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Antrag der SPD-Fraktion; Parkraumkonzept für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Haar |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE Vorlage-Nr: 2026/0482
Status: öffentlich
Federführend: AZ: 0241/005
Bautechnik Datum: 07.07.2026
Antrag der SPD-Fraktion; Parkraumkonzept für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße
Beratungsfolge:
Datum Gremium
14.07.2026 Bauausschuss der Stadt Haar
Sachverhalt:
Die Fraktion der SPD hat am 16.06.2026 einen Antrag zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes
für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße gefordert - zunächst für den 1. Bauabschnitt
und nach dessen Beschluss für die weiteren Abschnitte 2 bis 4. Insbesondere sollten, wie unter
Punkt 3 im Antrag aufgeführt, folgende Punkte berücksichtigt werden:
a. Nutzungsregelung für die Tiefgarage an der St.-Konrad-Straße zwischen 7 und 13 Uhr
für Beschäftigte von Geschäften in der Leibstraße
b. Nutzungsregelung für Parkplätze an der Wasserburger Straße (B 304) insbesondere
Möglichkeit der Beschränkung der Nutzung durch LKW
c. Nutzungsregelung für Parkplätze in an die Leibstraße angrenzende Straßen
Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Allgemeine Informationen:
Im ursprünglichen Zustand der Leibstraße - vor Beginn der Baumaßnahme - waren 92 öffentliche
Stellplätze vorhanden. Diese waren während der Ladenöffnungszeiten auf eine maximale Park-
dauer von 2 Stunden begrenzt. Durch die Arbeiten im ersten Bauabschnitt gehen aktuell 25 die-
ser Stellplätze verloren, womit 67 Stellplätze während des Bauabschnitts nutzbar bleiben.
Zu Beginn des ersten Bauabschnitts wurde die Parkzeitbegrenzung in der Leibstraße und der an-
grenzenden Parkstraße aufgehoben. Somit können Anwohner, die baustellenbedingt nicht ihre
Grundstücke anfahren können, dauerhaft auf den öffentlichen Stellplätzen parken. Nachdem
sich der Parkbedarf der Anwohner (meist Abend- und Nachtstunden) und der Parkbedarf der Kun-
den (tagsüber) zeitlich kaum überschneiden, ergibt sich aus den Einschränkungen durch die Bau-
arbeiten kein erhöhter Parkdruck.
Zu Punkt 3. des Antrags:
a. Parken in der Tiefgarage der Konradschule: Nach Rücksprache mit der Schulleitung
der Konradschule gibt es während den Unterrichtszeiten am Vormittag kaum freie
Plätze in der Tiefgarage.
Zu den 38 Lehrkräften an der Grundschule kommen noch zusätzlich Jugendsozialar-
beiter, Verwaltungsangestellte und Intensivierungskräfte. Die Mittelschule benützt
nach Rückfrage bei der Schulleitung rund 30 Parkplätze am Vormittag. Damit ergibt
sich bei einer Kapazität der Tiefgarage von 60 Plätzen nahezu eine Vollauslastung.
Aufgrund der geschätzt zweistelligen Zahl an Beschäftigten in Geschäften an der
Leibstraße müsste die Vergabe eines Parkplatzes in der Tiefgarage sehr eng im Ein-
zelfall geprüft werden und könnte keinesfalls als generell gelockerte Nutzungsrege-
lung realisiert werden. Durch die Aufhebung der Parkzeitbegrenzung auf der
Leibstraße während der Bauzeit ist die Situation für parkplatzsuchende Angestellte
der Geschäfte aktuell besser als zuvor.
b. Parken an der Wasserburger Straße: Bereits ab Mitte September beginnt die Fahr-
bahnsanierung der B 304, während dieser Maßnahme wird an der Wasserburger
Landstraße kein Parken möglich sein. Somit wäre die Lockerung der Nutzungsregeln
zwar nach dem Abschluss der Sanierung denkbar, geht hier aber stark zu Lasten der
dortigen Geschäfte (u.a. Lelu’s Kiosk, MiniMark24, Tabak Barthel) und Anwohner.
Für die Zeit nach der Fahrbahnsanierung B 304 existiert bereits ein Parkkonzept,
welches das Parken von Lkw auf der Nord- und Südseite der B304 bei der Festwiese
verbietet. Dadurch werden weitere Parkplätze für Pkw zur Verfügung stehen.
c. Parken in den Nebenstraßen der Leibstraße: Die angrenzenden Straßen zur
Leibstraße sind Anliegerstraßen, die bereits jetzt einem gewissen Parkdruck durch
die Anwohner unterliegen. Mitarbeiter der Geschäfte an der Leibstraße oder Kunden
dieser Geschäfte können dort parken, wenn sie einen freien Platz finden. Mitarbeiter
beispielsweise mit Parkausweisen zu bevorteilen, würde die Anwohner benachteili-
gen und nicht zur Verbesserung einer ohnehin nach Meinung der Verwaltung nicht
problematischen Situation beitragen, sondern neue Konflikte heraufbeschwören.
Natürlich nimmt der Parkdruck im Umfeld der Leibstraße durch die Baumaßnahme zu und führt
zu einer Verdichtung, Jedoch zeigen die Erfahrungen der ersten zwei Bauwochen, dass sich das
zum Zeitpunkt der Antragsstellung (vor Beginn der Baumaßnahme) vermutete und befürchtete
Parkchaos in sehr engen Grenzen hält.
Nach erfolgter Rücksprache mit der örtlichen Polizeiinspektion wurde der Verwaltung auch von
dieser Seite bestätigt, dass bisher keine nennenswerten Probleme auftraten und aus Sicht der
Polizei aktuell kein Handlungsbedarf besteht.
Die Verwaltung, und hier insbesondere das Ordnungsamt und die Abteilung Bautechnik, wird die
Situation weiterhin täglich im Auge behalten und die Erfahrungen aus dem ersten Bauabschnitt
in die Vorbereitung und Kommunikation gegenüber Bürgern, Anwohnern und Geschäftsinha-
bern der weiteren Bauabschnitte einfließen lassen. Gerade im Bauabschnitt 3 ergeben sich bei-
spielsweise aus der Möglichkeit, die baustellennahe Festwiese temporär und auf einer Teilfläche
als Parkplatz zu nutzen, neue Lösungsansätze. Dieser und weitere Ansätze werden aktuell von
der Verwaltung geprüft.
Sollten Probleme im Zusammenhang mit dem laufenden ersten Bauabschnitt auftreten, stehen
insbesondere die beiden Ansprechpartner aus der Abteilung Bautechnik persönlich für Fragen
und Lösungssuche zur Verfügung. Pauschale Konzepte zu beschließen, ohne den echten Bedarf
oder die Akzeptanz der Bürger zu kennen, erscheint nicht zielführend.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Antrag der SPD zur „Erstellung eines Parkraumkonzeptes für
die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße“ aus oben genannten Gründen abzulehnen.
Anlage/n:
Antrag der SPD Parkraumkonzept Bauzeit Neugestaltung Leibstraße
Text aus PDF extrahiert