Startseite › Edertal › Antrag
Antrag der CDU-Fraktion Edertal auf Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am Bikepark
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Edertal |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion Edertal beantragt die Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am Bikepark. Die Verwaltung prüfte die Machbarkeit und empfiehlt das vandalismusresistente Modell „Bach" (9.087,31 € brutto). Mit Nebenarbeiten, Stromanschluss und möglicher WLAN-Ausstattung belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 30.000 €. Die Gemeinde plant eine Förderantragstellung nach der Kommunalen Klimarichtlinie Hessens (bis 75 % Förderung möglich). Der Beschlussvorschlag empfiehlt die Zustimmung und Mittelebereitstellung im Haushalt 2027.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Gemeindevorstand der Nationalparkgemeinde Edertal, den 12.08.2026
Edertal
Bürgermeister Frederik Westmeier
bearbeitet von: Alexander Paul Drucksache Nr. 26-159
Vorlage an:
Gemeindevertretung Sitzung am 27.08.2026
Antrag der CDU-Fraktion Edertal auf Installation eines öffentlichen Trinkwasser-
brunnens am Bikepark
I. Sachverhalt
Die CDU-Fraktion Edertal hat den Antrag gestellt, am Bikepark einen öffentlichen Trink-
wasserbrunnen zu installieren. Die Gemeindevertretung hat den Antrag in ihrer Sitzung
am 25.06.2026 zur weiteren Beratung an den Bauausschuss überwiesen.
Die Verwaltung hat daraufhin die technischen, hygienischen und wirtschaftlichen Rah-
menbedingungen für die Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens geprüft.
Von der Firma Aquadona liegt ein Angebot für den Trinkwasserbrunnen „Bach“ der
Firma myBach vor. Die Kosten für die Lieferung des Brunnens belaufen sich auf
9.087,31 € brutto. Der Trinkwasserbrunnen ist für den dauerhaften Einsatz im öffentli-
chen Raum konzipiert und zeichnet sich durch eine vandalismus- und witterungsbestän-
dige Konstruktion aus. Das Modell „Bach“ ist ganzjährig, einschließlich der Frostperi-
ode, nutzbar. Dadurch entfällt nach einer Winterstilllegung die ansonsten erforderliche
Doppelbeprobung vor Wiederinbetriebnahme. Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygi-
ene verfügt der Brunnen über eine automatische Hygienespülung, die entsprechend
den Vorgaben der Trinkwasserverordnung spätestens alle 72 Stunden erfolgt und damit
die Bildung von Standwasser verhindert. Der Brunnen wird serienmäßig mit handelsüb-
lichen AA-Batterien betrieben. Ein vergleichbares Modell steht in Bad Wildungen am
Parkplatz Brunnenallee 1.
Die erforderlichen Nebenarbeiten für die Herstellung eines Trinkwasseranschluss und
Fundament können auf Grund der Anschluss länge von ca. 95 m mit ca. 10.000 € ver-
anschlagt werden.
Im Zuge der Herstellung der erforderlichen Infrastruktur wird die Verwaltung bei der
EWF einen Stromanschluss für den Standort beantragen. Hierfür ist die Errichtung einer
Zähleranschlusssäule vorgesehen. Die Kosten für die Herstellung eines Stromanschlus-
ses können mit 10.000 € veranschlagt werden.
Betrieb und Unterhaltung
Nach Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt ist vor der Inbetriebnahme
des Trinkwasserbrunnens eine Trinkwasserbeprobung durchzuführen.
2
Für den laufenden Betrieb wird eine regelmäßige Reinigung des Brunnens im Abstand
von etwa vier Wochen empfohlen. Die hierdurch entstehenden Personal- und Unterhal-
tungskosten sind dauerhaft von der Gemeinde zu tragen.
Hinzu kommen die Kosten für Inbetriebnahme einschließlich Erstbeprobung, laufende
Reinigung und Unterhaltung sowiegegebenenfalls erforderliche regelmäßige Trinkwas-
seruntersuchungen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, weitere öffentliche Trinkwasserbrunnen an geeig-
neten Standorten im Gemeindegebiet zu errichten. Bei der Auswahl zukünftiger Stand-
orte sollte jedoch berücksichtigt werden, dass öffentliche Trinkwasserbrunnen nicht in
unmittelbare Konkurrenz zu bestehenden gastronomischen Betrieben treten sollten.
Aus Sicht der Verwaltung eignet sich der Bikepark aufgrund der hohen Frequentierung
durch Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger besonders als Pilotstandort. Die Verwal-
tung schlägt daher vor, zunächst ausschließlich an diesem Standort einen öffentlichen
Trinkwasserbrunnen zu errichten.
Die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr – insbesondere hinsichtlich der Nutzung,
des Wartungsaufwandes, der Hygieneanforderungen, der Betriebskosten sowie der Ak-
zeptanz durch die Nutzer – sollen anschließend ausgewertet werden. Auf Grundlage
dieser Erkenntnisse kann über die Errichtung weiterer öffentlicher Trinkwasserbrunnen
im Gemeindegebiet entschieden werden.
Weitere Entwicklungsmöglichkeiten
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Trinkwasserbrunnens bietet sich die Möglich-
keit, den Bikepark zusätzlich mit einem öffentlichen WLAN auszustatten. Hierfür kann
die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur der benachbarten Kindertagesstätte
genutzt werden. Vorgesehen ist die Beantragung eines weiteren Telefon- bzw. Internet-
anschlusses sowie die Installation von WLAN-Außenantennen, um den Bereich des Bi-
keparks mit einem öffentlichen WLAN zu versorgen.
Die einmaligen Investitionskosten für die Installation der erforderlichen Netzwerktechnik
und der Außenantennen belaufen sich auf etwa 1.000 €. Für den zusätzlichen Telefon-
bzw. Internetanschluss entstehen laufende Kosten von rund 20 € pro Monat.
Ein öffentliches WLAN würde die Aufenthaltsqualität für Besucher erhöhen und gleich-
zeitig die Nutzung digitaler Angebote, wie Tourismusinformationen, Streckenkarten oder
Notfallinformationen, erleichtern. Darüber hinaus schafft die Maßnahme die Vorausset-
zungen für weitere digitale Anwendungen im Rahmen einer zukünftigen Smart-City-Ent-
wicklung am Standort.
Fördermöglichkeiten
Für die Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen besteht grundsätzlich eine Förder-
möglichkeit über die Kommunale Klimarichtlinie des Landes Hessen. Antragsberechtigt
sind hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kom-
munale Unternehmen und Wasserversorgungsunternehmen.
3
Die Förderung beträgt für Kommunen bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die tatsächliche Förderquote richtet sich unter anderem nach der Mitgliedschaft im
Bündnis der Klima-Kommunen sowie der Finanzkraft der Kommune.
Gefördert werden die Errichtung des Trinkwasserbrunnens einschließlich der erforderli-
chen Anbindung mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 € je Trinkwasserbrunnen. För-
derfähig sind bis zu zwei Trinkwasserbrunnen für die ersten 10.000 Einwohner einer
Kommune sowie ein weiterer Trinkwasserbrunnen je zusätzliche 10.000 Einwohner.
Darüber hinaus soll die Anzahl der Trinkwasserbrunnen je Ortsteil – mit Ausnahme be-
sonders begründeter Einzelfälle – zwei Anlagen nicht überschreiten.
Nicht förderfähig sind die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten nach der Inbe-
triebnahme des Trinkwasserbrunnens.
Die Verwaltung beabsichtigt, vor einer Beauftragung die Förderfähigkeit des Vorhabens
zu prüfen und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Bei einer Bewilligung
könnte sich der Eigenanteil der Gemeinde erheblich reduzieren, ebenfalls wird die Um-
setzung insbesondere Erdarbeiten und Leitungsverlegung möglichst in Eigenregie
durch den Bauhof erfolgen, um die Baukosten zu reduzieren.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Sachkonto
Kostenstelle
InvestNr.
Die Mittel müssen im Haushalt 2027 bereitgestellt werden.
III. Folgekosten
IV. Dringlichkeit
V. Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag der CDU-Fraktion auf Installa-
tion eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am Bikepark zuzustimmen und die
Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung zu beauftragen. Die Kos-
ten sind im Haushalt 2027 bereitzustellen. Die Erfahrungen aus dem ersten Be-
triebsjahr sind auszuwerten und den gemeindlichen Gremien vor einer Entschei-
dung über weitere Standorte vorzulegen.
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert