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Antrag der AfD-Fraktion auf Bildung eines Hauptausschusses

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGröditz
Datum2025-04-29
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Stadt Gröditz Gröditz – Nauwalde – Nieska – Schweinfurth – Spansberg Beschlussvorlage 2025/016 Stadtrat - Hauptamt - BV-Nr. Datum Wiedervorlage Verantwortlicher Verfasser Aktenzeichen 2025/016 20.03.2025 Noack, Tina Noack, Tina Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis Ges. Ja Nein Enth. Stadtrat 29.04.2025 öffentlich beschließend 16 9 5 2 Betreff Antrag der AfD-Fraktion auf Bildung eines Hauptausschusses Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 18.03.2025 stellte die AfD-Fraktion den Antrag auf Bildung eines beratenden Hauptausschusses mit den Schwerpunkten: Finanzen / Haushalt Personal Stadtentwicklung Bauvorhaben. Begründung wörtlich gem. Antrag: „Zur besseren und rechtzeitigen Information der Stadträte ist es notwendig einen Ausschuß einzuberufen. Die vergangenen Jahre haben es immer wieder gezeigt, dass Beratungsfolgen nicht stattgefunden haben oder eingehalten wurden.“ Rechtsgrundlagen: §§ 36 (5), 43 SächsGemO Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: Es wird antragsgemäß ein beratender Hauptausschuss gebildet. Die Änderung der Hauptsatzung soll dahingehend folgende Punkte umfassen: - Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. BV 2025/016 Seite 2 - Die Zusammensetzung des Hauptausschusses soll der Mandatsverteilung im Gemeinderat entsprechen. Diese findet wie folgt Anwendung: AfD 2 Sitze BGV 2 Sitze CDU 1 Sitz SPD 1 Sitz - Einstimmig wurde die Besetzung im Benennungsverfahren gem. § 42 Abs. 2 Satz 4 bis 8 SächsGemo bestimmt. Die Vertretung erfolgt als Reihenfolgestellvertretung. In diesem Fall benennen die Fraktionen die Ausschussmitglieder und die Stellvertreter schriftlich gegenüber dem Bürgermeister. - § 43 SächsGemO findet entsprechend Anwendung. Darüber hinaus soll die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, als dass - der beratende Ausschuss als solcher aufgenommen wird, - § 4 (1) S. 3 mit folgendem Wortlaut geändert wird: „Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Bürgermeister und muss den Mitgliedern des Stadtrates mindestens 5 volle Arbeitstage vor dem Sitzungstag, den Tag der Einstellung in das Ratsinformationssystem nicht eingerechnet, zur Verfügung stehen. Abweichender Beschluss: Münch Noack Bürgermeister Hauptamtsleiterin

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