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Neubesetzung von Ausschüssen auf Antrag der UWG-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeIhlow
Datum2024-12-11
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GEMEINDE IHLOW Der Bürgermeister Beschlussvorlage Wiedervorlage 11101-KW 2021- Aktz. 2026 Nummer: 2024/0288 Bezugs-Nr. Fachbereich III (Hauptverwaltung) vom 15.11.2024 Ihnken, Silvia Beratungsfolge Termin Status Rat der Gemeinde Ihlow 11.12.2024 öffentlich beschließend Neubesetzung von Ausschüssen auf Antrag der UWG-Fraktion Problembeschreibung: Die UWG-Fraktion im Rat der Gemeinde Ihlow hat einen Antrag auf Neubesetzung von Ausschüssen gestellt. Hintergrund des Antrages ist, dass Frau Renate Dittrich aus der SPD-Fraktion ausgetreten ist und sich dadurch das Verhältnis der Stärken der Fraktionen und Gruppen im Rat verän- dert hat. Wie der Verwaltung zwischenzeitlich mitgeteilt wurde (am 10.12.2024) sind Herr Hendrik de Vries und Herr Günther Drese ebenfalls aus der SPD-Fraktion ausgetreten. Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen der Vertretung (hier Rat) entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Nach der Kommentierung können nur diejenigen den Antrag auf Neubesetzung eines Aus- schusses stellen, deren Mitgliedschaftsrechte durch die Änderung des Stärkeverhältnisses betroffen werden. Nach einer vorhergehenden Prüfung wurde festgestellt, dass alle Fraktionen im Rat betrof- fen sind und damit berechtigt sind, den Antrag zu stellen. Somit sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG erfüllt. Die Neubeset- zung der Fachausschüsse muss erfolgen. Der Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.11.2021 folgende Fachausschüsse gebildet: 1. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal 2. Ausschuss für Jugend, Bildung, Sport und Soziales 3. Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung 4. Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Tourismus Die Mitgliederzahlen der Ratsmitglieder in diesen Ausschüssen wurden wie folgt festgelegt: Ausschüsse zu 1 und 3 = je sieben Mitglieder Ausschüsse zu 2 und 4 = je neun Mitglieder Die Vergabe der Ausschussvorsitze erfolgte gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG. Danach werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende des Rates. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsit- zenden aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren, die den Ausschüssen angehören. Die Ausschussvorsitze wurden wie folgt an die einzelnen Fraktionen/Gruppen verteilt: SPD-Fraktion: 3 Ausschussvorsitze UWG-Fraktion: 1 Ausschussvorsitz Den ersten und zweiten Zugriff hatte die SPD-Fraktion, den dritten Zugriff die UWG-Frak- tion und den vierten Zugriff anschließend wieder die SPD-Fraktion. Von der SPD-Fraktion wurde Anspruch auf die Vorsitze in den Ausschüssen für Jugend, Bildung, Sport und Soziales, für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung und für Haushalt, Finanzen und Personal erhoben. Von der UWG-Fraktion wurde Anspruch auf den Vorsitz im Ausschuss für Wirtschaft, Um- welt und Tourismus erhoben. Die Vergabe der Ausschusssitze erfolgte gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG im gleichen Verfah- ren wie die Ausschussvorsitze gemäß § 71 Abs. 8 NKomVG. Die Sitzverteilung in den obigen Ausschüssen sah bisher wie folgt aus: a) Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung b) Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal SPD-Fraktion = 5 Sitze CDU-Fraktion = 1 Sitz GRÜNEN-Fraktion = Grundmandat UWG-Fraktion = 1 Sitz c) Ausschuss für Jugend, Bildung, Sport und Soziales d) Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Tourismus SPD-Fraktion = 5 Sitze CDU-Fraktion = 1 Sitz GRÜNEN-Fraktion = 1 Sitz UWG-Fraktion = 2 Sitze Aufgrund des Austritts der drei genannten Ratsmitglieder der SPD-Fraktion hat sich deren Mitgliederzahl von 16 auf 13 reduziert. Für die Ausschussvorsitze ergibt sich somit folgende Neuberechnung: Tei- ler SPD-Fraktion Sitz CDU-Fraktion Sitz GRÜNEN-Fraktion Sitz UWG-Fraktion Sitz 1 13,00 1 5,00 4 3,00 6,00 3 2 6,50 2 2,50 1,50 3,00 3 4,33 1,67 1,00 2,00 4 3,25 1,25 0,75 1,50 5 2,60 1,00 0,60 1,20 Nach der obigen Berechnung erhält die SPD-Fraktion zwei Ausschussvorsitze, die CDU- Fraktion und die UWG-Fraktion jeweils einen Ausschussvorsitz. Für die Sitzverteilung in den einzelnen Ausschüssen ergibt sich folgende Neuberechnung: a) Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung b) Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal Es sind je sieben Sitze zu verteilen. Tei- ler SPD-Fraktion Sitz CDU-Fraktion Sitz GRÜNEN-Fraktion Sitz UWG-Fraktion Sitz 1 13,00 1 5,00 4 3,00 7? 6,00 3 2 6,50 2 2,50 1,50 3,00 7? 3 4,33 5 1,67 1,00 2,00 4 3,25 6 1,25 0,75 1,50 5 2,60 1,00 0,60 1,20 Der jeweilige siebte Sitz kann jetzt per Losverfahren an die die GRÜNEN-Fraktion oder die UWG-Fraktion gehen. Die SPD-Fraktion verliert nach der obigen Berechnung jeweils einen Sitz in den unter a) und b) genannten Ausschüssen. Sie muss noch mitteilen, welches Mitglied und stellv. Mit- glied den jeweiligen Ausschuss verlassen wird. c) Ausschuss für Jugend, Bildung, Sport und Soziales d) Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Tourismus Es sind je neun Sitze zu verteilen. Tei- ler SPD-Fraktion Sitz CDU-Fraktion Sitz GRÜNEN-Fraktion Sitz UWG-Fraktion Sitz 1 13,00 1 5,00 4 3,00 7 6,00 3 2 6,50 2 2,50 1,50 3,00 8 3 4,33 5 1,67 1,00 2,00 4 3,25 6 1,25 0,75 1,50 5 2,60 9 1,00 0,60 1,20 Hier gibt es somit keine Änderungen hinsichtlich der bisherigen Sitzzuteilung auf die einzel- nen Fraktionen. Nach § 71 Abs. 4 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach den Absätzen 2 und 3 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe bereits stimmberechtigtes Mitglied des Aus- schusses ist. Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Dies bedeutet, dass auch wenn die GRÜNEN-Fraktion keinen der jeweils zu verlosenden Sitze in den Fachausschüssen zu a) oder b) erhalten sollte, sie ihre Grundmandate in den Fachausschüssen behalten würde. Das von ihnen jeweils zu benennende Mitglied wäre dann in den entsprechenden Fachausschüssen beratend tätig (wie bisher). Nach der Kommentierung zu § 71 Abs. 4 NKomVG ist die Besetzung der auf sie entfallen- den Ausschusssitze Sache der Fraktionen und Gruppen. Diese können deshalb sowohl An- gehörige der eigenen Fraktion oder Gruppe als auch andere Abgeordnete, Mitglieder ande- rer Fraktionen und Gruppen ebenso wie fraktions- und gruppenlose nominieren, jedoch nicht den HVB; der nominierte Abgeordnete muss in der Sitzung nicht anwesend sein. Sind sich die daran Beteiligten einig, kann ein Losentscheid entfallen. Frau Dittrich, Herr de Vries und Herr Drese sind aufgrund ihres Austritts aus der SPD-Frak- tion fraktionslose Mitglieder im Rat unserer Gemeinde. Sie haben daher nach den genann- ten Ausführungen die Möglichkeit, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden. Frau Dittrich hat mit Schreiben vom 22.10.2024 mitgeteilt, dass sie als fraktionsloses Rats- mitglied in den Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung als be- ratendes Mitglied aufgenommen werden will. Herr de Vries und Herr Drese haben bisher noch nicht mitgeteilt, in welchen Fachaus- schuss sie als beratendes Mitglied aufgenommen werden wollen. Die Änderungen in der Zuteilung der Ausschussvorsitze, der Sitzzuteilung in den Ausschüs- sen für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung und für Haushalt, Finanzen und Personal müssen per Feststellungsbeschluss erfolgen. Das gleiche gilt für die beratende Mitgliedschaft von Frau Renate Dittrich im Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung und der Herren de Vries und Drese. Beschlussvorschlag: 1. Die Neubesetzungen der Ausschüsse auf Antrag der UWG-Fraktion werden wie folgt festgestellt: a) Ausschussvorsitzverteilung gem. § 71 Abs. 8 NKomVG 1. Der vierte Ausschussvorsitz geht an die CDU-Fraktion. 2. Die Fraktionen nehmen von Ihrem Zugriffsrecht wie folgt Gebrauch: SPD-Fraktion: 1. Zugriff: Ausschuss für _________________________________________________ 2. Zugriff: Ausschuss für _________________________________________________ UWG-Fraktion: 3. Zugriff: Ausschuss für _________________________________________________ CDU-Fraktion: 4. Zugriff: Ausschuss für _________________________________________________ AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen b) Losentscheid über die jeweiligen siebten Sitze in den Fachausschüssen für Bau, Stra- ßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung und für Haushalt, Finanzen und Personal: Das Los für den siebten Sitz im Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeent- wicklung fällt auf die _____-Fraktion. Das Los für den siebten Sitz im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal fällt auf die _____-Fraktion. AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen c) Benennung des auf die GRÜNEN-Fraktion entfallenen Sitzes (entweder per Los als Mit- glied oder als beratendes Mitglied): 1. Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung: Mitglied: Julia Post 1. Vertreterin: Insa Buß 2. Vertreterin: Sabine Hohagen Frau Post ist aufgrund des Losentscheides (beratendes) Mitglied im Fachausschuss. 2. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal: Mitglied: Sabine Hohagen 1. Vertreterin: Insa Buß 2. Vertreterin: Julia Post Frau Hohagen ist aufgrund des Losentscheides (beratendes) Mitglied im Fachausschuss. ca) Benennung des auf die UWG-Fraktion entfallenen Sitzes (nur, wenn das Los auf die Fraktion fällt): 1. Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung: 2. Mitglied: ___________________ Vertreter/in: ___________________ 2. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal: 2. Mitglied: ___________________ Vertreter/in: ___________________ cb) Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der SPD-Fraktion, die nicht mehr den Fachausschüssen angehören werden: 1. Ausschuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung: Mitglied: ___________________ Vertreter/in: ___________________ 2. Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Personal: Mitglied: ___________________ Vertreter/in: ___________________ AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen d) Der Rat stellt die Mitgliedschaft von Frau Renate Dittrich als beratendes Mitglied im Aus- schuss für Bau, Straßen, Feuerwehr und Gemeindeentwicklung durch Beschluss fest. AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen e) Der Rat stellt die Mitgliedschaft von Herrn Hendrik de Vries als beratendes Mitglied im ______________________________________________________ durch Beschluss fest. AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen f) Der Rat stellt die Mitgliedschaft von Herrn Günther Drese als beratendes Mitglied im ______________________________________________________ durch Beschluss fest. AE: Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen

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