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Grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße: Vorplanung und Planungsvarianten

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TypAntrag
GemeindeEinhausen
Datum2026-02-10
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Beschlussvorlage Vorlagen-Nr. 016/2026 Bauabteilung Grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße: Vorplanung und Planungsvarianten Beratungsfolge: Datum Gremium Status 29.01.2026 Gemeindevorstand nichtöffentlich beschließend 10.02.2026 Bau-, Umwelt- und öffentlich beschließend Gemeindeentwicklungsausschuss 24.02.2026 Gemeindevertretung öffentlich beschließend Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand / Der Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: Die Vorplanung für die grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße im Abschnitt zwischen Friedensstraße und Kettelerstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Über die auszuführende Variante (Gehweg mit Bordsteinen abgesetzt oder Ausbau ohne Bordsteine) soll im Zuge einer Anwohnerbeteiligung entschieden werden. Die noch erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden mit dem Haushalt 2026 bereitgestellt. Sachdarstellung: Mit dem Bauprogramm 2025 wurde beschlossen, die Kirchgartenstraße im Abschnitt zwischen Friedensstraße und Kettelerstraße grundhaft, das heißt vollständig in Ober- und Unterbau zu erneuern. In diesem Zusammenhang werden auch die Wasserversorgungsleitungen samt Hausanschlüssen neuverlegt und die Straßenbeleuchtungsanlagen optimiert. Im Rahmen der Vorplanung zum Straßenbau wurden nun Details zur künftigen Gestaltung der Fahrbahn und der Gehwege erarbeitet. Die Fahrbahn wird als asphaltbefestigte Verkehrsfläche ausgeführt, die Gehwege in Pflasterbauweise. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Verkehrsberuhigung sind entlang der Straße mehrere wechselseitig angeordnete Grüninseln vorgesehen, die in den Straßenraum integriert werden. Zusätzlich werden Parkstände in Längsaufstellung in den Straßenraum integriert und auch entsprechend gekennzeichnet. Die vorgesehenen Grünstrukturen in Form von Pflanzinseln tragen zur gestalterischen Aufwertung des Straßenraums bei und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Sie verbessern das Mikroklima, fördern die Biodiversität und unterstützen die Versickerung von Niederschlagswasser. Zudem wirken die Bäume und Pflanzflächen optisch verengend und strukturierend, was die Fahrgeschwindigkeiten reduziert und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Die Ausbildung der Bord- und Rinnenanlagen erfolgt in Abhängigkeit von der gewählten Ausbauvariante: • Variante 1 – Zweizeilige Rinne und Rundbord (Referenz: Kettelerstraße): Die Fahrbahn wird beidseitig durch Rundbordsteine eingefasst, wobei die Straßenentwässerung über 2-zeilige Pflasterinnen entlang der Bordsteine erfolgt. • Variante 2 – Muldenrinne mit Läuferstein (Referenz: Falltorstraße): Die Ausbildung der Straßenraumbegrenzung erfolgt annähernd plangleich ohne Bordsteine. Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn wird über eine Muldenrinne entlang der Fahrbahnränder realisiert. Die Muldenrinne übernimmt sowohl die Funktion der Entwässerung als auch der räumlichen Trennung zwischen Fahrbahn und angrenzenden Gehwegbereich. Beide Ausbauvarianten erfüllen die technischen Anforderungen an Entwässerung, Verkehrssicherheit und Straßenraumgestaltung in gleicher Weise. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sind sie kostentechnisch als gleichwertig einzustufen, da sich die unterschiedlichen Material- und Einbauaufwände in der Gesamtbetrachtung weitgehend ausgleichen. Eine Variantenentscheidung kann daher gemäß der abschließenden Bewertung durch das Planungsbüro „… vorrangig anhand der gestalterischen und funktionalen Präferenzen getroffen werden“. Weitere Erläuterungen sowie Plandarstellungen finden sich in der Anlage. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschusses wird ein Vertreter des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Darmstadt, die Planung vorstellen und Rückfragen beantworten. Finanzielle Auswirkungen: Aus der Kostenschätzung ergeben sich für den Straßenbau reine Baukosten in Höhe von rund 970 T€ netto zzgl. MwSt. sowie Baunebenkosten für Planungsleistungen, Geotechnik, Vermessung usw. in Höhe von ca. 20 %. Die Gesamtkosten für die grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße belaufen sich damit auf rund 1,385 Mio. € brutto. Im Jahr 2024 wurden die Gesamtkosten vorab durch den KMB auf nur rund 830 T€ brutto geschätzt. Seite 2 von 3 Mit dem Haushalt 2025 wurden bereits 415 T€ für den Straßenbau bereitgestellt, weitere 415 T€ waren als Planwert 2026 in der langfristigen Investitionsplanung berücksichtigt. Zur Kompensation der Mehrkosten muss dieser Planwert mit dem Haushalt 2026 um 555 T€ auf insgesamt 970 T€ aufgestockt werden. Historie: Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2024: Im Jahr 2025 soll in Kooperation mit dem Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße die Kirchgartenstraße im Abschnitt zwischen Friedensstraße und Kettelerstraße grundhaft, das heißt vollständig in Ober- und Unterbau, erneuert werden. In diesem Zusammenhang werden auch sämtliche Wasserversorgungsleitungen sowie die Abwasserentsorgungsleitungen samt Hausanschlüssen in den betreffenden Abschnitten vollständig erneuert. Die Straßenbeleuchtung wird auf LED-Leuchtmittel umgerüstet und um weitere Leuchten ergänzt. Unabhängig hiervon werden die Maßnahmen zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen in weiteren Straßen im sogenannten „Komponistenviertel“ fortgesetzt. Um Synergien zu nutzen, wird in diesem Rahmen auch der Fahrbahnoberbau vollständig instandgesetzt. Entsprechende Haushaltsmittel werden mit dem Haushalt 2025 bereitgestellt. Anlage(n): - Vorplanung: Erläuterungsbericht - Vorplanung: Kostenschätzung - 4.1_Lageplan Verkehrsanlagen Variante_1 - 4.3_Regelquerschnitte Variante 1_2 Seite 3 von 3

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