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Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung der Hauptsatzung zum Ermöglichen von Livestreaming
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freiberg |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nummer: 2026/114
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Datum: 08.05.2026
Brink, Johannes Wiedervorlage:
Aktenzeichen: 022.2
Bezug-Nummer:
Beratungsfolge Termin Status
Oberbürgermeister-Dienstberatung 11.05.2026 nicht öffentlich vorberatend
Verwaltungs- und Finanzausschuss 18.05.2026 nicht öffentlich vorberatend
Stadtrat 04.06.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Änderung der Hauptsatzung zum Ermöglichen von Livestreaming
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die:
1. Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Freiberg 05.12.2024
(1. Änderungssatzung) vom …
§ 1 Änderungsbestimmungen
In § 6 wird folgender Punkt 5 hinzugefügt:
„(5) Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrats werden in Bild und Ton live im Internet übertragen
(live-stream). Die Aufzeichnung ist in der Regel bis zum Ende der Wahlperiode öffentlich ver-
fügbar.
Während der Liveübertragung ist die Kameraposition so festzulegen, dass nur das jeweilige
Stadtratsmitglied am Rednerpult und das Präsidium neben dem Rednerpult aufgezeichnet
wird.
Sitzungsteilnehmer*innen können gegenüber dem/der Oberbürgermeister*in einer grundsätz-
lichen Übertragung ihrer Redebeiträge schriftlich widersprechen oder im Einzelfall zu Beginn
ihres Redebeitrages mündlich die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer ihres Rede-
beitrages verlangen. In beiden Fällen ist die Übertragung vorübergehend abzuschalten.“
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Vorberatungsergebnis:
Gremium Beschlussempfehlung abweichender Beschluss-
(Voten) vorschlag (Voten)*
Verwaltungs- und Finanzausschuss 4 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
*
Begründung:
Sachverhalt:
Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reichte per 01.04.2026 den Antrag mit fol-
gender Begründung ein:
Transparenz ist in der heutigen Arbeit unabdingbar. Dazu gehört es auch, Sitzungen des Stadt-
rates, wie beispielsweise die Besprechung von Anträgen oder Wortbeiträge zur Beantwortung
von Fragen, mittels eines Video- und Audiostreams einer interessierten Öffentlichkeit zugäng-
lich zu machen.
Da die erwartete Zahl interessierter Bürgerinnen und Bürger, wie Erfahrungen aus anderen
Kommunen zeigen, die 499-Personen-Grenze nicht übersteigen wird, kann das Streaming of-
fen ausgeschrieben werden, ohne Rundfunkrechte zu berücksichtigen (§ 20b Rundfunkstaats-
vertrag). Dies sollte in der Ausschreibung berücksichtigt werden.
Die vorgelegte Änderung der Hauptsatzung bietet eine Grundlage um einen Livestream aus
dem Stadtrat zu ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
ja
nein
Investitionsmaßnahme
Formelle Zuständigkeit:
§§ 28 Abs. 1, 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
§ 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Freiberg
Anlagen:
Anlage 1 – Fraktionsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.04.2026
Anlage 2 – Stellungnahme der Verwaltung vom 13.05.2026
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Text aus PDF extrahiert