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Antrag der Fraktion IG BWK: Antrag auf Akteneinsicht - Tierpark Erweiterung Einfriedung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Köthen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Köthen (Anhalt)
Beschlussvorlage 2026281
Vorlagen-Nr.
Einreicher: erstellt am: ☒ öffentlich
Ratsbüro 27.05.2026 ☐ nichtöffentlich
Beschlussgegenstand:
Antrag der Fraktion IG BWK: Antrag auf Akteneinsicht -
Tierpark Erweiterung Einfriedung
Beratungsfolge:
Gremium Termin Beschluss- Abstimmungsergebnis
ergebnis Ja / Nein / Enthaltungen
Hauptausschuss 16.06.2026 5 / 4 / 3
Stadtrat 30.06.2026
Beschlussentwurf:
1. Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) beschließt, Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen,
Vorgänge, Stellungnahmen und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Veränderung
der Einfriedung bzw. dem Versetzen des Zaunes im Bereich der Fasanerie Köthen (Anhalt)
zu gewähren.
Die Akteneinsicht soll insbesondere folgende Unterlagen umfassen:
• sämtliche interne und externe Stellungnahmen,
• Schriftwechsel mit Fachbehörden,
• denkmalrechtliche Bewertungen,
• naturschutzrechtliche Bewertungen,
• Genehmigungen und Prüfvermerke,
• Lagepläne und Ausführungsunterlagen,
• Protokolle oder Vermerke zur Entscheidungsfindung.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 45 Abs. 6 KVG LSA
Beschlussvorlage 2026281 Seite 1 von 2
Darlegung des Sachverhaltes / Begründung:
Mit Antrag vom 09.05.2026 beantragte die Fraktion IG BWK Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen,
Vorgänge, Stellungnahmen und Genehmigungen im Zusammenhang mit der Veränderung der
Einfriedung bzw. dem Versetzen des Zaunes im Bereich der Fasanerie Köthen (Anhalt). Der Antrag
ist als Anlage 1 beigefügt.
Gemäß § 45 Abs. 6 KVG LSA ist der Vertretung auf Antrag von einem Zehntel der ehrenamtlichen
Mitglieder der Vertretung oder einer Fraktion Akteneinsicht zu gewähren. Die Entscheidung über die
Akteneinsicht erfolgt durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Köthen (Anhalt). Dabei ist
festzulegen, ob ein Akteneinsichtsausschuss auf Zeit gebildet oder die Akteneinsicht durch einen
bestehenden Ausschuss wahrgenommen wird. Zu beachten ist, dass der Antragsteller und die
Einsichtnehmenden in dem Ausschuss vertreten sein müssen.
Das Verfahren für die Bildung eines zeitlich begrenzten beratenden Akteneinsichtsausschusses ist
gesetzlich nicht geregelt. Über die Größe und Zusammensetzung des Ausschusses entscheidet die
Vertretung nach freiem Ermessen. Er muss mindestens drei Mitglieder haben, wobei der
Antragsteller zwingend im dem zu bildenden Ausschuss vertreten sein muss. Für den Fall, dass eine
Einigung nicht zustande kommt, beschließt der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) in einer der
nächsten Sitzungen die Besetzung in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 KVG LSA. Der
zu bildende zeitlich begrenzte Akteneinsichtsausschuss endet mit Einsichtnahme in die unter Nr. 1
des Beschlussentwurfs aufgeführten konkreten Punkte.
Deshalb müsste bei entsprechender Beschlussfassung eine Ergänzung dahingehend erfolgen,
welcher Ausschuss die Akteneinsicht wahrnimmt bzw. ein Akteneinsichtsausschuss gebildet
werden.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Akteneinsicht stellt einen großen Verwaltungsaufwand dar. Die antragstellende Fraktion hat
bereits mit Schreiben vom 07.04.2026 einen umfangreichen Fragenkatalog (16 Fragen) zu dem
gleichen Thema eingereicht, welcher mit Schreiben vom 24.04.2026 umfassend beantwortet worden
ist. Das vorliegende Akteneinsichtsgesuch deckt sich zum Teil mit den bereits gestellten Fragen.
Der antragstellenden Fraktion wurde bereits mitgeteilt, dass die Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld Genehmigungsbehörde war. Das Akteneinsicht erstreckt sich daher
auf hier nicht vorliegende Akten und wäre somit an einen anderen Adressaten zu richten. Die
Verwaltung empfiehlt, den Antrag der IG BWK vom 09.05.2026 abzulehnen.
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der Fraktion IG BWK vom 09.05.2026
Anlage 2 - Antwortschreiben an Fraktion IG BWK vom 24.04.20226
Anlage 3 - Fragenkatalog der Fraktion IG BWK vom 07.04.2026
Beschlussvorlage 2026281 Seite 2 von 2
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