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Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Hauptsatzung zum Ermöglichen von Livestreaming

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFreiberg
Datum2026-06-04
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Beschlussvorlage Nummer: 2026/114 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Datum: 08.05.2026 Brink, Johannes Wiedervorlage: Aktenzeichen: 022.2 Bezug-Nummer: Beratungsfolge Termin Status Oberbürgermeister-Dienstberatung 11.05.2026 nicht öffentlich vorberatend Verwaltungs- und Finanzausschuss 18.05.2026 nicht öffentlich vorberatend Stadtrat 04.06.2026 öffentlich beschließend Betreff: Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Hauptsatzung zum Ermöglichen von Livestreaming Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die: 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Freiberg 05.12.2024 (1. Änderungssatzung) vom … § 1 Änderungsbestimmungen In § 6 wird folgender Punkt 5 hinzugefügt: „(5) Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats werden in Bild und Ton live im Internet übertragen (live-stream). Die Aufzeichnung ist in der Regel bis zum Ende der Wahlperiode öffentlich ver- fügbar. Während der Liveübertragung ist die Kameraposition so festzulegen, dass nur das jeweilige Stadtratsmitglied am Rednerpult und das Präsidium neben dem Rednerpult aufgezeichnet wird. Sitzungsteilnehmer*innen können gegenüber dem/der Oberbürgermeister*in einer grundsätz- lichen Übertragung ihrer Redebeiträge schriftlich widersprechen oder im Einzelfall zu Beginn ihres Redebeitrages mündlich die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer ihres Rede- beitrages verlangen. In beiden Fällen ist die Übertragung vorübergehend abzuschalten.“ 1 Vorberatungsergebnis: Gremium Beschlussempfehlung abweichender Beschluss- (Voten) vorschlag (Voten)* Verwaltungs- und Finanzausschuss 4 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung * Begründung: Sachverhalt: Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichte per 01.04.2026 den Antrag mit fol- gender Begründung ein: Transparenz ist in der heutigen Arbeit unabdingbar. Dazu gehört es auch, Sitzungen des Stadt- rates, wie beispielsweise die Besprechung von Anträgen oder Wortbeiträge zur Beantwortung von Fragen, mittels eines Video- und Audiostreams einer interessierten Öffentlichkeit zugäng- lich zu machen. Da die erwartete Zahl interessierter Bürgerinnen und Bürger, wie Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, die 499-Personen-Grenze nicht übersteigen wird, kann das Streaming of- fen ausgeschrieben werden, ohne Rundfunkrechte zu berücksichtigen (§ 20b Rundfunkstaats- vertrag). Dies sollte in der Ausschreibung berücksichtigt werden. Die vorgelegte Änderung der Hauptsatzung bietet eine Grundlage um einen Livestream aus dem Stadtrat zu ermöglichen. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Investitionsmaßnahme Formelle Zuständigkeit: §§ 28 Abs. 1, 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Freiberg Anlagen: Anlage 1 – Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.04.2026 Anlage 2 – Stellungnahme der Verwaltung vom 13.05.2026 2

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