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Antrag der LBGN-Fraktion Einrichtung einer zentralen Annahmestelle für Alttextilien

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGelnhausen
Datum2026-08-12
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die LBGN-Fraktion beantragt, dass der Magistrat ein Konzept für eine zentrale Annahmestelle für Alttextilien erarbeitet, vorzugsweise auf dem Wertstoffhof. Das Konzept soll die Sortierung in drei Kategorien (tragfähige Kleidung, verwertbare Textilien, nicht verwertbare Stoffe) vorsehen und die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen und Entsorgungsunternehmen prüfen. Grund sind der Abbau von Altkleidercontainern, daraus resultierende illegale Ablagerungen sowie neue gesetzliche Anforderungen an die Textilsammlung. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

LBGN-Fraktion > in der Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen f@ LIBERALE BÜRGERLISTE . . Fraktionsvorsitzender GELNHAUSEN Kolja Saß Stadtverwaltung Gelnhausen Stadtverordnetenvorsteher R Dr. Peter Tauber 28, Juli 2026 Rathaus Obermarkt 7 63571 Gelnhausen 26. Juli 2026 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, wir bitten Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu nehmen. Betreff: Einrichtung einer zentralen Annahmestelle für Alttextilien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur Einrichtung einer zentralen Annahmestelle für Alttextilien auf dem Wertstoffhof der Stadt Gelnhausen, oder an einem anderen geeigneten Ort, zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere vorsehen, dass Alttextilien bei der Annahme zum Beispiel nach folgenden drei, oder sich bei der Konzepterstellung ergebenden, Kategorien getrennt werden: - Kategorie 1: Gut erhaltene, tragfähige Kleidung und Textilien, die für eine unmittelbare Zweitverwendung oder Kleiderspende geeignet sind. - Kategorie 2: Textilien, die für eine Wiederverwertung beziehungsweise stoffliche oder sonstige Verwertung geeignet sind, jedoch nicht mehr als Kleidung weiterverwendet werden können. - Kategorie 3: Textilien, die weder wiederverwendet noch verwertet werden können und daher einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, inwieweit die Annahmestelle in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, zertifizierten Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen oder Nachbarkommunen betrieben werden kann. In der Folge ist die Bürgerschaft nach Einführung der Annahmestelle umfassend über Annahmekriterien, Öffnungszeiten und die richtige Entsorgung beziehungsweise Abgabe von Alttextilien in geeignetem Umfang zu informieren. Begründung: Der ersatzlose Abbau zahlreicher Altkleidercontainer im Stadtgebiet hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu erheblicher Verunsicherung geführt. Gleichzeitig häufen sich illegale Ablagerungen an ehemaligen Containerstandorten und anderen Plätzen auf der Gemarkung Gelnhausens. Dies beeinträchtigt das Stadtbild, verursacht zusätzliche Reinigungskosten und erschwert eine geordnete Sammlung von Alttextilien. Hinzu kommen veränderte gesetzliche Anforderungen an die getrennte Erfassung von Alttextilien sowie steigende Anforderungen an deren Wiederverwendung und Verwertung. Gleichzeitig befinden sich in den Sammelcontainern zunehmend minderwertige oder verschlissene Textilien, während gut erhaltene Kleidung häufiger privat weitergegeben oder verkauft wird. Dadurch gerät das bisherige Containersystem wirtschaftlich und organisatorisch zunehmend an seine Grenzen. Eine zentrale Annahmestelle, wie der Wertstoffhof Gelnhausen, bietet die Möglichkeit, Alttextilien geordnet und kontrolliert anzunehmen sowie bereits bei der Abgabe eine Sortierung in sinnvolle Kategorien zu überwachen. Dadurch können hochwertige Kleiderspenden gezielt sozialen Einrichtungen zugeführt, verwertbare Materialien in den Recyclingkreislauf gebracht und nicht mehr verwertbare Textilien ordnungsgemäß entsorgt werden. Gleichzeitig werden Vermüllungen an öffentlichen Standorten reduziert, die Sammellogistik verbessert und die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine verlässliche und transparente Anlaufstelle. Die beantragte Prüfung soll zudem aufzeigen, ob eine Kooperation mit gemeinnützigen Organisationen, spezialisierten Verwertungsunternehmen oder Nachbarkommunen wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll umgesetzt werden kann. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. op'ußqj'mmM m nn MEERE he RE — hin — LBGN-Fraktion in der Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen

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