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Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 138 'Emstek-Hesselnfeld - Hinterste Kamp' - Kompakthäuser
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Emstek |
| Datum | 2023-11-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
6. Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 138 "Emstek-
Hesselnfeld - Hinterste Kamp" - Kompakthäuser
Die CDU- Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.11.2023, dass die Gemeinde Emstek den
Bebauungsplan Nr. 138 „Emstek – Hesselnfeld - Hinterste Kamp“ dahingehend ändert, dass in
einem Teilbereich des Plangebiets der Bau von Kompakthäusern bei angepasster
Grundstücksgröße möglich ist. Die sog. nicht mobilen Tiny Häuser haben eine Wohnfläche von
meist unter 100 m² und sind angesichts gestiegener Zinsen und Baupreise eine denkbare Option
für Alt und Jung.
Dabei soll durch geeignete bauliche Vorschriften sichergestellt werden, dass keine Wohnwagen
bzw. Trailerparks entstehen und die Objekte nicht als Ferienwohnungen genutzt werden.
Es wurde einstimmig empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion vom 01.11.2023 bezüglich der
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Emstek – Hesselnfeld – Hinterste Kamp“ hinsichtlich
der Berücksichtigung von Flächen für Kompakthäuser vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach
prüfen zu lassen und ggf. die Bauleitplanung auf den Weg zu bringen.
Text aus PDF extrahiert