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Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 138 'Emstek-Hesselnfeld - Hinterste Kamp' - Kompakthäuser

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEmstek
Datum2023-11-27
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6. Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 138 "Emstek- Hesselnfeld - Hinterste Kamp" - Kompakthäuser Die CDU- Fraktion beantragt mit Schreiben vom 01.11.2023, dass die Gemeinde Emstek den Bebauungsplan Nr. 138 „Emstek – Hesselnfeld - Hinterste Kamp“ dahingehend ändert, dass in einem Teilbereich des Plangebiets der Bau von Kompakthäusern bei angepasster Grundstücksgröße möglich ist. Die sog. nicht mobilen Tiny Häuser haben eine Wohnfläche von meist unter 100 m² und sind angesichts gestiegener Zinsen und Baupreise eine denkbare Option für Alt und Jung. Dabei soll durch geeignete bauliche Vorschriften sichergestellt werden, dass keine Wohnwagen bzw. Trailerparks entstehen und die Objekte nicht als Ferienwohnungen genutzt werden. Es wurde einstimmig empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion vom 01.11.2023 bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Emstek – Hesselnfeld – Hinterste Kamp“ hinsichtlich der Berücksichtigung von Flächen für Kompakthäuser vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach prüfen zu lassen und ggf. die Bauleitplanung auf den Weg zu bringen.

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