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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / SPD / DIE GRÜNEN: Strukturanalyse zur Zukunft der Köthen Kultur und Marketing GmbH (KKM)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Köthen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Köthen (Anhalt)
Beschlussvorlage 2026262
Vorlagen-Nr.
Einreicher: erstellt am: ☒ öffentlich
Kämmerei 05.05.2026 ☐ nichtöffentlich
Beschlussgegenstand:
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / SPD / DIE
GRÜNEN: Strukturanalyse zur Zukunft der Köthen Kultur und
Marketing GmbH (KKM)
Beratungsfolge:
Gremium Termin Beschluss- Abstimmungsergebnis
ergebnis Ja / Nein / Enthaltungen
Sozial- und Kulturausschuss 03.06.2026 9 / 0 / 1
Hauptausschuss 16.06.2026 entsprechend 11 / 0 / 0
protokollierter
Änderung
Stadtrat 30.06.2026
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin, die anstehenden Verhandlungen zur weiteren
Bezuschussung der Köthen Kultur und Marketing GmbH entsprechend der dargestellten „Maßgaben
für die Zuschussverhandlungen“ zu führen.
Gesetzliche Grundlagen:
Beschlussvorlage 2026262 Seite 1 von 10
Darlegung des Sachverhaltes / Begründung:
Strukturanalyse zur Zukunft der Köthen Kultur und Marketing
GmbH (KKM)
Ausgangspunkt für die hier vorgelegten Ausführungen ist, dass gemäß § 13 Absatz 3 des
Gesellschaftsvertrags die Zuschussplichten der Gesellschafter, Stadt Köthen (Anhalt) und Landkreis
Anhalt-Bitterfeld, mit Ablauf des 31.12.2027 enden. Folglich sind die Gesellschafter der KKM
angehalten, sich über die Zukunft der Gesellschaft ins Benehmen zu setzen.
Nach Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE / SPD / BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
„Strukturanalyse zur Zukunft der Köthen Kultur und Marketing GmbH (KKM)“ vom 18.12.2025 und
der 11. Sitzung des Stadtrates wurde der nachfolgende Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) beschließt, dass die Stadtverwaltung einen Zeit- und
Maßnahmenplan vorlegt, der in der Sitzung des Stadtrates am 30.06.2026 sowie vorberatend in den
Sitzungen des Hauptausschusses am 16.06.2026 und des Sozial- und Kulturausschusses am
03.06.2026 zu beraten ist.
Dieser Plan soll aufzeigen,
• welche Schritte und Meilensteine bis zur Entscheidung über die künftige Struktur der KKM
notwendig sind und
• welche Varianten der Aufgabenwahrnehmung geprüft werden, einschließlich einer
Fortführung der Gesellschaft in bisheriger Form sowie alternativer Organisationsmodelle mit
ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind zwingender
Bestandteil der Analyse.“
Unbeschadet der nachfolgenden, und im Einzelnen detaillierten Ausführungen, sind aus Sicht der
Verwaltung zunächst nachfolgende wesentliche Meilensteine festzuhalten:
M 1 Auseinandersetzung der Gesellschafter Stadt Köthen (Anhalt) und Landkreis
Anhalt-Bitterfeld hinsichtlich der Finanzierung einzelner, aktuell der KKM übertragenen,
Aufgaben.
M 2 Entscheidung für die Umsetzung einer Handlungsoption entsprechend dem Ergebnis der
Auseinandersetzung in „M 1“.
Um hinsichtlich des Meilensteins „M 1“ eine Position der Stadt Köthen (Anhalt) gegenüber dem
Landkreis Anhalt-Bitterfeld (LK ABI) formulieren zu können, sollen die nachfolgend aufgeführten
Ansätze näher betrachtet werden:
1. Die Aufgabenübertragung der einzelnen Gesellschafter (Stadt Köthen und LK ABI) auf die
Köthen Kultur und Marketing GmbH (KKM) unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages,
2. Die wertmäßigen Ergebnisse der Trennungs-/Spartenrechnung der KKM im Zuge der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der KKM sowie etwaiger Kosten infolge der
Personalgestellung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und
3. Das Ergebnis/ Fazit der „Strukturanalyse KKM“ des Fachbereich Strategische Entwicklung &
Controlling des Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Stand: 24.07.2025.
Beschlussvorlage 2026262 Seite 2 von 10
zu 1.
Gesellschaftsgründung sowie Aufgabenübertragung bzw. -ausführung im Zeitverlauf:
Nach Sichtung der im Zeitverlauf getroffenen vertraglichen Regelungen bleibt festzuhalten, dass:
1. die Gesellschaft am 08.02.2001 als Köthen Marketing GmbH gegründet und der
Unternehmensgegenstand im Kern wie folgt definiert wurde (Auszug):
„Die Gesellschaft hat insbesondere die Aufgabe Werbemaßnahmen und Veranstaltungen
sowie sonstige Aktivitäten des Stadt- und Tourismus-Marketing zu planen, durchzuführen
und zu koordinieren.“
2. sich in der Formulierung des Unternehmensgegenstandes zunächst keine Aufgabenstellung
hinsichtlich des Betriebs von Museen oder eines festen Veranstaltungsortes (bspw.
Veranstaltungszentrum im Schloss) findet,
3. erst mit dem sogenannten „Kulturstättenvertrag“ zwischen dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen (Anhalt) vom 29.06.2007 und in der Folge mit der
Gesellschaftsvertragsänderung zum 01.01.2018 (vom 15.12.2017) die
Aufgabenübertragung „Betrieb von kulturellen Einrichtungen“ vom LK ABI auf die KKM
erfolgte,
4. erst ab diesem Übertragungszeitpunkt eine entsprechende Bezuschussung der KKM seitens
des LK ABI erfolgt; ab 2007 zunächst auf Basis des „Kulturstättenvertrages“ sowie ab 2018
auf Grundlage des geänderten Gesellschaftsvertrages der KKM,
5. der „Kulturstättenvertrag“ neben § 6 „Aufgaben und Ziele hinsichtlich der Museen unter § 5
„Aufgaben und Ziele hinsichtlich Veranstaltungszentrums im Schloss Köthen“ Absatz 2
formuliert (Auszug):
„Ziel des Veranstaltungszentrums ist:
▪ Die Verwirklichung kreislicher Kulturbedürfnisse im Sinne der Sicherung der
kulturellen Pluralität im Landkreis Anhalt-Bitterfeld,
▪ Die Realisierung des Anspruches der Kultureinrichtung, als Kulturstätte mit einer
hohen Umlandfunktion zu wirken.“
6. und sich im aktuell geltenden Gesellschaftsvertrag unter § 13a Absatz 2. die nachfolgende
Formulierung findet:
„Für ihre Durchführung sind sich die Parteien einig, dass: der Vertrag zwischen dem
Landkreis Anhalt-Bitterfeld … und der Stadt Köthen (Anhalt) über den Betrieb von
Kultureinrichtungen durch die Stadt Köthen (Anhalt) vom 29.06.2007 (im Folgenden:
Kulturstättenvertrag) … mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben und durch § 13 a des
Gesellschaftsvertrages der KKM mit Wirkung ab dem 01.01.2018 ersetzt wird; …“
FAZIT zu 1.:
Die Übertragung der Aufgabe zur Betreibung der Museen und des Veranstaltungszentrums im
Schloss Köthen (als Nachfolgeeinrichtung des ehem. Bürgerhauses am Markt) erfolgte ursprünglich
durch den „Kulturstättenvertrag“ zwischen LK ABI und der Stadt Köthen (Anhalt) auf die Stadt und
mit Anpassung des Gesellschaftsvertrags der KKM auf die Gesellschaft. Einhergehend mit der
Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgte dann auch die Definition der Bezuschussung seitens
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Beschlussvorlage 2026262 Seite 3 von 10
zu 2.
Kosten der Gesellschaft infolge der Aufgabenerfüllung sowie Bezuschussung seitens der
Gesellschafter
Unter Berücksichtigung des zuletzt vorgelegten Rechenwerkes (Jahresabschluss 2024 einschl.
Trennungsrechnung) der KKM bleibt zum vorausbezeichneten Sachverhalt Nachfolgendes
festzuhalten:
1. Das Aufgabenspektrum der KKM gliedert sich aktuell in vier Haupt-Kostenstellen („Museen“,
„Kultur“, „Wirtschaft“, „Tourist-Information“).
2. Die Kostenstelle „Museen“ reflektiert dabei die Betreibung des Naumann-Museums, des
historischen Museums für Mittelanhalt, die Prähistorische Sammlung sowie die Aktivitäten
der Museumspädagogik.
3. Die Kostenstellen „Kultur“ und „Wirtschaft“ reflektieren im wesentlich die Aktivitäten der
Gesellschaft im bzw. um das Veranstaltungszentrum (VAZ) im Schloss Köthen, wobei sich
die Kostenstelle „Kultur“ auf kulturelle Eigen- bzw. Kooperationsveranstaltungen und die
Kostenstelle „Wirtschaft“ auf das kommerziell ausgerichtete Vermietungsgeschäft bezieht.
4. Die Kostenstelle „Tourist-Information“ bezieht sich auf die Gesellschaftsaktivitäten des Stadt-
und Tourismusmarketing, welche der KKM seitens der Stadt Köthen (Anhalt) bereits mit
Gründungsgesellschaftsvertrag zugedacht waren.
5. Die mit Datum 30.01.2026 durch den Wirtschaftsprüfer vorgelegte Trennungsrechnung (TR)
zum Jahresabschluss (JA) zum 31.12.2024 stellt nachfolgendes Bild hinsichtlich
Kostenstellenergebnis bzw. Zuschussbedarf dar:
Beschlussvorlage 2026262 Seite 4 von 10
6. Unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglich fixierten Aufgabenübertragung stellt
sich, auch unter Einbezug der Kosten der Personalgestellung1 (PersGestellg.) auf Seiten des
LK ABI, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte anteilige Aufgabenfinanzierung dar:
7. Während sich die prozentuale Gewichtung bei „Museen“ und „Tourist-Information“ strickt an
der ursprünglichen Aufgabenübertragung orientiert, wird bei „Kultur“ und „Wirtschaft“ ein
beiderseitiges Interesse der Gesellschafter bzw. eine nicht trennbare Vermischung
unterstellt.
8. Infolge der dargestellten „Zuschussanteile Gesellschafter“ ergibt sich das nachfolgende Bild
aus Sicht der Gesellschafterin Stadt Köthen (Anhalt), mit Bezug auf das Jahresergebnis zum
31.12.2024:
1 Quelle: LK ABI, „Strukturanalyse KKM“ (Stand: 24.07.2025), Folie: „Darstellung der Gesellschafter, des Stammkapitals
und der aktuellen Zuschüsse“, Jahresspalte 2024
Beschlussvorlage 2026262 Seite 5 von 10
FAZIT zu 2.:
1. Der für 2024 durch die Stadt Köthen (Anhalt) an die KKM ausgereichte anteilige Zuschuss
ist, bezogen auf das Wirtschaftsjahr 2024, das Äquivalent für die gesellschaftsvertraglich
fixierte Aufgabenübertragung durch die Stadt Köthen (Anhalt) auf die KKM.
2. Bei den vorangestellten Darstellungen ist die bisher mietzinsfreie Überlassung der
Räumlichkeiten im Prinzessinhaus durch die Stadt Köthen nicht berücksichtigt. Nach
aktueller interner Kalkulation ergibt sich hier eine Summe von voraussichtlich rd. 19.200 € im
Jahr.
3. Der aktuell im Gesellschaftsvertrag fixierte Modus zur Bezuschussung der Gesellschaft ist
überarbeitungsbedürftig. Der zukünftige Bezuschussungsmodus sollte sich stärker an der
jeweils übertragenen Aufgabenverantwortung der einzelnen Gesellschafter orientieren.
zu 3.
Positionierung des Gesellschafters Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Rahmen seiner, in 2025
durchgeführten, Strukturanalyse zur KKM
Der Gesellschafter Landkreis Anhalt-Bitterfeld kommt in seiner „Strukturanalyse KKM“ (Stand:
24.07.2025) u.a. zu dem Fazit, dass:
1. die Organisationsform GmbH für das aktuelle (Stand 2026) Aufgabenspektrum (Betrieb
und Erhaltung Schloss, Betrieb Museen, Betrieb Veranstaltungszentrum und
Stadtinformation) der Köthen Kultur und Marketing GmbH die am besten geeignete
Gesellschafts-/(Organisations-)form ist, da diese Kostenvorteile (bspw.
Tarifunabhängigkeit, wirtschaftliche Handlungsflexibilität) sowie Interessen der
unterschiedlichen Gesellschafter vereint.
2. die derzeitige Zuschussverteilung zwischen den Gesellschafter Landkreis Anhalt-
Bitterfeld und Stadt Köthen (Anhalt), aus Sicht des LK ABI als problematisch zu bewerten
ist, da diese weder das Stammkapital noch die Aufgabenverteilung, das lokale
Entwicklungsinteresse oder die bedeutende Rolle des Kulturgutes „Schloss Köthen“ für die
Stadt Köthen (Anhalt) angemessen widerspiegelt.
3. die Organisationsform Regiebetrieb2 als alternative Aufgabenorganisationsvariante, im Fall
der Herauslösung der vom LK ABI als kreisliche Aufgabe verstandenen Aufgaben (Betrieb
der Museen) die am besten geeignete Organisationsform ist, da diese zu einem Abbau von
Doppelstrukturen (bzgl. Landkreis und Gesellschaft), einem direkteren Zugriff und engere
Vernetzung (zwischen kreiseigenen Einrichtungen) führt.
FAZIT zu 3.:
1. Die Organisationsform der GmbH ist auch aus Sicht der Stadt Köthen (Anhalt) die einzig
mögliche Organisationsform für den Fall, dass mindestens zwei Gesellschafter ihre
Interessen bündeln und dabei eine größere Handlungsflexibilität (wert- und zeitmäßig) bei
wirtschaftlich ausgerichteten Entscheidungsfindungen nutzen wollen.
2. Kostenvorteile entstehen u.a. immer dann, wenn Doppelstrukturen im Rahmen von
gleichartigen Aufgabenerledigungen vermieden werden können. Diese Aussage steht jedoch
unter der Prämisse, dass etwaig vorhandene Strukturen in ihrer Kapazität nicht erweitert
werden müssen und entstehende Kostenvorteile durch anderweitige Effekte (bspw. die
Einbuße von Handlungsflexibilität) nicht negiert werden.
3. Die Ableitung von anteiligen Zuschusshöhen aus der wertmäßigen Verteilung von
Stammkapital stellt, im Fall einer unterschiedlich ausdifferenzierten Zielausrichtung der
Gesellschafter, keine belastbare Grundlage dar, da hierdurch gerade keine
2 Ein Regiebetrieb ist ein rechtlich und organisatorisch unselbständiger Betrieb einer Gebietskörperschaft (bspw. Stadt
oder Landkreis), der zu 100% in die allgemeine Verwaltung dieser Gebietskörperschaft integriert ist.
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unterschiedlichen Entwicklungsinteressen und sonstigen Wertbeimessungen im Kontext
einer gesellschafterbezogenen Aufgabenübertragung berücksichtigt werden.
4. Die Ableitung von etwaigen Zuschusshöhen kann nur in Folge von aufgabenbezogenen
Einzelauseinandersetzung der Gesellschafter erfolgen.
„M 2“ - Mögliche Szenarien/ Varianten im Kontext der Bereitstellung eines kulturellen
Angebotes in der Stadt Köthen (Anhalt) durch bzw. mit Beteiligung der Stadt Köthen (Anhalt)
Unbeschadet der vorangestellten Positionierung der Stadt Köthen (Anhalt) bzgl. der Bezuschussung
der Gesellschaft im Kontext der Aufgabenübertragung nach dem
Modell: „Finanzierung entsprechend Aufgabenübertragung“ könnten sich, auch im Hinblick auf
Meilenstein „M 2“ nachfolgende Szenarien ergeben.
Szenario 1:
Die KKM wird mit dem gleichen Aufgabenspektrum und der gleichen Gesellschafterstruktur
wie bisher fortgeführt. Die Gesellschafter können sich einigen, dass:
a. die Betreibung der „Museen“ zu 100% durch den Gesellschafter LK ABI und
b. die Betreibung der „Tourist-Information“ (bis zur Installation einer „Anhalt-Info“) zu 100%
durch die Gesellschafterin Stadt Köthen (Anhalt) und
c. die Betreibung des Veranstaltungszentrums im Schloss anteilig durch beide Gesellschafter
finanziert wird.
Knackpunkt (sicherlich aus Sicht beider Gesellschafter) ist die Einigung auf eine belastbare und
nachhaltig verfolgbare Berechnungsgrundlage für die Zuschusspflichten der einzelnen
Gesellschafter.
Vorteile, für die Kreisstadt Köthen (Anhalt) sowie für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, bei der
Verfolgung des Szenarios ergeben sich aus einem einheitlichen Konzept für die kulturelle Nutzung
des Schlosses in Köthen im Kontext „Das Schloss Köthen als Schlüssel zur Region Anhalt-Bitterfeld“
sowie aus der Nutzung von Synergien bei den Strukturen der Aufgabenorganisation.
Ausgehend von einem für die Gesellschafterin Stadt Köthen (Anhalt) für 2024 zugeordneten
Zuschussanteil in Höhe von rd. 358.000 € würden sich (bei Unterstellung einer jährlichen
Kostendynamisierung in Höhe von 2,5%) der nachfolgend dargestellte Zuschussbedarf, in
Abhängigkeit von der anteiligen Finanzierung des Betriebes des VAZ im Schloss, ergeben.
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Szenario 2:
Der LK ABI betrachtet, ungeachtet der vertraglich dokumentierten Sachverhalte der
Aufgabenübertragung3, nur die „Museen“ als kreisliche Aufgaben, zieht sich als
Gesellschafter aus der KKM zurück und betreibt in der Folge die Museen als einen
Regiebetrieb.
In diesem Szenario müsste über die Zukunft einer ganzjährigen Betreibung / Nutzung des VAZ im
Schloss, ohne Beteiligung des LK ABI, gesondert entschieden werden.
Weiterhin entsteht ggf. juristischer Klärungsbedarf im Kontext von Vertragserfüllungspflichten
seitens der Gesellschaft bzw. im Kontext einer möglichen Liquidation der Gesellschaft (ggf.
unabhängig von der Fortführung einzelner Aufgaben).
Infolge der Herauslösung des Museumsbetriebes aus der KKM würde sich, mit Bezug auf das
Referenzjahr 2024, zunächst nachfolgender kalkulatorischer Zuschussbedarf (insgesamt bzw. im
Hinblick auf die einzelnen Kostenstellen) ergeben.
Hinweis: Mögliche Kostenansätze für Personalgestellung4 des LK ABI für die Kostenstellen Kultur
(rd. 220.700 €) und „Tourist-Information“ (1.500 €) wurden bei der vorangestellten Tabelle nicht
berücksichtigt. Der Kostenansatz der Museen entfällt durch die Herauslösung der kreislichen
Aufgabe, es verbleiben jedoch rechnerisch anteilige Overheadkosten.
Ausgehend von einer alleinigen Finanzierung der KKM durch die Gesellschafterin Stadt Köthen
(Anhalt) und einer unterstellten Kostendynamisierung in Höhe von 2,5% könnte sich der nachfolgend
dargestellte Finanzierungsbedarf ergeben.
3 siehe „Fazit“, Absatz 4 der Präsentation LK ABI vom 24.07.2025
4 Vgl. Tabelle: Zuordnung Zuschussanteile – Modell „Finanzierung entsprechend Aufgabenübertragung“ (siehe „M1“, zu
2., Pkt. 6.)
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Auswirkungen eines Gesellschafteraustritts auf Struktur und Aufgabenwahrnehmung:
Nach einem möglichen Gesellschafteraustritt des LK ABI entfallen bis dato erzielte Synergieeffekte
bei der Nutzung und Finanzierung von Strukturen.
Im Fall der Fortführung der KKM entsteht abseits eines ohnehin existierenden Optimierungsbedarf
ein zusätzlicher Restrukturierungsbedarf infolge einer veränderten Aufgabenübertragung.
Aus dieser Situation könnte sich für die Stadt Köthen (Anhalt) ein Entscheidungsmoment ergeben,
gleichartig organisierte Aufgabenerfüllungen zusammenzuführen um ihrerseits Synergieeffekte im
Rahmen von Aufgabenübertragungen zu erzielen.
Fazit:
1. Dem LK ABI folgend wird die Organisationsform der GmbH für das aktuelle
Aufgabenspektrum der KKM als die geeignetste Gesellschaftsform gesehen.
2. In den Zuschussverhandlungen sollte sich aus Sicht der Verwaltung an der „zu 2. 6.“
dargestellten Aufgabenverteilung orientiert werden.
3. Bei Fortführung der Gesellschaft in der aktuellen Form, ist durch die Geschäftsführung eine
interne Strukturanalyse vorzunehmen, mit welcher eine umfassende Untersuchung und
Bewertung der grundlegenden organisatorischen, operativen und strategischen Strukturen
des Unternehmens vorgenommen wird. Hauptziele sind die Analyse der Ist-Situation und das
Aufdecken von Optimierungspotentialen.
4. Bei einem ggf. in Rede stehenden Austritt des Gesellschafters LK ABI verbleiben für die
Stadt Köthen (Anhalt) lediglich die damals originär übertragenen Aufgaben der Köthen-
Information sowie das Thema des Stadtmarketing einschließlich verschiedener
Veranstaltungen im Stadtgebiet.
5. Im Austrittsfall obliegt die Betreibung der Museen sowie des VAZ im Schloss, als
Nachfolgeobjekt des damaligen Theaters in der Halleschen Straße, dem LK ABI.
Maßgaben für die Zuschussverhandlungen:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. die ab dem 01.07.2026 anstehenden Zuschussverhandlungen unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung in der jetzigen Form zu führen.
2. Bei den Zuschussverhandlungen ist zu berücksichtigen, dass spätestens im Jahr 2028 eine
interne Strukturanalyse durch die Geschäftsführung vorgenommen wird. Hierfür sind
ausreichende Mittel in der Bezuschussung für 2028 zu bemessen.
3. Weiterhin sollte die Zuschussverhandlung, im Interesse der Bewirtschaftung des Schlosses
aus einer Hand, darauf ausgerichtet werden, dass die Kosten des VAZ im Schloss möglichst
jeweils hälftig durch die Gesellschafter LK ABI und Stadt Köthen (Anhalt) getragen werden.
Die Kosten der Bereiche Museen bzw. Köthen-Information gehen je zu Lasten des LK ABI
bzw. der Stadt Köthen (Anhalt).
4. Der noch zu beziffernde Mietzins für die Räume im Prinzessinhaus geht in die
Overheadkosten der Gesellschaft ein und wird prozentual auf die jeweiligen Kostenbereiche
verteilt.
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Anlagen:
Zeit- und Maßnahmeplan
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