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Leitungsinfrastruktur-, Kanal- und Straßensanierungsmaßnahmen Uhlbergstraße in Plattenhardt - Grundsatz- und Baubeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Filderstadt |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nr. 0089/2026
Filderstadt, 26. Mai 2026
Aktenzeichen: 656.22 / 701.21
Leitungsinfrastruktur-, Kanal- und Straßensanierungsmaßnahmen Uhl-
bergstraße in Plattenhardt
- Grundsatz- und Baubeschluss
Amt: Tiefbauamt
Sachbearbeitung: Pascher, Klaus; Wegmann, Michael
Beteiligte Ämter: Referat für Wirtschaft und Marketing, Revisions- und
Prüfungsamt, Stadtkämmerei, Filderstadtwerke, Ord-
nungsamt, Amt für Stadtplanung und Stadtentwick-
lung, Baurechts- und Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge: Termin
Technischer Ausschuss 06.07.2026 öffentlich
Gemeinderat 27.07.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Uhlbergstraße – Bauabschnitt 1
1. Für die Kanalauswechslung mit Gesamtkosten in Höhe von 695.000 Euro wird der Grundsatz-
und Baubeschluss gefasst.
2. Den außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
265.000 Euro auf Kontierung 766053800122 (Kanalauswechslung Uhlbergstraße) wird zugestimmt.
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 und die
Bereitstellung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 265.000 Euro erfolgt über die
Kontierung 766053800194 Ausbau Graben Hofwiesen (SRRM) in Höhe von 190.000 Euro und über
Kontierung 766053800189 Ableitung im Brandfeld Nord (SRRM) in Höhe von 75.000 Euro.
3. Für die Straßen- und Gehwegsanierungen, den barrierefreien Umbau der beiden Bushaltestellen
inklusive einer Wartehalle, die Sanierung der Lichtsignalanlagentechnik, die Ertüchtigung der Stra-
ßenbeleuchtung sowie für die Erneuerung der Brunnenleitung mit Gesamtkosten in Höhe von
728.000 Euro wird der Grundsatz- und Baubeschluss gefasst.
4. Den außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 auf Kontierung
766054300113 in Höhe von 52.000 Euro für die Ertüchtigung der Lichtsignalanlagentechnik sowie
den 65.000 Euro für die Erneuerung der Brunnenleitung wird zugestimmt.
5. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 und
die Bereitstellung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 52.000 Euro sowie 65.000
Euro erfolgt über die Kontierung 766054100109 Feldwegausbaumaßnahmen Filderstadt in Höhe
von 52.000 Euro und über die Kontierung 766054100002 Erwerb v. Trinkbrunnen in Höhe von
35.000 Euro sowie über die Kontierung 766054100187 Gehwegsanierung geplant mit 30.000 Euro.
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Haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja X nein
Personelle Auswirkungen ja nein X
Auswirkungen Integriertes Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
Auswirkungen INSEK X ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Besteht eine alternative Vorgehensweise ja* nein*
*Erläuterung siehe letzte Ziffer der Vorlage
Klimacheck durchgeführt: X ja nein
Auswertung (kurz)
Klimacheck A
Straßen- und Gehwege
Inkl. Leitungs- und Kanalbau
Auswertung (kurz)
Klimacheck B
Nur Straßen- und Gehwege
Ohne Leitungs- und Kanalbau
Kontierung:
Sachkonto Kostenstelle / Investitionsauftrag
78720000 766053800122
78720000 766054300113
78312000 766054300113
Kurzzusammenfassung:
Die Maßnahme in der Uhlbergstraße und der Stuttgarter Straße werden durch die zwingend erfor-
derliche Erneuerung der Gashochdruckleitung der Netze BW GmbH ausgelöst, deren sicherer Be-
trieb über das Jahr 2029 hinaus nicht mehr gewährleistet werden. Die Umsetzung hat daher bis
spätestens Ende 2029 zu erfolgen. Unabhängig von einer städtischen Mitwirkung ist die Netze BW
GmbH verpflichtet, diese Maßnahme durchzuführen, was mit signifikanten verkehrlichen Beeinträch-
tigungen sowie notwendigen Sperrmaßnahmen verbunden ist.
Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung der beiden Straßenzüge ist eine gleichzeitige Umset-
zung der Maßnahmen nicht möglich, weshalb zunächst die Uhlbergstraße priorisiert wird.
Die vorliegende Verwaltungsvorlage behandelt den ersten Bauabschnitt (BA 1) in der Uhlbergstraße.
Zur Nutzung von Synergien, zur Vermeidung wiederholter Baumaßnahmen im selben Abschnitt so-
wie zur Minimierung der Belastungen für Verkehr, Anliegerschaft und Gewerbetreibende wird eine
koordinierte Gesamtumsetzung unter Beteiligung aller betroffenen Leitungsträger empfohlen
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Sachverhalt:
Anlage 1: Klimacheck A und B
Anlage 2: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 3: Lageplan BA 1.1 und 1.2
Anlage 4: Gesamtleitungsplan Teil 1
Anlage 5: Gesamtleitungsplan Teil 2
1. Auslöser und Handlungsbedarfe
Die Erneuerung der Gashochdruckleitung der Netze BW GmbH in der Uhlbergstraße und der Stutt-
garter Straße ist zwingend erforderlich. Die fehlende Gewährleistung der Dichtigkeit über das Jahr
2029 hinaus ist technisch geprüft und eindeutig festgestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist mit einem sig-
nifikant erhöhten Risiko von Leckagen sowie mit sicherheits- und versorgungsrelevanten Beein-
trächtigungen zu rechnen. Ein weiterer Betrieb der bestehenden Leitungen ist aus technischer und
sicherheitsrechtlicher Sicht nicht vertretbar.
Unabhängig von einer Beteiligung weiterer Leitungsträger oder der Stadt ist die Erneuerung der
Gashochdruckleitung daher zwingend durch die Netze BW umzusetzen. Ergänzend ist vorgesehen,
im Zuge der Maßnahme auch die Gasniederdruckleitung zu erneuern. Hieraus ergibt sich ein unmit-
telbarer und nicht aufschiebbarer Handlungsbedarf. Die erforderlichen Leitungsarbeiten müssen
spätestens bis Ende des Jahres 2029 abgeschlossen sein.
Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung der Uhlbergstraße und der Stuttgarter Straße ist eine
gleichzeitige Umsetzung der Maßnahmen in beiden Straßenzügen nicht möglich. Daraus ergibt sich
folgende zwingende Bauabfolge:
Uhlbergstraße:
Vom Knotenpunkt Hohenheimer Straße / Stuttgarter Straße / Uhlbergstraße bis ca. 30 m nach dem
Knotenpunkt Uhlbergstraße / Römerstraße
➢ Umsetzung bis Frühjahr 2028
Stuttgarter Straße:
von Höhe Seniorenwohnanlage (Hausnummer 39) bis zum Knotenpunkt Hohenheimer Straße /
Stuttgarter Straße / Uhlbergstraße
➢ Umsetzung bis Ende 2029
Sofern die Maßnahme ausschließlich durch die Netze BW umgesetzt wird, ist aufgrund des eben-
falls bestehenden Sanierungsbedarfs weiterer Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der städtischen
Infrastruktur davon auszugehen, dass in den Folgejahren erneut Baumaßnahmen in denselben Stra-
ßenzügen erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen der Stadt, respektive des
Tiefbauamts in den Bereichen Kanalbau, Straßenbau und Verkehrstechnik sowie der Straßenbe-
leuchtung und den Ausbau der Leerrohrinfrastruktur für den künftigen Ausbau des Glasfasernetzes
durch die Filderstadtwerke sowie die Erneuerung und den Ausbau des Stromnetzes durch die Netze
BW. Eine isolierte Durchführung der Gasleitungsarbeiten würde in den Folgejahren zwangsläufig zu
weiteren, wiederkehrenden Baumaßnahmen in denselben Straßenzügen führen und damit mehrfa-
che erhebliche Eingriffe in kurzer zeitlicher Abfolge nach sich ziehen. Dies hätte massive und wie-
derholte Beeinträchtigungen für den Verkehr, den ÖPNV sowie für die Erreichbarkeit von Grundstü-
cken, Gewerbebetrieben und Einrichtungen zur Folge und würde zu einer deutlichen Mehrbelastung
für Anlieger*innen sowie für die Öffentlichkeit insgesamt führen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Tiefbauamt, die anstehende Maßnahme als koordinierte Ge-
samtbaumaßnahme unter Einbeziehung aller betroffenen Leitungsträger sowie der städtischen Inf-
rastruktur durchzuführen. Ziel ist eine grundhafte und nachhaltige Erneuerung aller Leitungen und
Verkehrsflächen, um Mehrfachaufbrüche konsequent zu vermeiden, vorhandene Synergien zu nut-
zen sowie die Belastungen für Öffentlichkeit, Verkehr, der Anliegerschaft sowie für die Gewerbetrei-
bende auf ein unvermeidbares Maß zu begrenzen. Eine gesamtheitliche Umsetzung stellt damit so-
wohl aus wirtschaftlicher als auch aus verkehrlicher und infrastruktureller Sicht die deutlich zielfüh-
rendere und nachhaltig wirkende Lösung dar.
Die vorliegende Verwaltungsvorlage behandelt daher die koordinierte Umsetzung des Bauabschnitts
1 in der Uhlbergstraße als ersten Bestandteil einer Gesamtmaßnahme.
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2. Lage und Vorgriff
Die Uhlbergstraße befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Plattenhardt und stellt eine wichtige
verkehrliche Verbindung in Richtung Bonlanden, Bernhausen, Stetten und Waldenbuch dar. Im Vor-
griff der geplanten Baumaßnahme ist vorgesehen, die Uhlbergstraße – derzeit als klassifizierte Lan-
desstraße eingestuft – zur Gemeindestraße herabzustufen. Gleichzeitig soll die Osttangente im sel-
ben Zusammenhang zur klassifizierten Landesstraße umgewidmet werden. Der Umwidmungspro-
zess erfolgt im Rahmen der Ortsmittenumgestaltung und wird durch das Amt für Stadtplanung und
Stadtentwicklung begleitet.
3. Infrastrukturmaßnahme und Synergien
Im Zuge der weiteren Planung wurden sämtliche betroffenen Leitungsträger frühzeitig in den Ab-
stimmungsprozess eingebunden und deren Bedarfe hinsichtlich Mitverlegung, Erneuerung sowie
Anpassungsmaßnahmen systematisch erhoben. Ziel dieses Vorgehens war die Bündelung der Ein-
zelmaßnahmen, um wiederholte Eingriffe in den Straßenraum sowie die damit verbundenen Beein-
trächtigungen für Anliegende, Gewerbetreibende und den Verkehr weitestgehend zu vermeiden.
Die bestehenden Infrastrukturen wurden im Hinblick auf ihren baulichen Zustand, die technischen
Anforderungen sowie die verbleibende Restnutzungsdauer umfassend bewertet. Auf dieser Grund-
lage konnte eine nachhaltige und zukunftsfähige Gesamtlösung entwickelt werden.
Hieraus ergeben sich sowohl Synergieeffekte als auch abgestimmte Mitverlegungsbedarfe, die im
Rahmen einer koordinierten Gesamtmaßnahme umgesetzt werden sollen.
Bauabschnitt 1 (Unterabschnitte BA 1.1 und BA 1.2)
Vom Kreuzungsbereich Hohenheimer Straße / Stuttgarter Straße / Uhlbergstraße bis ca. 30 m nach
dem Kreuzungsbereich Uhlbergstraße / Römerstraße.
Erneuerungs- und Anpassungsbedarf:
Netze BW GmbH
➢ Erneuerung der Gashochdruckleitung als maßgebliches Leitgewerk
➢ Erneuerung der Gasniederdruckleitung mit teilweisem Ersatz der Hausanschlüsse
➢ Nieder- und Mittelspannungsleitungen mit Teilerneuerung der Hausanschlüsse
Filderstadtwerke
➢ Erneuerung der Wasserleitung mit teilweisem Ersatz der Hausanschlüsse
➢ Glasfaserausbau inkl. Hausanschlüsse
Tiefbauamt
➢ Kanalaufdimensionierung inkl. Anpassung der Hausanschlüsse
➢ Erneuerung der Brunnenleitung
➢ Ertüchtigung und Anpassung der Straßenbeleuchtung
➢ Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen
➢ Barrierefreier Umbau der beiden Bushaltestellen
Umfang und Bauzeit:
Länge ca. 185 m (gesamter Straßen- und Gehwegbereich)
Bauzeit ca. 10–12 Monate, vorgesehen ab Frühjahr 2027 bis Frühjahr 2028
4. Bewertung und Maßnahmen an der städtischen Kanalisation
Die hydraulische Berechnung der Kanalisation im Bereich der Uhlbergstraße im Jahr 2002 ergab für
den Bereich von der Einmündung der Römerstraße in die Uhlbergstraße bis zur Einmündung der
Uhlbergstraße in die Hohenheimer Straße, dass eine Aufdimensionierung der Kanalhaltungen in
diesem Bereich notwendig ist, damit langfristig eine leistungsfähige Kanalisation zur Verfügung
steht. Die Aufdimensionierung der Kanalisation wurde bisher zurückgestellt, da schon frühzeitig
nach Erstellung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) feststand, dass eine Ortsmittenumge-
staltung über kurz oder lang kommen wird. Die Aufdimensionierung soll im Rahmen der Ortsmitten-
umgestaltung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) wurde im Jahr 2022 der bauliche Zustand der Ka-
nalisation in der Uhlbergstraße untersucht. Die TV-Befahrung der fünf Kanalhaltungen im Jahr 2022
zeigte zudem Schäden der Schadensklassen 1 bis 2, die einen kurzfristigen Sanierungsbedarf be-
gründen. Die Kanalhaltungen weisen In- und Exfiltration, Hohlräume, schadhafte Anschlüsse, Risse,
Wurzeleinwüchse, Oberflächenschäden und sichtbaren Boden auf.
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Die Seitenanschlüsse (Hausanschlüsse und Straßeneinläufe) werden im Bereich des Bauabschnit-
tes 1 komplett erneuert, da in diesem Bereich Aufgrabungen aufgrund der beengten Verhältnisse
und des Buslinienverkehrs nur schwer durchführbar sind. Mit der kompletten Erneuerung der Kanal-
hausanschlüsse in diesem Bereich ist für einen sehr langen Zeitraum keine Aufgrabung im Kanal-
bereich mehr notwendig.
5. Bewertung und Maßnahmen an den Verkehrsflächen
Straßenbelag
Der bestehende Straßenbelag weist erhebliche bauliche Defizite auf und befindet sich in einem sa-
nierungsbedürftigen Zustand. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird der Straßenoberbau ein-
schließlich Bordsteine vollständig erneuert. Sanierungsbedürftige Straßeneinläufe werden instand-
gesetzt bzw. ersetzt, wodurch die Funktionalität und Dauerhaftigkeit der Straßenentwässerung ver-
bessert wird. Die Leitungsträger beteiligen sich entsprechend ihrer jeweiligen Grabenbreiten anteilig
an den Kosten der Straßenwiederherstellung.
Gehwege
Der westliche Gehweg ist derzeit asphaltiert und weist erhebliche Unebenheiten sowie ungünstige
Quergefälle auf. Im Zuge der anstehenden Leitungsarbeiten (Glasfaser, Niederspannung, Querun-
gen von Gasniederdruck-, Wasser- und Kanalhausanschlüssen sowie die Verlegung zusätzlicher
Leerrohre) wird der Gehweg vollständig zurückgebaut und nach Abschluss der Arbeiten grundhaft
erneuert.
Die Wiederherstellung erfolgt mit nachhaltigen, wasserdurchlässigen Pflasterbelägen (offene Fu-
gen). Diese wirken der Vollversiegelung entgegen, fördern die Versickerung von Oberflächenwasser
und tragen durch eine geringere Aufheizung zu einem verbesserten Mikroklima bei. Gleichzeitig bie-
ten sie ein gestalterisch ansprechendes Erscheinungsbild und ermöglichen eine wirtschaftliche Un-
terhaltung, da bei zukünftigen Leitungsarbeiten ein Rückbau und eine Wiederverlegung ohne opti-
sche Beeinträchtigungen möglich ist. Auch bei der Wiederherstellung des Gehwegs beteiligen sich
die Leitungsträger entsprechend ihren jeweiligen Grabenbreiten anteilig an den Kosten.
Der östliche Gehweg auf Höhe des REWE-Areals ist derzeit optisch nicht von der angrenzenden
privaten Grundstücksfläche zu unterscheiden und bildet sowohl visuell als auch verkehrlich eine
einheitliche Fläche. Im Zuge der Leitungsverlegungen werden in diesem Bereich lediglich die vor-
handenen Bordsteine ausgetauscht, im Haltestellenbereich Buskapsteine eingebaut sowie das be-
stehende Pflaster wiederverlegt. Eine weitergehende Neugestaltung der Fläche, einschließlich des
privaten Anteils, kann im Rahmen einer späteren Ortsmittensanierung bzw. Ortsmittenumgestaltung
erfolgen.
Bushaltestellen
Die beiden bestehenden Bushaltestellen entsprechen derzeit weder den Anforderungen an einen
barrierefreien Ausbau noch sind sie mit Wartehallen ausgestattet. Hieraus ergeben sich Defizite hin-
sichtlich der Zugänglichkeit, der Aufenthaltsqualität sowie des Witterungsschutzes für die Fahr-
gäste.
Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden beide Haltestellen entsprechend den geltenden Anforde-
rungen an die Barrierefreiheit grundlegend neu hergestellt. Dies umfasst insbesondere den Einbau
von Buskapsteinen, die Herstellung, von Blindenleitsystemen sowie die Anpassung der Einstiegs-
höhen und die Schaffung barrierefreier Zugänge. Darüber hinaus ist vorgesehen, zunächst auf der
östlichen Seite (REWE-Areal) eine neue Wartehalle inklusive Dachbegrünung auf privater Grund-
stücksfläche – mangels verfügbarer städtischer Flächen – herzustellen. Hierzu finden noch Abstim-
mungen mit dem Verwalter des Grundstücks statt. Auf der Seite des Breunig-Areals kann auf Grund
beengter Platzverhältnisse vorerst keine Wartehalle errichtet werden. Im Zuge der geplanten Grund-
stücksentwicklung bzw. des Verkaufs des Breunig-Areals ist jedoch beabsichtigt, die Errichtung der
künftigen Wartehalle einschließlich einer Gehwegverbreiterung um ca. 1,00 m auf insgesamt rund
2,50 m gegenüber dem neuen Eigentümer dinglich zu sichern. Die Maßnahmen dienen insgesamt
der deutlichen Verbesserung des Komforts sowie des Witterungsschutzes für die Nutzer*innen.
Hierzu erfolge zu gegebener Zeit noch weitere interne Abstimmungen.
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Barrierefreie Gestaltung
Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen
Raum. Planung und Ausführung orientieren sich an den anerkannten Standards des barrierefreien
Bauens und berücksichtigen die Belange aller Nutzergruppen. Die Umsetzung erfolgt dabei – unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und technischen Rahmenbedingungen – soweit mög-
lich barrierefrei, um eine möglichst uneingeschränkte und sichere Nutzung des Straßenraums für
alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Straßenbeleuchtung
Die bestehende Straßenbeleuchtung ist derzeit teilweise als Seilleuchtenanlage ausgeführt und ent-
spricht sowohl technisch als auch gestalterisch nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Im Zuge
der Maßnahme wird eine neue, zukunftsfähige Straßenbeleuchtung hergestellt. Hierbei kommen
moderne Lichtmasten mit LED-Leuchten der neuesten Generation zum Einsatz. Diese tragen zu
einem einheitlichen und hochwertigen Stadtbild bei und leisten durch Energieeinsparungen von bis
zu 80 % einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Die eingesetzten Leuchten er-
füllen zudem die Anforderungen des Landesnaturschutzgesetzes.
Lichtsignalanlage
Die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Hohenheimer Straße / Stuttgarter Straße / Uhlberg-
straße wurde aufgrund ihres Alters technisch untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass das Steu-
ergerät dringend erneuert werden muss, da für die bestehende Anlage keine Ersatzteile mehr ver-
fügbar sind. Zusätzlich werden Signaltongeber nachgerüstet.
Aus Synergiegründen wird auch das Steuergerät an der Fußgängersignalanlage Uhlbergstraße /
Mörikestraße erneuert. Zudem werden die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet und ein Signal-
tongeber ertüchtigt. Die Fußgängersignalanlage liegt zwar außerhalb des Bauabschnitt 1, jedoch
geht die Verwaltung davon aus, dass sich durch die Bündelung der Leistungen wirtschaftliche Vor-
teile und damit günstigere Preise erzielen lassen.
Sanierungsgebiet Ortskern Plattenhardt
Die Uhlbergstraße ist zentraler Bestandteil der Ortsmitte von Plattenhardt. Die Umgestaltung der
Uhlbergstraße stellt dabei einen wesentlichen Aspekt des Sanierungsgebiets „Ortskern Plattenhardt“
dar und ist ein Schlüsselprojekt im Stadtteilkonzept STK Plattenhardt. Ziel der Umgestaltung ist eine
Aufwertung durch Verkehrsberuhigung, weniger Durchgangsverkehr, Neuordnung des Parkens und
bessere Aufenthaltsqualität mit attraktiver Gestaltung und Begrünung. Zur Sicherung einer hohen
Planungsqualität wird ein europaweites Vergabeverfahren (VGV-Verhandlungsverfahren mit Teil-
nahmewettbewerb) zur Gestaltung des Straßenraums und der Platzflächen durchgeführt. Die Er-
gebnisse fließen in die Oberflächengestaltung, Ausführungsplanung und Umsetzung ein. Die kon-
krete Ausgestaltung wird noch im laufenden Jahr erarbeitet.
Perspektivisch soll eine Quartiersgarage hinter dem Technischen Rathaus den ruhenden Verkehr
bündeln; bis dahin wird ein flexibles, rückbaubares Parkraumkonzept verfolgt. Planung und Umset-
zung erfolgen unter Beteiligung von Fachämtern, Planungsbüros und Öffentlichkeit.
Die Entscheidung über die Auslobung einer Mehrfachbeauftragung liegt – wie im Dezernat abge-
stimmt – unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze und kann daher verwaltungsseitig getroffen wer-
den. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich die Wertgrenze auf die Kosten der Mehrfachbeauftra-
gung sowie voraussichtlich auf die weiteren Planungskosten bezieht, nicht jedoch auf die nachfol-
genden Baukosten. Diese formale Trennung ist verwaltungstechnisch korrekt, bildet jedoch das Ge-
samtvolumen der Maßnahme nur eingeschränkt ab, da bei einer Weiterverfolgung des Projekts
zwangsläufig erhebliche Baukosten entstehen werden. Eine belastbare Kostenschätzung für die
Baumaßnahme liegt derzeit noch nicht vor.
6. Ausführungsbeschreibung
Die Baumaßnahme BA 1 wird in die beiden Bauabschnitte BA 1.1 und BA 1.2 unterteilt.
Der Bauabschnitt BA 1.1 umfasst den Bereich vom Kreuzungsbereich Hohenheimer Straße / Stutt-
garter Straße / Uhlbergstraße bis ca. 30 m hinter den Kreuzungsbereich Uhlbergstraße / Römer-
straße. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen und wird unter Vorbehalt mit einer
Bauzeit von 10 – 12 Monaten kalkuliert.
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Der Bauabschnitt BA 1.2 betrifft den unmittelbaren Kreuzungsbereich Hohenheimer Straße / Stutt-
garter Straße / Uhlbergstraße. Aufgrund der zeitgleich stattfindenden Sanierung des Flughafentun-
nels und der damit verbundenen umfangreichen Umleitungsverkehre mit Auswirkungen auf die Uhl-
bergstraße und die Stuttgarter Straße kann dieser Bereich erst im Anschluss an die Tunnelmaß-
nahme bearbeitet werden. Der Baubeginn ist daher voraussichtlich ab September / Oktober 2027
vorgesehen mit einer voraussichtlichen Dauer von 4 – 6 Wochen. Die abschnittweise Umsetzung
der Maßnahmen erfolgt in offener Bauweise. Die vorhandenen Leitungen und Kanäle werden zu-
rückgebaut und durch neue ersetzt. Die Neuverlegung erfolgt gewerkeübergreifend und aufeinander
abgestimmt. Erforderliche Anpassungen der Hausanschlüsse werden im Zuge der Maßnahme mit
umgesetzt. Im Rahmen der Maßnahme wird die Gashochdruckleitung als maßgebliches Leitgewerk
vollständig erneuert. Darüber hinaus erfolgt die vollständige Erneuerung der Gasniederdruckleitung
sowie die teilweise Erneuerung der Nieder- und Mittelspannungsleitungen durch die Netze BW
GmbH. Die Filderstadtwerke erneuern die Wasserleitung und verlegen die Leerrohrinfrastruktur für
den künftigen Ausbau des Glasfasernetzes. Seitens des Tiefbauamts wird die Kanalisation von DN
300 auf DN 500 aufdimensioniert und an die zukünftigen Anforderungen angepasst. Ergänzend er-
folgt die vollständige Erneuerung der Brunnenleitung sowie die Ertüchtigung und Anpassung der
Straßenbeleuchtung. Abschließend wird der Straßenraum mit Fahrbahn und Gehwegen grundhaft
erneuert.
Gehwegverbreiterung auf der westlichen Seite (ehemaligen Breuning-Areals).
Die Gehwegbreiten sollen gemäß den einschlägigen Regelwerken (z. B. RASt 06 bzw. EFA) eine
Mindestbreite von 2,50 m aufweisen. Zur Erreichung dieses Regelmaßes ist vorgesehen, den be-
stehenden Gehweg, um etwa einen Meter in den Straßenraum zu erweitern und die Fahrbahn in
Richtung des REWE-Areals zu verschwenken.
Alternativ kann die Gehwegverbreiterung auf dem Grundstück des ehemaligen Breuning-Areals er-
folgen. Diese Variante ist jedoch erst nach dem Abbruch der bestehenden Gebäude realisierbar.
Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob die hierfür erforderlichen Flächen dauerhaft in das
Eigentum der Stadt übergehen oder lediglich dinglich gesichert und im Rahmen eines Grundstücks-
verkaufs entsprechend belastet werden. Auch ein Verkauf des Grundstücks steht aktuell noch aus.
Die endgültige Ausführungsvariante wird im weiteren Planungsverlauf vertiefend untersucht, bewer-
tet und festgelegt. Sollte es während der Bauzeit zu einem Grundstücksverkauf mit gleichzeitigem
Abbruch und Neubau kommen, wird gemeinsam mit allen Beteiligten, einschließlich der ausführen-
den Baufirma, ein abgestimmtes Konzept zur Bauabwicklung erarbeitet.
Nutzung der Fläche vor dem REWE
Die Fläche vor dem REWE (formal REWE-Areal“) befindet sich in Privateigentum, wird jedoch fak-
tisch öffentlich genutzt. Zur Sicherstellung der Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage mit rund 80 Stellplät-
zen für Eigentümer*innen, Mieter*innen, Kund*innen sowie Patient*innen erarbeitet die Stadt ein
während der gesamten Bauzeit tragfähiges und funktionsfähiges Verkehrskonzept. Dabei wird auch
der Lieferverkehr berücksichtigt und das Konzept mit allen Beteiligten abgestimmt. Ob für die Um-
setzung eines funktionierenden Verkehrskonzepts eine vorübergehende Inanspruchnahme privater
Flächen erforderlich wird und daraus gegebenenfalls Entschädigungsansprüche resultieren, kann
zum jetzigen Zeitpunkt weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Die Planungen erfolgen hierzu
in enger Abstimmung mit allen Betroffenen. Alternative Stellplatzangebote sind im Stadtgebiet nur
eingeschränkt und teils in größerer Entfernung – beispielsweise im Weilerhau – verfügbar.
Beweissicherung von Gebäuden
Die Stadt sowie die beteiligten Leitungsträger übernehmen anteilig die Kosten für eine umfassende
Beweissicherung aller Gebäude im Bereich der Baumaßnahme. Diese ist zwingend vor Beginn der
Bauarbeiten durchzuführen, um den baulichen Zustand rechtssicher zu dokumentieren und eine
eindeutige sowie belastbare Zuordnung möglicher baubedingter Schäden gewährleisten zu können.
7. Verkehrskonzept während der Bauzeit
Im Zuge der weiteren Planung erfolgt eine enge Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde (Ord-
nungsamt) der Stadt Filderstadt sowie der Verkehrsplanung des Amts für Stadtplanung und Stadt-
entwicklung. Ziel ist die Entwicklung eines abgestimmten Verkehrskonzepts zur Sicherstellung eines
möglichst reibungslosen Baustellenablaufs sowie einer funktionierenden Verkehrsführung während
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der gesamten Bauzeit. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung von Umleitungsstrecken für den
motorisierten Individualverkehr, die Organisation von Busumleitungen im öffentlichen Personennah-
verkehr (ÖPNV), die sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs sowie die Gewährleistung der Er-
reichbarkeit für Anliegende, Gewerbetreibende, Kundschaft sowie Patient*innen.
7.1 Rettungsflächen- und Wege, Pflegedienste und Krankentransporte
Um im Brandfall der Feuerwehr eine Zufahrt im Baufeld zu ermöglichen, werden die laufenden Maß-
nahmen entsprechend koordiniert und aufeinander abgestimmt. Hierzu werden vorab die Ausfüh-
rungspläne dem Stadtbrandmeister der Stadt Filderstadt zur Verfügung gestellt. In diesen Plänen
werden die Aufstellflächen sowie die Zufahrten zu den einzelnen Häusern durch den Stadtbrand-
meister eingezeichnet. Die ergänzten Pläne erhält die Baufirma vor Beginn der Baumaßnahmen
rechtzeitig zurück, um die Baustelle so zu organisieren, dass die Zufahrt zu den Aufstellflächen un-
mittelbar nach den Arbeiten in diesen Bereichen für den Notfall wieder zur Verfügung steht.
Eine Zufahrt für Pflege- und Krankentransporte ist zu jeder Zeit gewährleistet.
7.2 ÖPNV
Die Umleitungsstrecken / das Umleitungskonzept wird in enger Abstimmung mit den betroffenen
Buslinien erörtert und ausgearbeitet. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB), deren Buslinien die
Haltestellen in der Uhlbergstraße bedienen, werden frühzeitig in die Planungen einbezogen. Ebenso
werden im weiteren Verlauf alle weiteren betroffenen Buslinien eingebunden. Über die Umleitungs-
strecken wird rechtszeitig und umfassend über verschiedene Informationskanäle berichtet.
7.3 Müllabfuhr
Die ausführende Baufirma gewährleistet eine Mülltonnensammelfläche im Baufeld und trägt Sorge
für die Leerung aller Tonnen durch das Abfallunternehmen
8. Öffentlichkeitsarbeit und Information
Für Anlieger*innen sowie Gewerbetreibende ist voraussichtlich im Juli 2026 eine Informationsveran-
staltung zur Gesamtbaumaßnahme im Mörikesaal vorgesehen. Für die Gewerbetreibenden schließt
sich daran eine separate Informationsveranstaltung an. Etwa vier Wochen vor Baubeginn wird die
Umsetzung der Maßnahme im Amtsblatt angekündigt und im weiteren Verlauf regelmäßig begleitet.
Ergänzend erfolgt die Information über die städtische Homepage, die sozialen Medien sowie über
einen eigens für die Maßnahme erstellten und digital abrufbaren Informationsflyer. Auch während
der Bauausführung wird in regelmäßigen Abständen über den Fortschritt der Maßnahme berichtet.
Zur Kennzeichnung der Baustelle werden zudem am Beginn und am Ende des Baufeldes entspre-
chende Bauschilder aufgestellt.
9. Planungs- und Ausführungsanalysen der Vorzugsvariante (Vollausbau)
9.1 Straßenvollausbau vs. Teilsanierung
Auswirkungen auf den Straßenoberbau
Der Kanalbau sowie die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen führen zu tiefgreifenden
Eingriffen in den Straßenkörper. Insbesondere werden die ungebundenen Tragschichten sowie die
Frostschutzschicht in ihrer Struktur gestört, wodurch die ursprüngliche Tragfähigkeit und Dauerhaf-
tigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Regelwerksanforderungen
Nach den aktuellen technischen Regelwerken, insbesondere den Richtlinien für die Standardisie-
rung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12/24), ist bei Eingriffen in den Straßenoberbau eine
den Beanspruchungen entsprechende, regelkonforme Wiederherstellung erforderlich. Ergänzend
sind die ZTV-Asphalt‑StB (Ausgabe 2026) maßgeblich, die die fachgerechte Herstellung und Quali-
tätssicherung der Asphaltschichten regeln. Eine abschnittsweise oder partielle Wiederherstellung
einzelner Schichten genügt diesen Anforderungen in der Regel nicht, da kein homogener und dau-
erhaft tragfähiger Oberbau hergestellt werden kann.
Erforderlichkeit des Vollausbaus
Vor dem Hintergrund der umfangreichen Eingriffe in sämtliche Schichten des Straßenaufbaus ist ein
vollständiger Neuaufbau des Oberbaus (Frostschutzschicht, Tragschichten und Asphaltdeck-
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schicht) erforderlich, um die geforderte Tragfähigkeit, Frostsicherheit und Dauerhaftigkeit sicherzu-
stellen.
Fazit
Ein Straßenvollausbau ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht erforderlich und entspricht den
anerkannten Regeln der Technik. Eine Teilsanierung würde zu einer verminderten Nutzungsdauer,
erhöhtem Erhaltungsaufwand sowie zu wiederkehrenden Schäden und Folgekosten führen.
Wirtschaftlichkeit Straßenvollausbau vs. Teilsanierung
Langlebigkeit:
➢ Vollausbau: 30-40 Jahre durch vollständige Erneuerung.
➢ Teilsanierung: 10-20 Jahre aufgrund begrenzter Erneuerung.
Unterhaltungskosten:
➢ Vollausbau: Höhere Anfangskosten, aber geringere langfristige Kosten durch seltenere
Reparaturen.
➢ Teilsanierung: Niedrigere Anfangskosten, jedoch höhere laufende Kosten durch häufige
Reparaturen.
Unterhaltungsaufwand:
➢ Vollausbau: Geringer Aufwand durch robuste Struktur.
Teilsanierung: Höherer Aufwand durch wiederholte Reparaturen.
Wirtschaftliche Betrachtung:
➢ Vollausbau: Höhere Anfangsinvestition, aber langfristig günstigere Lebenszykluskosten.
➢ Teilsanierung: Kurzfristig günstiger, aber langfristig teurer durch häufige Reparaturen.
Vor- und Nachteile:
➢ Vollausbau: Vorteile: Längere Lebensdauer, geringere Kosten. Nachteile: Höhere Anfangs-
kosten.
➢ Teilsanierung: Vorteile: Geringere Anfangskosten. Nachteile: Kürzere Lebensdauer, höhere
langfristige Kosten.
Fazit
Der Straßenvollausbau ist langfristig die kostengünstigere und nachhaltigere Wahl.
9.2 Gehwegsanierung mit Pflastersteinen vs. Asphaltflächen
Bautechnische Vorteile
➢ Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit: Pflastersteine sind sehr strapazierfähig und kön-
nen Jahrzehnte standhalten. Einzelne Steine lassen sich leicht austauschen, wodurch die
Lebensdauer der gesamten Fläche verlängert wird.
➢ Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Pflaster passen sich Setzungen des Untergrunds
an, ohne strukturelle Schäden wie bei Asphaltwegen, die Risse und Verformungen aufwei-
sen können.
➢ Drainage: Pflasterflächen sind durchlässig und ermöglichen die Versickerung von Regen-
wasser, was Überschwemmungen verhindert. Asphalt ist wasserundurchlässig und kann zu
Wasseransammlungen führen.
Barrierefreiheit
➢ Die vorgesehenen Pflastersteine entsprechen den Anforderungen der DIN 18040-3 für Bar-
rierefreies Bauen.
Nachhaltigkeit und ökologische Vorteile
➢ Förderung des Wasserhaushalts: Pflasterflächen lassen Regenwasser versickern, was die
Grundwasserneubildung fördert und Überschwemmungen verringert. Asphaltflächen leiten
das Wasser ab und erhöhen das Überschwemmungsrisiko.
➢ Längere Lebensdauer und Ressourcenschonung: Pflastersteine benötigen weniger Repara-
turen und haben eine längere Lebensdauer, was den Materialaufwand reduziert. Asphalt
erfordert häufiger Erneuerungen und mehr Ressourcen.
➢ Recyclingfähigkeit: Pflastersteine sind recycelbar und können wiederverwendet werden.
Asphalt kann ebenfalls recycelt werden, benötigt jedoch häufiger Erneuerungen.
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➢ Aufheizen: Pflasterflächen bieten gegenüber Asphaltflächen den Vorteil, dass sie sich weni-
ger stark aufheizen und zur Reduzierung der Umgebungstemperatur beitragen. Dies hat
positive Auswirkungen auf das Stadtklima, insbesondere in wärmeren Monaten, und verbes-
sert das Wohlbefinden der Anwohnenden. Asphaltflächen hingegen können aufgrund ihrer
höheren Wärmeabsorption und langsamen Wärmeabgabe das städtische Klima negativ be
einflussen.
Wirtschaftliche Vorteile
➢ Geringe Lebenszykluskosten: Pflasterflächen haben höhere Anfangskosten, zahlen sich
jedoch durch ihre Langlebigkeit und geringen Wartungsaufwand langfristig aus. Asphalt be
nötigt regelmäßige Reparaturen, was teurer wird.
➢ Wartungsfreundlichkeit: Einzelne Pflastersteine lassen sich bei Bedarf leicht ersetzen,
während Asphaltflächen aufwändig repariert, saniert oder erneuert werden müssen.
➢ Gestaltungsfreiheit: Pflastersteine bieten zahlreiche Designmöglichkeiten und lassen sich
an den städtebaulichen Kontext anpassen, während Asphaltflächen in ihrer Gestaltung be-
grenzt sind.
Städtebauliche Vorteile
➢ Ästhetik und Integration in historische Stadtbilder: Pflasterflächen haben eine zeitlose
Ästhetik und fügen sich harmonisch in historische oder naturnahe Stadtbilder ein, während
Asphaltflächen häufig eintönig wirken.
➢ Förderung der Aufenthaltsqualität: Pflasterflächen bieten eine angenehme Atmosphäre,
die das Stadtbild aufwertet und die Lebensqualität der Anwohner steigert. Asphalt trägt we-
niger zur Verbesserung des öffentlichen Raums bei.
➢ Integration von Grünflächen: Pflasterflächen lassen sich leicht mit Pflanzen und Bäumen
kombinieren, was zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt. Asphaltflächen bieten diese
Möglichkeit nicht.
Fazit
Pflasterflächen bieten klare Vorteile in Langlebigkeit, Flexibilität, Nachhaltigkeit und Ästhetik. Sie
sind wirtschaftlich vorteilhafter, da sie geringere Wartungs- und Reparaturkosten verursachen und
eine längere Lebensdauer haben. Zudem fördern sie den Wasserhaushalt, die Biodiversität und sind
in die Stadtgestaltung besser integrierbar als Asphalt. Gegenüber dem Einbau von Asphaltbelägen
erhöht sich die Bauzeit nur unwesentlich, sodass auch unter bauablauftechnischen Gesichtspunkten
keine wesentlichen Nachteile entstehen
10. Kosten
Die zu erwartenden Kosten wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro auf Grundlage einer Kos-
tenberechnung der Leistungsphase 3 gemäß HOAI 2021 ermittelt. Ergänzend hat das Tiefbauamt
für die Erneuerung der Lichtsignalanlage sowie für die Errichtung der Wartehalle eigene Kostenbe-
rechnungen erstellt. Bei den dargestellten Kosten handelt es sich ausschließlich um den Anteil der
Stadt. Die Kostenanteile der beteiligten Leitungsträger sind bereits in Abzug gebracht
Kanalbau
Baukosten 440.018 Euro
Baunebenkosten ca. 20 % 88.000 Euro
Zwischensumme 1 528.018 Euro
10 % für unvorhergesehenes 52.801,80 Euro
Nettosumme 580.819,80 Euro
19 % Mwst. 110.355,76 Euro
Bruttosumme 691.175,56 Euro
gerundet 695.000 Euro
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Straßen, Gehwege und Straßenbeleuchtung
Baukosten, netto 388.970,73 Euro
Baunebenkosten ca. 20% 63.019 Euro
Zwischensumme 2 466.764,88 Euro
10 % für unvorhergesehenes 46.676,49 Euro
Nettosumme 513.441,37 Euro
19 % Mwst. 87.285,03 Euro
Bruttosumme 610.995.23 Euro
gerundet 611.000 Euro
Lichtsignalanlagentechnik (LSA 4104 und FSA 4103)
Kosten für die Erneuerung der
39.534,26 Euro
Technik
10 % für unvorhergesehenes 3.953,43 Euro
Nettosumme 43.487,69 Euro
19 % Mwst. 8.262,66 Euro
Bruttosumme 51.750,35 Euro
gerundet 52.000 Euro
Brunnenleitung
Baukosten Leitung ca. 185 m 41.273,31 Euro
Baunebenkosten ca. 20 % 8.254,66 Euro
Zwischensumme 1 49.527,97 Euro
10 % für unvorhergesehenes 4.952,79 Euro
Nettosumme 54.480,77 Euro
19 % Mwst. 10.351,35 Euro
Bruttosumme 64.832,12 Euro
gerundet 65.000 Euro
Die Gesamtkosten für den Straßenbau und der Verkehrstechnik belaufen sich auf 728.000 Euro.
11. Finanzierung
Die Kosten der Kanalbaumaßnahme sind über die Kontierung 78720000/766053800122 Kanalaus-
wechslung Uhlbergstraße im Finanzhaushalt der Jahre 2025 bis 2027 mit 430.000 Euro finanziert.
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 und die
Bereitstellung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 265.000 Euro erfolgt über die
Kontierung 766053800194 Ausbau Graben Hofwiesen (SRRM) in Höhe von 190.000 Euro und über
Kontierung 766053800189 Ableitung im Brandfeld Nord (SRRM) in Höhe von 75.000 Euro.
Die Kosten des anteiligen Straßenvollausbaus einschließlich Gehwegsanierung, Straßenbeleuch-
tung und des barrierefreien Umbaus von zwei Haltestellen inkl. Wartehalle sind über die Kontierung
78720000 / 766054300113 Sanierung Uhlbergstraße im Finanzhaushalt der Jahre 2025 bis 2027
mit 611.000 Euro finanziert
Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 und die
Bereitstellung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2027 in Höhe von 52.000 Euro sowie 65.000 Euro
erfolgt über die Kontierung 766054100109 Feldwegausbaumaßnahmen Filderstadt in Höhe von
52.000 Euro und über die Kontierung 766054100002 Erwerb v. Trinkbrunnen in Höhe von 35.000
Euro sowie über die Kontierung 766054100187 Gehwegsanierung geplant mit 30.000 Euro
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12. Fördermittel
Für die Maßnahme können Fördermittel aus der Städtebauförderung „Ortskern Plattenhardt“ in An-
spruch genommen werden. Dabei sind die zuwendungsfähigen Kosten auf 250 Euro pro qm be-
grenzt, dies entspricht einem Zuschuss von 150 Euro pro qm.
Zusätzlich ist eine Förderung über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), Be-
reich ÖPNV, für die barrierefrei umgebauten Bushaltestellen möglich. Die Einzelheiten befinden sich
in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart
13. Kostenkontrolle
Am 22. Mai 2026 fand die interdisziplinär organisierte Gesprächsrunde zur Kostenkontrolle im Rah-
men eines Teams Meetings statt. Die vorgestellten Maßnahmen wurden hinsichtlich Optimierungs-
potentialen besprochen, jedoch waren sich alle Beteiligten einig, dass die Baumaßnahme, wie ge-
plant, umgesetzt werden soll. Dennoch wird unter Punkt 14 eine optimierte Ausbauvariante vorge-
stellt, welche Kosteneinsparungen ermöglicht.
14. Optimierte Ausbauvariante mit Einsparpotentialen
Kanal- und Leitungsbau
Für die Kanal-, Gasniederdruck-, Strom- Straßenbeleuchtung- und Glasfaserarbeiten können
keine Einsparpotentiale realisiert werden.
Straßenbau- und Straßenraum
Für die Straße gibt es keine alternative Ausbauvariante, da nach der Ertüchtigung aller Leitungen
nur kleiner Restflächen übrigbleiben, deren Erhalt nicht möglich ist.
Gehwegflächen
Der Belag der Gehwegflächen wird von Pflaster auf Asphalt umgestellt. Nachteile: Asphaltierte Geh-
wege erwärmen sich bei Hitze stärker, weisen einen höheren Verschleiß sowie eine geringere Le-
bensdauer als Pflasterflächen auf. Zudem sind sie nicht wasserdurchlässig und wirken optisch we-
niger ansprechend.
Einsparpotential Asphaltbelag gegenüber Pflasterflächen ca. 3.150 Euro brutto.
(210 m2 x 15 Euro/m2)
Verzicht auf die Wartehalle
Sofern auf die Errichtung der Wartehalle im Bereich des REWE-Areals auf privater Grundstücks-
fläche vollständig verzichtet wird, können Einsparungen in Höhe von rund 29.000 Euro realisiert
werden. Die Errichtung der Wartehalle ist grundsätzlich auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
In diesem Fall ist jedoch aufgrund der dann erforderlichen Einzelumsetzung mit Mehrkosten in einer
Größenordnung von etwa 10 bis 20 % zu rechnen.
Fazit
➢ Durch die optimierte Ausbauvariante der Gehwege können circa 3.150 Euro brutto gegen-
über der Vorzugsvariante eingespart werden.
➢ Durch den Verzicht auf die Wartehalle ergibt sich ein zusätzliches Einsparpotenzial von circa
29.000 Euro brutto.
Gesamtkosten Vorzugsvariante (Vollausbau): 1.423.000 Euro brutto
Gesamtkosten optimierte Ausbauvariante: 1.390.850 Euro brutto
Das Tiefbauamt empfiehlt aus bautechnischer, wirtschaftlicher und nachhaltiger Sicht die Umset-
zung der unter Ziffer 9 dargestellten und erläuterten Vorzugsvariante (Vollausbau).
15. Nachhaltigkeit
Die Maßnahme wird unter Anwendung der vom Tiefbauamt entwickelten Nachhaltigkeitsmatrix aus-
geschrieben. Grundlage hierfür ist die entsprechende Dienstanweisung der Stadt Filderstadt. Durch
die Anwendung dieser Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage werden ökologische, wirtschaftli-
che und soziale Kriterien systematisch in die Planung, Variantenbewertung und Ausschreibung ein-
bezogen und transparent berücksichtigt.
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Erläuterungen zum Integrierten Nachhaltigen StadtEntwicklungsKonzept (INSEK)
Leben in den Stadtteilen
Der Umgang mit Niederschlagswasser und Misch-/Schmutzwasser ist ein wichtiger Aspekt einer
kommunalen Infrastrukturplanung. Unbelastetes Niederschlagswasser soll möglichst ortsnah und
schadlos dem natürlichen Kreislauf zugeführt werden. Misch-/Schmutzwasser muss über eine funk-
tionale, leistungsfähige Kanalisation nach dem Stand der Technik möglichst einer städtischen Klär-
anlage zur Reinigung zugeführt werden. Durch den Einsatz von modifizierten Entwässerungssyste-
men in Kombination mit einer Abwasserreinigung nach dem Stand der Technik wird angestrebt, die
Ansprüche an die Nachhaltigkeit kommunaler Infrastruktur zu erfüllen.
Mobilität
Die Verbesserung der Mobilität in Städten geht über die Verbesserung des Verkehrsflusses hinaus.
Sie umfasst auch die Schaffung einer sicheren, barrierefreien und inklusiven Infrastruktur, die den
Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht wird. Es geht darum, den Verkehr so zu gestal-
ten, dass er für Radfahrende, Fußgänger*innen, Autofahrer*innen und den öffentlichen Nahverkehr
gleichermaßen attraktiv und sicher ist. Durch eine gezielte Förderung des ÖPNV, den Ausbau bar-
rierefreier Gehwege und den Einsatz von geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen können
Städte nicht nur die Lebensqualität erhöhen, sondern auch zur Verringerung von Umweltbelastun-
gen und Verkehrsunfällen beitragen. Diese Punkte wurden bei der Planung der Maßnahme berück-
sichtigt.
Energie und Klima
Der Einsatz von LED-Beleuchtung ist eine einfache, aber äußerst effektive Maßnahme zur Verbes-
serung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen. LEDs tragen nicht nur zur Sen-
kung des Energieverbrauchs bei, sondern bieten auch eine langfristige Lösung für die Anforderun-
gen an eine nachhaltige und klimaschonende Infrastruktur. Durch die zunehmende Verbreitung von
LED-Technologien können Städte und Unternehmen bedeutende Beiträge zur Bekämpfung des Kli-
mawandels leisten, während gleichzeitig Kosten gesenkt und die Lebensqualität durch eine bessere
Beleuchtung erhöht werden. Die Umstellung auf LED-Beleuchtung ist ein klarer Schritt in Richtung
einer grüneren und nachhaltigeren Zukunft. Die Straßenbeleuchtung im westlichen Gehweg mit ei-
ner nachhaltige LED-Technik ausgestattet.
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