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Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Mandelbachtal; Betreff: Konsequenzen aus übergeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen - Vorlage eines Berichtes über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mandelbachtal |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Mandelbachtal
Mitteilungsvorlage Nr.: 20262301
Datum: 09.06.2026
Amt Fb I - Zentrale
Verwaltung, Schule,
Kultur, Soziales und
Tourismus
Sachbearbeiter/in Blum, Christine
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Mandelbachtal 24.06.2026 öffentlich zur Kenntnis
Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Mandelbachtal;
Betreff: Konsequenzen aus übergeordneten Schließungen
kommunaler Einrichtungen - Vorlage eines Berichtes über den Stand
der Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von
entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen in den gemeindeeigenen
Einrichtungen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindeverwaltung kommt dem im Rahmen der Beratungen formulierten Auftrag
nach und legt dem Gemeinderat soweit nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand
möglich, den Bericht über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen sowie über die
Umsetzung der hieraus resultierenden Maßnahmen in den gemeindeeigenen
Einrichtungen vor. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Beschluss des Gemeinderates vom 20.05.2026
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat unverzüglich einen umfassenden
Bericht vorzulegen über den Stand der Gefährdungsbeurteilungen sowie die
Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen in allen gemeindeeigenen
Einrichtungen, insbesondere:
• Schulen in kommunaler Trägerschaft;
• gemeindeeigene Pflegeeinrichtungen;
• Gemeindehäuser und Veranstaltungshallen.
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Kostenträger Kostenstelle
jährliche Folgekosten Personalkosten
Sachkosten
Bezeichnung Aufwand/Auszahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
einmaliger Zuschuss laufende Beiträge/Zuwendungen
Zuschussgeber
Bezeichnung Ertrag/Einzahlung Sachkonto lfd. Jahr lfd. Jahr +1 lfd. Jahr +2 lfd. Jahr +3
Summe aus Aufwand/Ertrag bzw.
Auszahlung/Einzahlung
Deckungsvorschlag
Zur Verfügung stehende Mittel
(Planansatz + HH-Ausgabereste lfd. Jahr) noch Minderaufwand Mehrertrag
bereit zu
Sachkonto Budget Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Betrag
stellen
Erläuterungen zur finanziellen Abweichung (einschließlich Rechtsgrundlage der Aufgabe, Deckung, etc.)
Sach- und Rechtslage: a)Ausgangslage, b)Ziel, c)Rechtsfolge
Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.05.2026 den als Anlage beigefügten Antrag
„Konsequenzen aus angeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen“ zur
Aufnahme auf die Tagesordnung des Gemeinderates eingereicht.
Der Antrag beinhaltet die Forderung, die Verwaltung mit der Vorlage eines
umfassenden Berichtes zum Stand von Gefährdungsbeurteilungen sowie zur
Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen in gemeindeeigenen Einrichtungen zu
beauftragen.
Darüber hinaus sollen insbesondere mögliche Zusammenhänge zwischen offenen
Maßnahmen, angeordneten Schließungen kommunaler Einrichtungen sowie
organisatorischen Abläufen innerhalb der Verwaltung dargestellt werden.
Der Gemeinderat hat über den Antrag sowie die weitere Vorgehensweise zu beraten
und zu entscheiden.
Beschlussvorschlag Variante 1 – Annahme des Antrags
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung entsprechend dem Antrag der AfD-
Fraktion vom 05.05.2026 mit der Erstellung eines umfassenden Berichtes zum Stand
der Gefährdungsbeurteilungen sowie der Umsetzung daraus resultierender
Maßnahmen in gemeindeeigenen Einrichtungen zu beauftragen.
Der Bericht soll dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag Variante 2 – Verweisung in Ausschuss
Der Gemeinderat verweist den Antrag der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung in den
zuständigen Ausschuss.
Beschlussvorschlag Variante 3 – Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nimmt den Antrag der AfD-Fraktion zur Kenntnis.
Bericht für den Gemeinderat am 24.06.2026
Grundsätzliches:
Klargestellt wird an dieser Stelle, dass die Gemeinde Mandelbachtal über keine
gemeindeeigenen Pflegeeinrichtungen verfügt. Pflegeeinrichtungen innerhalb des
Gemeindegebietes befinden sich nicht in kommunaler Trägerschaft, sodass insoweit
weder Betreiberverantwortung noch unmittelbare Zuständigkeiten der
Gemeindeverwaltung bestehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die
Aufarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen sowie die Prüfung und Umsetzung
daraus resultierender Maßnahmen teilweise fortlaufende Prozesse darstellen.
Insbesondere bei baulichen, brandschutztechnischen, arbeitsschutzrechtlichen oder
organisatorischen Maßnahmen kann es sich um mehrstufige Umsetzungsprozesse
handeln, deren vollständige Abarbeitung zeitlich gestaffelt erfolgt.
1. Für welche Einrichtungen liegen aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vor und
wann wurden diese zuletzt erstellt bzw. fortgeschrieben?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Fachkraft für Arbeitsmedizin und unser
Sicherheitsbeauftragter haben gemeinsam folgenden Stand erarbeitet:
a. Alle Einrichtungen: Übergreifend Gefährdungsbeurteilung_101_20240104
(Revisionsnummer)
Arbeitsschutzorganisation; Stand 01.04.2024
b. KITA Ommersheim und Ormesheim , Stand 11.7.2025
c. Verwaltung,
d. Bauhof,
e. Forst,
f. Technische Werke,
g. Kindergarten,
h. Hausmeister
Version der Gefährdungsbeurteilung des vorigen Unternehmens vom
04.02.2019 und dann fortgeschrieben in der Gefährdungsbeurteilung GBU_
GBU_103-20240104 vom 09.01.2024
Die sicherheitstechnische Betreuung der Gemeinde erfolgte über viele Jahre
hinweg durch ein externes Unternehmen. Diese Zusammenarbeit wurde zum
31.12.2023 beendet.
Hintergrund der Beendigung war insbesondere, dass aus Sicht der Verwaltung
die bestehende Zusammenarbeit den Anforderungen an eine zeitgemäße und
nachvollziehbare sicherheitstechnische Betreuung zunehmend nicht mehr
ausreichend gerecht wurde. Insbesondere bestanden Defizite hinsichtlich der
Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit relevanter Unterlagen.
Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die bisherige Struktur zu beenden
und die sicherheitstechnischen Abläufe und Zuständigkeiten neu zu ordnen
sowie organisatorisch weiterzuentwickeln.
Im Anschluss wurden Angebote eingeholt und ein Ausschreibungsverfahren zur
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung durchgeführt.
Seit dem 01.01.2024 erfolgt die Betreuung durch ein neues Unternehmen.
Seitdem werden bestehende Mängel systematisch aufgearbeitet und
regelmäßige Begehungen durchgeführt.
2. In welchem Umfang sind die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsarten
einschließlich psychischer Belastungen berücksichtigt worden?
In der GBU_101_20240104 für alle Einrichtungen: Übergreifend
Wurden nachstehende Gefahrenquellen identifiziert und dokumentiert:
✓ Verantwortung und Aufgabenübertragung
✓ Organisationspflichten aus dem ASiG
✓ Eignung von Mitarbeitern (Qualifikation für den Arbeitsschutz bei
Führungskräften, Funktionsträgern und Beschäftigten mit best. Aufgaben)
✓ Prüfen von Arbeitsmitteln
✓ Organisation und Durchführung der GBU…….
✓ Organisation von Schulung, Unterweisung ….
✓ Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorge
✓ Notfallmaßnahmen Brandschutz Organisator. Brandschutz
✓ Notfallmaßnahmen baulicher, anlagentechnischer Brandschutz neben
✓ als mögliche Gefahrenquelle identifiziert und dokumentiert
Für die Gefährdungsbeurteilung der Einrichtungen b.-h. wurden tätigkeitsbezogene
Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der nachstehenden Gefährdungen
✓ Mechanische Gefahrenquellen.
✓ Elektrische Gefahrenquellen.
✓ Ergonomische Gefahrenquellen.
✓ Chemische Gefahrenquellen.
✓ Biologische Gefahrenquellen.
✓ Thermische / klimatische Gefahrenquellen.
✓ Psychische Gefahrenquellen
✓ Organisatorische Gefahrenquellen
✓ Brandgefahren
dokumentiert.
Die Erarbeitung einer Dienstvereinbarung zum Umgang mit psychischen Belastungen
am Arbeitsplatz erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit dem Personalrat der
Gemeinde Mandelbachtal, der Frauenbeauftragten sowie unter fachlicher Begleitung
eines externen Unternehmens.
Zur weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung der Inhalte wurde bereits ein
Erstgespräch im April diesen Jahres mit einer beratenden Firma und dem Personalrat
geführt.
Ein weiterer Abstimmungstermin ist für Anfang Juli geplant.
3. Welche konkreten Schutzmaßnahmen wurden für die einzelnen Einrichtungen
aus den Gefährdungsbeurteilungen abgeleitet?
Gefahrenquelle Schutzmaßnahme
Alle Einrichtungen
Prüfen von Arbeitsmitteln Erstellung Arbeitsmittelkataster , derzeit
in Bearbeitung
Festlegung der Prüffristen gem.
BetrSichV
Beauftragung u. Durchführung der
Prüfungen (evtl. durch geeignete
Fremdfirmen)
Beauftragung von befähigten Personen
(eigene MA) erledigt
Dokumentation
Organisation von Schulung, Aushangpflichtige Gesetze u.
Unterweisung Vorschriften sind bekannt schwarzes
Brett (Schutzgesetze,
Unfallverhütungsvorschriften)
Aushang: Personalie BA/ Sifa, BGHW-
Anschrift, Erste-Hilfe mit
Durchgangsärzten, ggf. weitere:
Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer,
Brandschutzhelfer,
Gefahrgutbeauftragter, etc.
Betriebsanweisungen, Schilder,
Sicherheits- u. Gefahrenkennzeichnung
hängen aus
Es findet regelmäßige Kommunikation
innerhalb der Teams und unter
verschiedenen Hierarchieebenen statt,
sodass Mitwirken der Beschäftigten
gefördert ist: regelmäßige
Teambesprechungen, Jahresgespräche
mit Führungskraft, Workshops den
Beschäftigten ist bekannt (Schulung),
wie sie sich bei Sicherheitsdefiziten
verhalten sollen (Arbeitsschutzkultur)
Organisation arbeitsmedizinischer Vorsorgekartei führen (Datum, Anlass
Vorsorge der Vorsorge)
Festlegung der Mitarbeiter mit
Tätigkeiten gem. ArbmedVV;
Pflicht- oder Angebotsvorsorge (nach
Gefährdungsbeurteilung)
- Feuchtarbeit
- Lärm
- Heben und Tragen
- Bildschirmarbeit
- Infektionsgefahr
Wunschvorsorge ermöglichen
Regelung der Eignungsuntersuchungen
(Vor Beauftragung oder begründetem
Verdacht)
- Neueinstellung
- Fahr- und Steuertätigkeit
(Stapler, kFFZ)
- Absturzgefahr (Dach,
Hubarbeitsbühne)
Verantwortlichkeit/Durchführung der
Terminabstimmung mit Mitarbeiter und
Betriebsarzt festlegen und Räumlichkeit
für Untersuchungen bereitstellen
Bauhof, Forst, TeWeMa, Hausmeister
Tätigkeiten:
Fahrzeug- und Maschinenwartung,
Grünflächenpflege (Mähen,
Heckenschneiden), Winterdienst
(Schneeräumung, Streudienst),
Friedhofspflege, Straßenbau und -
instandhaltung, Bauprojekte,
Bürotätigkeiten (s. GBU_102)
Stolpern, Ausrutschen aufgrund von Rutschfester Bodenbelag ohne Kanten
Verunreinigungen, witterungsbedingter und Schäden
Glätte, nasse Trittfläche, Unebenheiten, Kennzeichnung von Stolperstellen
herumliegenden Teile (Stufen) (gelb/schwarz)
oder unzureichende Form und Größe Handlauf, Sauberlaufmatten
der Trittfläche Einhaltung Reinigungsplan,
Meldung und Instandsetzung von
Bodenschäden
Ggf. am Boden liegende elektrische
Anschlussleitungen werden mit
Kabelbrücken gesichert
Unterweisung: „Treppen ohne Hast, mit
freier Sicht, geeigneten Schuhen und
Nutzung des Handlaufes nutzen
Verletzungen aufgrund unzureichender Absturzkanten mit Geländer sichern
Standfestigkeit, Tragfähigkeit oder Geeignete und sichere Leitern und Tritte
ungesicherter Absturzkanten, Öffnungen verwenden (GS-geprüft)
ungesicherte Zugänge Ab 1,80 m geeignete Leitern und Tritte
Witterungsverhältnissen (GS-geprüft) verwenden
Leiterprüfung durch befähigte Person
Unterweisung „Umgang mit Leitern und
Tritte“ (kein Übersteigen von Stehleitern,
Geländern)
Des Weiteren finden 4 mal jährlich ASA-Sitzungen mit der Fachkraft für
Arbeitssicherheit und Fachkraft für Arbeitsmedizin, sowie den Sicherheitsbeauftragten,
Personalrat und der Verwaltungsspitze statt. Die Mitarbeiter werden unterwiesen, die
Befähigungen der Mitarbeiter des Bauhofes wurden geschult, eine
Evakuierungsübung für das Rathaus wurde durchgeführt und dokumentiert. Die
Brandschutzordnungen sind in Bearbeitung und werden in Kürze erwartet.
4. In welchem Umfang sind diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden und
aus welchen Gründen ist ggf. eine Umsetzung unterblieben?
Im Rahmen der laufenden Überprüfung und Weiterentwicklung der
sicherheitsrelevanten Strukturen fand am 11.03.2025 eine Teilbesichtigung des
Rathauses der Gemeinde Mandelbachtal statt.
Die hierbei durch die Unfallkasse aufgezeigten Punkte und Hinweise wurden
zwischenzeitlich weitgehend abgearbeitet bzw. organisatorisch aufgegriffen.
Die festgestellten Themen betrafen unter anderem:
• Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe,
• Flucht- und Rettungspläne,
• Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen,
• mögliche Stolperstellen,
• feuerfeste Unterlagen,
• Kennzeichnungen von Erste-Hilfe-Einrichtungen,
• Brüstungshöhen,
• Geländer im Aufenthaltsbereich,
• sowie Geländeranlagen an Balkonen.
Die überwiegende Anzahl der angesprochenen Maßnahmen wurde bereits
umgesetzt beziehungsweise durch den zuständigen Hausmeisterpool ertüchtigt.
Lediglich im Bereich des Treppenhauses ist noch eine ergänzende Erhöhung
einzelner Geländer erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist organisatorisch
bereits eingeplant und soll bis spätestens 30.09.2026 erfolgen.
Im Zuge der aktuellen Aufarbeitung wurde festgestellt, dass einzelne Maßnahmen
aus früheren Prüfungen und Begehungen nicht oder nicht vollständig abgearbeitet
worden waren.
Zur nachhaltigen Verbesserung der organisatorischen und strukturellen Abläufe im
Bereich des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements hat die Gemeindeverwaltung
in den vergangenen Monaten bereits konkrete personelle und organisatorische
Maßnahmen eingeleitet.
Insbesondere wurde die Einrichtung eines eigenständigen Facility Managements
vorbereitet und die entsprechenden Stellen ausgeschrieben. Zum 15.06. werden die
ersten beiden Sachbearbeiter im Bereich Facility Management ihre Tätigkeit
aufnehmen.
Darüber hinaus wurde die Stelle der Leitung des Facility Managements ebenfalls
ausgeschrieben. Mit einem geeigneten Bewerber befindet sich die Verwaltung derzeit
in Abstimmung hinsichtlich des frühestmöglichen Eintrittstermins, sodass auch diese
Schlüsselposition zeitnah besetzt werden soll.
Mit der Einrichtung des Facility Managements verfolgt die Gemeindeverwaltung das
Ziel, insbesondere die Steuerung, Koordination, Priorisierung und Nachverfolgung von
Maßnahmen im Bereich Gebäudeunterhaltung, Betreiberverantwortung, Prüfpflichten
sowie Sicherheits- und Instandhaltungsmaßnahmen dauerhaft zu stärken und
organisatorisch klar zu bündeln.
Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen sowie die fortlaufende Optimierung
interner Abläufe werden von der Gemeindeverwaltung weiterhin mit Nachdruck
vorangetrieben, um Prozesse nachhaltig zu verbessern und Zuständigkeiten klarer zu
bündeln.
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