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Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lautertal hier: 3.2 und 6.3

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLautertal
Datum2026-06-25
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AZ: 30/121.11-me Lautertal/Odw., 12.05.2026 Abt: Ordnungsamt Vorlage Nr. 2026/047 an das Gremium: Sitzung am: TOP: Gemeindevertretung 25.06.2026 17 öffentlich Betreff: Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lautertal hier: 3.2 und 6.3 Anlagen: HSGB Stellungnahme zu 3.2 und 6.3 Gegenüberstellung alt-neu Gebührenverzeichnis SoNu 2026_05 Änderung Gebührenverzeichnis Sachverhalt: In der Sitzung am 18.09.2025 hat die Gemeindevertretung das Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung der Gemeinde Lautertal neu beschlossen. Dabei wurde unter Punkt 3.2 auch beschlossen, dass ortsansässige Gewerbetreibende gebührenfrei für Veranstaltungen Plakatieren dürfen. Nach Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist eine Bevorzugung ortsansässiger Gewerbetreibender ein Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Die Gebührenfreiheit der ortsansässigen Gewerbetreibenden wäre also an dieser Stelle zu streichen. Hinsichtlich Punkt 6.3 wurde von Seiten des HSGB darauf hingewiesen, dass ein Abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ohne Zugfahrzeug für einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung bedarf. Des Weiteren wurde angeregt eine Differenzierung in der Größe vorzunehmen. Der Vorschlag aus der Verwaltung wäre zu unterscheiden zwischen 1. LKW – Anhängern: 30 € pro Tag 2. PKW – Anhängern (auch Wohnwagen): 40 € pro Tag Die Unterscheidung LKW-, PKW-Anhänger ist anhand der Anhängerkupplung eine in der Praxis ohne größere Umstände erkennbare und praktizierbare Lösung für den Außendienst. Die Gewerbetreibenden werden in der Regel eher LKW-Anhänger im öffentlichen Raum platzieren und werden bessergestellt als private Wohnwagen-Absteller. Die Gegenüberstellung alte Formulierung neue Formulierung, sowie eine mögliche Formulierung des Gebührenverzeichnisses sind in der Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand hat die Sachverhalte zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Gemeindevertretung die Änderungen im Gebührenverzeichnis vorzunehmen, um eine rechtskonforme Satzung zu bekommen. Dem vorgelegten Gebührenverzeichnis wird zugestimmt.

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