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Gründung des Regionalwerks im Landkreis Neu-Ulm gKU
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Illertissen |
| Datum | 2025-12-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Illertissen Beschlussvorlage
Sachgebiet/Sachbearbeiter Datum Nummer
Regisafe.Nr.
Allgemeine Verwaltung/Probst, Andreas 02.12.2025 2025/402
Gremium Sitzungstermin TOP 1
Stadtrat Illertissen 10.12.2025 öffentlich
beschließend
Betreff: Gründung des Regionalwerks im Landkreis Neu-Ulm gKU
Beschlussvorschläge:
1. Der Stadtrat stimmt der Beteiligung am Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU mit
einer einmaligen Stammeinlage von 39.417,62 € sowie einer Kapitalausstattung von
52.556,83 € jeweils für die Jahre 2026, 2027, 2028 und 2029 und einer
Kapitalausstattung von 26.278,41 € für das Jahr 2030 zu. Als Grundlage für die Teilung
der Kapitalausstattung dienen zu 50 % die Einwohnerzahl (Stand 31. März 2025) und
50 % die Fläche. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung von mindestens
fünf Kommunen mit insgesamt mindestens 120.000,00 € Stammeinlage und der
rechtsaufsichtlichen Zustimmung.
2. Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter wird ermächtigt und beauftragt, die
Stammeinlage sowie die Kapitalrücklage entsprechend der vorgestellten Jahre in das
Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU einzuzahlen.
3. Der 1. Bürgermeister oder dessen Vertreter wird ermächtigt und beauftragt, die als
Anlage beigefügte Satzung sowie den als Anlage beigefügten Konsortialvertrag des
Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKUs abzuschließen und alle sonstigen für den
Beitritt zum Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen und umzusetzen.
4. Der Stadtrat erklärt sich mit Änderungen der Satzung zur Gründung des gKU
einverstanden, welche nach Beschlussfassung der weiteren interessierten
Kommunen über den Beitritt zum Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU zur
Festlegung der konkreten Träger erforderlich sind (u. a. Benennung und Anzahl der
Träger, Eigenkapitalhöhe, Anzahl Verwaltungsratsmitglieder). Darüber hinaus erklärt
sich der Stadtrat mit redaktionellen Änderungen sowie Änderungen der Satzung und
des Konsortialvertrags einverstanden, falls sich diese aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch Urkundspersonen oder das Registergericht als notwendig
erweisen und sich keine wesentlichen Änderungen zur Beschlussfassung ergeben.
Sachverhalt:
Hintergrund und Ziele
Die Themenfelder Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung
nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein – auch für die kommunalen Verwaltungen.
Eine Möglichkeit, die Themenfelder zu bündeln, ist ein Regionalwerk, welches durch mehrere
Gemeinden eines Landkreises gegründet wird. Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass
sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Unternehmen mit dem Ziel
zusammenschließen, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung
externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. So können
die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlastet bzw. erst Projekte möglich gemacht werden, für
die zuvor keine Kapazitäten oder kein Know-How verfügbar waren. Mit wirtschaftlichen
Tätigkeitsbereichen wie der Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, Netzbetrieb,
E-Ladeinfrastruktur oder Wärmeversorgung können kommunalhoheitliche Handlungsfelder
querfinanziert und kommunale Haushalte entlastet werden.
In zurückliegenden Gemeinderatssitzungen Ende 2023 und Anfang 2024 haben die Kommunen
Bellenberg, Buch, Illertissen, Kellmünz, Nersingen, Oberroth, Osterberg, Roggenburg, Unterroth
und Weißenhorn beschlossen, eine „Projekt-Pipeline“ aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen
auszuarbeiten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Gründung einer gemeinsamen
Organisationsstruktur zu untersuchen.
Aktueller Stand
Folgende Punkte wurden in den letzten Monaten in intensiven Gesprächen unter Begleitung der
Kanzlei Becker-Büttner-Held in Satzung und Konsortialvertrag festgelegt:
o Name der Gesellschaft: Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU
o Rechtsform der Gesellschaft: Anstalt des öffentlichen Rechts
(gemeinsames Kommunalunternehmen)
o Sitz der Gesellschaft: Illertissen
o Beteiligung an Kapitalausstattung: 50 % nach Fläche, 50 % nach Einwohnerzahl
o Stammkapital Gesamt: zwischen 120.000,00 € und 141.586,64 € (abhängig
von der Anzahl der gründenden Kommunen)
o Kapitalausstattung bis 2030 Gesamt: zwischen 720.000,00 € und 849.519,79 € (abhängig
von der Anzahl der gründenden Kommunen)
o Der Markt Buch ist infolge eines Beschlusses des Marktgemeinderats vom 23.10.2025 und die
Gemeinde Bellenberg infolge eines Beschlusses des Gemeinderats vom 20.11.2025 aus der
Regionalwerksgründung ausgestiegen.
o Zur Gründung sind positive Beschlussfassungen von mindestens fünf Kommunen mit einer
Stammeinlage von insgesamt mindestens 120.000,00 € notwendig. Nachstehende Tabelle
zeigt eine Übersicht an den einzubringenden Zahlungen je Kommune:
Kommune Stamm- Zusätzlich Zusätzlic Zusätzlic Zusätzlic Zusätzlich Einlagen Beteili-
einlage e Einlage he he he e Einlage Gesamt bis gungs-
(€) 2026 (€) Einlage Einlage Einlage (€) 2030 (€) quote
2027 (€) 2028 (€) 2029 (€) (%)
Illertissen 39.417,62 52.556,83 52.556,83 52.556,83 52.556,83 26.278,41 275.923,35 28,12
Kellmünz 5.442,58 7.256,77 7.256,77 7.256,77 7.256,77 3.628,38 38.098,04 3,82
Nersingen 22.979,06 30.638,74 30.638,74 30.638,74 30.638,74 15.319,37 160.853,40 16,34
Oberroth 5.211,99 6.949,32 6.949,32 6.949,32 6.949,32 3.474,66 36.483,95 3,63
Osterberg 6.577,34 8.769,79 8.769,79 8.769,79 8.769,79 4.384,89 46.041,38 4,56
Roggenbur
g 14.265,12 19.020,16 19.020,16 19.020,16 19.020,16 9.510,08 99.855,83 9,93
Unterroth 7.400,95 9.867,93 9.867,93 9.867,93 9.867,93 4.933,96 51.806,62 5,13
Weißenhor
n 40.291,98 53.722,64 53.722,64 53.722,64 53.722,64 26.861,32 282.043,88 28,46
Gesamt 141.586,64 188.782,18 188.782,18 188.782,18 188.782,18 94.391,07 991.106,45 100
Der Verwaltungsrat setzt sich aus den ersten Bürgermeistern der Mitgliedskommunen
zusammen. Der Vorstand umfasst spätestens zum Zeitpunkt der Gründung einer
Projektgesellschaft mindestens zwei Personen. Der Beitritt weiterer Kommunen (auch
„landkreisfremde“ Kommunen) zu späteren Zeitpunkten ist möglich.
Das Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU fungiert als Holding und verfolgt auf
energiewirtschaftlicher Ebene den Zweck, regionale und regenerative Energiequellen zu
identifizieren, zu koordinieren und zu entwickeln (Projektentwicklungsebene).
Zur praktischen Umsetzung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien werden
Tochter- bzw. Projektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet
(Projektumsetzungsebene).
Die auf der Projektentwicklungsebene erarbeiteten Projektrechte (beispielsweise
Genehmigungen und Pachtverträge) werden an die jeweils neu gegründete Projektgesellschaft
auf der Projektumsetzungsebene veräußert. Durch diese Veräußerung erzielt das Regionalwerk
Einnahmen, die auf individuellen Konten der beteiligten Kommunen verbucht werden. Diese
Einnahmen dienen zur Deckung laufender Kosten, zur Finanzierung weiterer
Projektentwicklungen sowie gegebenenfalls zur Querfinanzierung weiterer kommunaler
Aufgaben.
Zur Realisierung der Projekte werden folgende Finanzierungsquellen herangezogen:
Eigenkapital der Kommunen durch individuell erwirtschaftete Mittel aus dem Regionalwerk und
Mittel aus dem kommunalen Haushalt sowie Fremdkapital von Banken,
Bürgerenergiegenossenschaften, Unternehmen oder Flächeneigentümern. Die angestrebte
jährliche Zielrendite auf das in der Projektgesellschaft eingesetzte Eigenkapital beträgt
mindestens 6 %.
Für die Beteiligung der Kommunen an den Projektgesellschaften stehen zwei Modelle zur
Verfügung: die unmittelbare Beteiligung (siehe Abbildung 1) und die mittelbare Beteiligung (siehe
Abbildung 2). Eine unmittelbare Beteiligung liegt vor, wenn die Kommunen einen oder mehrere
Gesellschaftsanteile an der zu gründenden Projektgesellschaft direkt übernehmen. Bei der
mittelbaren Beteiligung der Kommunen übernimmt das gKU einen oder mehrere
Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft. Die Kommunen beteiligen sich dabei indirekt
über ihre Beteiligung am gKU wirtschaftlich an der Projektgesellschaft.
Im Falle der mittelbaren Beteiligung hält das gKU mindestens 51 % der Anteile. Die
Standortgemeinde verfügt über die Option, sich entweder bis zu 51 % mittelbar oder bis zu 49
% unmittelbar zu beteiligen. In jedem Fall soll die kommunale Gesamtbeteiligung an der
Projektgesellschaft mindestens 51 % betragen.
Jede Kommune entscheidet bei der Gründung der Projektgesellschaften individuell über ihre
Beteiligung sowie über das gewählte Beteiligungsmodell.
Abbildung 1:Zielstruktur bei unmittelbarer Beteiligung (Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Neu-
Ulm) ©Becker-Büttner-Held
Abbildung 2: Zielstruktur bei mittelbarer Beteiligung (Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Regionalwerks im Landkreis Neu-
Ulm) ©Becker-Büttner-Held
Zusammen mit der regionalwerke GmbH & Co. KG wurden insgesamt elf mögliche PV-Projekte
in den Kommunen Illertissen, Nersingen und Roggenburg identifiziert. Für die möglichen Projekte
wurden Einspeiseanfragen bei den zuständigen Verteilnetzbetreibern gestellt. Für zwei Projekte
in Roggenburg und eines in Illertissen sind positive schriftliche Rückmeldungen eingegangen.
Für fünf weitere Projekte in Illertissen wurden positive mündliche Rückmeldungen erteilt. Zwei
Projekte in Roggenburg wurden aufgrund fehlender Netzkapazitäten zurückgestellt. Die
Rückmeldung einer Anlage in Nersingen ist zum Zeitpunkt der Unterlagenversendung offen. Die
Projekte mit bisher schriftlich oder mündlich eingegangenen Rückmeldungen fließen in die
Geschäftsplanung ein. Bei der Ausfertigung der Geschäftsplanung gab es aufgrund der spät
eingegangenen Rückmeldungen durch die Verteilnetzbetreiber Verzögerungen. Die
Geschäftsplanung liegt zum Zeitpunkt der Unterlagenversendung noch nicht final vor, wird
jedoch an der Sitzung durch bbh vorgestellt.
Der Kerngedanke des Regionalwerks ist es, dass das gKU weitere kommunale Aufgaben
übernimmt. Zum aktuellen Stand wurde noch keines konkret definiert und in der Satzung
verankert. In zurückliegenden Gesprächen wurde eine interkommunale Vergabestelle als eine
erste mögliche Aufgabe identifiziert. Weitere mögliche Aufgaben sind bspw. Bereitschaftsdienste
für Kläranlagen und Wasserwerke, Winterdienst, Landschaftspflege, Maschinenpool,
Personalpool, Leuchtmitteltausch der Straßenbeleuchtung und IT-Dienstleistung. Jede
Kommune entscheidet selbstständig, welche Aufgaben durch das gKU übernommen werden
sollen und welche nicht.
Weiteres Vorgehen
Sollten mindestens fünf Kommunen die Gründung positiv beschließen und dadurch ein
Mindeststammkapital von 120.000,00 € zusammenkommen, ist die Gründung auf den
01.01.2026 vorgesehen.
Anlagen:
Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Regionalwerks
Satzung Regionalwerk im Landkreis Neu-Ulm gKU
Abstimmungsergebnis
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