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Visuelle Aufklärungsarbeit über die geplante PV-Freiflächenanlage leisten (Gem. Antrag der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gudensberg |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG- und CDU-Fraktion beantragen, bei der Informationsveranstaltung am 31.08.2026 zur geplanten PV-Freiflächenanlage (115 Hektar) eine visuelle, animierte Präsentation zu zeigen. Dies soll der Bevölkerung die räumlichen Dimensionen und optischen Auswirkungen des Projekts transparent vermitteln, da die Stadt durch Änderungen der Bundes- und Landesgesetze ihre Einflussmöglichkeiten zur Flächenreduzierung verloren hat. Die Stadtverordnetenversammlung soll dieser Aufklärungsmaßnahme zustimmen.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Magistrat der Stadt Gudensberg
Beschlussvorlage
Vorlagennummer: 2026/0312 Datum: 13.08.2026
Fachbereich: Stabsstelle Verwaltungsleitung
Aktenzeichen: P-GUD10213
Beratungsfolge: Termin: Status:
Stadtverordnetenversammlung 27.08.2026 öffentlich
Betreff:
Visuelle Aufklärungsarbeit über die geplante PV-Freiflächenanlage leisten (Gem.
Antrag der FWG-Fraktion und der CDU-Fraktion)
Sachverhalt:
Text des Antrags und des Beschlussvorschlags, Posteingang am 12.08.2026:
Das geplante Freiflächen-PV-Großprojekt entlang der A49 stellt in seinen aktuellen
Dimensionen einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild und die
landwirtschaftlich genutzten Flächen unserer Stadt dar. Durch die veränderten
rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene wurde der Stadt
Gudensberg sowie der Regionalversammlung die Möglichkeit genommen, das
Vorhaben zum Schutz unserer Böden wirksam zu begrenzen. Folglich wird die
Anlage nun in ihrer ursprünglich geplanten Größe von rund 115 Hektar und damit
entgegen dem Votum der lokalen Gremien realisiert. Angesichts dieser fehlenden
politischen Einflussnahme hat nun die maximale Transparenz gegenüber der
Bevölkerung oberste Priorität. Eine visuelle, animierte Darstellung auf der
anstehenden Informationsveranstaltung ist das wirkungsvollste Mittel, um den
Bürgerinnen und Bürgern das enorme Ausmaß und die optischen Auswirkungen der
Anlage verständlich vor Augen zu führen. Nur durch diese ehrliche und ungeschönte
Aufklärung stellen wir sicher, dass die Bürgerschaft die tatsächliche Realität dieses
Infrastrukturprojekts nachvollziehen kann.
Beschlussvorschlag:
Artikel I: Feststellung der Historie des geplanten Freiflächen-PV-Großprojekts
in Gudensberg
Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:
1. Mit Inkrafttreten der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
sowie der bauplanungsrechtlichen Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen
im Baugesetzbuch zum 01.01.2023 – unter Federführung des damaligen
Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) –
wurden Planung und Bau von Freiflächen-PV-Anlagen erheblich beschleunigt.
Den zuständigen Genehmigungsbehörden wurden dadurch weitreichende
Eingriffsmöglichkeiten entzogen.
2. Die Gudensberger Stadtverordneten befassten sich im Ausschuss für Bauen,
Planen und Umwelt am 03.09.2024 erstmals mit dem rund 115 Hektar großen
Freiflächen-PV-Großprojekt. In der darauffolgenden Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2024 wurde beschlossen, in die
Stellungnahme an die Regionalversammlung die Forderung nach einer
Flächenreduzierung aufzunehmen.
3. Die Regionalversammlung Nordhessen beschloss am 06.12.2024, die
zulässige Größe der PV-Freiflächenanlage zum Schutz der hochwertigen
landwirtschaftlichen Böden in Gudensberg weiter auf rund 31 Hektar zu
reduzieren.
4. Mit Erlass vom 15. April 2025 regelte die oberste Landesplanungsbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und
ländlichen Raum unter Leitung von Staatsminister Kaweh Mansoori, SPD),
dass für privilegierte PV-Vorhaben im Autobahnkorridor auf ein formelles
Zielabweichungsverfahren verzichtet wird. Damit wurde die von der Stadt
Gudensberg und der Regionalversammlung zuvor geforderte
Flächenreduzierung rechtlich hinfällig. Eine regulierende Einflussnahme der
Kommunalpolitik auf die Planung und den Bau der Freiflächen-PV-Anlage ist
seither faktisch nicht mehr möglich.
5. Auf Basis dieser landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben befindet
sich das Vorhaben in der ursprünglich geplanten Größe von rund 115 Hektar
derzeit in der finalen Bauleitplanung.
Artikel II: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Bau der Freiflächen-PV-Anlage am
31.08.2026 ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Präsentation zu zeigen,
die das künftige Erscheinungsbild der Anlage mit Belegung von PV-Modulen nach
aktuellem Planungsstand veranschaulicht. Ziel ist eine transparente und
bestmögliche Aufklärung der Öffentlichkeit über die räumlichen Dimensionen des
Projekts. Dabei steht die generelle visuelle Veranschaulichung im Vordergrund, auch
wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht jedes bauliche Detail final feststeht.
Text aus PDF extrahiert