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Fraktionsantrag der CDU-Stadtratsfraktion: Einleitung einer kommunalen Wärmeplanung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFreiberg
Datum2026-06-04
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Beschlussvorlage Nummer: 2026/036-2 CDU-Stadtratsfraktion Datum: 12.05.2026 Ittershagen, Steve Wiedervorlage: Aktenzeichen: 022.2 Bezug-Nummer: Beratungsfolge Termin Status Oberbürgermeister-Dienstberatung 09.03.2026 nicht öffentlich vorberatend Bau- und Betriebsausschuss 19.03.2026 nicht öffentlich vorberatend Verwaltungs- und Finanzausschuss 23.03.2026 nicht öffentlich vorberatend Ergänzungsvorlage 2026/036-1 Termin Status Stadtrat 02.04.2026 öffentlich beschließend Ergänzungsvorlage 2026/036-2 Termin Status Stadtrat 04.06.2026 öffentlich beschließend Betreff: Fraktionsantrag der CDU-Stadtratsfraktion: Einleitung einer kommunalen Wärmeplanung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt: Die Stadt Freiberg leitet den Prozess zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß den Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ein. 1. Schwerpunktsetzung a) Für die Stadt Freiberg und ihre Ortsteile soll eine integrierte, zukunftsorientierte Wärme- versorgungsstrategie, basierend auf dem WPG und unter Einbeziehung des von der Freiberger Erdgas GmbH erarbeiteten Wärmetransformationsplanes entwickelt werden. Hierbei soll insbesondere mit Blick auf den technologieoffenen Ausbau erneuerbarer Energien, die Nutzung von wirtschaftlich verfügbaren örtlichen Ressourcen zur Dekar- bonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Freiberg einbezogen werden. 1 b) Für die dörflichen Stadtteile sollten dezentrale Wärmeversorgungskonzepte (z. B. Nah- wärmenetze, Wärmepumpenlösungen, gemeinschaftliche Energieprojekte) geprüft und gefördert werden. c) Die Wärmeplanung soll für alle betroffenen Akteure Planungssicherheit im bevorstehen- den Transformationsprozess schaffen und die für die Stadt Freiberg und ihre Bürger, Gewerbetreibenden und Unternehmen entstehenden Kosten und Auswirkungen trans- parent ermitteln. d) Die Erstellung der Wärmeplanung berücksichtigt fortlaufend mögliche Änderun- gen bzw. Anpassungen europa-, bundes- und landesgesetzlicher Regelungen und lässt diese in den Erarbeitungsprozess einfließen. 2. Planungsverantwortung Die Stadt Freiberg ist gemäß WPG die planungsverantwortliche Stelle. Diese kann sich zur Umsetzung externer Dienstleister bedienen. Die Verwaltung soll deshalb einen Verantwortli- chen zur Besetzung dieser Stelle vorschlagen. 3. Beauftragung der Stadtwerke Freiberg AG Die Stadtwerke Freiberg AG sollen, soweit vergaberechtlich zulässig, beauftragt werden, im Auftrag der Stadt Freiberg die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung zu koordinieren und durchzuführen. Dabei soll der unter Punkt 4. benannte Lenkungskreis begleitend und be- ratend unterstützen. Die relevanten rechtlichen, technischen und infrastrukturellen Grundlagen und örtlichen Besonderheiten sind zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtwerke Freiberg AG kann sich zur Unterstützung Dritter bedienen. 4. Einrichtung eines Lenkungskreises „Wärmeplanung" Zur fachlichen Begleitung und Koordination des Prozesses richtet die Stadt Freiberg einen Lenkungskreis „Wärmeplanung" ein. Dieser Lenkungskreis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen zusammen: • Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bauwesen • Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement • Stadtentwicklungsamt • Stadtwerke Freiberg AG, sofern diese nicht bereits AN der Maßnahme ist • Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg AG • Wohnungsgenossenschaft Freiberg eG • ein Vertreter der Hausverwaltungsgesellschaften in Freiberg • ein Vertreter des Mieterbundes • Industrie- und Handelskammer Mittelsachsen, Regionalkammer Freiberg • TU Bergakademie Freiberg, Institut für Wärmetechnik und Thermodynamik • 2 Stadträte als Vertreter des Stadtrates Der Lenkungskreis begleitet die Arbeit der Stadtwerke, berät über strategische Ansätze und gewährleistet den Informationsaustausch zwischen allen wesentlichen Akteuren. Als Vertreter des Stadtrates der Stadt Freiberg schlagen wir vor: 1. Herrn Prof. Dr. Michael Eßlinger 2. Herrn Johannes Brink 2 5. Finanzierung und Fördermittel Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Förderprogramme des Bundes und des Freistaa- tes Sachsen für die Erstellung der Wärmeplanung zu prüfen und zu beantragen. Vorberatungsergebnis: Gremium Beschlussempfehlung abweichender Beschluss- (Voten) vorschlag (Voten)* Bau- und Betriebsausschuss 5 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Verwaltungs- und Finanzausschuss 5 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltung * Begründung: Sachverhalt: Die CDU-Stadtratsfraktion reichte per 13.02.2026 den Antrag mit folgender Begründung ein: Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Instrument und wesentliche Maßnahme zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes auf lokaler Ebene. Ziel ist es, eine lang- fristige, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus soll die Wärmeplanung grundsätzliche Aussagen zur künftigen Bereitstellung von Infrastruktur in den Bereichen gasförmige Brennstoffe, Fernwärmeversorgung und Elektrizität geben. Dies dient der Verbesserung der Planbarkeit künftiger Investitionsmaßnahmen der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden und der Industrie. Die Wärmeplanung ist dabei eingebettet in eine weitere Anzahl von geeigneten Maßnahmen, die zusammengenommen in das das Umwelt- und Klimaschutzkonzept der Stadt Freiberg einfließen. Auf europäischer Ebene schafft den Rahmen für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist in Deutschland ab 2024 eine verpflichtende Pla- nungsgrundlage geschaffen worden, die auch Städte der Größe Freibergs in die Pflicht nimmt. Die Stadt Freiberg verfügt mit den Stadtwerken Freiberg AG über ein erfahrenes Versorgungs- unternehmen, das die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Erstellung einer fundierten Wärmeplanung erfüllt. Mit der gezielten Beauftragung der Stadtwerke kann der Prozess effizient und praxisnah ge- staltet werden und die bereits erarbeiteten Erkenntnisse und Vorarbeiten der Wärmetransfor- mationsplanung einfließen lassen kann. Der geplante Lenkungskreis „Wärmeplanung" bündelt kommunale und wohnungswirtschaftli- che Akteure und stellt sicher, dass Fachwissen, Daten und lnfrastrukturüberlegungen frühzei- tig miteinander abgestimmt werden. Hierdurch entstehen fachlich fundierte Entscheidungs- grundlagen, Synergien und Akzeptanz in der Stadtgesellschaft. Durch diesen Beschluss setzt die Stadt Freiberg ein deutliches Signal für eine strategische, nachhaltige und partnerschaftlich entwickelte Wärmewende, die ihre spezifischen städtischen und ländlichen Strukturen gleichermaßen berücksichtigt. 3 Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2) nein Investitionsmaßnahme Formelle und materielle Zuständigkeit: §§ 28 Abs. 1, 36 Abs. 5 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen § 6 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Freiberg Anlagen: Anlage 1 - CDU-Antrag vom 13.02.2026 Anlage 2 - Stellungnahme der Verwaltung vom 06.03.2026 Anlage 3 - CDU-Änderungsantrag vom 07.05.2026 4

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