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Grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße: Vorplanung und Planungsvarianten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Einhausen |
| Datum | 2026-02-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr. 016/2026 Bauabteilung
Grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße:
Vorplanung und Planungsvarianten
Beratungsfolge:
Datum Gremium Status
29.01.2026 Gemeindevorstand nichtöffentlich beschließend
10.02.2026 Bau-, Umwelt- und öffentlich beschließend
Gemeindeentwicklungsausschuss
24.02.2026 Gemeindevertretung öffentlich beschließend
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand / Der Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Vorplanung für die grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße im
Abschnitt zwischen Friedensstraße und Kettelerstraße wird zustimmend zur
Kenntnis genommen. Über die auszuführende Variante (Gehweg mit
Bordsteinen abgesetzt oder Ausbau ohne Bordsteine) soll im Zuge einer
Anwohnerbeteiligung entschieden werden.
Die noch erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden mit dem
Haushalt 2026 bereitgestellt.
Sachdarstellung:
Mit dem Bauprogramm 2025 wurde beschlossen, die Kirchgartenstraße im Abschnitt
zwischen Friedensstraße und Kettelerstraße grundhaft, das heißt vollständig in Ober-
und Unterbau zu erneuern. In diesem Zusammenhang werden auch die
Wasserversorgungsleitungen samt Hausanschlüssen neuverlegt und die
Straßenbeleuchtungsanlagen optimiert.
Im Rahmen der Vorplanung zum Straßenbau wurden nun Details zur künftigen
Gestaltung der Fahrbahn und der Gehwege erarbeitet. Die Fahrbahn wird als
asphaltbefestigte Verkehrsfläche ausgeführt, die Gehwege in Pflasterbauweise. Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Verkehrsberuhigung sind entlang der
Straße mehrere wechselseitig angeordnete Grüninseln vorgesehen, die in den
Straßenraum integriert werden. Zusätzlich werden Parkstände in Längsaufstellung in
den Straßenraum integriert und auch entsprechend gekennzeichnet.
Die vorgesehenen Grünstrukturen in Form von Pflanzinseln tragen zur
gestalterischen Aufwertung des Straßenraums bei und erhöhen die
Aufenthaltsqualität. Sie verbessern das Mikroklima, fördern die Biodiversität und
unterstützen die Versickerung von Niederschlagswasser. Zudem wirken die Bäume
und Pflanzflächen optisch verengend und strukturierend, was die
Fahrgeschwindigkeiten reduziert und die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmer erhöht.
Die Ausbildung der Bord- und Rinnenanlagen erfolgt in Abhängigkeit von der
gewählten Ausbauvariante:
• Variante 1 – Zweizeilige Rinne und Rundbord (Referenz: Kettelerstraße):
Die Fahrbahn wird beidseitig durch Rundbordsteine eingefasst, wobei die
Straßenentwässerung über 2-zeilige Pflasterinnen entlang der Bordsteine
erfolgt.
• Variante 2 – Muldenrinne mit Läuferstein (Referenz: Falltorstraße):
Die Ausbildung der Straßenraumbegrenzung erfolgt annähernd plangleich
ohne Bordsteine. Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn wird über eine
Muldenrinne entlang der Fahrbahnränder realisiert. Die Muldenrinne
übernimmt sowohl die Funktion der Entwässerung als auch der räumlichen
Trennung zwischen Fahrbahn und angrenzenden Gehwegbereich.
Beide Ausbauvarianten erfüllen die technischen Anforderungen an Entwässerung,
Verkehrssicherheit und Straßenraumgestaltung in gleicher Weise. Auch aus
wirtschaftlicher Sicht sind sie kostentechnisch als gleichwertig einzustufen, da sich
die unterschiedlichen Material- und Einbauaufwände in der Gesamtbetrachtung
weitgehend ausgleichen. Eine Variantenentscheidung kann daher gemäß der
abschließenden Bewertung durch das Planungsbüro „… vorrangig anhand der
gestalterischen und funktionalen Präferenzen getroffen werden“.
Weitere Erläuterungen sowie Plandarstellungen finden sich in der Anlage. In der
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschusses wird ein
Vertreter des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Lindschulte
Ingenieurgesellschaft mbH, Darmstadt, die Planung vorstellen und Rückfragen
beantworten.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus der Kostenschätzung ergeben sich für den Straßenbau reine Baukosten in Höhe
von rund 970 T€ netto zzgl. MwSt. sowie Baunebenkosten für Planungsleistungen,
Geotechnik, Vermessung usw. in Höhe von ca. 20 %. Die Gesamtkosten für die
grundhafte Erneuerung der Kirchgartenstraße belaufen sich damit auf rund
1,385 Mio. € brutto. Im Jahr 2024 wurden die Gesamtkosten vorab durch den KMB
auf nur rund 830 T€ brutto geschätzt.
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Mit dem Haushalt 2025 wurden bereits 415 T€ für den Straßenbau bereitgestellt,
weitere 415 T€ waren als Planwert 2026 in der langfristigen Investitionsplanung
berücksichtigt. Zur Kompensation der Mehrkosten muss dieser Planwert mit dem
Haushalt 2026 um 555 T€ auf insgesamt 970 T€ aufgestockt werden.
Historie:
Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.11.2024:
Im Jahr 2025 soll in Kooperation mit dem Zweckverband Kommunalwirtschaft
Mittlere Bergstraße die Kirchgartenstraße im Abschnitt zwischen Friedensstraße und
Kettelerstraße grundhaft, das heißt vollständig in Ober- und Unterbau, erneuert
werden.
In diesem Zusammenhang werden auch sämtliche Wasserversorgungsleitungen
sowie die Abwasserentsorgungsleitungen samt Hausanschlüssen in den
betreffenden Abschnitten vollständig erneuert. Die Straßenbeleuchtung wird auf
LED-Leuchtmittel umgerüstet und um weitere Leuchten ergänzt.
Unabhängig hiervon werden die Maßnahmen zur Erneuerung der
Trinkwasserversorgungsleitungen in weiteren Straßen im sogenannten
„Komponistenviertel“ fortgesetzt. Um Synergien zu nutzen, wird in diesem Rahmen
auch der Fahrbahnoberbau vollständig instandgesetzt.
Entsprechende Haushaltsmittel werden mit dem Haushalt 2025 bereitgestellt.
Anlage(n):
- Vorplanung: Erläuterungsbericht
- Vorplanung: Kostenschätzung
- 4.1_Lageplan Verkehrsanlagen Variante_1
- 4.3_Regelquerschnitte Variante 1_2
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