteren Betriebskosten eines Standortes in Mandelbachtal ist derzeit noch nicht möglich. Die Höhe hängt insbesondere von der Standortwahl, dem endgültigen Raum- und Funktionsprogramm, der technischen Ausstattung, den erforderlichen Außen- und Übungsflächen sowie dem späteren Betriebskonzept ab. Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung sieht hierzu eine klare finanzielle Grundstruktur vor. Danach plant, finanziert, errichtet und betreibt grundsätzlich jede Standortkommune ihre eigene Einrichtung in eigener Zuständigkeit und auf eigene Rechnung. Für Mandelbachtal bedeutet dies, dass ein von der Gemeinde verwirklichtes Standortvorhaben grundsätzlich von ihr selbst getragen und auch die hierfür vorgesehenen Bedarfszuweisungen oder sonstigen staatlichen Zuwendungen von der Gemeinde selbst beantragt würden. Eine Verpflichtung der Stadt Blieskastel oder der Gemeinde Gersheim, sich anteilig an den Investitions-, Bau-, Unterhaltungs- oder Betriebskosten des Mandelbachtaler Standortes zu beteiligen, ist im derzeitigen Konzept nicht vorgesehen. Umgekehrt besteht auch für Mandelbachtal keine Verpflichtung, sich an den Investitionskosten eines Blieskasteler Vorhabens zu beteiligen. Bewilligte staatliche Zuwendungen würden den von der jeweiligen Standortkommune zu finanzierenden Eigenanteil mindern. Eine hiervon abweichende gemeinsame Investitionsfinanzierung wäre nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich und würde ihrerseits die erforderlichen kommunalen Entscheidungen voraussetzen. Davon zu unterscheiden ist die spätere tatsächliche Benutzung einer Einrichtung durch andere Kommunen oder sonstige Stellen. Für konkrete Leistungen sollen nach dem gegenwärtigen Konzept Gebühren, Entgelte oder sonstige angemessene Kostenbeiträge erhoben werden. Einzelheiten wären später in einer Benutzungs- und Abrechnungsregelung festzulegen. Eine feste prozentuale Aufteilung der Bau- oder Betriebskosten zwischen Blieskastel, Gersheim und Mandelbachtal besteht daher derzeit nicht. f) Mit welchen Zuschüssen kann gerechnet werden? Antwort: Eine konkrete Höhe der zu erwartenden Zuwendungen kann zum derzeitigen Planungsstand noch nicht belastbar angegeben werden. Voraussetzung für eine weitergehende Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ist zunächst, dass für das Vorhaben in Mandelbachtal ein hinreichend konkretisiertes Raum- und Funktionsprogramm, eine belastbare Bedarfsdarstellung, eine fachgerechte Kostenermittlung sowie ein Finanzierungsplan vorliegen. Die Besprechung am 30. Juni 2026 im Ministerium diente insbesondere dazu, die grundsätzliche Förderperspektive und die Möglichkeit einer Zuschussförderung in Form einer Bedarfszuweisung zu erörtern. Eine verbindliche Förderquote oder konkrete Förderhöhe wurde dabei nicht festgelegt. Sobald für Mandelbachtal ein ausreichend konkretisiertes Vorhabenkonzept und eine belastbare Kostenschätzung vorliegen, kann die Förderkulisse mit dem Ministerium weiter abgestimmt werden. Dabei ist insbesondere zu klären, welche Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden können, welche förderrechtlichen Begrenzungen bestehen und welcher kommunale Eigenanteil sich daraus voraussichtlich ergibt. Die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe erfolgt erst im jeweiligen Zuwendungsverfahren. 5. Fragen zur Presseberichterstattung der Saarbrücker Zeitung vom 15.07.2026 und dem Brief aus Teilen Feuerwehr vom 13.07.2026 a) bis d) Antwort: Aufgrund der weiterhin bestehenden Urlaubszeit konnten die vorgenannten Fragen noch nicht mit den verantwortlichen Personen erörtert werden. e) Welche Eigenmittel und für welche Haushaltsjahre muss die Gemeinde im Falle einer Zuweisung einplanen? Antwort: Die erforderlichen Mittel hängen sowohl von der weiteren Planung etwaiger Gebäude als auch der zeitlichen Planung ab. Konkrete Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt scheinen unseriös. 6. Gibt es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der drei Wehrführungen, wie das IKZ zukünftig aufgestellt sein soll? Wenn ja, welche? Antwort: Der Verwaltung sind derzeit keine unterschiedlichen Auffassungen bekannt. Abschließende Bewertung der Verwaltung Aus Sicht der Verwaltung befindet sich das Vorhaben nicht am Ende eines bereits abgeschlossenen Entscheidungsprozesses, sondern am Beginn einer nunmehr belastbar möglichen kommunalpolitischen Entscheidungsfindung. Die bisherigen Gespräche und fachlichen Abstimmungen waren erforderlich, um überhaupt einen ausreichend konkreten Gegenstand für eine sachgerechte Beratung entwickeln zu können. Eine frühere Befassung mit noch weitgehend offenen und wechselnden Einzelüberlegungen hätte aus Sicht der Verwaltung weder zu einer effizienteren Beratung noch zu einer belastbareren Entscheidungsgrundlage geführt. Mit dem nun vorliegenden Entwurf der Verwaltungsvereinbarung hat sich dies geändert. Er bündelt erstmals die wesentlichen fachlichen, organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Grundgedanken in einem schriftlichen Gesamtkonzept. Zugleich lässt er ausdrücklich diejenigen Fragen offen, die innerhalb der Gemeinde Mandelbachtal noch zu klären und letztlich durch die zuständigen Stellen und kommunalen Organe zu entscheiden sind. Die Verwaltung sieht deshalb gerade jetzt den geeigneten Zeitpunkt, die bisherige vorbereitende Phase zu verlassen und das Vorhaben gemeinsam mit der Feuerwehrführung und dem Gemeinderat weiterzuentwickeln. Dabei sollte aus Sicht der Verwaltung nicht die Frage im Vordergrund stehen, welche der bisher diskutierten Einzelvorstellungen sich durchsetzt. Entscheidend ist vielmehr, ob es gelingt, aus den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen und kommunalen Interessen ein Konzept zu entwickeln, das der Feuerwehr Mandelbachtal dauerhaft leistungsfähige technische Strukturen bietet, die vorhandenen ehrenamtlichen Strukturen stärkt, sinnvolle interkommunale Synergien nutzt, ausreichende Redundanz und Ausfallsicherheit schafft, wirtschaftlich und haushalterisch tragfähig ist und zugleich eine möglichst gute Grundlage für eine Förderung durch das Land bietet. Der vorliegende Entwurf ist hierfür eine Beratungsgrundlage – nicht das Ergebnis der noch zu führenden Beratung.

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