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Visuelle Aufklärungsarbeit über die geplante PV-Freiflächenanlage leisten (Gem. Antrag der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGudensberg
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG- und CDU-Fraktion beantragen, bei der Informationsveranstaltung am 31.08.2026 zur geplanten PV-Freiflächenanlage (115 Hektar) eine visuelle, animierte Präsentation zu zeigen. Dies soll der Bevölkerung die räumlichen Dimensionen und optischen Auswirkungen des Projekts transparent vermitteln, da die Stadt durch Änderungen der Bundes- und Landesgesetze ihre Einflussmöglichkeiten zur Flächenreduzierung verloren hat. Die Stadtverordnetenversammlung soll dieser Aufklärungsmaßnahme zustimmen.

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Der Magistrat der Stadt Gudensberg Beschlussvorlage Vorlagennummer: 2026/0312 Datum: 13.08.2026 Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung Aktenzeichen: P-GUD10213 Beratungsfolge: Termin: Status: Stadtverordnetenversammlung 27.08.2026 öffentlich Betreff: Visuelle Aufklärungsarbeit über die geplante PV-Freiflächenanlage leisten (Gem. Antrag der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion) Sachverhalt: Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, Posteingang am 12.08.2026: Das geplante Freiflächen-PV-Großprojekt entlang der A49 stellt in seinen aktuellen Dimensionen einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild und die landwirtschaftlich genutzten Flächen unserer Stadt dar. Durch die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene wurde der Stadt Gudensberg sowie der Regionalversammlung die Möglichkeit genommen, das Vorhaben zum Schutz unserer Böden wirksam zu begrenzen. Folglich wird die Anlage nun in ihrer ursprünglich geplanten Größe von rund 115 Hektar und damit entgegen dem Votum der lokalen Gremien realisiert. Angesichts dieser fehlenden politischen Einflussnahme hat nun die maximale Transparenz gegenüber der Bevölkerung oberste Priorität. Eine visuelle, animierte Darstellung auf der anstehenden Informationsveranstaltung ist das wirkungsvollste Mittel, um den Bürgerinnen und Bürgern das enorme Ausmaß und die optischen Auswirkungen der Anlage verständlich vor Augen zu führen. Nur durch diese ehrliche und ungeschönte Aufklärung stellen wir sicher, dass die Bürgerschaft die tatsächliche Realität dieses Infrastrukturprojekts nachvollziehen kann. Beschlussvorschlag: Artikel I: Feststellung der Historie des geplanten Freiflächen-PV-Großprojekts in Gudensberg Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest: 1. Mit Inkrafttreten der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie der bauplanungsrechtlichen Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch zum 01.01.2023 – unter Federführung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) – wurden Planung und Bau von Freiflächen-PV-Anlagen erheblich beschleunigt. Den zuständigen Genehmigungsbehörden wurden dadurch weitreichende Eingriffsmöglichkeiten entzogen. 2. Die Gudensberger Stadtverordneten befassten sich im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt am 03.09.2024 erstmals mit dem rund 115 Hektar großen Freiflächen-PV-Großprojekt. In der darauffolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2024 wurde beschlossen, in die Stellungnahme an die Regionalversammlung die Forderung nach einer Flächenreduzierung aufzunehmen. 3. Die Regionalversammlung Nordhessen beschloss am 06.12.2024, die zulässige Größe der PV-Freiflächenanlage zum Schutz der hochwertigen landwirtschaftlichen Böden in Gudensberg weiter auf rund 31 Hektar zu reduzieren. 4. Mit Erlass vom 15. April 2025 regelte die oberste Landesplanungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unter Leitung von Staatsminister Kaweh Mansoori, SPD), dass für privilegierte PV-Vorhaben im Autobahnkorridor auf ein formelles Zielabweichungsverfahren verzichtet wird. Damit wurde die von der Stadt Gudensberg und der Regionalversammlung zuvor geforderte Flächenreduzierung rechtlich hinfällig. Eine regulierende Einflussnahme der Kommunalpolitik auf die Planung und den Bau der Freiflächen-PV-Anlage ist seither faktisch nicht mehr möglich. 5. Auf Basis dieser landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben befindet sich das Vorhaben in der ursprünglich geplanten Größe von rund 115 Hektar derzeit in der finalen Bauleitplanung. Artikel II: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Bau der Freiflächen-PV-Anlage am 31.08.2026 ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Präsentation zu zeigen, die das künftige Erscheinungsbild der Anlage mit Belegung von PV-Modulen nach aktuellem Planungsstand veranschaulicht. Ziel ist eine transparente und bestmögliche Aufklärung der Öffentlichkeit über die räumlichen Dimensionen des Projekts. Dabei steht die generelle visuelle Veranschaulichung im Vordergrund, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht jedes bauliche Detail final feststeht.

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