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Antrag der SPD-Fraktion; Parkraumkonzept für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHaar
Datum2026-07-14
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VORLAGE Vorlage-Nr: 2026/0482 Status: öffentlich Federführend: AZ: 0241/005 Bautechnik Datum: 07.07.2026 Antrag der SPD-Fraktion; Parkraumkonzept für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße Beratungsfolge: Datum Gremium 14.07.2026 Bauausschuss der Stadt Haar Sachverhalt: Die Fraktion der SPD hat am 16.06.2026 einen Antrag zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße gefordert - zunächst für den 1. Bauabschnitt und nach dessen Beschluss für die weiteren Abschnitte 2 bis 4. Insbesondere sollten, wie unter Punkt 3 im Antrag aufgeführt, folgende Punkte berücksichtigt werden: a. Nutzungsregelung für die Tiefgarage an der St.-Konrad-Straße zwischen 7 und 13 Uhr für Beschäftigte von Geschäften in der Leibstraße b. Nutzungsregelung für Parkplätze an der Wasserburger Straße (B 304) insbesondere Möglichkeit der Beschränkung der Nutzung durch LKW c. Nutzungsregelung für Parkplätze in an die Leibstraße angrenzende Straßen Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Allgemeine Informationen: Im ursprünglichen Zustand der Leibstraße - vor Beginn der Baumaßnahme - waren 92 öffentliche Stellplätze vorhanden. Diese waren während der Ladenöffnungszeiten auf eine maximale Park- dauer von 2 Stunden begrenzt. Durch die Arbeiten im ersten Bauabschnitt gehen aktuell 25 die- ser Stellplätze verloren, womit 67 Stellplätze während des Bauabschnitts nutzbar bleiben. Zu Beginn des ersten Bauabschnitts wurde die Parkzeitbegrenzung in der Leibstraße und der an- grenzenden Parkstraße aufgehoben. Somit können Anwohner, die baustellenbedingt nicht ihre Grundstücke anfahren können, dauerhaft auf den öffentlichen Stellplätzen parken. Nachdem sich der Parkbedarf der Anwohner (meist Abend- und Nachtstunden) und der Parkbedarf der Kun- den (tagsüber) zeitlich kaum überschneiden, ergibt sich aus den Einschränkungen durch die Bau- arbeiten kein erhöhter Parkdruck. Zu Punkt 3. des Antrags: a. Parken in der Tiefgarage der Konradschule: Nach Rücksprache mit der Schulleitung der Konradschule gibt es während den Unterrichtszeiten am Vormittag kaum freie Plätze in der Tiefgarage. Zu den 38 Lehrkräften an der Grundschule kommen noch zusätzlich Jugendsozialar- beiter, Verwaltungsangestellte und Intensivierungskräfte. Die Mittelschule benützt nach Rückfrage bei der Schulleitung rund 30 Parkplätze am Vormittag. Damit ergibt sich bei einer Kapazität der Tiefgarage von 60 Plätzen nahezu eine Vollauslastung. Aufgrund der geschätzt zweistelligen Zahl an Beschäftigten in Geschäften an der Leibstraße müsste die Vergabe eines Parkplatzes in der Tiefgarage sehr eng im Ein- zelfall geprüft werden und könnte keinesfalls als generell gelockerte Nutzungsrege- lung realisiert werden. Durch die Aufhebung der Parkzeitbegrenzung auf der Leibstraße während der Bauzeit ist die Situation für parkplatzsuchende Angestellte der Geschäfte aktuell besser als zuvor. b. Parken an der Wasserburger Straße: Bereits ab Mitte September beginnt die Fahr- bahnsanierung der B 304, während dieser Maßnahme wird an der Wasserburger Landstraße kein Parken möglich sein. Somit wäre die Lockerung der Nutzungsregeln zwar nach dem Abschluss der Sanierung denkbar, geht hier aber stark zu Lasten der dortigen Geschäfte (u.a. Lelu’s Kiosk, MiniMark24, Tabak Barthel) und Anwohner. Für die Zeit nach der Fahrbahnsanierung B 304 existiert bereits ein Parkkonzept, welches das Parken von Lkw auf der Nord- und Südseite der B304 bei der Festwiese verbietet. Dadurch werden weitere Parkplätze für Pkw zur Verfügung stehen. c. Parken in den Nebenstraßen der Leibstraße: Die angrenzenden Straßen zur Leibstraße sind Anliegerstraßen, die bereits jetzt einem gewissen Parkdruck durch die Anwohner unterliegen. Mitarbeiter der Geschäfte an der Leibstraße oder Kunden dieser Geschäfte können dort parken, wenn sie einen freien Platz finden. Mitarbeiter beispielsweise mit Parkausweisen zu bevorteilen, würde die Anwohner benachteili- gen und nicht zur Verbesserung einer ohnehin nach Meinung der Verwaltung nicht problematischen Situation beitragen, sondern neue Konflikte heraufbeschwören. Natürlich nimmt der Parkdruck im Umfeld der Leibstraße durch die Baumaßnahme zu und führt zu einer Verdichtung, Jedoch zeigen die Erfahrungen der ersten zwei Bauwochen, dass sich das zum Zeitpunkt der Antragsstellung (vor Beginn der Baumaßnahme) vermutete und befürchtete Parkchaos in sehr engen Grenzen hält. Nach erfolgter Rücksprache mit der örtlichen Polizeiinspektion wurde der Verwaltung auch von dieser Seite bestätigt, dass bisher keine nennenswerten Probleme auftraten und aus Sicht der Polizei aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die Verwaltung, und hier insbesondere das Ordnungsamt und die Abteilung Bautechnik, wird die Situation weiterhin täglich im Auge behalten und die Erfahrungen aus dem ersten Bauabschnitt in die Vorbereitung und Kommunikation gegenüber Bürgern, Anwohnern und Geschäftsinha- bern der weiteren Bauabschnitte einfließen lassen. Gerade im Bauabschnitt 3 ergeben sich bei- spielsweise aus der Möglichkeit, die baustellennahe Festwiese temporär und auf einer Teilfläche als Parkplatz zu nutzen, neue Lösungsansätze. Dieser und weitere Ansätze werden aktuell von der Verwaltung geprüft. Sollten Probleme im Zusammenhang mit dem laufenden ersten Bauabschnitt auftreten, stehen insbesondere die beiden Ansprechpartner aus der Abteilung Bautechnik persönlich für Fragen und Lösungssuche zur Verfügung. Pauschale Konzepte zu beschließen, ohne den echten Bedarf oder die Akzeptanz der Bürger zu kennen, erscheint nicht zielführend. Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt, den Antrag der SPD zur „Erstellung eines Parkraumkonzeptes für die Bauzeit zur Neugestaltung der Leibstraße“ aus oben genannten Gründen abzulehnen. Anlage/n: Antrag der SPD Parkraumkonzept Bauzeit Neugestaltung Leibstraße

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