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Förderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung" (ehem. "Stadtumbau in Hessen"): Jahresantrag 2026

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TypAntrag
GemeindeEinhausen
Datum2026-02-10
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Beschlussvorlage Vorlagen-Nr. 015/2026 Bauabteilung Förderprogramm "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung" (ehem. "Stadtumbau in Hessen"): Jahresantrag 2026 Beratungsfolge: Datum Gremium Status 29.01.2026 Gemeindevorstand nichtöffentlich beschließend 10.02.2026 Bau-, Umwelt- und öffentlich beschließend Gemeindeentwicklungsausschuss 24.02.2026 Gemeindevertretung öffentlich beschließend Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand / Der Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: Der vorgeschlagenen Auswahl von Einzelmaßnahmen für den Jahresantrag 2026 im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird zugestimmt. Sachdarstellung: Bis zum Stichtag 02.03.2026 muss der Jahresantrag 2026 für das o. g. Förderprogramm vorgelegt werden. Dieser gliedert sich in mehrere Bestandteile, die einerseits die neu beantragten Einzelmaßnahmen beschreiben, andererseits aber auch einen Überblick über die bereits verausgabten Fördermittel und den Stand der Umsetzung der in den Vorjahren beantragten Einzelmaßnahmen geben. Seitens des Fördermittelgebers wird die Beantragung mehrerer Klimaschutz- und / oder Klimaanpassungsmaßnahmen als Zuwendungsvoraussetzung für den aktuellen Jahresantrag zwingend vorgegeben. Förderfähig sind zudem nur solche Einzelmaßnahmen, die in dem im Jahr 2019 beschlossenen ISEK enthalten sind. Nach Vorabstimmung mit dem Stadtumbaumanagement umfasst der Jahresantrag daher folgende Einzelmaßnahmen: • Strategiekonzept für Gastronomie im Ortskern (vgl. ISEK, Ziffer 1.4: Ist-Zustandsbewertung und Bedarfsabschätzung, Bewertung von Einzugsbereich, Kaufkraft, Laufkundschaft/touristische Bedarfe, Erreichbarkeit, Miet-/ Pachtpreisniveau, Wettbewerbssituation, Empfehlungen zur Standortsicherung vorhandener Gastronomiebetriebe sowie Ausbaupotenziale, Potenzialabschätzung für Neuansiedlungen einschl. Empfehlungen zum Standort und zur gastronomischen Ausrichtung); • Umgestaltung der Friedensstraße zur Mischverkehrsfläche mit Stellplätzen und Straßenbegleitgrün (Eigenanteil der Gemeinde im Zuge der grundhaften Sanierung, vgl. ISEK, Ziffer 7.3.1 und im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau Sport- und Kulturtreff Bürgerhaus, Ziffer 9.1); • Gestaltung der rückwärtigen Grünfläche Mathildenstraße 62/66 als Aufenthaltsfläche unter dem Gesichtspunkt „Ruheoase an der Weschnitz“ und in Verbindung mit dem Element Wasser (z. B. durch Anlage einer Teichfläche und Einbindung eines Gradierwerks zur Erhöhung der Luftqualität, vgl. ISEK, Ziffer 8.1.2); • Lückenschluss Rundweg Nordufer im Bereich der Brücke Ludwigstraße (vgl. ISEK, Ziffer 8.2.2); • Grunderwerb eines weiteren Grundstücks an der Hauptstraße mit rückwärtigen Flächen zur Weschnitz, zur Beseitigung des Leerstands, ggf. zur Entwicklung von Außengastronomie (vgl. ISEK, Ziffer 5.2 i. V. m. Ziffer 8.1.2); Neben den laufenden Kosten für das Stadtumbaumanagement und weitere Steuerungsstrukturen werden überdies ergänzende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und für die verpflichtend anstehende Schlussabrechnung im Programm „Stadtumbau in Hessen“ beantragt. Die Antragsunterlagen werden aktuell durch das Stadtumbaumanagement ausgearbeitet. Über die Auswahl der in 2026 zu beantragenden Einzelmaßnahmen wird auch die Lokale Partnerschaft in deren 14. Sitzung am 26.01.2026 beraten. Finanzielle Auswirkungen: Akquisition weiterer Fördermittel aus dem Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“. Die Förderquote beträgt 66,6 % der förderfähigen Kosten. In den Jahren 2017 bis 2025 wurden in den Programmen „Stadtumbau in Hessen“ bzw. „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bislang Fördermittel in Höhe von insgesamt 5,057 Mio. € zu förderfähigen Kosten in Höhe von 7,886 Mio. € bewilligt. Seite 2 von 2

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