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Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) in Einhausen nach Wärmeplanungsgesetz.
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Einhausen |
| Datum | 2026-02-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr. 014/2026 Bauabteilung
Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP)
in Einhausen nach Wärmeplanungsgesetz.
Beratungsfolge:
Datum Gremium Status
29.01.2026 Gemeindevorstand nichtöffentlich beschließend
10.02.2026 Bau-, Umwelt- und öffentlich vorberatend
Gemeindeentwicklungsausschuss
24.02.2026 Gemeindevertretung öffentlich beschließend
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand / der Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung nachfolgende Beschlussfassung:
Der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Einhausen
gemäß den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung entsprechend den
gesetzlichen Mindestanforderungen sowie unter Berücksichtigung des
Musterleistungsverzeichnisses des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende
(KWW) zu beauftragen und umzusetzen.
Sachdarstellung:
1. Rechtliche Grundlage – Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind alle Kommunen in
Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – und damit auch für die
Gemeinde Einhausen – gilt eine verlängerte Frist zur Erstellung der Wärmeplanung
bis spätestens 30. Juni 2028.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen strategischen, technologieoffenen
und langfristigen Orientierungsrahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu
schaffen. Die Wärmeplanung stellt dabei keine unmittelbare Investitionsentscheidung
dar, sondern dient als informelles, strategisches Planungsinstrument.
2. Ausgangslage in der Gemeinde Einhausen
Die Gemeinde Einhausen hat weniger als 10.000 Einwohner und ist überwiegend
durch eine kleinteilige, dörflich geprägte Siedlungsstruktur mit Ein- und
Zweifamilienhäusern gekennzeichnet.
Die Wärmeversorgung erfolgt derzeit überwiegend über dezentrale, fossil betriebene
Heizungsanlagen (insbesondere Erdgas und Heizöl).
Aufgrund der geringen Siedlungsdichte, der fehlenden industriellen Abwärmequellen
sowie der begrenzten Potenziale für zentrale Wärmeerzeugung bestehen nach
jetzigem Stand keine wirtschaftlich tragfähigen Voraussetzungen für die Errichtung
klassischer Wärmenetze. Dies wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung
explizit geprüft und dokumentiert.
Der Fokus der Wärmeplanung liegt daher insbesondere auf:
• der Transformation der dezentralen Wärmeversorgung,
• der Identifikation geeigneter Einzelversorgungslösungen (z. B.
Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie),
• der Reduktion des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung sowie
• der Information und Orientierung für Bürgerinnen und Bürger.
3. Inhalte der kommunalen Wärmeplanung (angelehnt an KWW-
Musterleistungsverzeichnis)
Die kommunale Wärmeplanung für Einhausen umfasst – entsprechend den
gesetzlichen Vorgaben und dem Musterleistungsverzeichnis des KWW –
insbesondere folgende Arbeitsschritte:
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1. Bestandsanalyse
o Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs nach Sektoren (private
Haushalte, kommunale Liegenschaften, Gewerbe)
o Analyse der bestehenden Wärmeversorgungssysteme und
Energieträger
o Betrachtung der Gebäudestruktur und Baualtersklassen
2. Potenzialanalyse
o Untersuchung von Energieeinsparpotenzialen durch
Effizienzmaßnahmen
o Prüfung erneuerbarer Wärmequellen (z. B. Umweltwärme,
Solarthermie, Biomasse)
o Bewertung von Abwärmepotenzialen (soweit vorhanden)
o Bewertung der Eignung für Wärmenetze (mit voraussichtlich negativem
Ergebnis)
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3. Zielszenario
o Entwicklung eines realistischen Zielszenarios für eine klimaneutrale
Wärmeversorgung bis 2045
o Darstellung möglicher Entwicklungspfade für Einhausen unter
Berücksichtigung dezentraler Lösungen
4. Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog
o Ableitung konkreter, umsetzbarer Maßnahmen
o Priorisierung von Handlungsfeldern (z. B. Beratung, Sanierung,
kommunale Vorbildfunktion)
o Zeitliche Einordnung (kurz-, mittel- und langfristig)
5. Kommunikation und Beteiligung
o Transparente Information der Öffentlichkeit
o Bereitstellung einer Orientierungsgrundlage für private
Eigentümerinnen und Eigentümer
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4. Bedeutung der Wärmeplanung für Einhausen
Auch wenn keine Wärmenetze realisiert werden können, ist die kommunale
Wärmeplanung für Einhausen von hoher Bedeutung. Sie:
• schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger,
• dient als strategische Grundlage für zukünftige Förderanträge,
• unterstützt die Kommune bei der Erfüllung klimapolitischer Ziele,
• stärkt die Beratungs- und Steuerungsfunktion der Gemeinde,
• bildet eine wichtige Schnittstelle zu weiteren Instrumenten wie
Klimaschutzkonzept, Sanierungsmanagement und kommunalem
Gebäudemanagement.
Die Wärmeplanung ist ausdrücklich technologieoffen und verpflichtet weder die
Kommune noch private Haushalte zu bestimmten Heizsystemen.
5. Weitere Schritte
Im Vorfeld der vorgesehenen Vergabe (Verhandlungsvergabe mit
Teilnahmewettbewerb) wurden bereits orientierende Gespräche mit potenziellen
Dienstleistern geführt. Neben Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern
bieten auch unabhängige, spezialisierte Fachbüros die Durchführung sowie die
fachliche Begleitung der kommunalen Wärmeplanung an. Erste Gespräche wurden
bereits im Frühjahr 2024 geführt, im Zuge der vorvertraglichen Kostenschätzung
wurden zu erwartende Kosten zwischen 45.000 und 60.000 € genannt. Ob diese
Kosten heute noch aktuell sind, soll in weiteren Gesprächen Ende Januar in
Erfahrung gebracht werden.
Bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist zu berücksichtigen, dass
insbesondere Netzbetreiber aufgrund wirtschaftlicher Eigeninteressen dazu neigen
können, den Fortbestand bestehender Gasinfrastrukturen in der kommunalen
Wärmeplanung mit vergleichsweise hohen Potenzialannahmen zu hinterlegen. Dies
kann – muss jedoch nicht – dazu führen, dass der Weiterbetrieb von Erdgasnetzen in
den strategischen Zielbildern der Wärmeplanung über einen längeren Zeitraum
vorgesehen wird.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu beachten, dass alternative Energieträger
wie grüner Wasserstoff in die Analysen einbezogen werden können. Nach
Einschätzung von Fachstellen und Experten ist ein langfristiger Weiterbetrieb der
Gasnetzinfrastruktur jedoch mit steigenden Kosten sowie einer verzögerten
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung verbunden. Vor diesem Hintergrund ist bei
der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung besonderer Wert auf eine sachlich
fundierte, technologieoffene und interessenneutrale Betrachtung zu legen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung entstehen Kosten, die jedoch
durch bestehende Bundesförderprogramme (z. B. KfW-Förderung für kommunale
Wärmeplanung) in erheblichem Umfang durch Ausgleichszahlungen gefördert
werden.
Der Eigenanteil der Gemeinde ist überschaubar und steht in einem angemessenen
Verhältnis zum strategischen Nutzen der Planung. Im Zuge der vorvertraglichen
Kostenschätzung wurden zu erwartende Kosten zwischen 45.000 und 60.000 €
genannt. Die zu tragenden Kosten der Gemeinde Einhausen belaufen sich daher
schätzungsweise auf ca. 5.000 € bis 20.000 €. Genaue Kosten sind derzeit nicht
abschätzbar. Durch die Verpflichtung die Wärmeplanung über den 5-Jahreshorizont
hinaus weiterzuführen, werden weitere Kosten zur Datenaktualisierung im Zyklus von
fünf Jahren zu erwarten sein. Hierfür werden wiederkehrende Kosten im Bereich von
ca. 5.000 € prognostiziert.
Unmittelbare Investitionskosten oder finanzielle Verpflichtungen für Bürgerinnen und
Bürger ergeben sich aus der Beschlussfassung nicht.
Bereits am 10.12.2025 hat die Gemeinde Einhausen eine Ausgleichszahlung in Höhe
von 40.026,08 Euro vom RP Darmstadt zur Durchführung der KWP erhalten.
Langfristig trägt die kommunale Wärmeplanung dazu bei, Fehlinvestitionen zu
vermeiden, Fördermittel gezielt zu nutzen und die Wärmeversorgung der Gemeinde
wirtschaftlich, resilient und klimafreundlich weiterzuentwickeln.
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