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Breitband Elbe-Röder-Dreieck: Einreichung eines Änderungsantrages zur Anpassung der Wirtschaftlichkeitslücke zum geförderten Breitbandausbau im Projekt "Weißen Flecken und Gewerbegebiet Zeithain Nord" (832.5/3-19 09SN300252)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gröditz |
| Datum | 2026-08-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Gröditz beantragt bei der aconium GmbH (Projektträger des Bundes) die Anpassung der Wirtschaftlichkeitslücke für das Breitbandausbau-Projekt „Weiße Flecken und Gewerbegebiet Zeithain Nord" um 9.599.281 Euro. Grund sind Mehrkosten, die von der ausführenden Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH geltend gemacht werden. Der Stadtrat beschließt die Einreichung des Änderungsantrags und stellt die erforderlichen Mittel (davon 959.929 Euro Eigenanteil) im Doppelhaushalt 2027/2028 bereit. Die abschließende Prüfung und Bewilligung erfolgt durch den Projektträger.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gröditz
Gröditz – Nauwalde – Nieska – Schweinfurth – Spansberg
Beschlussvorlage
2026/054
- Breitband -
BV-Nr. Datum Wiedervorlage Verantwortlicher Verfasser Aktenzeichen
2026/054 05.08.2026 Gebhardt, Florian Gebhardt, Florian
Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis
Ges. Ja Nein Enth.
Stadtrat 18.08.2026 öffentlich beschließend
Betreff Breitband Elbe-Röder-Dreieck: Einreichung eines Änderungsantrages zur
Anpassung der Wirtschaftlichkeitslücke zum geförderten Breitbandausbau im
Projekt "Weißen Flecken und Gewerbegebiet Zeithain Nord" (832.5/3-19
09SN300252)
Sach- und Rechtslage:
1.
Im Zuge des geförderten Breitbandausbau der „Weißen Flecken“ im Elbe-Röder-Dreieck (ERD)
hat das ausbauende Telekommunikationsunternehmen (TKU) Deutsche Glasfaser Wholesale
GmbH die Stadt Gröditz als Zuwendungsempfänger zuletzt mit Schreiben vom 15.06.2026 aufge-
fordert, einen Änderungsantrag auf Anpassung bzw. Erhöhung der Wirtschaftlichkeitslücke bei
der aconium GmbH als Projektträger des Bundes in Höhe von 9.599.281,- Euro einzureichen.
Dem Schreiben ging unter anderem folgender Schriftverkehr zwischen den Projektbeteiligten
voraus:
Mit Schreiben vom 05.02.2026 forderte die Deutsche Glasfaser Wholsesale GmbH die Stadt
Gröditz als Zuwendungsempfänger auf, Unterlagen zur Beantragung auf Anpassung der
Wirtschaftlichkeitslücke an die aconium GmbH als Projektträger des Bundes weiterzuleiten bzw.
sich hierüber mit diesem abzustimmen. Dieser Aufforderung ist die Stadt Gröditz auf Grundlage
des mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH bestehenden Zuwendungsvertrages auch
nachgekommen. Am 21.04.2026 hat die Stadt Gröditz eine Stellungnahme der aconium GmbH
auf das Schreiben der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH vom 05.02.2026 erhalten, die
dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. In der Stellungnahme teilte die aconium GmbH
mit, dass die von der Deutsche Glasfaser in dem Schreiben vom 05.02.2026 dargelegten
Angaben zur Begründung einer Erhöhung und damit Anpassung der Wirtschaftlichkeitslücke zu
diesem Zeitpunkt voraussichtlich nicht ausreichen werden. Die Stellungnahme der aconium
GmbH wurde am 28.04.2026 durch die Stadt Gröditz an die Deutsche Glasfaser Wholesale
GmbH versandt. Daraufhin hat die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH die Stadt Gröditz mit
Schreiben vom 15.06.2026 ausdrücklich zur Stellung eines Änderungsantrages aufgefordert.
BV 2026/054 Seite 2
2.
Rechtlicher Hintergrund der Stellung eines Änderungsantrages ist, dass der Stadt Gröditz mit den
Zuwendungsbescheiden des Bundes und Freistaat Sachsens eine Wirtschaftlichkeitslücke als
Zuwendungen in abschließender Höhe von 25.584.034,- Euro bewilligt wurden. Der von der Stadt
Gröditz an die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zu leistende Eigenanteil an der bewilligten
Wirtschaftlichkeitslücke (und damit auch an einer möglichen Erhöhung) beträgt 10 %. Grundlage
der bewilligten Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Zuwendung war die Kalkulation bzw. das
bezuschlagte Angebot der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH in dem von der Stadt Gröditz
zur Vergabe der Leistungen durchgeführten Vergabeverfahren. Nach den fördermittelrechtlichen
Bestimmungen ist eine Erhöhung dieser Zuwendungen und damit eine Anpassung der
Wirtschaftlichkeitslücke insbesondere nur dann zulässig, wenn durch die Stadt Gröditz als
Zuwendungsempfänger ein entsprechender Änderungsantrag gestellt und die Erhöhung bzw.
Anpassung der Wirtschaftlichkeitslücke durch die Fördermittelgeber bewilligt wurde. Diese
zuwendungsrechtliche Prüfung, ob bzw. in welcher Höhe eine Erhöhung der Wirtschaftlich-
keitslücke und damit ein Änderungsantrag begründet ist, erfolgt durch die Fördermittelgeber bzw.
den Projektträger des Bundes. Der Antrag bzw. eine Erhöhung kann beispielsweise auch lediglich
zu einem geringeren Teil bewilligt werden, soweit eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeitslücke
aufgrund der fördermittelrechtlichen Bestimmungen begründet ist. Einzelheiten hierzu ergeben
sich aus der Stellungnahme der aconium GmbH vom 21.04.2026.
3.
Die Thematik wurde mit den betroffenen Kommunen im Elbe-Röder-Dreieck, der Breitband-
koordination, der technischen und juristischen Beratung sowie dem Projektträger aconium GmbH
ausführlich besprochen. Nach umfangreicher Abwägung und Evaluierung sind die beteiligten
Kommunen zum Entschluss gekommen, einen entsprechenden Änderungsantrag beim Projekt-
träger aconium GmbH einzureichen. Die Stadt Gröditz dürfte aufgrund des bestehenden
Zuwendungsvertrages und möglicher daraus folgender Mitwirkungspflichten im Rahmen der
Durchführung des geförderten Breitbandprojektes ohnehin verpflichtet sein, einen Änderungs-
antrag bei dem Projektträger jedenfalls einzureichen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund
der ausdrücklichen Aufforderung der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zur Stellung eines
Änderungsantrages und der zu beachtenden zuwendungs- und fördermittelrechtlichen
Bestimmungen.
4.
Inhaltlich macht die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH mit dem Schreiben vom 05.02.2026
bzw. der Aufforderung zur Stellung des Änderungsantrages mögliche Mehrkosten bei der Durch-
führung des Breitbandprojektes in Höhe von 9.599.281,- Euro geltend. Ob bzw. in welcher Höhe
die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH ggf. einen Anspruch auf Anpassung der Wirtschaftlich-
keitslücke und Erhöhung der Zuwendungen hat, darf die Stadt Gröditz selbst nicht entscheiden.
Eine entsprechende Prüfung und Entscheidung kann allein von der aconium GmbH als
Projektträger des Bundes erfolgen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Stellungnahme der
aconium GmbH vom 21.04.2026.
Rechtsgrundlagen:
1. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-
netze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021
2. Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen 2022“ (RL DiOS 2022) vom 06.07.2022
BV 2026/054 Seite 3
3. Zuwendungsvertrag über die Förderung der Planung, Errichtung und des Betriebes
eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Breitstellung von Breitband-
Internetanschlüssen (Weiße Flecken und Gewerbegebiet Zeithain Nord) zwischen der
Stadt Gröditz und Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH vom 23.05.2022
4. Kooperationsvereinbarung der Kommune Zeithain, Wülknitz, Röderaue, Nünchritz,
Glaubitz und Gröditz
5. Hauptsatzung der Stadt Gröditz
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat der Stadt Gröditz beschließt die Einreichung eines Änderungsantrages zur Prüfung
bei der aconium GmbH als Projektträger des Bundes durch die Stadt Gröditz für das Projekt
„Weiße Flecken und GG Zeithain Nord“ (832.5/3-19 09SN300252) hinsichtlich der Anpassung
der Wirtschaftlichkeitslücke auf Grundlage des Schreibens der Deutsche Glasfaser Wholesale
GmbH vom 05.02.2026 um insgesamt 9.599.281,- Euro. Die notwendigen finanziellen Mittel in
Höhe von insgesamt 9.599.281,- Euro werden im Doppelhaushalt 2027/2028 zur Verfügung
gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
EUR Produkt Konto Investitionsnummer
Erträge 4.799.640,- € 53600.314000 (Fördermittel Bund)
3.839.712,- € 53600.314100 (Fördermittel Land)
959.929,- € 53600.314800 (Erstattung Eigenanteil)
9.599.281,- €
Aufwendungen 9.599.281,- € 53600.443101
Einzahlungen 4.799.640,- € 53600.614000 (Fördermittel Bund)
3.839.712,- € 53600.614100 (Fördermittel Land)
959.929,- € 53600.614800 (Erstattung Eigenanteil)
9.599.281,- €
Auszahlungen 9.599.281,- € 53600.743101
Mittel stehen zur Verfügung Die Mittel werden mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 zur Verfügung
gestellt. Die Verfügbarkeit steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung
der notwendigen Fördermittel.
Auswirkung auf mittelfristige keine
Finanzplanung
Abweichender Beschluss:
Münch Gebhardt
Bürgermeister Breitbandmanager
Schubert
Kämmerer
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