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Jahresabschluss 2025 der Stadt Filderstadt - Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Filderstadt |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 0198/2026
Filderstadt, 29. Juni 2026
Aktenzeichen: 913.69
Jahresabschluss 2025 der Stadt Filderstadt
- Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Amt: Stadtkämmerei
Sachbearbeitung: Braunmüller, Georg
Beratungsfolge: Termin
Verwaltungsausschuss 13.07.2026 öffentlich
Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. Der Bereitstellung der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über-/außerplanmäßigen kon-
sumtiven Aufwendungen und investiven Auszahlungen im Jahr 2025 wird zugestimmt.
2. Den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Deckungsvorschlägen wird zugestimmt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja x nein
Personelle Auswirkungen ja nein x
Auswirkungen Integriertes Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
Auswirkungen INSEK ja, positiv*
ja, negativ*
x nein
Wenn ja, negativ:
Besteht eine alternative Vorgehensweise ja* nein*
*Erläuterung siehe letzte Ziffer der Vorlage
Klimacheck durchgeführt: ja x nein
Kontierung:
Sachkonto Kostenstelle / Investitionsauftrag
Diverse Diverse
Sachverhalt:
Anlage 1: Sammelvorlage 2025 Fachamtsbudgets (konsumtive und investive Ausgaben)
Anlage 2: Sammelvorlage 2025 Finanzhaushalt Investitionsaufträge
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Im Haushaltsvollzug war aufgrund geänderter Planung, fortgeschriebener Mittelbedarfe sowie der
Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen oder Kontierungsänderungen eine über- bzw. außerplanmä-
ßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig. Aufgrund der in der Hauptsatzung festgelegten
Wertgrenzen ist für die in Anlage 1 und 2 aufgeführten Bewilligungen die Zustimmung des Gemein-
derats notwendig.
Der Antrag auf Zustimmung zu Abweichungen von den Ausgabeansätzen des Haushaltsplanes
(überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) wird grundsätzlich von
den Fachämtern unterjährig veranlasst und in den zuständigen Gremien behandelt.
Daher sind in der Sammelvorlage der Stadtkämmerei in der Regel solche Planabweichungen ent-
halten, die auf Vorgänge zurückzuführen sind, die nicht kassenwirksam werden oder bei denen die
Kämmereiverwaltung eine Umsetzung innerhalb der Kontierung vorgenommen hat, Rechnungsab-
grenzungen erforderlich waren oder entsprechende zweckgebundene Einnahmen verbucht werden
konnten.
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