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Förderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung" (ehem. "Stadtumbau in Hessen"): Jahresantrag 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Einhausen |
| Datum | 2026-02-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr. 015/2026 Bauabteilung
Förderprogramm "Wachstum und Nachhaltige
Erneuerung" (ehem. "Stadtumbau in Hessen"):
Jahresantrag 2026
Beratungsfolge:
Datum Gremium Status
29.01.2026 Gemeindevorstand nichtöffentlich beschließend
10.02.2026 Bau-, Umwelt- und öffentlich beschließend
Gemeindeentwicklungsausschuss
24.02.2026 Gemeindevertretung öffentlich beschließend
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand / Der Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Der vorgeschlagenen Auswahl von Einzelmaßnahmen für den Jahresantrag
2026 im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
Bis zum Stichtag 02.03.2026 muss der Jahresantrag 2026 für das o. g.
Förderprogramm vorgelegt werden. Dieser gliedert sich in mehrere Bestandteile, die
einerseits die neu beantragten Einzelmaßnahmen beschreiben, andererseits aber
auch einen Überblick über die bereits verausgabten Fördermittel und den Stand der
Umsetzung der in den Vorjahren beantragten Einzelmaßnahmen geben.
Seitens des Fördermittelgebers wird die Beantragung mehrerer Klimaschutz- und /
oder Klimaanpassungsmaßnahmen als Zuwendungsvoraussetzung für den aktuellen
Jahresantrag zwingend vorgegeben. Förderfähig sind zudem nur solche
Einzelmaßnahmen, die in dem im Jahr 2019 beschlossenen ISEK enthalten sind.
Nach Vorabstimmung mit dem Stadtumbaumanagement umfasst der Jahresantrag
daher folgende Einzelmaßnahmen:
• Strategiekonzept für Gastronomie im Ortskern
(vgl. ISEK, Ziffer 1.4: Ist-Zustandsbewertung und Bedarfsabschätzung,
Bewertung von Einzugsbereich, Kaufkraft, Laufkundschaft/touristische
Bedarfe, Erreichbarkeit, Miet-/ Pachtpreisniveau, Wettbewerbssituation,
Empfehlungen zur Standortsicherung vorhandener Gastronomiebetriebe
sowie Ausbaupotenziale, Potenzialabschätzung für Neuansiedlungen einschl.
Empfehlungen zum Standort und zur gastronomischen Ausrichtung);
• Umgestaltung der Friedensstraße zur Mischverkehrsfläche mit Stellplätzen
und Straßenbegleitgrün
(Eigenanteil der Gemeinde im Zuge der grundhaften Sanierung, vgl. ISEK,
Ziffer 7.3.1 und im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau Sport- und
Kulturtreff Bürgerhaus, Ziffer 9.1);
• Gestaltung der rückwärtigen Grünfläche Mathildenstraße 62/66 als
Aufenthaltsfläche
unter dem Gesichtspunkt „Ruheoase an der Weschnitz“ und
in Verbindung mit dem Element Wasser (z. B. durch Anlage einer Teichfläche
und Einbindung eines Gradierwerks zur Erhöhung der Luftqualität, vgl. ISEK,
Ziffer 8.1.2);
• Lückenschluss Rundweg Nordufer im Bereich der Brücke Ludwigstraße
(vgl. ISEK, Ziffer 8.2.2);
• Grunderwerb eines weiteren Grundstücks an der Hauptstraße mit
rückwärtigen Flächen zur Weschnitz, zur Beseitigung des Leerstands, ggf. zur
Entwicklung von Außengastronomie
(vgl. ISEK, Ziffer 5.2 i. V. m. Ziffer 8.1.2);
Neben den laufenden Kosten für das Stadtumbaumanagement und weitere
Steuerungsstrukturen werden überdies ergänzende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit
und für die verpflichtend anstehende Schlussabrechnung im Programm „Stadtumbau
in Hessen“ beantragt. Die Antragsunterlagen werden aktuell durch das
Stadtumbaumanagement ausgearbeitet.
Über die Auswahl der in 2026 zu beantragenden Einzelmaßnahmen wird auch die
Lokale Partnerschaft in deren 14. Sitzung am 26.01.2026 beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
Akquisition weiterer Fördermittel aus dem Förderprogramm „Wachstum und
Nachhaltige Erneuerung“. Die Förderquote beträgt 66,6 % der förderfähigen Kosten.
In den Jahren 2017 bis 2025 wurden in den Programmen „Stadtumbau in Hessen“
bzw. „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bislang Fördermittel in Höhe von
insgesamt 5,057 Mio. € zu förderfähigen Kosten in Höhe von 7,886 Mio. € bewilligt.
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