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Jahresabschluss 2025 der Stadt Filderstadt - Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Angenommen
TypAntrag
GemeindeFilderstadt
Datum2026-07-13
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Beschlussvorlage Nr. 0198/2026 Filderstadt, 29. Juni 2026 Aktenzeichen: 913.69 Jahresabschluss 2025 der Stadt Filderstadt - Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben Amt: Stadtkämmerei Sachbearbeitung: Braunmüller, Georg Beratungsfolge: Termin Verwaltungsausschuss 13.07.2026 öffentlich Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Der Bereitstellung der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über-/außerplanmäßigen kon- sumtiven Aufwendungen und investiven Auszahlungen im Jahr 2025 wird zugestimmt. 2. Den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Deckungsvorschlägen wird zugestimmt. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja x nein Personelle Auswirkungen ja nein x Auswirkungen Integriertes Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Auswirkungen INSEK ja, positiv* ja, negativ* x nein Wenn ja, negativ: Besteht eine alternative Vorgehensweise ja* nein* *Erläuterung siehe letzte Ziffer der Vorlage Klimacheck durchgeführt: ja x nein Kontierung: Sachkonto Kostenstelle / Investitionsauftrag Diverse Diverse Sachverhalt: Anlage 1: Sammelvorlage 2025 Fachamtsbudgets (konsumtive und investive Ausgaben) Anlage 2: Sammelvorlage 2025 Finanzhaushalt Investitionsaufträge Seite 2 Im Haushaltsvollzug war aufgrund geänderter Planung, fortgeschriebener Mittelbedarfe sowie der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen oder Kontierungsänderungen eine über- bzw. außerplanmä- ßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig. Aufgrund der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen ist für die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Bewilligungen die Zustimmung des Gemein- derats notwendig. Der Antrag auf Zustimmung zu Abweichungen von den Ausgabeansätzen des Haushaltsplanes (überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) wird grundsätzlich von den Fachämtern unterjährig veranlasst und in den zuständigen Gremien behandelt. Daher sind in der Sammelvorlage der Stadtkämmerei in der Regel solche Planabweichungen ent- halten, die auf Vorgänge zurückzuführen sind, die nicht kassenwirksam werden oder bei denen die Kämmereiverwaltung eine Umsetzung innerhalb der Kontierung vorgenommen hat, Rechnungsab- grenzungen erforderlich waren oder entsprechende zweckgebundene Einnahmen verbucht werden konnten.

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