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Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lautertal hier: 3.2 und 6.3
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lautertal |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AZ: 30/121.11-me Lautertal/Odw., 12.05.2026
Abt: Ordnungsamt
Vorlage
Nr. 2026/047
an das Gremium: Sitzung am: TOP:
Gemeindevertretung 25.06.2026 17 öffentlich
Betreff: Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lautertal
hier: 3.2 und 6.3
Anlagen: HSGB Stellungnahme zu 3.2 und 6.3
Gegenüberstellung alt-neu Gebührenverzeichnis SoNu
2026_05 Änderung Gebührenverzeichnis
Sachverhalt:
In der Sitzung am 18.09.2025 hat die Gemeindevertretung das Gebührenverzeichnis zur
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lautertal neu beschlossen.
Dabei wurde unter Punkt 3.2 auch beschlossen, dass ortsansässige Gewerbetreibende gebührenfrei
für Veranstaltungen Plakatieren dürfen.
Nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist eine Bevorzugung ortsansässiger
Gewerbetreibender ein Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Die Gebührenfreiheit der
ortsansässigen Gewerbetreibenden wäre also an dieser Stelle zu streichen.
Hinsichtlich Punkt 6.3 wurde von Seiten des HSGB darauf hingewiesen, dass ein Abstellen von
Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugfahrzeug für einen Zeitraum von mehr als 2
Wochen einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung bedarf. Des Weiteren wurde
angeregt eine Differenzierung in der Größe vorzunehmen. Der Vorschlag aus der Verwaltung wäre
zu unterscheiden zwischen
1. LKW – Anhängern: 30 € pro Tag
2. PKW – Anhängern (auch Wohnwagen): 40 € pro Tag
Die Unterscheidung LKW-, PKW-Anhänger ist anhand der Anhängerkupplung eine in der Praxis
ohne größere Umstände erkennbare und praktizierbare Lösung für den Außendienst. Die
Gewerbetreibenden werden in der Regel eher LKW-Anhänger im öffentlichen Raum platzieren und
werden bessergestellt als private Wohnwagen-Absteller.
Die Gegenüberstellung alte Formulierung neue Formulierung, sowie eine mögliche Formulierung
des Gebührenverzeichnisses sind in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand hat die Sachverhalte zur Kenntnis genommen und empfiehlt der
Gemeindevertretung die Änderungen im Gebührenverzeichnis vorzunehmen, um eine
rechtskonforme Satzung zu bekommen. Dem vorgelegten Gebührenverzeichnis wird zugestimmt.
Text aus PDF extrahiert