Startseite › Mandelbachtal › Antrag

Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Mandelbachtal; Betreff: Konsequenzen aus übergeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen - Vorlage eines Berichtes über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMandelbachtal
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Mandelbachtal Mitteilungsvorlage Nr.: 20262301 Datum: 09.06.2026 Amt Fb I - Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Soziales und Tourismus Sachbearbeiter/in Blum, Christine Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Mandelbachtal 24.06.2026 öffentlich zur Kenntnis Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Mandelbachtal; Betreff: Konsequenzen aus übergeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen - Vorlage eines Berichtes über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen Beschlussvorschlag: Die Gemeindeverwaltung kommt dem im Rahmen der Beratungen formulierten Auftrag nach und legt dem Gemeinderat soweit nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand möglich, den Bericht über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen sowie über die Umsetzung der hieraus resultierenden Maßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen vor. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2026 Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat unverzüglich einen umfassenden Bericht vorzulegen über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen sowie die Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen in allen gemeindeeigenen Einrichtungen, insbesondere: • Schulen in kommunaler Trägerschaft; • gemeindeeigene Pflegeeinrichtungen; • Gemeindehäuser und Veranstaltungshallen. Finanzielle Auswirkungen ja nein Kostenträger Kostenstelle jährliche Folgekosten Personalkosten Sachkosten Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen Zuschussgeber Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3 Summe aus Aufwand/Ertrag bzw. Auszahlung/Einzahlung Deckungsvorschlag Zur Verfügung stehende Mittel (Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag bereit zu Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag stellen Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.) Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.05.2026 den als Anlage beigefügten Antrag „Konsequenzen aus angeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen“ zur Aufnahme auf die Tagesordnung des Gemeinderates eingereicht. Der Antrag beinhaltet die Forderung, die Verwaltung mit der Vorlage eines umfassenden Berichtes zum Stand von Gefährdungsbeurteilungen sowie zur Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen in gemeindeeigenen Einrichtungen zu beauftragen. Darüber hinaus sollen insbesondere mögliche Zusammenhänge zwischen offenen Maßnahmen, angeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen sowie organisatorischen Abläufen innerhalb der Verwaltung dargestellt werden. Der Gemeinderat hat über den Antrag sowie die weitere Vorgehensweise zu beraten und zu entscheiden. Beschlussvorschlag Variante 1 – Annahme des Antrags Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung entsprechend dem Antrag der AfD- Fraktion vom 05.05.2026 mit der Erstellung eines umfassenden Berichtes zum Stand der Gefährdungsbeurteilungen sowie der Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen in gemeindeeigenen Einrichtungen zu beauftragen. Der Bericht soll dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden. Beschlussvorschlag Variante 2 – Verweisung in Ausschuss Der Gemeinderat verweist den Antrag der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss. Beschlussvorschlag Variante 3 – Kenntnisnahme Der Gemeinderat nimmt den Antrag der AfD-Fraktion zur Kenntnis. Bericht für den Gemeinderat am 24.06.2026 Grundsätzliches: Klargestellt wird an dieser Stelle, dass die Gemeinde Mandelbachtal über keine gemeindeeigenen Pflegeeinrichtungen verfügt. Pflegeeinrichtungen innerhalb des Gemeindegebietes befinden sich nicht in kommunaler Trägerschaft, sodass insoweit weder Betreiberverantwortung noch unmittelbare Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung bestehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen sowie die Prüfung und Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen teilweise fortlaufende Prozesse darstellen. Insbesondere bei baulichen, brandschutztechnischen, arbeitsschutzrechtlichen oder organisatorischen Maßnahmen kann es sich um mehrstufige Umsetzungsprozesse handeln, deren vollständige Abarbeitung zeitlich gestaffelt erfolgt. 1. Für welche Einrichtungen liegen aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vor und wann wurden diese zuletzt erstellt bzw. fortgeschrieben? Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fachkraft für Arbeitsmedizin und unser Sicherheitsbeauftragter haben gemeinsam folgenden Stand erarbeitet: a. Alle Einrichtungen: Übergreifend Gefährdungsbeurteilung_101_20240104 (Revisionsnummer) Arbeitsschutzorganisation; Stand 01.04.2024 b. KITA Ommersheim und Ormesheim , Stand 11.7.2025 c. Verwaltung, d. Bauhof, e. Forst, f. Technische Werke, g. Kindergarten, h. Hausmeister Version der Gefährdungsbeurteilung des vorigen Unternehmens vom 04.02.2019 und dann fortgeschrieben in der Gefährdungsbeurteilung GBU_ GBU_103-20240104 vom 09.01.2024 Die sicherheitstechnische Betreuung der Gemeinde erfolgte über viele Jahre hinweg durch ein externes Unternehmen. Diese Zusammenarbeit wurde zum 31.12.2023 beendet. Hintergrund der Beendigung war insbesondere, dass aus Sicht der Verwaltung die bestehende Zusammenarbeit den Anforderungen an eine zeitgemäße und nachvollziehbare sicherheitstechnische Betreuung zunehmend nicht mehr ausreichend gerecht wurde. Insbesondere bestanden Defizite hinsichtlich der Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit relevanter Unterlagen. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die bisherige Struktur zu beenden und die sicherheitstechnischen Abläufe und Zuständigkeiten neu zu ordnen sowie organisatorisch weiterzuentwickeln. Im Anschluss wurden Angebote eingeholt und ein Ausschreibungsverfahren zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung durchgeführt. Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Betreuung durch ein neues Unternehmen. Seitdem werden bestehende Mängel systematisch aufgearbeitet und regelmäßige Begehungen durchgeführt. 2. In welchem Umfang sind die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsarten einschließlich psychischer Belastungen berücksichtigt worden? In der GBU_101_20240104 für alle Einrichtungen: Übergreifend Wurden nachstehende Gefahrenquellen identifiziert und dokumentiert: ✓ Verantwortung und Aufgabenübertragung ✓ Organisationspflichten aus dem ASiG ✓ Eignung von Mitarbeitern (Qualifikation für den Arbeitsschutz bei Führungskräften, Funktionsträgern und Beschäftigten mit best. Aufgaben) ✓ Prüfen von Arbeitsmitteln ✓ Organisation und Durchführung der GBU……. ✓ Organisation von Schulung, Unterweisung …. ✓ Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorge ✓ Notfallmaßnahmen Brandschutz Organisator. Brandschutz ✓ Notfallmaßnahmen baulicher, anlagentechnischer Brandschutz neben ✓ als mögliche Gefahrenquelle identifiziert und dokumentiert Für die Gefährdungsbeurteilung der Einrichtungen b.-h. wurden tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der nachstehenden Gefährdungen ✓ Mechanische Gefahrenquellen. ✓ Elektrische Gefahrenquellen. ✓ Ergonomische Gefahrenquellen. ✓ Chemische Gefahrenquellen. ✓ Biologische Gefahrenquellen. ✓ Thermische / klimatische Gefahrenquellen. ✓ Psychische Gefahrenquellen ✓ Organisatorische Gefahrenquellen ✓ Brandgefahren dokumentiert. Die Erarbeitung einer Dienstvereinbarung zum Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit dem Personalrat der Gemeinde Mandelbachtal, der Frauenbeauftragten sowie unter fachlicher Begleitung eines externen Unternehmens. Zur weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung der Inhalte wurde bereits ein Erstgespräch im April diesen Jahres mit einer beratenden Firma und dem Personalrat geführt. Ein weiterer Abstimmungstermin ist für Anfang Juli geplant. 3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden für die einzelnen Einrichtungen aus den Gefährdungsbeurteilungen abgeleitet? Gefahrenquelle Schutzmaßnahme Alle Einrichtungen Prüfen von Arbeitsmitteln Erstellung Arbeitsmittelkataster , derzeit in Bearbeitung Festlegung der Prüffristen gem. BetrSichV Beauftragung u. Durchführung der Prüfungen (evtl. durch geeignete Fremdfirmen) Beauftragung von befähigten Personen (eigene MA) erledigt Dokumentation Organisation von Schulung, Aushangpflichtige Gesetze u. Unterweisung Vorschriften sind bekannt schwarzes Brett (Schutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften) Aushang: Personalie BA/ Sifa, BGHW- Anschrift, Erste-Hilfe mit Durchgangsärzten, ggf. weitere: Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Gefahrgutbeauftragter, etc. Betriebsanweisungen, Schilder, Sicherheits- u. Gefahrenkennzeichnung hängen aus Es findet regelmäßige Kommunikation innerhalb der Teams und unter verschiedenen Hierarchieebenen statt, sodass Mitwirken der Beschäftigten gefördert ist: regelmäßige Teambesprechungen, Jahresgespräche mit Führungskraft, Workshops den Beschäftigten ist bekannt (Schulung), wie sie sich bei Sicherheitsdefiziten verhalten sollen (Arbeitsschutzkultur) Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorgekartei führen (Datum, Anlass Vorsorge der Vorsorge) Festlegung der Mitarbeiter mit Tätigkeiten gem. ArbmedVV; Pflicht- oder Angebotsvorsorge (nach Gefährdungsbeurteilung) - Feuchtarbeit - Lärm - Heben und Tragen - Bildschirmarbeit - Infektionsgefahr Wunschvorsorge ermöglichen Regelung der Eignungsuntersuchungen (Vor Beauftragung oder begründetem Verdacht) - Neueinstellung - Fahr- und Steuertätigkeit (Stapler, kFFZ) - Absturzgefahr (Dach, Hubarbeitsbühne) Verantwortlichkeit/Durchführung der Terminabstimmung mit Mitarbeiter und Betriebsarzt festlegen und Räumlichkeit für Untersuchungen bereitstellen Bauhof, Forst, TeWeMa, Hausmeister Tätigkeiten: Fahrzeug- und Maschinenwartung, Grünflächenpflege (Mähen, Heckenschneiden), Winterdienst (Schneeräumung, Streudienst), Friedhofspflege, Straßenbau und - instandhaltung, Bauprojekte, Bürotätigkeiten (s. GBU_102) Stolpern, Ausrutschen aufgrund von Rutschfester Bodenbelag ohne Kanten Verunreinigungen, witterungsbedingter und Schäden Glätte, nasse Trittfläche, Unebenheiten, Kennzeichnung von Stolperstellen herumliegenden Teile (Stufen) (gelb/schwarz) oder unzureichende Form und Größe Handlauf, Sauberlaufmatten der Trittfläche Einhaltung Reinigungsplan, Meldung und Instandsetzung von Bodenschäden Ggf. am Boden liegende elektrische Anschlussleitungen werden mit Kabelbrücken gesichert Unterweisung: „Treppen ohne Hast, mit freier Sicht, geeigneten Schuhen und Nutzung des Handlaufes nutzen Verletzungen aufgrund unzureichender Absturzkanten mit Geländer sichern Standfestigkeit, Tragfähigkeit oder Geeignete und sichere Leitern und Tritte ungesicherter Absturzkanten, Öffnungen verwenden (GS-geprüft) ungesicherte Zugänge Ab 1,80 m geeignete Leitern und Tritte Witterungsverhältnissen (GS-geprüft) verwenden Leiterprüfung durch befähigte Person Unterweisung „Umgang mit Leitern und Tritte“ (kein Übersteigen von Stehleitern, Geländern) Des Weiteren finden 4 mal jährlich ASA-Sitzungen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fachkraft für Arbeitsmedizin, sowie den Sicherheitsbeauftragten, Personalrat und der Verwaltungsspitze statt. Die Mitarbeiter werden unterwiesen, die Befähigungen der Mitarbeiter des Bauhofes wurden geschult, eine Evakuierungsübung für das Rathaus wurde durchgeführt und dokumentiert. Die Brandschutzordnungen sind in Bearbeitung und werden in Kürze erwartet. 4. In welchem Umfang sind diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden und aus welchen Gründen ist ggf. eine Umsetzung unterblieben? Im Rahmen der laufenden Überprüfung und Weiterentwicklung der sicherheitsrelevanten Strukturen fand am 11.03.2025 eine Teilbesichtigung des Rathauses der Gemeinde Mandelbachtal statt. Die hierbei durch die Unfallkasse aufgezeigten Punkte und Hinweise wurden zwischenzeitlich weitgehend abgearbeitet bzw. organisatorisch aufgegriffen. Die festgestellten Themen betrafen unter anderem: • Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe, • Flucht- und Rettungspläne, • Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, • mögliche Stolperstellen, • feuerfeste Unterlagen, • Kennzeichnungen von Erste-Hilfe-Einrichtungen, • Brüstungshöhen, • Geländer im Aufenthaltsbereich, • sowie Geländeranlagen an Balkonen. Die überwiegende Anzahl der angesprochenen Maßnahmen wurde bereits umgesetzt beziehungsweise durch den zuständigen Hausmeisterpool ertüchtigt. Lediglich im Bereich des Treppenhauses ist noch eine ergänzende Erhöhung einzelner Geländer erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist organisatorisch bereits eingeplant und soll bis spätestens 30.09.2026 erfolgen. Im Zuge der aktuellen Aufarbeitung wurde festgestellt, dass einzelne Maßnahmen aus früheren Prüfungen und Begehungen nicht oder nicht vollständig abgearbeitet worden waren. Zur nachhaltigen Verbesserung der organisatorischen und strukturellen Abläufe im Bereich des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements hat die Gemeindeverwaltung in den vergangenen Monaten bereits konkrete personelle und organisatorische Maßnahmen eingeleitet. Insbesondere wurde die Einrichtung eines eigenständigen Facility Managements vorbereitet und die entsprechenden Stellen ausgeschrieben. Zum 15.06. werden die ersten beiden Sachbearbeiter im Bereich Facility Management ihre Tätigkeit aufnehmen. Darüber hinaus wurde die Stelle der Leitung des Facility Managements ebenfalls ausgeschrieben. Mit einem geeigneten Bewerber befindet sich die Verwaltung derzeit in Abstimmung hinsichtlich des frühestmöglichen Eintrittstermins, sodass auch diese Schlüsselposition zeitnah besetzt werden soll. Mit der Einrichtung des Facility Managements verfolgt die Gemeindeverwaltung das Ziel, insbesondere die Steuerung, Koordination, Priorisierung und Nachverfolgung von Maßnahmen im Bereich Gebäudeunterhaltung, Betreiberverantwortung, Prüfpflichten sowie Sicherheits- und Instandhaltungsmaßnahmen dauerhaft zu stärken und organisatorisch klar zu bündeln. Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen sowie die fortlaufende Optimierung interner Abläufe werden von der Gemeindeverwaltung weiterhin mit Nachdruck vorangetrieben, um Prozesse nachhaltig zu verbessern und Zuständigkeiten klarer zu bündeln.

Text aus PDF extrahiert