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Antrag ANB-Fraktion: Beratung Bürgerbeteiligung Windpark Am Felsenberg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeNiedere Börde
Datum2025-06-10
DatenstufeNur Dokumente
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ANB-Fraktion An den Vorsitzenden des Gemeinderates Herrn Matthias Meinecke Antrag zur Tagesordnung der ANB-Fraktion, gemäß § 4 Abs. 2 GO für den Gemeinderat der Niederen Börde Aufnahme des Punktes „Bürgerbeteiligung Windpark Am Felsenberg“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung. Ziel des Antrages ist eine Diskussion darüber zu führen, wie die Meinung der Bürger der Gemeinde und hier im speziellen der Bewohner der Ortschaften Dahlenwarsleben und Gersdorf Eingang in den Entscheidungsprozess über die mögliche Entstehung des Windparks Am Felsenberg finden kann. § 26 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA schließt ein Bürgerbegehren, § 28 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA eine Bürgerbefragung in diesem Sachverhalt aus. Die Verwaltung wird gebeten, eine alternative Möglichkeit vorzuschlagen, wie dennoch ein Meinungsbild der Bewohner eingeholt werden kann. Darüber hinaus soll eine weitere Informationsveranstaltung geplant werden, um die Bewohner zum aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Begründung: Der Gemeinderat der Gemeinde Niedere Börde hat durch die Zustimmung zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans am 12.03.2024 (Beschlussnummer: 16/03/2024), den ersten und ergebnisoffenen Schritt für die mögliche Errichtung eines Windparks Am Felsenberg, durch das Unternehmen Abo Energy, unternommen. Über die Pläne wurden die Anwohner durch eine Informationsveranstaltung am 11.04.2024 in der Aula der Grundschule Dahlenwarsleben unterrichtet. Seit diesem Termin gab es nur wenige Informationen, die zur weiteren Aufklärung der Einwohner hätten beitragen können. In der Zwischenzeit sind die Fragen und Befürchtungen in Teilen der Einwohnerschaft gewachsen, sodass sich eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Gegenwind Börde“ gegründet hat, die dem Vorhaben skeptisch gegenübersteht und deren offenkundiges Ziel es ist, die betroffenen Anwohner, vornehmlich aus Gersdorf und Dahlenwarsleben, besser über das Thema Windkraft im Allgemeinen und über den geplanten Windpark im Speziellen zu informieren. Hierzu wurde von der Bürgerinitiative am 07.03.2025 eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grundschule Dahlenwarsleben abgehalten. Bei dieser Veranstaltung kam unter anderem auch die Frage nach der Mitbestimmung der Einwohner auf. Diese ist zwar im förmlichen Verfahren, im Rahmen der öffentlichen Auslegung sämtlicher Planungsunterlagen und der Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gegeben. Es wurde aber durch die Äußerung des Ortsbürgermeisters von Dahlenwarsleben, die Erwartung genährt, die Meinung der Bürger auf direktem Wege einzuholen, sodass sie in den Entscheidungsprozess mit einfließen kann. Wir als ANB-Fraktion unterstützen diese Vorgehensweise grundsätzlich. Da es für ein förmliches Verfahren, mit und ohne Bindungswirkung, aber keine rechtliche Grundlage gibt, stellt sich uns die Frage, wie dem Wunsch der Bürger trotzdem entsprochen werden kann. Über dies sind noch einige weitere Fragen offen: 1. Wann sollte eine solche Befragung frühestens stattfinden? 2. Wer wird befragt - nur die Einwohner von Gersdorf und Dahlenwarsleben oder alle Einwohner der Niederen Börde? 3. Auf welchem Weg soll die Befragung durchgeführt werden – digital oder analog? Weiterhin kam in der Veranstaltung zum Ausdruck, dass viele Bürger sich nicht ausreichendend informiert fühlen. Um an dieser Stelle Abhilfe zu schaffen, sollte eine erneute Veranstaltung der Gemeinde zum aktuellen Planungsstand durchgeführt werden. Kosten/Finanzierungsvorschlag: Für die Durchführung einer wie auch immer gearteten Beteiligung der Bürger werden Kosten entstehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Auch für die Durchführung einer Informationsveranstaltung ist mit Verpflegungskosten zu rechnen, die sich vermutlich in derselben Höhe, wie am 11.04.2024 bei der letzten Veranstaltung bewegen werden. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird im Rahmen der Ratssitzung formuliert, da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abzusehen ist, inwiefern die benötigte Information für einen Beschluss bereits vorliegen. Ggf. erfolgt eine Überweisung in einen Ausschuss. Dahlenwarsleben, den 10.03.2025 ………………………………………… Kleine Fraktionsvorsitzender ANB-Fraktion

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