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Aufhebung des generellen Rauchverbotes auf gemeindeeigenen Veranstaltungen unter freiem Himmel - Antrag der CDU Ratsfraktion Holzwickede

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHolzwickede
Datum2026-07-09
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Vorlagen-Nr. 2026/0024-1 S itzu n g s v orla g e FB IIB - Schule, Sport und Kultur Vorlagendatum 23.06.2026 Verfasser/in: gez. Knoche, Till FB-Leiter/in: gez. Aufermann, Matthias Vorlagenart öffentlich Beteiligte: gez. I. Beigeordneter Kasischke Aktenzeichen 41.11.03 Endzeichner/in: gez. Bürgermeister Knoche Beratungsfolge Rat 09.07.2026 Aufhebung des generellen Rauchverbotes auf gemeindeeigenen Veranstaltungen unter freiem Himmel - Antrag der CDU Ratsfraktion Holzwickede Beschlussvorschlag: Der Rat beauftragt die Verwaltung die bisherige Regelung zum Rauchverbot weiterzuentwickeln und beschließt hierfür die Einführung eines integrierten Nichtraucherschutzes für gemeindeei- gene Veranstaltungen unter freiem Himmel. Zu diesem Zweck wird das Veranstaltungsgelände unter Berücksichtigung organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen erweitert. In diesem Übergangsbereich können ausgewie- sene Raucherbereiche eingerichtet werden. Kosten EUR Ergebnisrechnung Finanzrechnung; Teil B Jahr Produkt: Produkt: Sachkonto: Investitions-Nr.: Mittel stehen Deckungsvorschlag: keine finanziellen Aus- zur Verfügung wirkungen nur mit EUR zur Verfügung Begründung: Das generelle Rauchverbot auf gemeindeeigenen Veranstaltungen wurde im November 2024 be- schlossen und wurde seitdem umgesetzt. Nach Rücksprache mit den politischen Fraktionen im Vorfeld der Ratssitzung vom 19.02.2026 wurde die Vorlage 2026/0024 auf Grund eines generellen Beratungsbedarfs der Fraktionen von der Tagesordnung genommen. In Folge dessen wurden entsprechende Abstimmungsgespräche -2- unter Berücksichtigung gemeinsamer Ortstermine bei weiteren gemeindlichen Veranstaltungen nachgeholt. Empfohlene Weiterentwicklung: Bei gemeindeeigenen Veranstaltungen unter freiem Himmel soll künftig ein integrierter Nicht- raucherschutz umgesetzt werden. Dieser beinhaltet, dass das zentrale Veranstaltungsgelände bis auf ausgewählte Übergangsberei- che rauchfrei bleiben, allerdings im Übergangsbereich ausgewiesene Raucherbereiche eingerich- tet werden können. Dies ermöglicht dann die seitens der Verwaltung als notwendig erachtete Einbindung aller Besu- chergruppen in das jeweilige Sicherheitskonzept. Es vermeidet, dass die Rauchenden den im Sicherheitskonzept berücksichtigten Bereich verlas- sen müssen und somit in das Sicherheitskonzept integriert werden können. Darüber hinaus wird auch die Vermüllung des Bereichs außerhalb des Veranstaltungsgeländes deutlich verringert. Im Sinne aller Veranstaltungsteilnehmenden können Nichtraucherschutz und Besucherfreundlichkeit miteinander vereint werden. Bei gemeindlichen Veranstaltungen, welche vorrangig die Zielgruppe von Kindern und Jugendli- chen ansprechen, sind keine entsprechenden Regelungen erforderlich. Auswahl und Herrichtung der entsprechenden Übergangsbereiche obliegen der Gemeinde als Veranstalterin. Anlagen: Anlage "Antrag CDU" zur Vorlagen-Nr. 2026/0024-1 Anlage "Antrag FDP" zur Vorlagen-Nr. 2026/0024-1

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