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Radschnellverbindung RS4 im Erneuerungsprojekt Filsgebiet-West - Vereinbarungen zwischen Stadt und Land, Antrag der CDU-Fraktion - Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Dialog Radschnellwegbrücke
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeindeverwaltungsverband Plochingen |
| Datum | 2024-07-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Plochingen
GEMEINDERATSDRUCKSACHE Amt: Verbandsbauamt
Nummer: 128/2024
Verfasser: Kissling, Wolfgang
Vorgang-Nr.: 82/2024, 82-1/2024 Anlage: 13
Datum: 12.07.2024
Aktenzeichen: 652 / 623.22
Beratungsfolge:
öffentlich beschließend im Gemeinderat am 23.07.2024
Betreff: Radschnellverbindung RS4 im Erneuerungsprojekt Filsgebiet-West
- Vereinbarungen zwischen Stadt und Land, Antrag der CDU-Fraktion
- Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Dialog
Radschnellwegbrücke
Beschlussantrag:
Der Beschluss zum Abschluss der mit Gemeinderatsdrucksache 82/2024 vom ABTU
zugestimmten Planungsvereinbarung für die Grundlagenermittlung und Vorplanung der neuen
Bahnunterführung wird bestätigt.
Der Beschluss zum Abschluss der mit 82/2024 und 82-1/2024 vom Gemeinderat
zugestimmten Vereinbarung zum Planung und Bau der Radschnellwegbrücke BW17 wird
bestätigt.
Den Rahmenbedingungen zur Durchführung des wettbewerblichen Dialoges für Planung und
Bau der Radschnellwegbrücke wird zugestimmt.
Auswirkungen auf den Haushalt:
Im Falle der Bestätigung der Vereinbarungen:
Übernahme der Kosten für Planung und Bau der Bauwerke weitgehend durch das Land.
Im Falle einer Ablehnung der Vereinbarung:
Mehrkosten von ca. 1. Mio. € für die Interimsbrücke; weitere Mehrkosten durch Bauzeit-
verzögerungen können derzeit noch nicht beziffert werden.
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Sach- und Rechtslage:
Das Land Baden-Württemberg realisiert zurzeit als eine von mehreren Pilotprojekten von
Radschnellverbindungen die Radschnellverbindung RS4 im Neckar- und Filstal zwischen
Reichenbach über Plochingen nach Esslingen mit einer Gesamtlänge von ca. 20 km. So soll
eine durchgängige und attraktive Radverkehrsachse im Fils- und Neckartal, vor allem für den
Alltagsradverkehr, entstehen.
Die Radschnellverbindungen wurden im Straßengesetz Baden-Württemberg (RS4) mit
Änderung des Gesetzes im Jahr 2019 verankert. Grundsätzlich ist die Baulast im Fall des RS4
auf der Gemarkung von kleineren Städten mit unter 30.000 Einwohner beim Land verankert
und gem. § 3 StrG BW den Landesstraßen aufgrund der regionalen oder überregionalen
Funktion mit entsprechender Verkehrsnachfrage zugeordnet. Das Land ist also
Straßenbaulastträger der Radschnellverbindung RS4 Neckartal. Der RS4 ist als Pilotprojekt
des Landes aufgestellt, um den Radverkehr durch eine attraktive Radverkehrsführung zu
fördern und so die Verkehrswende voranzutreiben.
Ausgangslage der Trassenwahl ist die Machbarkeitsstudie des Kreis Esslingen vom Dezember
2018. Mit der Machbarkeitsstudie wurde bereits eine Vielzahl von Varianten für die
Trassenführung geprüft. Daraus ergab sich eine fachlich fundierte Bewertung der möglichen
Führungsvarianten. Im Bereich Filsgebiet wird die Trasse mit Führung südlich der Fils und
neue Bahnquerung Filsgebiet/Bruckenwasen bereits in der Machbarkeitsstudie als
Empfehlungsvariante bewertet.
Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie übernahm das Regierungspräsidium Stuttgart auf
Basis der vorgelegten Empfehlungsvariante die Planung und führte seinerseits eine Prüfung
der Varianten durch. Im Jahr 2021 und 2022 wurden weitere Trassenvarianten in umfassender
Abstimmung zwischen Land und Stadt mit Abwägungsentscheidungen geprüft.
Daraus entwickelte sich von Landesseite eine Vorzugsvariante, die aufgrund des Verlauf im
Neckar- und Filstal zwangsweise durch die Plochinger Gemarkung führen muss. Auf der
Gemarkung Plochingen führt die Trasse von Reichenbach herkommend am nördlichen Filsufer
entlang. Im Bereich der B10-Filsbrücke quert die Trasse die Fils mit einem Brückenbauwerk
(BW17). Im Bereich Filsgebiet sieht die Vorzugstrasse die Führung entlang des südlichen
Filsufers vor. Nach einer Unterführung unter der Bahn soll mit einer neuen Brücke der Neckar
gequert werden und mit einer weiteren Trassenführung unter der B10-Hochbrücke, am
Bruckenwasen südlich entlang der K1211 geführt werden. Im Bereich Hafen schwenkt die
Tasse in eine gerade Linie entlang der B10 ein.
Ein ungeklärter Verlauf ergibt sich im Bereich des Filsgebiet/Bruckenwasen, insbesondere was
die Trassenführung zwischen dem Filsgebiet und dem Neckartal angeht. Hier liegen die
Positionen des Landes sowie der Stadt auseinander. Unter dem Vorbehalt des Verzichts der
Trassenführung im Bereich Bruckenwasen hat der ABTU am 06.09.2022 (GR-Drucksache
133/2022) der Trassenführung südlich der Fils im Bereich Filsgebiet-West zugestimmt.
Gleichzeitig bringt die Stadt einen Alternativvorschlag für die Trassenführung im westlichen
Filsgebiet/Bruckenwasen mit einer neuen Bahnunterführung für den Radschnellweg ein
(Anlage 1). Diesem Trassenvorschlag stimmte der Gemeinderat als weitere
Gesprächsgrundlage zu. Eine dauerhafte Trassenführung durch den östlichen Bruckenwasen
wird von der Stadt nach wie vor ausgeschlossen.
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Die Radschnellverbindung ist in den Planungsprozess der Erneuerung Filsgebiet-West
aufgrund der gewählten Vorzugsvariante des Landes und der damit verbundenen
Schnittstellen in der Erschließungsplanung einzubinden. Diese wird daher in die
städtebauliche Planung (Bebauungsplanentwurf Fisgebiet West, südl. Teil) für die Erneuerung
„Filsgebiet-West“ integriert, mit der von der Stadt bevorzugten Variante einer neuen
Bahnunterführung.
Die Radschnellwegbrücke wird Bestandteil des Brückenbaukonzeptes (Lageplan Anlage 2)
als vorgeschlagene temporäre Zufahrtsmöglichkeit für Anlieger südlich der Fils während der
Bauzeit der kommunalen Filsbrücke. Es ist daher vorgesehen, die Radschnellwegbrücke
vorgezogen zu erreichten. Langfristig dient diese als Bestandteil der Radschnellverbindung.
Geplant ist zudem die bestehende Anliegerstraße südlich der Fils auf 5,50 m zu verbreitern
und Ausweichstellen mit 7,00 m Breite einzubauen. So wird nicht nur die
Erschließungssituation der Anlieger deutlich verbessert, sondern auch eine deutliche
Verbesserung in der Verkehrssicherheit erreicht. Den Belangen der Landwirtschaft wird mit
der angestrebten Verbreiterung der Anliegerstraße ebenfalls entgegengekommen.
Leitungslinien zur Erschließung der Baugrundstücke sollen erstmals in die Straße eingelegt
werden. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen zwischen Anliegern und Radverkehr kann
durch die Verbreiterung verbessert abgewickelt werden. Eine bestehende Anliegerstraße mit
auskömmlicher Kapazität und Gegebenheit (keine nennenswerte Steigung, Übersichtlichkeit)
wird damit aktiviert und der zusätzlichen Flächenversiegelung durch Neubau eines separaten
Radschnellweges z.B. nördlich der Fils vorgezogen.
Darauf aufbauend erfolgt mit Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Unterrichtung des
Bebauungsplanvorentwurfes in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023 (GR-Drucksache
184/2023 und 170-1/2023) der erste Schritt zur baurechtlichen Sicherung der
Radschnellwegbrücke und der notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der
Ortsdurchfahrt. Die geplante Radschnellwegbrücke sowie die Vorzugsvariante der Stadt mit
Zuführung zur neuen Bahnunterführung ist in den Bebauungsplanvorentwürfen (zwei
Teilbereiche) festgesetzt und somit das Baurecht für die Teile der Radschnellverbindung mit
in Kraft treten der Bebauungspläne gesichert. Bedenken aus der Anliegerschaft südlich der
Fils zur Trassenführung werden im Zuge der frühzeitigen Unterrichtung geäußert. Nach der
Abwägung der Belange aus der frühzeitigen Unterrichtung wurden die Themen aktuell mit der
Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes konkretisiert.
Das Land führt vom Juli bis September 2023 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Vorzugsvariante im Online-Format durch. Die Abwägungsentscheidung der geäußerten
Bedenken wurde in einem Abwägungsbericht veröffentlicht und fundiert begründet. Die
Trassenführung der Vorzugstrasse südlich der Fils wurde beibehalten. Über die
Trassenführung zwischen Filsgebiet und Bruckenwasen erfolgte noch keine abschließende
Entscheidung.
Im Zuge dessen wurden zwischen Stadt und Land Vereinbarungen zur Realisierung von
Ingenieurbauwerken im Bereich des Filsgebiet verhandelt. Eine Vereinbarung zu Planung und
Bau der Radschnellwegbrücke soll die vorgezogene Realisierung der Brücke im Zuge des
Brückenbaukonzeptes vorbereiten. Eine Planungsvereinbarung für die Grundlagenermittlung
und Vorplanung der neuen Bahnunterführung dient der Erarbeitung einer fundierten
Untersuchung der Machbarkeit und Aufwand der Unterführung. Den Vereinbarungen wurde
mit GR-Drucksache 82/2024 und 82-1/2024 in der ABTU-Sitzung am 30.04.2024 bzw. GR-
Sitzung am 14.05.2024 vom Gemeinderat zugestimmt. Die Vereinbarungen liegen
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unterschriftsreif vor. Die Vorgehensweise und die damit verbundenen Vorteile für die Stadt und
das kommunale Erneuerungsprojekt „Filsgebiet-West“ wurden bereits in den obenstehenden
Drucksachen dargestellt, auf die verwiesen wird.
Die Fraktionen der CDU, SPD und OGL haben mit der Zustimmung zu den Vereinbarungen
eine Aufforderung an den Verkehrsminister Hermann gerichtet. Mit Schreiben vom 30.04.2024
(siehe Anlage 0.1), wird der Minister aufgefordert, die geplante Vereinbarung zu unterstützen
und die Planung der Verbindung durch den Landschaftspark Bruckenwasen einzustellen.
Mit Schreiben vom 17.06.2024 (siehe Anlage 0.2) erläuterte das Verkehrsministerium die
vorliegende Variantenwahl und verwies auf die vereinbarte vertiefende Untersuchung einer
neuen Bahnunterführung. Der Vorschlag wird gemacht, die neue Unterführung als
Ausbaustufe vorzusehen.
Per Mailnachricht vom 27.06.2024 hat die CDU-Fraktion den Bürgermeister zu folgendem
Vorgehen aufgefordert:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Buß,
der Gemeinderat der Stadt Plochingen hat am 14.05.2024 und der Ausschuss für Bauen,
Technik und Umwelt am 30.04.2024 Vereinbarungen mit dem Land Baden-Württemberg zur
Planung einer Radschnellwegbrücke und neuen Bahnunterführung zugestimmt. Im Nachgang
haben wir Landesverkehrsminister Hermann um Bestätigung der entsprechenden
Trassenführung in diesem Bereich gebeten. Dem nun vorliegenden Antwortschreiben
entnehmen wir leider, dass das Land zunächst die Variante durch den Landschaftspark
anstrebt. Für uns sind damit die Voraussetzungen zur Zustimmung zu diesen beiden
Vereinbarungen nicht mehr gegeben.
Wir bitten deshalb die Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen und die Thematik erneut auf die
Tagesordnung des Gemeinderates am 23.Juli 2024 zur Beratung zu nehmen.
Zu der Thematik wurde inzwischen auch ein Bürgerbegehren Radschnellweg Plochingen
initiiert, www.Bürgerbegehren-Plochingen.de.“
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Nußbaum
CDU-Gemeinderatsfraktion Plochingen
Die Sachlage aus Sicht der Verwaltung wird in der Folge nochmals dargestellt.
Vereinbarung zum Planung und Bau der Radschnellwegbrücke (BW17)
Die Radschnellwegbrücke wird erforderlich, um den Wechsel der Trasse des RS4 von der
nördlichen Uferseite auf die südliche Uferseite zu ermöglichen. Die Radschnellwegbrücke und
die Trassenführung an der südlichen Uferstraße im Filsgebiet ist Bestandteil der
Vorzugstrasse der Radschnellverbindung RS4 in der Trägerschaft des Landes.
Die Trassenführung im Bereich des Filsgebiet-West wurde in der Vergangenheit wiederholt
auch im Gemeinderat diskutiert und abgewogen. Zuletzt hat das Regierungspräsidium in der
Bewertung zur Online-Beteiligung die Sachlage nochmals dargestellt. Unter anderem wurde
die Frage der Trassenführung mit Varianten am nördlichen oder südlichen Filsufer erörtert und
zugunsten der Trasse südlich der Fils festgelegt.
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Die Trassenführung nördlich der Fils erfüllt nicht die Anforderungen an eine
Radschnellverbindung da der erforderliche Querschnitt aufgrund von Engstellen an
bestehenden Gebäuden nicht bereitgestellt werden kann. Zudem sieht das
Neuordnungskonzept am nördlichen Filsufer den Schwerpunkt auf die Fußgängerführung als
Spazier- und Aufenthaltsbereich mit erlebbarem Filsufer im Bereich der „Neuen Mitte“ vor.
Konflikte mit dem Radverkehr wären bei der Durchführung der Radschnellverbindung
vorprogrammiert. Eine getrennte Führung des Radverkehrs zum Fußverkehrs ist anzustreben.
Nach den Standards für Radschnellverbindungen würde so ein Gesamtquerschnitt von
Fußweg und RSV von mindestens 7,00 m gemäß den Qualitätsstandards für
Radschnellverbindungen vorsehen (Lageplan Anlage 3). Der planerisch angestrebte
Charakter eines attraktiven Filsufers würde zu einem Zustand der nahezu Vollversiegelung
degradiert. In der Sanierung ist zudem ein ökologisch wertvolles
Oberflächenwassermanagement angestrebt. Versickerungsmulden sollen entlang des
Filsufers entstehen. Mit der Durchführung der Radschnellverbindung wäre auch dieses
Konzept nicht mehr umsetzbar. Auf der östlich anschließenden Gewerbestraße Am Filswehr
ist zudem mit einem deutlich stärkeren Verkehrsaufkommen diverser Gewerbebetriebe mit
Kundenverkehr zu rechnen. Dieser führt zu vermehrten Konflikten zwischen Kfz mit höherem
LKW Anteil und dem Radverkehr. Der Konflikt wurde auch bei einer Ortsbegehung im März
2023 mit den Anliegern deutlich. Weiteres Konfliktpotential wird an der notwendigen
Einmündung an der geplanten kommunalen Brücke gesehen, in dem durch querenden Kfz-
Verkehr im Verlauf des Filsweg erhöhte Unfallgefahr besteht.
Das Planungskonzept im Rahmen der Sanierung sieht also vor, am nördlich Filsufer den
Schwerpunkt auf den Fußverkehr zu legen. Mit entsprechender Freianlagengestaltung für
mehr Aufenthaltsqualität und ökologischer Wertigkeit. Südlich der Fils ist aufgrund des
geringeren Fußverkehr- und LKW-Anteils der Radverkehr als Schwerpunkt vorgesehen und
die Trasse der Radschnellverbindung eingeplant.
Die Radschnellverbindung in der Trägerschaft des Landes ist mit der Radschnellwegbrücke,
dem Verlauf südlich der Fils sowie der Weiterführung Richtung Neckartal in das
Erneuerungsprojekt „Filsgebiet-West“ zu integrieren. Dadurch entstehen Abhängigkeiten bzw.
Schnittstellen in der Zeitplanung und den Abläufen im Projekt.
Die Brückenbaukonzeption der Stadt sieht vor, die Realisierung der Radschnellwegbrücke
zeitlich vorzuziehen, um während der Bauzeit der kommunalen Filsbrücke dem temporären
Anliegerverkehr südlich der Fils zu dienen (Anlage 2). Dafür soll zwischen Land und Stadt eine
Vereinbarung zu Planung und Bau der Radschnellwegbrücke abgeschlossen werden. Dies ist
gemäß dem Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 (GR-Drucksache 82-
1/2024) Beschlusslage. Aus Sicht der Stadt kann so eine nahezu kostenfreie und gleichzeitig
dauerhafte Brückenlösung gefunden werden. Auf die erforderliche temporäre bauliche
Zufahrtslösung auf das südliche Filsufer in Form einer Behelfsbrücke kann verzichtet werden.
Die Vereinbarung regelt, dass die Baukosten und langfristig die Baulast für die dauerhafte
Brückenlösung vom Land übernommen werden. Das Land stellt die Planungsgrundlagen zur
Verfügung. Die Stadt schafft mit einem Bebauungsplan Baurecht. Zur Findung eines
Generalunternehmers für Planung und Bau wird ein Vergabeverfahren in Form des
wettbewerblichen Dialoges durchgeführt. Die Stadt trägt lediglich einen Anteil an den
Verwaltungskosten. Die unterschriftsreife Vereinbarung zwischen Stadt und Land liegt vor.
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Eine Voruntersuchung zur notwendigen Lastenauslegung der Radschnellwegbrücke ergibt,
dass diese ohne statische Ertüchtigung für den Regelverkehr mit LKW geeignet ist.
Ausschlaggebend dafür ist, dass auch für den Brückenunterhalt und Winterdienst des
Straßenbauamtes von LKW-Verkehr auszugehen ist. So ist nach derzeitigem Stand von einer
vollen Tragung der Baukosten durch das Land auszugehen.
Der derzeitige Zeitplan für das Erneuerungsprojekt sieht den Baubeginn der
Radschnellwegbrücke bereits ab Sommer 2025 vor. Der Bau würde ca. ein Jahr bis Sommer
2026 dauern (Anlage 5 und 7 Terminplan). Erst danach könnten die Arbeiten für die
kommunale Brücke beginnen. Sie liegt im Zeitplan auf dem „kritischen Weg“. Jede
Verzögerung bei der Umsetzung der Radschnellwegbrücke hat daher unmittelbare
Auswirkungen auf die Umsetzung der kommunalen Filsbrücke und die Umsetzung der
Erschließungsplanung.
Würde die vorgezogene Errichtung der Radwegebrücke scheitern, müsste auf die eigentlich
verworfene Konzeption mit einer temporären Behelfsbrücke zurückgegriffen werden. Dies
hätte weitreichende und weitestehend negative Folgen für das Gesamtprojekt der Erneuerung
Filsgebiet-West.
Zu den damit vermeidbaren Kosten zählen die Aufwendungen für die Errichtung, Unterhaltung
und anschließenden Rückbau der temporären Behelfsbrücke inklusive Zufahrt. In der
Kostenschätzung wird für die Behelfsbrücke inklusive Einrichtung einer temporären Zufahrt
von Kosten in Höhe von ca. 1.000.000 Euro brutto ausgegangen. Vermeidbare Eingriffe in
Biotopflächen für die Wiederlager der Brücke müssten erfolgen. Die Mehrkosten für die
Behelfsbrücke setzen sich wie folgt zusammen.
Bezogen auf die Kosteschätzung Brückenplanung (LAP Ingenieure):
Aufbau Behelfsbrücke einschl. Vorhaltung
Behelfsbrücke - Überbau aufbauen 106.875,00 €
Behelfsbrücke - Überbau vorhalten 121.500,00 €
Behelfsunterbauten herstellen 100.000,00 €
Rückbau Behelfsbrücke
Behelfsbrücke - Überbau abbauen 99.000,00 €
Behelfsunterbauten abbrechen 40.000,00 €
Zusätzlich fallen die Planungskosten in Höhe von etwa 56.000 € (BNP + LAP) sowie die Kosten
für den Bau und Rückbau der temporären Zufahrt durch die „Neue Mitte“ in Höhe von ca.
100.000 € an.
Miteinzurechnen sind die Indexierung (Baupreisindex) von ca. 6% jährlich und
Unvorhersehbares von etwa 20% bis 2028 (Rückbau der Behelfsbrücke). Dies ergibt eine
Gesamtsumme von etwa: 840.000 € netto bzw. ca. 1.000.000 € brutto.
Bereits erfolgte Aufwendungen für die Planungen der Radschnellwegbrücke müssen ebenfalls
ersetzt werden. Die Vorleistungen für die Vorbereitung des Verfahrens „wettbewerblicher
Dialog“ wurden bereits geleistet, ungefähr ein Viertel des Auftragsumfangs wurde bereits
erbracht (ca. 14.000 € netto (wpm) 7.000 € netto (BNP).
Durch die geplante Lage der Behelfsbrücke und deren Zufahrten entstünde eine Blockade für
das Areal der „Neue Mitte“, die das städtebaulich, funktionale Herzstück des Filsgebietes
darstellt. Die Zufahrt zur Behelfsbrücke muss mitten durch das Baufeld erfolgen. Die
Platzierung der Behelfsbrücke wurde bereits im Planungsprozess geprüft und festgelegt. Dies
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hat also zu Folge, dass die bauliche Entwicklung der „Neuen Mitte“ so lange blockiert ist, bis
die kommunale Brücke fertig gestellt wird und die Behelfsbrücke zurück gebaut werden kann.
Der geplante Zeitplan für das Gesamtprojekt wäre so nicht mehr umsetzbar. Mit einer
deutlichen Verschiebung der baulichen Aktivierung der Brachflächen wäre zu rechnen. Mit der
Bebauung der Neuen Mitte könnte erst drei Jahre später gestartet werden. (Starttermin
Frühjahr 2025 vs. 2028, siehe Anlage 4, 5, 6 und 11). Bereits geleistete Kosten für die bereits
beauftragte Vorbereitung müssten ersetzt werden.
Die Radschnellwegbrücke dient ebenfalls als Träger für technisch notwendige Querungen für
Leitungslinien (Trinkwasser, Stromtrasse) um einen Ringschluss im Gebiet herzustellen. Dafür
müssten bei Entfall technisch andere Lösungen gefunden werden.
Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Erneuerung Filsgebiet-West im Rahmen eines
Sanierungsgebietes erfolgt und mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund und Land
unterstützt wird. Es wird derzeit bei optimalem Verlauf ein Bewilligungszeitraum der Förderung
von 12 Jahren angestrebt. Angestrebt ist die Laufzeit der Städtebauförderung bis zum Jahr
2029. Bis dahin müsste die gesamte Erneuerungsmaßnahme inklusive kommunaler Brücke
abgeschlossen sein, um eine umfassende Förderung sicherzustellen. Auf dieses Ziel ist der
Zeitplan mit dem aktuellen Brückenbaukonzept ausgerichtet. Gemäß aktuellem Terminplan
kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn der derzeit eingeschlagene Weg konsequent
verfolgt wird. Weitere Verzögerungen führen zur Unrealisierbarkeit der Lösung über die
temporär nutzbare Radschnellwegbrücke. Die aktuelle Infragestellung bereits gefasster
Beschlüsse hat die Fertigstellung der Radschnellwegbrücke bereits um 1 Monat verzögert.
Wettbewerblicher Dialog Radschnellwegbrücke (BW17)
Auf der Grundlage der vorliegenden und gebilligten Vereinbarung für Planung und Bau der
Radschnellwegbrücke ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens im wettbewerblichen
Dialoges verankert. Mit diesem Verfahren ist die Findung eines Generalübernehmers zu
Planung und Bau der Radschnellwegbrücke angestrebt. Die Grundlagen dazu wurden bereits
in der Drucksache 82/2024 und 82-1/2024 dargestellt, auf die verwiesen wird. Um das
Verfahren einzuleiten ist im Vorfeld den Rahmenbedingungen für die Durchführung des
wettbewerblichen Dialogs zuzustimmen.
Die erste Phase der Vorbereitung ist für die weiteren drei Phasen des wettbewerblichen
Dialoges (Bieterauswahl, Dialogverfahren und Entscheidung) bereits von hoher Bedeutung.
Hier werden unter anderem die Teilnehmer des Wertungsgremiums benannt, die im weiteren
Verfahren an den Entscheidungen beteiligt sind (Anlage 8). Ebenso werden die Eignungs- und
Zuschlagskriterien festgelegt die für die Auswahl der Bewerber und der späteren Bewertung
der Teilnehmer des Verfahrens angewendet werden (Anlage 10). Für die Ausschreibung
werden die Rahmenbedingungen anhand eines Ausschreibungstextes definiert (Anlage 9).
Mit der Gemeinderatsdrucksache werden die entsprechenden Beschlussvorschläge für die
Festlegung der Kriterien und dessen Gewichtung sowie die Zusammensetzung des
Wertungsgremiums eingebracht und die entsprechenden Entscheidungsunterlagen in der
Anlage vorgelegt. Nach erfolgter Beschlussfassung ist vorgesehen, das Verfahren kurzfristig
mit der Bekanntmachung des Verfahrens (Phase 2 Teilnahmewettbewerb) zu eröffnen. In der
Folge beginnt die Bewerbungsfrist für die Teilnahme zu laufen. Die Auswahl der geeigneten
Bewerber ist Anfang September 2024 vorgesehen, so dass im Herbst 2024 in die Dialogphase
(Phase 3) eingestiegen werden kann. Mit einer Entscheidung über den Zuschlag für den
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besten Anbieter ist frühestens Ende März 2025 zu rechnen. Der Zeitplan ist in Anlage 7
dargestellt.
Planungsvereinbarung Neue Bahnunterführung
Die Trasse mit der neuen Bahnunterführung (Anlage 1) wurde im September 2022 als
Vorzugstrasse der Stadt für die Trassenführung im westlichen Filsgebiet bzw. östlichen
Bruckenwasen in die Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie der Stadt
Wernau eingebracht. Damit wurde ein konstruktiver Vorschlag als Alternative zur vom Land
bevorzugten Führung durch die Bestandsunterführung und das östliche Gelände des
Landschaftspark Bruckenwasen gemacht.
Es ist unbedingt erforderlich, kurzfristig in die Planung der Radschnellwegunterführung mit der
Grundlagenermittlung und Vorplanung einzusteigen. Dafür ist eine Planungsvereinbarung
zwischen dem Land und der Stadt unterschriftsreif vorliegend, die diesen Schritt regelt. Dem
Abschluss der Vereinbarung wurde vom Ausschuss für Bauen, Technik und Umwelt bereits
am 30.04.2024 (GR-Drucksache 82/2024) zugestimmt. Auch hier übernimmt das Land die
anfallenden Planungskosten. Die Stadt beauftragt die Planung. Vorgesehen ist in der
Planungsvereinbarung die Durchführung der Vorplanung. Erst danach ist die Machbarkeit
geklärt und es kann mit Substanz über die Sachlage diskutiert werden. Daher besteht die
dringende Empfehlung zur Unterzeichnung der Vereinbarung.
Ohne das Vorliegen zumindest der Vorplanung ist keine weitere zielbezogene, inhaltliche
Diskussion des Themas möglich. Auch das Land kann erst dann über die weitere
Trassenführung nach Westen entscheiden, wenn zumindest die vertiefende Untersuchung aus
der Vorplanung als Bewertungsgrundlage vorliegt. Alle weiteren Forderungen der Stadt
gegenüber dem Land sind aufgrund der fehlenden inhaltlichen Konkretisierung nicht fundiert.
Die Vorplanung stellt die Lage, Konstruktion und Aufwand in Zeit und Kosten für die neue
Unterführung dar. Aus Sicht der Verwaltung kann zum derzeitigen Zeitpunkt kein weiteres
Entgegenkommen vom Regierungspräsidium erwartet werden. Als großen Erfolg und gute
konstruktive Zusammenarbeit ist zu werten, dass im gemeinsamen Zusammenwirken eine
Untersuchung der von der Stadt bevorzugten Unterführung eingeleitet wird.
Es ist von einem jahrelangen Planungsvorlauf bis zur Realisierung der neuen Unterführung
auszugehen, da die Unterführung unter einer bestehenden Bahntrasse eingebaut werden
muss. Entsprechende Abstimmungen sind insbesondere mit der Deutschen Bahn AG
erforderlich. Daher ist es unrealistisch anzunehmen, dass kurzfristig der Bau der neuen
Bahnunterführung gelingt. Es wird auch dauern, bis die Radschnellverbindung als solche
funktionsfähig wird. Die Einschätzung wird vertreten, dass erst mit der Fertigstellung der neuen
Neckarbrücke im Bereich des Plochinger Dreiecks das Potential für die verstärkte Nutzung
des RS4 mit Anbindung an den Neckartalradweg besteht.
Es wird aufgrund der Planungs- und Bauphase der im Raum stehenden neuen Unterführung
einen Zwischenzustand geben, in dem der Radverkehr durch den Bruckenwasen fährt. Es ist
darauf hinzuweisen, dass bereits heute Hauptachsen des Radverkehrs (Filstalroute Süd /
Neckartalradweg) durch den Bruckenwasen führen.
Die vom Regierungspräsidium im Schreiben vom 17.06.2024 beschriebene Vorgehensweise
als Bezeichnung einer Ausbaustufe der Radschnellverbindung erscheint daher pragmatisch
und stellt nach Ansicht der Verwaltung keine Absage an die vorgeschlagene Trassenführung
dar, im Gegenteil.
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Fazit
Die Verwaltung und das gesamte Projektteam des Filsgebiet West ist seither davon
ausgegangen, dass der RS 4 mit einer Trasse südlich der Fils und einer neuen
Bahnunterführung grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. Daher wurde auch der
vorgezogene Neubau der Radschnellwegbrücke als Ersatz für die Interimsbrücke
vorangetrieben.
Im Zuge der Verhandlungen mit dem RP konnten folgende Ergebnisse erreicht werden:
• Die Stadt Plochingen übernimmt im Auftrag des RP die komplette Planung und
Umsetzung der Radschnellwegbrücke und kann diese als Interimsbrücke für den Zeitraum des
Abrisses und Neubaus der kommunalen Brücke benutzen. Die Kosten für diese Maßnahme
werden weitgehend vom RP übernommen.
• Die Stadt Plochingen übernimmt im Auftrag des RP eine vorgezogene Planung (HOAI
LP 1 und 2, Grundlagenermittlung und Vorplanung) der Bahnunterführung für den RS4 um mit
dieser Variante schneller voranzukommen. Auch die Kosten für diese Maßnahme werden
komplett vom RP übernommen.
Beiden Vereinbarungen wurde durch den ABTU am 30.04.24 bzw. im Gemeinderat am
14.05.2024 grundsätzlich zugestimmt. Sollten diese Vereinbarungen nicht umgesetzt werden
hätte dies folgende Konsequenzen:
Die Radschnellwegbrücke würde wahrscheinlich erst in einigen Jahren umgesetzt werden,
daher müsste man auf die ursprüngliche Umsetzungsvariante mit einer Interimsbrücke
zurückgreifen.
Mehrkosten für die Stadt Plochingen ca. 1 Mio.€ brutto.
Da die Interimsbrücke und vor allem deren Anbindung direkt im Gebiet der „Neuen Mitte“
liegt, würde sich ein möglicher Baubeginn für die „Neue Mitte“ um ca. 3 Jahre verschieben.
Der hierfür vorgesehene Investorenwettbewerb müsste dann ebenfalls geschoben werden.
Die weitere Planung des RS4 würde vom RP erstmal ausschließlich auf Basis der
„Vorzugsvariante“ des RP mit einer Durchquerung des Bruckenwasens fortgeschrieben
werden.
Beschlussempfehlung
Letztendlich ist aus Sicht der Stadt die Entscheidung zu treffen, ob diese sich konstruktiv an
der Findung einer Lösung für die Trasse der Radschnellverbindung mit den vorgeschlagenen
Vereinbarungen beteiligt und entsprechende Einflussmöglichkeiten in der Hand behalten
möchte, oder ob sich die Stadt selbst ins Abseits stellt. Wenn der Gemeinderat sich für einen
Weg entscheidet, der die Realisierung des Projektes durch das Blockieren der Vereinbarungen
erschwert wird kurz- bis mittelfristig das Land selbst entscheiden wie die Trasse verlaufen soll.
Für das Erneuerungsprojekt Filsgebiet-West hätte dies weitreichende Folgen in der
Kostenbudgetierung und dem Zeithorizont der Umsetzung.
Es ist bislang eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und
Regierungspräsidium festzustellen. Über die Vorgehensweise besteht Konsens zwischen den
Verwaltungen im Regierungspräsidium und der Stadt. Das Land kommt der Stadt entgegen.
Aus sachlicher und fachlicher Sicht ist ein bündiges Maßnahmenpaket geschnürt, um die
Radschnellverbindung in das Erneuerungsgebiet planerisch einzubeziehen.
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Die Verwaltung empfiehlt daher, die bereits erteilte Zustimmung zum Abschluss der
Vereinbarungen aufrechtzuerhalten. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit wird zudem die
Zustimmung zu den vorgestellten Rahmenbedingungen des wettbewerblichen Dialoges zur
Findung eines Generalübernehmers zum Bau der Radschnellwegbrücke empfohlen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 0.1 Anschreiben Fraktionen an Verkehrsminister
Anlage 0.2 Anschreiben Verkehrsministerium an Fraktionen
Anlage 1 Lageplan Alternativtrasse Neue Unterführung
Anlage 2 Lageplan Brückenbaukonzept
Anlage 3 Lageplan Flächenbedarf RS4 nördlich der Fils
Anlage 4 Lageplan Überlagerung Behelfsbrücke / Neue Mitte
Anlage 5 Rahmenterminplan V 24 Radschnellwegbrücke
Anlage 6 Rahmenterminplan V 24 Alternative Behelfsbrücke
Anlage 7 Dialog Radschnellwegbrücke Terminplan
Anlage 8 Dialog Radschnellwegbrücke Wertungsgremium
Anlage 9 Dialog Radschnellwegbrücke Ausschreibungstext
Anlage 10 Dialog Radschnellwegbrücke Kriterien
Anlage 11 Bauphasenplan mit Behelfsbrücke Nord
Plochingen, den 12.07.2024
Frank Buß Wolfgang Kissling Barbara Fetzer
Bürgermeister Amtsleiter Stadtkämmerin
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