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Antrag der CDU und der FWG; hier: Vollumfängliche Informationen zum interkommunalen Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum (IKZ) in der Gemeinde Mandelbachtal
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mandelbachtal |
| Datum | 2026-08-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und FWG beantragen vollständige Informationen zum geplanten interkommunalen Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum (IKZ) in Mandelbachtal. Die Verwaltung erläutert, dass seit 2021 Gespräche zwischen den Wehrführungen und Bürgermeistern von Blieskastel, Gersheim und Mandelbachtal stattfanden, intensiviert ab 2024. Ein Zwei-Standorte-Modell mit Schwerpunkten in Blieskastel und Mandelbachtal wurde entwickelt. Der Gemeinderat soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen; Standort, Funktionen, Kosten und Zeitschiene bleiben offen für weitere Beratungen und kommunale Entscheidungen.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Mandelbachtal
Mitteilungsvorlage Nr.: 2026355
Datum: 29.07.2026
Amt Fb IV - Bürgerdienste
Sachbearbeiter/in Fries, Kai
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Mandelbachtal 12.08.2026 öffentlich zur Kenntnis
Antrag der CDU und der FWG; hier: Vollumfängliche Informationen
zum interkommunalen Feuerwehr- und Katastrophenschutzzentrum
(IKZ) in der Gemeinde Mandelbachtal
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Kostenträger Kostenstelle
jährliche Folgekosten Personalkosten
Sachkosten
Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen
Zuschussgeber
Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
Summe aus Aufwand/Ertrag bzw.
Auszahlung/Einzahlung
Deckungsvorschlag
Zur Verfügung stehende Mittel
(Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag
bereit zu
Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag
stellen
Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.)
Sach- und Rechtslage:
Vorbemerkung
Die Verwaltung begrüßt die Gelegenheit, den bisherigen Beratungs- und
Entwicklungsstand zur beabsichtigten interkommunalen Zusammenarbeit im
Feuerwehrwesen gegenüber dem Gemeinderat zusammenhängend darzustellen und
die mit dem Antrag aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Die Überlegungen zu einer solchen Zusammenarbeit sind über einen längeren
Zeitraum schrittweise entstanden und wurden zunächst auf fachlicher und
administrativer Ebene vorbereitet. Dies entspricht dem üblichen Vorgehen bei
komplexen kommunalen Vorhaben. Fachliche Gespräche, verwaltungsinterne
Prüfungen und interkommunale Vorabstimmungen dienen gerade dazu,
unterschiedliche Möglichkeiten zunächst zu untersuchen, offene Fragen zu
identifizieren und einen hinreichend belastbaren Sachstand zu entwickeln, bevor die
kommunalen Entscheidungsträger mit noch nicht ausreichend konkretisierten
Überlegungen befasst werden.
Solche vorbereitenden Gespräche ersetzen weder die Beteiligung der zuständigen
Feuerwehrführung noch die Beratung und Entscheidung des Gemeinderates. Sie
sollen vielmehr die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine spätere Beratung auf
einer fachlich, organisatorisch, rechtlich und finanziell möglichst fundierten
Grundlage erfolgen kann.
Dieses Stadium ist nunmehr erreicht. Mit dem von der Stadt Blieskastel am 29. Juli
2026 vorgelegten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung liegt erstmals ein
zusammenhängender schriftlicher Vorschlag vor, anhand dessen die bisherigen
Überlegungen strukturiert geprüft und innerhalb der Gemeinde Mandelbachtal
sowohl feuerwehrfachlich als auch verwaltungsseitig und kommunalpolitisch beraten
werden können. Der Entwurf stellt ausdrücklich keine abschließende Festlegung dar.
Insbesondere Standort, konkrete Ausgestaltung, Investitionsumfang, Haushaltsmittel
und spätere Betriebsorganisation bleiben den weiteren Beratungen und den
Entscheidungen der jeweils zuständigen kommunalen Organe vorbehalten.
Die Verwaltung sieht deshalb den jetzigen Zeitpunkt als geeigneten Übergang von
der vorbereitenden Arbeits- und Abstimmungsphase in eine strukturierte
kommunalpolitische Beratung. Ziel sollte dabei sein, die unterschiedlichen fachlichen
und politischen Sichtweisen zusammenzuführen, offene Fragen transparent zu
klären und gemeinsam zu prüfen, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung das
Vorhaben für die Gemeinde Mandelbachtal einen nachhaltigen Mehrwert bieten
kann.
1. Wie viele und welche Gespräche gab es mit den Wehrführungen und den
Bürgermeistern der Stadt Blieskastel, der Gemeinde Gersheim und der
Gemeinde Mandelbachtal und wann? Ab wann war der Saarpfalz-Kreis
involviert und durch welche Personen?
Antwort:
Die Überlegungen zu einer verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit im
Bereich der feuerwehrtechnischen Einrichtungen haben sich über einen längeren
Zeitraum und in mehreren aufeinander aufbauenden Beratungsstufen entwickelt.
Bereits seit 2021 fanden hierzu erste Gespräche statt. Eine deutlich intensivere
fachliche Abstimmung setzte im Jahr 2024 ein. In diesem Zusammenhang fanden
wiederholt Beratungen zwischen den Wehrführungen der Stadt Blieskastel sowie der
Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal statt. Auch die Bürgermeister der
beteiligten Kommunen wurden im weiteren Verlauf einbezogen. Im Jahr 2024 fanden
mehrfach Abstimmungen der Wehrführungen der drei Kommunen zu möglichen
Konzepten einer interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen statt.
Der Saarpfalz-Kreis war spätestens ab dem Jahr 2024 institutionell in den
Beratungsprozess eingebunden. Die Abstimmung erfolgte zunächst insbesondere
auf feuerwehrfachlicher Ebene und über entsprechende Arbeits- und
Planungsstrukturen. Im weiteren Verlauf wurden auch der Kreisbrandinspekteur
sowie die Leitungsebene des Saarpfalz-Kreises einbezogen.
Die Beratungen erfolgten nicht durchgehend in einem festen Teilnehmerkreis. Je
nach Gegenstand wurden die zuständigen Wehrführungen und Verwaltungsstellen
hinzugezogen.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung auch sachgerecht. In einer frühen Phase ging es
zunächst darum, Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten und
unterschiedliche Modelle fachlich zu bewerten. Erst mit zunehmender
Konkretisierung war es sinnvoll, hieraus einen strukturierten Vorschlag für die weitere
Beratung zu entwickeln.
Die Überlegungen waren daher auch nicht von Beginn an auf das heute im Entwurf
der Verwaltungsvereinbarung dargestellte Modell festgelegt. Unterschiedliche
Standort- und Organisationsvarianten wurden diskutiert und weiterentwickelt. Der
nun vorliegende Entwurf ist damit das Ergebnis eines längeren fachlichen und
administrativen Entwicklungsprozesses und keine einseitige oder bereits
abschließend getroffene Festlegung einer der beteiligten Kommunen.
2. Welche Erkenntnisse konnten in diesen Gesprächen gewonnen werden
bzw. gab es konkrete Ergebnisse?
Antwort:
Eine wesentliche Erkenntnis des bisherigen Beratungsprozesses besteht darin, dass
eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Brand- und
Bevölkerungsschutzes sowie bei den hierfür erforderlichen technischen
Einrichtungen sowohl fachliche als auch wirtschaftliche Vorteile bieten kann.
Die Anforderungen an die kommunalen Feuerwehren haben in den vergangenen
Jahren erheblich zugenommen. Dies betrifft sowohl technische und organisatorische
Anforderungen als auch außergewöhnliche Einsatzlagen, insbesondere Starkregen-
und Hochwasserereignisse, länger andauernde Schadenslagen sowie die Bereiche
Logistik, Atemschutz, Geräteprüfung, Ausbildung und die dauerhafte Sicherstellung
der Einsatzbereitschaft.
Gleichzeitig handelt es sich um einen investitions- und kostenintensiven
Aufgabenbereich. Gerade bei spezialisierten Werkstatt-, Prüf-, Ausbildungs- und
Logistikleistungen erscheint es deshalb sinnvoll zu prüfen, ob bestimmte technische
Einrichtungen und Kapazitäten nicht ausschließlich isoliert für jede einzelne
Kommune vorgehalten werden müssen, sondern Bedarfe und Investitionen soweit
fachlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.
Dabei kann auf bereits bestehende Erfahrungen der interkommunalen
Zusammenarbeit aufgebaut werden. Insbesondere die gemeinschaftliche Nutzung
der Schlauchprüfungs- und -waschanlage in Mandelbachtal zeigt, dass eine solche
Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen bereits heute praktisch funktioniert. Auch in
anderen Verwaltungsbereichen bestehen bewährte interkommunale Strukturen.
Als wesentliche fachliche Konkretisierung hat sich im bisherigen Beratungsverlauf ein
Zwei-Standorte-Modell in Blieskastel und im Mandelbachtal herausgebildet. Dieses
soll ermöglichen, funktionale Schwerpunkte zu bilden und zugleich erforderliche
Ausweich-, Ersatz- und Redundanzkapazitäten vorzuhalten. Hintergrund sind unter
anderem die Vielzahl der Löschbezirke, der zu betreuenden Fahrzeuge und Geräte
sowie die Notwendigkeit, auch bei Ausfällen oder größeren Schadenslagen
handlungsfähig zu bleiben.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Förderfähigkeit entsprechender Investitionen. Eine
zwischen mehreren Kommunen abgestimmte Vorgehensweise kann den
interkommunalen und regionalen Nutzen eines Vorhabens gegenüber dem Land
deutlicher darstellen als voneinander unabhängige Einzelmaßnahmen. Hieraus ergibt
sich keine Garantie auf eine bestimmte Förderung; die interkommunale Ausrichtung
kann jedoch eine sachgerechte Grundlage für die Begründung entsprechender
Förderanträge bilden.
Ebenso wichtig ist, dass eine interkommunale Zusammenarbeit nicht zur Aufgabe
der Eigenständigkeit der einzelnen Feuerwehren oder der kommunalen
Entscheidungsbefugnisse führen soll. Die jeweilige Bedarfs- und
Entwicklungsplanung, die örtliche Feuerwehrorganisation, die
Standortentscheidungen sowie das Haushaltsrecht bleiben Angelegenheit der
jeweiligen Kommune.
Die bisherigen Beratungen haben damit vor allem gezeigt, dass eine abgestimmte
Zusammenarbeit grundsätzlich sinnvoll sein kann. Ob und in welcher konkreten Form
sie für Mandelbachtal umgesetzt wird, ist nun auf Grundlage des erreichten
Planungsstandes gemeinsam mit der Feuerwehrführung und dem Gemeinderat
weiter zu beraten.
3. Was war der Anlass für die Besprechung mit dem Staatssekretär des
saarländischen Innenministeriums mit den Bürgermeistern von Blieskastel,
Gersheim (vertreten durch den Hauptamtsleiter Heiko Rebmann) und
Mandelbachtal am 30.06.2026 und wie war das Ergebnis?
Antwort:
Anlass der Besprechung am 30. Juni 2026 im Ministerium für Inneres, Bauen und
Sport mit Herrn Staatssekretär Torsten Lang war die zwischenzeitlich erreichte
Konkretisierung der interkommunalen Überlegungen sowie die Frage, wie das
weitere Verfahren fachlich, verwaltungsseitig und insbesondere zuwendungsrechtlich
ausgestaltet werden könnte.
Gegenstand war insbesondere die Möglichkeit, für die beabsichtigten Investitionen
Bedarfszuweisungen oder andere staatliche Zuwendungen in Anspruch zu nehmen.
Dabei spielen sowohl der interkommunale Charakter als auch der damit verbundene
überörtliche Nutzen der geplanten Einrichtungen eine Rolle. Hinzu kommt die
besondere Bedeutung des Brand- und Bevölkerungsschutzes als unmittelbar
sicherheitsrelevanter Aufgabenbereich.
Bei dem Gespräch wurden weder Standorte abschließend festgelegt noch bestimmte
Bauprogramme oder Förderbeträge zugesagt. Vielmehr ging es darum, zu klären,
auf welcher Grundlage aus den bisherigen fachlichen Überlegungen ein gegenüber
dem Land nachvollziehbarer und förderrechtlich belastbarer interkommunaler Ansatz
entwickelt werden kann.
Auch das Übersendungsschreiben der Stadt Blieskastel vom 30. Juli 2026 nimmt auf
die im Gespräch am 30. Juni 2026 erörterte Möglichkeit einer Zuschussförderung in
Form einer Bedarfszuweisung Bezug und ordnet diese als Grundlage für die weitere
Konkretisierung des interkommunalen Vorhabens ein.
Im Ergebnis bestand Einvernehmen darüber, dass die drei Kommunen ihre bisherige
Zusammenarbeit weiter konkretisieren und hierzu zunächst eine gemeinsame
fachliche und rechtliche Grundlage erarbeiten sollten. Hieraus entstand der Auftrag,
einen Entwurf für eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zu erstellen.
Die Stadt Blieskastel hat daraufhin auf Grundlage des bis dahin bekannten
Beratungsstandes einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Dieser liegt seit dem 29. Juli
2026 vor und wurde der Gemeinde Mandelbachtal als Beratungs- und
Arbeitsgrundlage zur eigenen Prüfung übersandt.
Damit ist nun ein Punkt erreicht, an dem die bis dahin überwiegend vorbereitenden
fachlichen und administrativen Gespräche in eine strukturierte Beratung innerhalb
der beteiligten Kommunen überführt werden können. Für Mandelbachtal bedeutet
dies insbesondere, dass der Entwurf nun durch Verwaltung, Feuerwehrführung und
Gemeinderat geprüft, verändert, ergänzt oder auch in einzelnen Punkten verworfen
werden kann.
Ziel ist anschließend, soweit ein entsprechender kommunaler Konsens erreicht
werden kann, eigenständige, aber untereinander abgestimmte Förderanträge der
jeweils investierenden Kommunen vorzubereiten.
4. IKZ in der Gemeinde Mandelbachtal:
a) Welche Aufgaben soll das IKZ-Zentrum erfüllen? Wie soll die konkrete
Umsetzung in Mandelbachtal aussehen? Ist hauptamtliches Personal
geplant? Wenn ja, wieviel und in welchen Besoldungsbereichen?
Antwort:
Die gegenwärtigen Überlegungen für den Standort Mandelbachtal befinden sich
weiterhin in einem planerischen und fachlichen Abstimmungsprozess. Die im Entwurf
der Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Angaben geben den derzeitigen
Informations- und Beratungsstand wieder und stellen weder ein verbindliches
Raumprogramm noch eine abschließende Vorgabe für die Gemeinde Mandelbachtal
dar.
Nach dem derzeitigen Entwurf ist für Mandelbachtal ein interkommunal nutzbarer
Feuerwehr- und Werkstattstandort vorgesehen. Als mögliche Funktionsbereiche
werden insbesondere eine Schlauchreinigungs- und Schlauchprüfeinrichtung,
Schlauch-, Material- und Logistiklager, Einrichtungen zur Geräteprüfung und
Gerätewartung, Werkstattbereiche für Elektro- und Funktechnik, Fahrzeug- und
Logistikstellplätze, Ausbildungs-, Schulungs- und Übungsflächen, Einrichtungen zur
Reinigung und Trocknung von Einsatzbekleidung, Räume für Führung und
Koordination sowie ergänzende Lager- und Unterstützungsbereiche für Starkregen-
und Hochwasserlagen betrachtet. Die bisherigen Planungsüberlegungen gehen von
einer Nutzfläche von etwa 1.365 Quadratmetern sowie ergänzenden Übungsflächen
und einem gesonderten Flächenanteil für interkommunale Nutzungen aus. Diese
Werte sind ausdrücklich lediglich Planungswerte.
Innerhalb des Zwei-Standorte-Modells soll der funktionale Schwerpunkt des
regelmäßigen interkommunalen Benutzungsangebots für die Schlauchreinigung und
Schlauchprüfung in Mandelbachtal liegen. Weitere Werkstatt- oder
Ausweichkapazitäten an beiden Standorten bleiben möglich, soweit hierfür ein
fachlicher oder wirtschaftlicher Bedarf besteht.
Eine abschließende Entscheidung über Funktionen, Größe und betriebliche
Organisation ist noch nicht getroffen. Diese Punkte sind im weiteren Verfahren
insbesondere unter Beteiligung der Verwaltung und der Feuerwehrführung der
Gemeinde Mandelbachtal zu konkretisieren.
Konkrete Personalplanungen bestehen derzeit nicht. Weder die Zahl möglicher
hauptamtlicher Kräfte noch bestimmte Besoldungs- oder Entgeltgruppen sind bislang
festgelegt.
Ob einzelne Leistungen später durch ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr, vorhandenes kommunales Personal, zusätzliches hauptamtliches
Personal oder durch eine Kombination dieser Möglichkeiten erbracht werden, ist
Bestandteil eines noch zu erarbeitenden Betriebskonzeptes. Eine seriöse Aussage
über konkrete Stellenzahlen wäre deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht.
b) Welche Infrastruktur der IKZ sollen in Mandelbachtal angesiedelt
werden? Wurde dies mit den Löschbezirken bzw. den Leitungen der
Mandelbachtaler Werkstätten besprochen? Wenn ja, wann und mit
welchem konkreten Ergebnis?
Antwort:
Hinsichtlich der derzeit in Betracht gezogenen Infrastruktur wird auf die
Ausführungen zu Frage 4 a) verwiesen. Der gegenwärtige Arbeits- und
Planungsstand umfasst insbesondere die im Entwurf der Verwaltungsvereinbarung
genannten Werkstatt-, Logistik-, Ausbildungs- und Unterstützungsbereiche.
Bereits im Jahr 2024 fanden mehrere Beratungen der Wehrführungen der Stadt
Blieskastel sowie der Gemeinden Gersheim und Mandelbachtal zu den
grundsätzlichen Möglichkeiten und zur konzeptionellen Ausgestaltung einer
interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen statt.
In welchem Umfang darüber hinaus einzelne Löschbezirke, Verantwortliche
bestehender Werkstattbereiche oder sonstige Funktionsträger der Feuerwehr
Mandelbachtal bereits zu den heute konkret in Betracht gezogenen einzelnen
Funktionsbereichen eingebunden wurden, wird im Rahmen der derzeitigen
verwaltungsinternen und feuerwehrfachlichen Aufarbeitung bis zur Sitzung erhoben.
Dies gilt gleichermaßen für die Frage nach den jeweiligen Zeitpunkten und konkreten
Ergebnissen einzelner Abstimmungen.
Die Verwaltung sieht hierin keinen Widerspruch zum bisherigen Vorgehen. Die
bisherigen Gespräche dienten zunächst der Entwicklung eines fachlich grundsätzlich
tragfähigen Modells. Mit dem nun vorliegenden schriftlichen Entwurf besteht erstmals
eine konkrete Grundlage, anhand derer die einzelnen Funktionsbereiche strukturiert
und im Zusammenhang geprüft werden können.
Genau diese Prüfung soll nun unter Einbindung der zuständigen Stellen der
Gemeinde Mandelbachtal und insbesondere der Feuerwehrführung erfolgen. Die im
Entwurf enthaltenen Angaben können dabei konkretisiert, geändert, ergänzt oder
reduziert werden.
Maßgeblich ist, dass die abschließende Ausgestaltung des Mandelbachtaler
Standortes den tatsächlichen örtlichen Bedarfen und den feuerwehrfachlichen
Anforderungen der Gemeinde Rechnung trägt.
c) Wo soll das IKZ in Mandelbachtal aufgebaut werden? Es wurde mehrfach
der Standort „Große Heide“ angeführt, dort gibt es aktuell allerdings
keine gemeindeeigenen freien Grundstücke. Wurden alternative
Standorte geprüft?
Antwort:
Eine abschließende Standortentscheidung für die Gemeinde Mandelbachtal ist
bislang nicht getroffen.
Aus interkommunaler Sicht ist insbesondere eine verkehrsgünstige Lage mit guter
Erreichbarkeit der beteiligten Kommunen von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund
wurde in den bisherigen Beratungen insbesondere der Bereich entlang der B 423
betrachtet. Das Gewerbegebiet Große Heide stellt, wie im Brandschutzbedarfsplan
vorgeschlagen, innerhalb dieses Bereichs eine mögliche Standortoption dar, da von
dort sowohl die Gemeinde Gersheim als auch die Stadt Blieskastel gut erreichbar
sind.
Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung greift diesen bisherigen Beratungsstand
auf, stellt jedoch keine abschließende Standortentscheidung dar. Die Grundstücks-
und Standortentscheidung bleibt ausdrücklich dem Gemeinderat der Gemeinde
Mandelbachtal sowie den erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren
vorbehalten.
Der Standort Große Heide ist damit weder durch die interkommunale
Zusammenarbeit vorgegeben noch bereits verbindlich beschlossen.
Im Zuge der nun anstehenden weiteren Konkretisierung ist deshalb auch die
Standortfrage nochmals umfassend zu betrachten. Dabei sind gegebenenfalls
alternative Grundstücke anhand ihrer Verfügbarkeit, verkehrlichen Erreichbarkeit,
planungsrechtlichen Eignung, der funktionalen Anforderungen des Vorhabens sowie
der wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Eine abschließende Standortentscheidung sollte erst auf Grundlage einer solchen
vergleichenden Betrachtung getroffen werden.
d) Welche Zeitschiene ist für die Errichtung des IKZ Mandelbachtal
vorgesehen?
Antwort:
Eine verbindliche Zeitschiene für Planung und Errichtung eines interkommunal
nutzbaren Feuerwehr- und Werkstattstandortes in Mandelbachtal besteht derzeit
nicht.
Voraussetzung für eine belastbare zeitliche Planung ist zunächst, dass die fachlichen
Grundzüge des Vorhabens, der Funktionsumfang, die Standortfrage sowie eine
ausreichend belastbare Kostenplanung weiter konkretisiert werden. Hieran schließen
sich die erforderlichen kommunalen Entscheidungen, die haushaltsrechtliche
Veranschlagung, die Abstimmung der Fördermöglichkeiten sowie die weiteren
Planungs- und Genehmigungsschritte an.
Angesichts des fortgeschrittenen Haushaltsjahres 2026 kann im weiteren Verfahren
geprüft werden, ob und in welchem Umfang bereits für das Haushaltsjahr 2027
Planungs- oder Haushaltsansätze berücksichtigt werden können. Dies setzt jedoch
voraus, dass bis dahin ein hinreichend konkretisierter Planungsstand vorliegt. Eine
Vorentscheidung über eine Umsetzung im Jahr 2027 ist damit ausdrücklich nicht
verbunden.
Unabhängig von einer späteren Ausführungsplanung können bereits vorher
belastbare Größenordnungen zum Flächenbedarf und zu den Investitionskosten
ermittelt werden. Diese können zugleich Grundlage für die weitere Abstimmung der
Fördermöglichkeiten mit dem Ministerium sein.
Unterschiedliche Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeiten der beteiligten
Kommunen sind dabei möglich. Die Gemeinde Mandelbachtal bestimmt den
zeitlichen Ablauf ihres eigenen Vorhabens innerhalb ihrer Zuständigkeit selbst.
e) Wie hoch werden die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des IKZ
Mandelbachtal sein? Werden sich die IKZ-Kommunen an den Kosten für
Bau und Betrieb beteiligen und wenn ja zu welchen Teilen und in welcher
Höhe?
Antwort:
Eine belastbare Aussage über die Investitions- und späteren Betriebskosten eines
Standortes in Mandelbachtal ist derzeit noch nicht möglich. Die Höhe hängt
insbesondere von der Standortwahl, dem endgültigen Raum- und
Funktionsprogramm, der technischen Ausstattung, den erforderlichen Außen- und
Übungsflächen sowie dem späteren Betriebskonzept ab.
Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung sieht hierzu eine klare finanzielle
Grundstruktur vor. Danach plant, finanziert, errichtet und betreibt grundsätzlich jede
Standortkommune ihre eigene Einrichtung in eigener Zuständigkeit und auf eigene
Rechnung.
Für Mandelbachtal bedeutet dies, dass ein von der Gemeinde verwirklichtes
Standortvorhaben grundsätzlich von ihr selbst getragen und auch die hierfür
vorgesehenen Bedarfszuweisungen oder sonstigen staatlichen Zuwendungen von
der Gemeinde selbst beantragt würden.
Eine Verpflichtung der Stadt Blieskastel oder der Gemeinde Gersheim, sich anteilig
an den Investitions-, Bau-, Unterhaltungs- oder Betriebskosten des Mandelbachtaler
Standortes zu beteiligen, ist im derzeitigen Konzept nicht vorgesehen. Umgekehrt
besteht auch für Mandelbachtal keine Verpflichtung, sich an den Investitionskosten
eines Blieskasteler Vorhabens zu beteiligen.
Bewilligte staatliche Zuwendungen würden den von der jeweiligen Standortkommune
zu finanzierenden Eigenanteil mindern. Eine hiervon abweichende gemeinsame
Investitionsfinanzierung wäre nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung möglich
und würde ihrerseits die erforderlichen kommunalen Entscheidungen voraussetzen.
Davon zu unterscheiden ist die spätere tatsächliche Benutzung einer Einrichtung
durch andere Kommunen oder sonstige Stellen. Für konkrete Leistungen sollen nach
dem gegenwärtigen Konzept Gebühren, Entgelte oder sonstige angemessene
Kostenbeiträge erhoben werden. Einzelheiten wären später in einer Benutzungs- und
Abrechnungsregelung festzulegen.
Eine feste prozentuale Aufteilung der Bau- oder Betriebskosten zwischen Blieskastel,
Gersheim und Mandelbachtal besteht daher derzeit nicht.
f) Mit welchen Zuschüssen kann gerechnet werden?
Antwort:
Eine konkrete Höhe der zu erwartenden Zuwendungen kann zum derzeitigen
Planungsstand noch nicht belastbar angegeben werden.
Voraussetzung für eine weitergehende Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres,
Bauen und Sport ist zunächst, dass für das Vorhaben in Mandelbachtal ein
hinreichend konkretisiertes Raum- und Funktionsprogramm, eine belastbare
Bedarfsdarstellung, eine fachgerechte Kostenermittlung sowie ein Finanzierungsplan
vorliegen.
Die Besprechung am 30. Juni 2026 im Ministerium diente insbesondere dazu, die
grundsätzliche Förderperspektive und die Möglichkeit einer Zuschussförderung in
Form einer Bedarfszuweisung zu erörtern. Eine verbindliche Förderquote oder
konkrete Förderhöhe wurde dabei nicht festgelegt.
Sobald für Mandelbachtal ein ausreichend konkretisiertes Vorhabenkonzept und eine
belastbare Kostenschätzung vorliegen, kann die Förderkulisse mit dem Ministerium
weiter abgestimmt werden. Dabei ist insbesondere zu klären, welche Kosten als
zuwendungsfähig anerkannt werden können, welche förderrechtlichen
Begrenzungen bestehen und welcher kommunale Eigenanteil sich daraus
voraussichtlich ergibt.
Die endgültige Entscheidung über eine Förderung und deren Höhe erfolgt erst im
jeweiligen Zuwendungsverfahren.
5. Fragen zur Presseberichterstattung der Saarbrücker Zeitung vom 15.07.2026 und
dem Brief aus Teilen Feuerwehr vom 13.07.2026
a) bis d)
Antwort:
Aufgrund der weiterhin bestehenden Urlaubszeit konnten die vorgenannten Fragen
noch nicht mit den verantwortlichen Personen erörtert werden.
e) Welche Eigenmittel und für welche Haushaltsjahre muss die Gemeinde im
Falle einer Zuweisung einplanen?
Antwort:
Die erforderlichen Mittel hängen sowohl von der weiteren Planung etwaiger Gebäude
als auch der zeitlichen Planung ab. Konkrete Aussagen zum jetzigen Zeitpunkt
scheinen unseriös.
6. Gibt es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der drei Wehrführungen, wie
das IKZ zukünftig aufgestellt sein soll? Wenn ja, welche?
Antwort:
Der Verwaltung sind derzeit keine unterschiedlichen Auffassungen bekannt.
Abschließende Bewertung der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung befindet sich das Vorhaben nicht am Ende eines bereits
abgeschlossenen Entscheidungsprozesses, sondern am Beginn einer nunmehr
belastbar möglichen kommunalpolitischen Entscheidungsfindung.
Die bisherigen Gespräche und fachlichen Abstimmungen waren erforderlich, um
überhaupt einen ausreichend konkreten Gegenstand für eine sachgerechte Beratung
entwickeln zu können. Eine frühere Befassung mit noch weitgehend offenen und
wechselnden Einzelüberlegungen hätte aus Sicht der Verwaltung weder zu einer
effizienteren Beratung noch zu einer belastbareren Entscheidungsgrundlage geführt.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf der Verwaltungsvereinbarung hat sich dies
geändert. Er bündelt erstmals die wesentlichen fachlichen, organisatorischen,
finanziellen und rechtlichen Grundgedanken in einem schriftlichen Gesamtkonzept.
Zugleich lässt er ausdrücklich diejenigen Fragen offen, die innerhalb der Gemeinde
Mandelbachtal noch zu klären und letztlich durch die zuständigen Stellen und
kommunalen Organe zu entscheiden sind.
Die Verwaltung sieht deshalb gerade jetzt den geeigneten Zeitpunkt, die bisherige
vorbereitende Phase zu verlassen und das Vorhaben gemeinsam mit der
Feuerwehrführung und dem Gemeinderat weiterzuentwickeln.
Dabei sollte aus Sicht der Verwaltung nicht die Frage im Vordergrund stehen, welche
der bisher diskutierten Einzelvorstellungen sich durchsetzt. Entscheidend ist
vielmehr, ob es gelingt, aus den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen und
kommunalen Interessen ein Konzept zu entwickeln, das der Feuerwehr
Mandelbachtal dauerhaft leistungsfähige technische Strukturen bietet, die
vorhandenen ehrenamtlichen Strukturen stärkt, sinnvolle interkommunale Synergien
nutzt, ausreichende Redundanz und Ausfallsicherheit schafft, wirtschaftlich und
haushalterisch tragfähig ist und zugleich eine möglichst gute Grundlage für eine
Förderung durch das Land bietet.
Der vorliegende Entwurf ist hierfür eine Beratungsgrundlage – nicht das
Ergebnis der noch zu führenden Beratung.
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