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Antrag der AfD-Fraktion auf Bildung eines Hauptausschusses
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gröditz |
| Datum | 2025-04-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gröditz
Gröditz – Nauwalde – Nieska – Schweinfurth – Spansberg
Beschlussvorlage
2025/016 Stadtrat
- Hauptamt -
BV-Nr. Datum Wiedervorlage Verantwortlicher Verfasser Aktenzeichen
2025/016 20.03.2025 Noack, Tina Noack, Tina
Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis
Ges. Ja Nein Enth.
Stadtrat 29.04.2025 öffentlich beschließend 16 9 5 2
Betreff Antrag der AfD-Fraktion auf Bildung eines Hauptausschusses
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 18.03.2025 stellte die AfD-Fraktion den Antrag auf Bildung eines beratenden
Hauptausschusses mit den Schwerpunkten: Finanzen / Haushalt
Personal
Stadtentwicklung
Bauvorhaben.
Begründung wörtlich gem. Antrag:
„Zur besseren und rechtzeitigen Information der Stadträte ist es notwendig einen Ausschuß
einzuberufen. Die vergangenen Jahre haben es immer wieder gezeigt, dass Beratungsfolgen
nicht stattgefunden haben oder eingehalten wurden.“
Rechtsgrundlagen:
§§ 36 (5), 43 SächsGemO
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Es wird antragsgemäß ein beratender Hauptausschuss gebildet. Die Änderung der
Hauptsatzung soll dahingehend folgende Punkte umfassen:
- Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 6 weiteren
Mitgliedern des Stadtrates.
BV 2025/016 Seite 2
- Die Zusammensetzung des Hauptausschusses soll der Mandatsverteilung im
Gemeinderat entsprechen. Diese findet wie folgt Anwendung:
AfD 2 Sitze
BGV 2 Sitze
CDU 1 Sitz
SPD 1 Sitz
- Einstimmig wurde die Besetzung im Benennungsverfahren gem. § 42 Abs. 2 Satz 4 bis
8 SächsGemo bestimmt. Die Vertretung erfolgt als Reihenfolgestellvertretung.
In diesem Fall benennen die Fraktionen die Ausschussmitglieder und die Stellvertreter
schriftlich gegenüber dem Bürgermeister.
- § 43 SächsGemO findet entsprechend Anwendung.
Darüber hinaus soll die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden, als dass
- der beratende Ausschuss als solcher aufgenommen wird,
- § 4 (1) S. 3 mit folgendem Wortlaut geändert wird: „Die Einberufung erfolgt elektronisch
durch den Bürgermeister und muss den Mitgliedern des Stadtrates mindestens 5 volle
Arbeitstage vor dem Sitzungstag, den Tag der Einstellung in das
Ratsinformationssystem nicht eingerechnet, zur Verfügung stehen.
Abweichender Beschluss:
Münch Noack
Bürgermeister Hauptamtsleiterin
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