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lnstallation einer festen Absperrung und von Bodenschwellen oder Kölner Tellern als verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Kindergartens St. Laurentius - Antrag der INITIATIVE-Fraktion vom 19.06.2026 / Übergabe in den SozA in der GVE vom 02.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGroßkrotzenburg
Datum2026-08-11
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die INITIATIVE-Fraktion beantragt die Installation einer festen Absperrung am Kindergarten-Tor und von Bodenschwellen oder Kölner Tellern vor und nach dem Kindergarten St. Laurentius in der Kahler Straße. Begründet wird dies mit Geschwindigkeitsverletzungen trotz 30-km/h-Zone und der damit verbundenen Gefährdung von Kindern. Der Gemeindevorstand soll die Maßnahmen umsetzen; die Kosten unter 3.000 Euro sollen über das Projekt Ost finanziert werden. Der Antrag wurde am 02.07.2026 in den Sozialausschuss überwiesen.

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Gemeinde Großkrotzenburg Vorlage-Nr: A2026/FRA/005 Beratungsfolge: Gremium TOP Datum Status Gemeindevertretung 9 02.07.2026 öffentlich Sozialausschuss 4 11.08.2026 öffentlich lnstallation einer festen Absperrung und von Bodenschwellen oder Kölner Tellern als verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Kindergartens St. Laurentius - Antrag der INITIATIVE-Fraktion vom 19.06.2026 / Übergabe in den SozA in der GVE vom 02.07.2026 Anlage: - A2026/FRA/005 - Antrag der Initiative-Fraktion vom 19.06.2026 Antrag: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Initiative-Fraktion stellt folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich des Kindergartens des Sankt Laurentius, Kahler Straße, gemäß der nachstehenden Beschreibung. Zu diesem Zweck wird der Gemeindevorstand beauftragt, 1. die Installation einer festen Absperrung am Gehweg in Höhe des Tores zum Kindergarten zu veranlassen, um zu verhindern, dass Kinder ungehindert direkt auf die Straße laufen, insbesondere wenn sie auf der gegenüberliegenden Seite einen Freund oder einen Elternteil sehen. 2. die Installation von Bodenschwellen oder Kölner Tellern (aus Aluminium bestehende, auf der Straße aufgeklebte und mit Noppen versehene runde Metallplatten), jeweils vor und nach dem Kindergarten, zu veranlassen, die eine Höhe zwischen 30 und 50 Millimetern aufweisen und sowohl farblich markiert als auch durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht werden sollten. Die gültigen Richtlinien und Bestimmungen sind zu beachten. Begründung: lm Bereich des Kindergartens Sankt Laurentius ist trotz der vorhandenen Hinweisschilder zur Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eine Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festzustellen. Es besteht eine erhöhte Gefahr für die Kinder während des Bringens und Abholens. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Fahrer von Fahrzeugen, einschließlich Fahrräder, in diesem Bereich ihre Geschwindigkeit reduzieren, wodurch das Risiko einer Gefährdung erheblich minimiert wird. ln folgenden hessischen Gemeinden wurde bereits Bodenschwellen erfolgreich verbaut. - Rüdesheim (Aulhausen): lm Rheingau-Taunus-Kreis wurden vor dem Kindergarten Schwellen angebracht. - Dieburg: Hier wurden Kissen zur Schulwegsicherung und Verkehrsberuhigung in der Berliner Straße installiert. - Bad Nauheim: Die Kurstadt hat in der Parkstraße und der Ludwigstraße „Berliner Kissen“ montiert. - Wiesbaden: Hier gibt es „Berliner Kissen“ beispielsweise im Rheingauviertel und im Ortsbezirk Stadtmitte, um illegale Rennen und Poser-Szene zu unterbinden. Die Kosten (<3000 €) für die Umsetzung dieser Maßnahmen sollen über das Projekt Ost abgedeckt werden. Mit freundlichen Grüßen Gez. Armin Klab Fraktionsvorsitzender

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