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Erhöhung der Kindergarten-Gebühren hier: Antrag der FWG Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGöppingen
Datum2025-07-24
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Gemeinderatsdrucksache 027-2/2025 Bezug-Nr.: Az.: 531/Sa Datum: 18.07.2025 Servicecenter Bildung (bis 2024) Erhöhung der Kindergarten-Gebühren hier: Antrag der FWG Fraktion Anlage 1: Darstellung Produktkosten - öffentlich Anlage 2: Kindergartengebühren 2024-25 - öffentlich Anlage 3: Kindergartengebühren ab 2026-27 - öffentlich Anlage 4: Landesempfehlung Kindergartengebühren 2025-26 - öffentlich Anlage 5: Antrag FWG Kitagebühren - öffentlich Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat 24.07.2025 öffentlich beschließend Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat stimmt einer schrittweisen Erhöhung der Kindergarten-Gebühren ab dem Kindergartenjahr 2026/27 zu. 2. Die Kindergartengebühren werden entsprechend der Anlage 3 in den Kindergartenjahren 2026/27 und 2027/28 erhöht. 3. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzungsänderungen vorzubereiten. Sach- und Rechtslage: Seit 2011 sind die Kindergartengebühren in der Stadt unverändert, obwohl eine allgemeine Kostensteigerung für den Betrieb der Kindergarteneinrichtungen zu verzeichnen ist. Unter anderem stellen dabei die starken Erhöhungen der Personalkosten, welche im Rahmen der Tarifverhandlungen erwirkt wurden und die stetige Steigerung der Qualität in den städtischen Einrichtungen einen erheblichen Faktor dar. Die Qualitätsstandards der Kindertageseinrichtungen übersteigen die vorgegebenen Mindestanforderungen in Göppingen an unterschiedlichen Stellen. Somit gibt es für städtische Kindertageseinrichtungen beispielhaft sowohl im Hinblick auf die Leitungsfreistellung, als auch hinsichtlich der Anrechnung von PiA- Auszubildenden und Anerkennungspraktikant*innen deutlich bessere Standards als in Kindertageseinrichtungen anderer Kommunen oder Träger. Um den empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge herbeizuführen, hat sich die jährlich fortgeschriebene Landesempfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände seit 2011 deutlich erhöht. Die Landesempfehlung sieht Kindergartengebühren von 439 € für einen U3 Regelkindergartenplatz und 159 € für einen Ü3 Regelkindergartenplatz vor (Anlage 3). Die städtischen Kindergartengebühren weisen im Vergleich dazu im U3-Bereich eine Abweichung von 319 € (städt. Gebühr 120 €) und im Ü3-Bereich eine Abweichung von 68 € (städt. Gebühr 80 €) aus. Eine Übersicht der aktuellen städt. Gebühren ist der Anlage 2 zu entnehmen. -2- Die Entgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen belaufen sich aktuell auf 1.672.330 €. Dem gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 34.146.104 € (Anlage 1). Dies bedeutet einen Kostendeckungsgrad von ca. 5 % durch die Elternbeiträge. Um dem Kostendeckungsgrad in diesem Zusammenhang an die Aufwendungen anzugleichen, ist eine schrittweise Erhöhung der Kindergartengebühren (Anlage 4) vorgesehen. Unter Annahme der momentanen Aufwendungen würde dies zu einem Kostendeckungsgrad von 7,11 % führen. Gemäß § 78 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen 1. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Sie hat dabei auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Dem trägt der vorgelegte Vorschlag Rechnung. Die Erhöhung der Kindergartengebühren führt zudem zu einer Reduzierung der Transferleistungen an die freien Träger. Durch die Mehreinnahmen der erhöhten Kindergartengebühr reduziert sich der Restabmangel, den die Stadt als Kooperationspartner zu tragen hat. Dies führt zu folgenden Minderausgaben: Jahr Minderung der Transferleistungen 2026 193.000 € 2027 652.000 € 2028 796.000 € Entsprechend des Fraktionsantrag der Freien Wähler wird die Kindergartengebührenerhöhung zum Kindergartenjahr 2026/27 erfolgen. Die notwendige Satzungsänderung für die Erhebung der Kindergartengebühren wird im Frühjahr 2026 ins Gremium eingebracht um die rechtlichen Voraussetzungen für das Kindergartenjahr 2026/27 zu schaffen. Alternativen: - Finanzielle Auswirkungen: Jahr Mehreinnahmen Minderung der Gesamt Gebühren Transferleistungen 2026 183.000 € 193.000 € 376.000 € 2027 620.000 € 652.000 € 1.272.000 € 2028 756.000 € 796.000 € 1.552.000 € Bürgerbeteiligung: ☐ Information ☐ Konsultation ☐ Kooperation ☐ Entscheidung ☒ Keine Beitrag zur strategischen Zielplanung: (in der Regel 1 Handlungsfeld, in Ausnahmefällen bis zu maximal 3 Handlungsfelder) ☒ Bildung ☐ Energiewende ☐ Image & ☐ Klimawandel & Identifikation Naturschutz ☐ Kultur & Sport ☐ Mobilität ☐ Öffentliche ☐ Stadtverwaltung Sicherheit & Ordnung -3- ☐ Stadtraum & ☐ Wirtschaft & ☐ Zusammenhalt & ☐ Kommunale Finanzen Wohnen Arbeit Zusammenleben Der Vorsitzende des Gemeinderats

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