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Neubildung des Verwaltungsausschusses aufgrund des Antrages der UWG-Fraktion auf Neubesetzung von Ausschüssen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeIhlow
Datum2024-12-11
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GEMEINDE IHLOW Der Bürgermeister Beschlussvorlage Wiedervorlage Aktz. 11101 Nummer: 2024/0289 Bezugs-Nr. Fachbereich III (Hauptverwaltung) vom 18.11.2024 Ihnken, Silvia Beratungsfolge Termin Status Rat der Gemeinde Ihlow 11.12.2024 öffentlich beschließend Neubildung des Verwaltungsausschusses aufgrund des Antrages der UWG-Fraktion auf Neube- setzung von Ausschüssen Problembeschreibung: Wie mit Beschlussvorlage Nr. 2024/0288 mitgeteilt, sind Frau Renate Dittrich, Herr Hendrik de Vries und Herr Günther Drese aus der SPD-Fraktion ausgetreten. Dadurch hat sich der Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen im Rat wie folgt verändert. SPD-Fraktion: neu 13 Sitze UWG-Fraktion: 6 Sitze CDU-Fraktion: 5 Sitze GRÜNEN-Fraktion: 3 Sitze Hinzu kommen Frau Renate Dittrich, Herr Hendrik de Vries und Herr Günther Drese als fraktionslose Mitglieder. Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 6 in Verbindung mit § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss der Ver- waltungsausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Wie bereits oben ausgeführt, hat sich das Stärkeverhältnis verändert. Der erforderliche An- trag wurde von der UWG-Fraktion gestellt. Die Voraussetzungen für die Neubildung des Verwaltungsausschusses liegen somit vor und die Neubildung muss erfolgen. Die Neubesetzung erfolgt nach § 75 Abs. 1 NKomVG. Danach werden vom Rat 1. die Beigeordneten gemäß § 71 Abs. 2 Sätze 2 – 7 und Abs. 3 sowie 2. die in § 74 Abs. 1 Nr. 3 genannten Mitglieder des Verwaltungsausschusses gemäß § 71 Abs. 4 Sätze 1 und 2 bestimmt; § 71 Absätze 5 und 10 sind anzuwenden. Für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Frak- tion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. Die Vergabe der Sitze der Beigeordneten erfolgt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG. Danach werden die Ausschusssitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzah- len zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende des Rates. Bisher hatte der Verwaltungsausschuss folgende Sitzverteilung: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder UWG-Fraktion: 1 Mitglied CDU-Fraktion: 1 Mitglied GRÜNEN-Fraktion: 1 Mitglied (per Losentscheid in der konstituierenden Sitzung des Rates) Durch die Stärkeveränderung der Fraktionen im Rat ergibt sich folgende Neuberechnung der Sitzverteilung: Tei- ler SPD-Fraktion Sitz CDU-Fraktion Sitz GRÜNEN-Fraktion Sitz UWG-Fraktion Sitz 1 13,00 1 5,00 4 3,00 7 6,00 3 2 6,50 2 2,50 1,50 3,00 8 3 4,33 5 1,67 1,00 2,00 4 3,25 6 1,25 0,75 1,50 5 2,60 1,00 0,60 1,20 Die Neubesetzung muss gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG per Feststellungsbeschluss erfol- gen. Beschlussvorschlag: Als Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden neben dem Bürgermeister gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG von den Fraktionen bestimmt: Mitglied: Vertreter: 2. Vertreter: SPD __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ UWG __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ __________________ CDU __________________ __________________ __________________ GRÜNE __________________ __________________ __________________ AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

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