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Antrag ANB-Fraktion: Beratung Bürgerbeteiligung Windpark Am Felsenberg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Niedere Börde |
| Datum | 2025-06-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANB-Fraktion
An den Vorsitzenden des Gemeinderates
Herrn Matthias Meinecke
Antrag zur Tagesordnung
der ANB-Fraktion, gemäß § 4 Abs. 2 GO für den Gemeinderat der Niederen Börde
Aufnahme des Punktes „Bürgerbeteiligung Windpark Am Felsenberg“ auf die
Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung.
Ziel des Antrages ist eine Diskussion darüber zu führen, wie die Meinung der Bürger
der Gemeinde und hier im speziellen der Bewohner der Ortschaften Dahlenwarsleben
und Gersdorf Eingang in den Entscheidungsprozess über die mögliche Entstehung
des Windparks Am Felsenberg finden kann.
§ 26 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA schließt ein Bürgerbegehren, § 28 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA
eine Bürgerbefragung in diesem Sachverhalt aus.
Die Verwaltung wird gebeten, eine alternative Möglichkeit vorzuschlagen, wie dennoch
ein Meinungsbild der Bewohner eingeholt werden kann.
Darüber hinaus soll eine weitere Informationsveranstaltung geplant werden, um die
Bewohner zum aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedere Börde hat durch die Zustimmung zur
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans am 12.03.2024
(Beschlussnummer: 16/03/2024), den ersten und ergebnisoffenen Schritt für die
mögliche Errichtung eines Windparks Am Felsenberg, durch das Unternehmen Abo
Energy, unternommen.
Über die Pläne wurden die Anwohner durch eine Informationsveranstaltung am
11.04.2024 in der Aula der Grundschule Dahlenwarsleben unterrichtet. Seit diesem
Termin gab es nur wenige Informationen, die zur weiteren Aufklärung der Einwohner
hätten beitragen können.
In der Zwischenzeit sind die Fragen und Befürchtungen in Teilen der Einwohnerschaft
gewachsen, sodass sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Gegenwind Börde“
gegründet hat, die dem Vorhaben skeptisch gegenübersteht und deren offenkundiges
Ziel es ist, die betroffenen Anwohner, vornehmlich aus Gersdorf und Dahlenwarsleben,
besser über das Thema Windkraft im Allgemeinen und über den geplanten Windpark
im Speziellen zu informieren.
Hierzu wurde von der Bürgerinitiative am 07.03.2025 eine Informationsveranstaltung
in der Aula der Grundschule Dahlenwarsleben abgehalten. Bei dieser Veranstaltung
kam unter anderem auch die Frage nach der Mitbestimmung der Einwohner auf. Diese
ist zwar im förmlichen Verfahren, im Rahmen der öffentlichen Auslegung sämtlicher
Planungsunterlagen und der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange
gegeben. Es wurde aber durch die Äußerung des Ortsbürgermeisters von
Dahlenwarsleben, die Erwartung genährt, die Meinung der Bürger auf direktem Wege
einzuholen, sodass sie in den Entscheidungsprozess mit einfließen kann.
Wir als ANB-Fraktion unterstützen diese Vorgehensweise grundsätzlich. Da es für ein
förmliches Verfahren, mit und ohne Bindungswirkung, aber keine rechtliche Grundlage
gibt, stellt sich uns die Frage, wie dem Wunsch der Bürger trotzdem entsprochen
werden kann.
Über dies sind noch einige weitere Fragen offen:
1. Wann sollte eine solche Befragung frühestens stattfinden?
2. Wer wird befragt - nur die Einwohner von Gersdorf und Dahlenwarsleben oder
alle Einwohner der Niederen Börde?
3. Auf welchem Weg soll die Befragung durchgeführt werden – digital oder
analog?
Weiterhin kam in der Veranstaltung zum Ausdruck, dass viele Bürger sich nicht
ausreichendend informiert fühlen. Um an dieser Stelle Abhilfe zu schaffen, sollte eine
erneute Veranstaltung der Gemeinde zum aktuellen Planungsstand durchgeführt
werden.
Kosten/Finanzierungsvorschlag:
Für die Durchführung einer wie auch immer gearteten Beteiligung der Bürger werden
Kosten entstehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können.
Auch für die Durchführung einer Informationsveranstaltung ist mit Verpflegungskosten
zu rechnen, die sich vermutlich in derselben Höhe, wie am 11.04.2024 bei der letzten
Veranstaltung bewegen werden.
Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird im Rahmen der Ratssitzung formuliert, da zum Zeitpunkt
der Antragstellung noch nicht abzusehen ist, inwiefern die benötigte Information für
einen Beschluss bereits vorliegen. Ggf. erfolgt eine Überweisung in einen Ausschuss.
Dahlenwarsleben, den 10.03.2025
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Kleine
Fraktionsvorsitzender ANB-Fraktion
Text aus PDF extrahiert