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Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung einer Auffüllung auf Teilstücken der Flustrücke Nr. 228, 229, 230, 231, 236, Gemarkung Bermersbach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gengenbach |
| Datum | 2026-07-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GENGENBACH
- Untere Baurechtsbehörde -
Sachbearbeiter: Geiselhart, Martina
Vortrag: Kälble, Helmut
Az: 622.6
Datum: 13.07.2026
Beschlussvorlage 131/26
Gremium Datum Status
Umwelt- und Technikausschuss 29.07.2026 öffentlich
Ortschaftsrat Bermersbach 28.07.2026 öffentlich
Geplante Beratungszeit 10 Minuten
Tagesordnungspunkt:
Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung einer Auffüllung auf
Teilstücken der Flustrücke Nr. 228, 229, 230, 231, 236, Gemarkung Bermersbach
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Begründung:
Die Geländeauffüllung wird beantragt, da das Rebstück derzeit schwierig zu
bewirtschaften ist. Der Bereich ist sehr steil. Hinzu kommen Löcher im Gelände und
stellenweise ein sehr unebener Untergrund. Mit der Geländeveränderung soll das
Gelände auf eine einheitliche Steigung ausgeglichen werden. Die Steigung soll
insgesamt verringert werden, damit eine ökonomische Bewirtschaftung möglich ist.
Größe der Vorhabenfläche: 7.200 m²
Max. Auffüllungshöhe oder Abgrabungstiefe: 1 m
Hangneigung: 25 %
Das Grundstück soll nach einjähriger Stilllegung wieder als Rebfläche genutzt werden.
Text aus PDF extrahiert