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Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung einer Auffüllung auf Teilstücken der Flustrücke Nr. 228, 229, 230, 231, 236, Gemarkung Bermersbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGengenbach
Datum2026-07-29
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STADT GENGENBACH - Untere Baurechtsbehörde - Sachbearbeiter: Geiselhart, Martina Vortrag: Kälble, Helmut Az: 622.6 Datum: 13.07.2026 Beschlussvorlage 131/26 Gremium Datum Status Umwelt- und Technikausschuss 29.07.2026 öffentlich Ortschaftsrat Bermersbach 28.07.2026 öffentlich Geplante Beratungszeit 10 Minuten Tagesordnungspunkt: Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung einer Auffüllung auf Teilstücken der Flustrücke Nr. 228, 229, 230, 231, 236, Gemarkung Bermersbach Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Begründung: Die Geländeauffüllung wird beantragt, da das Rebstück derzeit schwierig zu bewirtschaften ist. Der Bereich ist sehr steil. Hinzu kommen Löcher im Gelände und stellenweise ein sehr unebener Untergrund. Mit der Geländeveränderung soll das Gelände auf eine einheitliche Steigung ausgeglichen werden. Die Steigung soll insgesamt verringert werden, damit eine ökonomische Bewirtschaftung möglich ist. Größe der Vorhabenfläche: 7.200 m² Max. Auffüllungshöhe oder Abgrabungstiefe: 1 m Hangneigung: 25 % Das Grundstück soll nach einjähriger Stilllegung wieder als Rebfläche genutzt werden.

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