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Erhöhung der Kindergarten-Gebühren hier: Antrag der FWG Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Göppingen |
| Datum | 2025-07-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderatsdrucksache 027-2/2025
Bezug-Nr.:
Az.: 531/Sa
Datum: 18.07.2025
Servicecenter Bildung (bis 2024)
Erhöhung der Kindergarten-Gebühren
hier: Antrag der FWG Fraktion
Anlage 1: Darstellung Produktkosten - öffentlich
Anlage 2: Kindergartengebühren 2024-25 - öffentlich
Anlage 3: Kindergartengebühren ab 2026-27 - öffentlich
Anlage 4: Landesempfehlung Kindergartengebühren 2025-26 - öffentlich
Anlage 5: Antrag FWG Kitagebühren - öffentlich
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat 24.07.2025 öffentlich beschließend
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt einer schrittweisen Erhöhung der Kindergarten-Gebühren
ab dem Kindergartenjahr 2026/27 zu.
2. Die Kindergartengebühren werden entsprechend der Anlage 3 in den
Kindergartenjahren 2026/27 und 2027/28 erhöht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzungsänderungen vorzubereiten.
Sach- und Rechtslage:
Seit 2011 sind die Kindergartengebühren in der Stadt unverändert, obwohl eine allgemeine
Kostensteigerung für den Betrieb der Kindergarteneinrichtungen zu verzeichnen ist. Unter
anderem stellen dabei die starken Erhöhungen der Personalkosten, welche im Rahmen der
Tarifverhandlungen erwirkt wurden und die stetige Steigerung der Qualität in den städtischen
Einrichtungen einen erheblichen Faktor dar. Die Qualitätsstandards der
Kindertageseinrichtungen übersteigen die vorgegebenen Mindestanforderungen in Göppingen
an unterschiedlichen Stellen. Somit gibt es für städtische Kindertageseinrichtungen beispielhaft
sowohl im Hinblick auf die Leitungsfreistellung, als auch hinsichtlich der Anrechnung von PiA-
Auszubildenden und Anerkennungspraktikant*innen deutlich bessere Standards als in
Kindertageseinrichtungen anderer Kommunen oder Träger.
Um den empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge herbeizuführen, hat
sich die jährlich fortgeschriebene Landesempfehlung der Kirchen und der Kommunalen
Landesverbände seit 2011 deutlich erhöht.
Die Landesempfehlung sieht Kindergartengebühren von 439 € für einen U3
Regelkindergartenplatz und 159 € für einen Ü3 Regelkindergartenplatz vor (Anlage 3). Die
städtischen Kindergartengebühren weisen im Vergleich dazu im U3-Bereich eine Abweichung
von 319 € (städt. Gebühr 120 €) und im Ü3-Bereich eine Abweichung von 68 € (städt. Gebühr 80
€) aus. Eine Übersicht der aktuellen städt. Gebühren ist der Anlage 2 zu entnehmen.
-2-
Die Entgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen belaufen sich aktuell auf 1.672.330 €.
Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 34.146.104 € (Anlage 1). Dies bedeutet
einen Kostendeckungsgrad von ca. 5 % durch die Elternbeiträge.
Um dem Kostendeckungsgrad in diesem Zusammenhang an die Aufwendungen anzugleichen,
ist eine schrittweise Erhöhung der Kindergartengebühren (Anlage 4) vorgesehen. Unter Annahme
der momentanen Aufwendungen würde dies zu einem Kostendeckungsgrad von 7,11 % führen.
Gemäß § 78 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Erträge und Einzahlungen
1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen,
2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht
ausreichen. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu
nehmen.
Dem trägt der vorgelegte Vorschlag Rechnung.
Die Erhöhung der Kindergartengebühren führt zudem zu einer Reduzierung der
Transferleistungen an die freien Träger. Durch die Mehreinnahmen der erhöhten
Kindergartengebühr reduziert sich der Restabmangel, den die Stadt als Kooperationspartner zu
tragen hat. Dies führt zu folgenden Minderausgaben:
Jahr Minderung der
Transferleistungen
2026 193.000 €
2027 652.000 €
2028 796.000 €
Entsprechend des Fraktionsantrag der Freien Wähler wird die Kindergartengebührenerhöhung
zum Kindergartenjahr 2026/27 erfolgen. Die notwendige Satzungsänderung für die Erhebung der
Kindergartengebühren wird im Frühjahr 2026 ins Gremium eingebracht um die rechtlichen
Voraussetzungen für das Kindergartenjahr 2026/27 zu schaffen.
Alternativen:
-
Finanzielle Auswirkungen:
Jahr Mehreinnahmen Minderung der Gesamt
Gebühren Transferleistungen
2026 183.000 € 193.000 € 376.000 €
2027 620.000 € 652.000 € 1.272.000 €
2028 756.000 € 796.000 € 1.552.000 €
Bürgerbeteiligung:
☐ Information ☐ Konsultation ☐ Kooperation ☐ Entscheidung ☒ Keine
Beitrag zur strategischen Zielplanung:
(in der Regel 1 Handlungsfeld, in Ausnahmefällen bis zu maximal 3 Handlungsfelder)
☒ Bildung ☐ Energiewende ☐ Image & ☐ Klimawandel &
Identifikation Naturschutz
☐ Kultur & Sport ☐ Mobilität ☐ Öffentliche ☐ Stadtverwaltung
Sicherheit & Ordnung
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☐ Stadtraum & ☐ Wirtschaft & ☐ Zusammenhalt & ☐ Kommunale Finanzen
Wohnen Arbeit Zusammenleben
Der Vorsitzende
des Gemeinderats
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