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Antrag der BfG-Fraktion auf Überarbeitung der Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Schmutzwasseranlage
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Garrel |
| Datum | 2025-04-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlagen-Nr.: 2025/077
Gemeinde Garrel
Bauamt
Der Bürgermeister
Garrel, 17.04.2025
Verfasser: Henning Rolfes
Beschl ussvo r l age
(öffentl i ch)
Sitzung am TOP Behandlung
Umwelt-, Wirtschafts- und 28.04.2025 7 öffentlich
Digitalisierungsausschuss vorberatend
Verwaltungsausschuss 12.05.2025 nicht öffentlich
vorberatend
Antrag der BfG-Fraktion auf Überarbeitung der Satzung über den Anschluss der
Grundstücke an die öffentliche Schmutzwasseranlage
1. Sach- und Rechtslage:
Die BfG-Fraktion im Gemeinderat Garrel hat mit Antrag vom 14.11.2024 die
Überarbeitung der Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche
Schmutzwasseranlage der Gemeinde Garrel beantragt. Der exakte Wortlaut kann dem
Antrag, der als Anlage angefügt ist, entnommen werden.
Die aktuelle Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche
Schmutzwasseranlage ist im Jahr 1987 in Kraft getreten. Seitens der Verwaltung wird
der Antrag der BfG-Fraktion auf Überarbeitung dieser Satzung als sinnvoll erachtet.
Insbesondere ist es erforderlich, die aktuellen Werte für die Einleitung von Abwässer
aus Industrie- und Gewerbebetrieben oder vergleichbar (§ 12 Abs. 7 dieser Satzung)
an den aktuellen Stand der Technik (technisch und sinnvoll möglich) anzupassen. Des
Weiteren besteht die Möglichkeit durch die Anpassung der Satzung die aktuell
vorgeschriebenen Messgeräte, welche bei den Indirekteinleitern vorgeschrieben sind,
zu spezialisieren, damit die Kontrollen optimiert werden.
Durch die Anpassung dieser Satzung ist eine Anpassung der Satzung der Gemeinde
Garrel über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
(Entwässerungsabgabensatzung) ebenfalls erforderlich. Die Berechnung der
Gebührensätze (§ 11 Abs. 2; CSB-Wert) ist anzupassen.
Aufgrund der aktuellen, sehr hohen personellen Auslastung im Fachbereich 3 – Planen
und Bauen wird vorgeschlagen, einen Entwurf über die Anpassungen der Satzung
über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Schmutzwasseranlage sowie
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die
Abwasserbeseitigung im Jahr 2025 zu erstellen und im Fachausschuss erneut zu
thematisieren.
2. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aktuell können die haushaltsmäßigen Auswirkungen nicht exakt beziffert werden.
2
3. Beschlussempfehlung:
Es wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsausschuss der Gemeinde Garrel zu
empfehlen, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, im Jahr 2025 jeweils einen Entwurf
zur Anpassung der beiden oben genannten Satzungen zu erarbeiten und diese in einer
Sitzung des Fachausschusses vorzustellen.
gez. gez.
Fachbereichsleiter Bürgermeister
Anlagen:
Antrag BfG Abwasser
Satzung Anschluss Schmutzwasseranlage vom 25.02.1987
Entwaesserungsabgabensatzung vom 19.11.1990
Text aus PDF extrahiert