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Antrag der LBGN-Fraktion Einrichtung einer zentralen Annahmestelle für Alttextilien
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gelnhausen |
| Datum | 2026-08-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die LBGN-Fraktion beantragt, dass der Magistrat ein Konzept für eine zentrale Annahmestelle für Alttextilien erarbeitet, vorzugsweise auf dem Wertstoffhof. Das Konzept soll die Sortierung in drei Kategorien (tragfähige Kleidung, verwertbare Textilien, nicht verwertbare Stoffe) vorsehen und die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen und Entsorgungsunternehmen prüfen. Grund sind der Abbau von Altkleidercontainern, daraus resultierende illegale Ablagerungen sowie neue gesetzliche Anforderungen an die Textilsammlung. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
LBGN-Fraktion
> in der Stadtverordnetenversammlung der
Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen
f@ LIBERALE BÜRGERLISTE . .
Fraktionsvorsitzender
GELNHAUSEN
Kolja Saß
Stadtverwaltung
Gelnhausen
Stadtverordnetenvorsteher R
Dr. Peter Tauber 28, Juli 2026
Rathaus
Obermarkt 7
63571 Gelnhausen 26. Juli 2026
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden
Stadtverordnetenversammlung zu nehmen.
Betreff: Einrichtung einer zentralen Annahmestelle für Alttextilien
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept zur
Einrichtung einer zentralen Annahmestelle für Alttextilien auf dem Wertstoffhof der Stadt
Gelnhausen, oder an einem anderen geeigneten Ort, zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das Konzept soll insbesondere vorsehen, dass Alttextilien bei der Annahme zum Beispiel nach
folgenden drei, oder sich bei der Konzepterstellung ergebenden, Kategorien getrennt werden:
- Kategorie 1: Gut erhaltene, tragfähige Kleidung und Textilien, die für eine unmittelbare
Zweitverwendung oder Kleiderspende geeignet sind.
- Kategorie 2: Textilien, die für eine Wiederverwertung beziehungsweise stoffliche oder
sonstige Verwertung geeignet sind, jedoch nicht mehr als Kleidung weiterverwendet werden
können.
- Kategorie 3: Textilien, die weder wiederverwendet noch verwertet werden können und daher
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind.
Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, inwieweit die Annahmestelle in Zusammenarbeit mit
gemeinnützigen Organisationen, zertifizierten Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen oder
Nachbarkommunen betrieben werden kann.
In der Folge ist die Bürgerschaft nach Einführung der Annahmestelle umfassend über
Annahmekriterien, Öffnungszeiten und die richtige Entsorgung beziehungsweise Abgabe von
Alttextilien in geeignetem Umfang zu informieren.
Begründung:
Der ersatzlose Abbau zahlreicher Altkleidercontainer im Stadtgebiet hat bei vielen Bürgerinnen und
Bürgern zu erheblicher Verunsicherung geführt. Gleichzeitig häufen sich illegale Ablagerungen an
ehemaligen Containerstandorten und anderen Plätzen auf der Gemarkung Gelnhausens. Dies
beeinträchtigt das Stadtbild, verursacht zusätzliche Reinigungskosten und erschwert eine geordnete
Sammlung von Alttextilien.
Hinzu kommen veränderte gesetzliche Anforderungen an die getrennte Erfassung von Alttextilien
sowie steigende Anforderungen an deren Wiederverwendung und Verwertung. Gleichzeitig befinden
sich in den Sammelcontainern zunehmend minderwertige oder verschlissene Textilien, während gut
erhaltene Kleidung häufiger privat weitergegeben oder verkauft wird. Dadurch gerät das bisherige
Containersystem wirtschaftlich und organisatorisch zunehmend an seine Grenzen.
Eine zentrale Annahmestelle, wie der Wertstoffhof Gelnhausen, bietet die Möglichkeit, Alttextilien
geordnet und kontrolliert anzunehmen sowie bereits bei der Abgabe eine Sortierung in sinnvolle
Kategorien zu überwachen.
Dadurch können hochwertige Kleiderspenden gezielt sozialen Einrichtungen zugeführt, verwertbare
Materialien in den Recyclingkreislauf gebracht und nicht mehr verwertbare Textilien ordnungsgemäß
entsorgt werden. Gleichzeitig werden Vermüllungen an öffentlichen Standorten reduziert, die
Sammellogistik verbessert und die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine verlässliche und
transparente Anlaufstelle.
Die beantragte Prüfung soll zudem aufzeigen, ob eine Kooperation mit gemeinnützigen
Organisationen, spezialisierten Verwertungsunternehmen oder Nachbarkommunen wirtschaftlich
und organisatorisch sinnvoll umgesetzt werden kann.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
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LBGN-Fraktion in der Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen
Text per OCR aus Scan extrahiert