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Antrag der AfD-Stadtratsfraktion auf Bildung eines Hauptausschusses

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGröditz
Datum2023-10-24
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Gröditz Gröditz – Nauwalde – Nieska – Schweinfurth – Spansberg Beschlussvorlage 2023/088 Stadtrat - Hauptamt - BV-Nr. Datum Wiedervorlage Verantwortlicher Verfasser Aktenzeichen 2023/088 29.09.2023 Noack, Tina Noack, Tina Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis Ges. Ja Nein Enth. Stadtrat 24.10.2023 öffentlich beschließend 18 6 12 0 Betreff Antrag der AfD-Stadtratsfraktion auf Bildung eines Hauptausschusses Sach- und Rechtslage: Gem. § 36 Abs. 5 SächsGemO ist auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte oder einer Fraktion ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung zu setzen. Die AfD- Fraktion beantragte mit Schreiben vom 19.09.23 die Bildung eines Hauptausschusses mit folgender Begründung (Zitat): „Der Hauptausschuß soll den Stadtrat in seinen Entscheidungen bei Baumaßnahmen und beim Haushalt beratend unterstützen. Er soll den Stadträten, durch die gewählten Mitglieder, die Möglichkeit geben Fragen hinreichend zu diskutieren und beantwortet zu bekommen.“ Rechtsgrundlagen: § 36 Abs. 5 SächsGemO Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat beschließt die Bildung eines Hauptausschusses. BV 2023/088 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: EUR Produkt Konto Investitionsnummer Erträge Aufwendungen Einzahlungen Vom Antragsteller nicht eingereicht Auszahlungen Mittel stehen zur Verfügung Auswirkung auf mittelfristige Finanzplanung Anlagenverzeichnis: 1 Antrag AfD 19.09.23 Abweichender Beschluss: Münch Noack Bürgermeister Hauptamtsleiterin

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