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Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) in Einhausen nach Wärmeplanungsgesetz.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEinhausen
Datum2026-02-10
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Beschlussvorlage Vorlagen-Nr. 014/2026 Bauabteilung Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) in Einhausen nach Wärmeplanungsgesetz. Beratungsfolge: Datum Gremium Status 29.01.2026 Gemeindevorstand nichtöffentlich beschließend 10.02.2026 Bau-, Umwelt- und öffentlich vorberatend Gemeindeentwicklungsausschuss 24.02.2026 Gemeindevertretung öffentlich beschließend Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand / der Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung nachfolgende Beschlussfassung: Der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Einhausen gemäß den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen sowie unter Berücksichtigung des Musterleistungsverzeichnisses des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) zu beauftragen und umzusetzen. Sachdarstellung: 1. Rechtliche Grundlage – Wärmeplanungsgesetz (WPG) Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind alle Kommunen in Deutschland verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern – und damit auch für die Gemeinde Einhausen – gilt eine verlängerte Frist zur Erstellung der Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, einen strategischen, technologieoffenen und langfristigen Orientierungsrahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu schaffen. Die Wärmeplanung stellt dabei keine unmittelbare Investitionsentscheidung dar, sondern dient als informelles, strategisches Planungsinstrument. 2. Ausgangslage in der Gemeinde Einhausen Die Gemeinde Einhausen hat weniger als 10.000 Einwohner und ist überwiegend durch eine kleinteilige, dörflich geprägte Siedlungsstruktur mit Ein- und Zweifamilienhäusern gekennzeichnet. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeit überwiegend über dezentrale, fossil betriebene Heizungsanlagen (insbesondere Erdgas und Heizöl). Aufgrund der geringen Siedlungsdichte, der fehlenden industriellen Abwärmequellen sowie der begrenzten Potenziale für zentrale Wärmeerzeugung bestehen nach jetzigem Stand keine wirtschaftlich tragfähigen Voraussetzungen für die Errichtung klassischer Wärmenetze. Dies wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung explizit geprüft und dokumentiert. Der Fokus der Wärmeplanung liegt daher insbesondere auf: • der Transformation der dezentralen Wärmeversorgung, • der Identifikation geeigneter Einzelversorgungslösungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie), • der Reduktion des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung sowie • der Information und Orientierung für Bürgerinnen und Bürger. 3. Inhalte der kommunalen Wärmeplanung (angelehnt an KWW- Musterleistungsverzeichnis) Die kommunale Wärmeplanung für Einhausen umfasst – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und dem Musterleistungsverzeichnis des KWW – insbesondere folgende Arbeitsschritte: Seite 2 von 6 1. Bestandsanalyse o Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs nach Sektoren (private Haushalte, kommunale Liegenschaften, Gewerbe) o Analyse der bestehenden Wärmeversorgungssysteme und Energieträger o Betrachtung der Gebäudestruktur und Baualtersklassen 2. Potenzialanalyse o Untersuchung von Energieeinsparpotenzialen durch Effizienzmaßnahmen o Prüfung erneuerbarer Wärmequellen (z. B. Umweltwärme, Solarthermie, Biomasse) o Bewertung von Abwärmepotenzialen (soweit vorhanden) o Bewertung der Eignung für Wärmenetze (mit voraussichtlich negativem Ergebnis) Seite 3 von 6 3. Zielszenario o Entwicklung eines realistischen Zielszenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 o Darstellung möglicher Entwicklungspfade für Einhausen unter Berücksichtigung dezentraler Lösungen 4. Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog o Ableitung konkreter, umsetzbarer Maßnahmen o Priorisierung von Handlungsfeldern (z. B. Beratung, Sanierung, kommunale Vorbildfunktion) o Zeitliche Einordnung (kurz-, mittel- und langfristig) 5. Kommunikation und Beteiligung o Transparente Information der Öffentlichkeit o Bereitstellung einer Orientierungsgrundlage für private Eigentümerinnen und Eigentümer Seite 4 von 6 4. Bedeutung der Wärmeplanung für Einhausen Auch wenn keine Wärmenetze realisiert werden können, ist die kommunale Wärmeplanung für Einhausen von hoher Bedeutung. Sie: • schafft Planungs- und Investitionssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, • dient als strategische Grundlage für zukünftige Förderanträge, • unterstützt die Kommune bei der Erfüllung klimapolitischer Ziele, • stärkt die Beratungs- und Steuerungsfunktion der Gemeinde, • bildet eine wichtige Schnittstelle zu weiteren Instrumenten wie Klimaschutzkonzept, Sanierungsmanagement und kommunalem Gebäudemanagement. Die Wärmeplanung ist ausdrücklich technologieoffen und verpflichtet weder die Kommune noch private Haushalte zu bestimmten Heizsystemen. 5. Weitere Schritte Im Vorfeld der vorgesehenen Vergabe (Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb) wurden bereits orientierende Gespräche mit potenziellen Dienstleistern geführt. Neben Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern bieten auch unabhängige, spezialisierte Fachbüros die Durchführung sowie die fachliche Begleitung der kommunalen Wärmeplanung an. Erste Gespräche wurden bereits im Frühjahr 2024 geführt, im Zuge der vorvertraglichen Kostenschätzung wurden zu erwartende Kosten zwischen 45.000 und 60.000 € genannt. Ob diese Kosten heute noch aktuell sind, soll in weiteren Gesprächen Ende Januar in Erfahrung gebracht werden. Bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters ist zu berücksichtigen, dass insbesondere Netzbetreiber aufgrund wirtschaftlicher Eigeninteressen dazu neigen können, den Fortbestand bestehender Gasinfrastrukturen in der kommunalen Wärmeplanung mit vergleichsweise hohen Potenzialannahmen zu hinterlegen. Dies kann – muss jedoch nicht – dazu führen, dass der Weiterbetrieb von Erdgasnetzen in den strategischen Zielbildern der Wärmeplanung über einen längeren Zeitraum vorgesehen wird. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu beachten, dass alternative Energieträger wie grüner Wasserstoff in die Analysen einbezogen werden können. Nach Einschätzung von Fachstellen und Experten ist ein langfristiger Weiterbetrieb der Gasnetzinfrastruktur jedoch mit steigenden Kosten sowie einer verzögerten Dekarbonisierung der Wärmeversorgung verbunden. Vor diesem Hintergrund ist bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung besonderer Wert auf eine sachlich fundierte, technologieoffene und interessenneutrale Betrachtung zu legen. Seite 5 von 6 Finanzielle Auswirkungen: Für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung entstehen Kosten, die jedoch durch bestehende Bundesförderprogramme (z. B. KfW-Förderung für kommunale Wärmeplanung) in erheblichem Umfang durch Ausgleichszahlungen gefördert werden. Der Eigenanteil der Gemeinde ist überschaubar und steht in einem angemessenen Verhältnis zum strategischen Nutzen der Planung. Im Zuge der vorvertraglichen Kostenschätzung wurden zu erwartende Kosten zwischen 45.000 und 60.000 € genannt. Die zu tragenden Kosten der Gemeinde Einhausen belaufen sich daher schätzungsweise auf ca. 5.000 € bis 20.000 €. Genaue Kosten sind derzeit nicht abschätzbar. Durch die Verpflichtung die Wärmeplanung über den 5-Jahreshorizont hinaus weiterzuführen, werden weitere Kosten zur Datenaktualisierung im Zyklus von fünf Jahren zu erwarten sein. Hierfür werden wiederkehrende Kosten im Bereich von ca. 5.000 € prognostiziert. Unmittelbare Investitionskosten oder finanzielle Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus der Beschlussfassung nicht. Bereits am 10.12.2025 hat die Gemeinde Einhausen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 40.026,08 Euro vom RP Darmstadt zur Durchführung der KWP erhalten. Langfristig trägt die kommunale Wärmeplanung dazu bei, Fehlinvestitionen zu vermeiden, Fördermittel gezielt zu nutzen und die Wärmeversorgung der Gemeinde wirtschaftlich, resilient und klimafreundlich weiterzuentwickeln. Seite 6 von 6

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