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Antrag der CDU-Fraktion Edertal auf Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am Bikepark

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEdertal
Datum2026-08-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion Edertal beantragte die Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens am Bikepark. Die Verwaltung prüfte die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen: Der Brunnen kostet 9.087,31 €, Nebenarbeiten etwa 10.000 €, ein Stromanschluss weitere 10.000 €. Hinzu kommen laufende Betriebskosten für Reinigung und Wartung. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen; Mittel sollen 2027 bereitgestellt werden.

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Gemeindevorstand der Nationalparkgemeinde Edertal, den 13.07.2026 Edertal Bürgermeister Frederik Westmeier bearbeitet von: Alexander Paul Drucksache Nr. 26-149 Vorlage an: Bauausschuss Sitzung am 20.08.2026 TOP 4 Antrag der CDU-Fraktion Edertal auf Installation eines öffentlichen Trinkwasser- brunnens am Bikepark I. Sachverhalt Die CDU-Fraktion Edertal hat den Antrag gestellt, am Bikepark einen öffentlichen Trink- wasserbrunnen zu installieren. Die Gemeindevertretung hat den Antrag in ihrer Sitzung am 25.06.2026 zur weiteren Beratung an den Bauausschuss überwiesen. Die Verwaltung hat daraufhin die technischen, hygienischen und wirtschaftlichen Rah- menbedingungen für die Errichtung eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens geprüft. Von der Firma Aquadona liegt ein Angebot für den Trinkwasserbrunnen „Bach“ der Firma myBach vor. Die Kosten für die Lieferung des Brunnens belaufen sich auf 9.087,31 € brutto. Der Trinkwasserbrunnen ist für den dauerhaften Einsatz im öffentli- chen Raum konzipiert und zeichnet sich durch eine vandalismus- und witterungsbestän- dige Konstruktion aus. Das Modell „Bach“ ist ganzjährig, einschließlich der Frostperi- ode, nutzbar. Dadurch entfällt nach einer Winterstilllegung die ansonsten erforderliche Doppelbeprobung vor Wiederinbetriebnahme. Zur Sicherstellung der Trinkwasserhygi- ene verfügt der Brunnen über eine automatische Hygienespülung, die entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung spätestens alle 72 Stunden erfolgt und damit die Bildung von Standwasser verhindert. Der Brunnen wird serienmäßig mit handelsüb- lichen AA-Batterien betrieben. Ein vergleichbares Modell steht in Bad Wildungen am Parkplatz Brunnenallee 1. Die erforderlichen Nebenarbeiten für die Herstellung eines Trinkwasseranschluss und Fundament können auf Grund der Anschluss länge von ca. 95 m mit ca. 10.000 € ver- anschlagt werden. Im Zuge der Herstellung der erforderlichen Infrastruktur wird die Verwaltung bei der EWF einen Stromanschluss für den Standort beantragen. Hierfür ist die Errichtung einer Zähleranschlusssäule vorgesehen. Die Kosten für die Herstellung eines Stromanschlus- ses können mit 10.000 € veranschlagt werden. Betrieb und Unterhaltung Nach Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt ist vor der Inbetriebnahme des Trinkwasserbrunnens eine Trinkwasserbeprobung durchzuführen. 2 Für den laufenden Betrieb wird eine regelmäßige Reinigung des Brunnens im Abstand von etwa vier Wochen empfohlen. Die hierdurch entstehenden Personal- und Unterhal- tungskosten sind dauerhaft von der Gemeinde zu tragen. Hinzu kommen die Kosten für Inbetriebnahme einschließlich Erstbeprobung, laufende Reinigung und Unterhaltung sowiegegebenenfalls erforderliche regelmäßige Trinkwas- seruntersuchungen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, weitere öffentliche Trinkwasserbrunnen an geeig- neten Standorten im Gemeindegebiet zu errichten. Bei der Auswahl zukünftiger Stand- orte sollte jedoch berücksichtigt werden, dass öffentliche Trinkwasserbrunnen nicht in unmittelbare Konkurrenz zu bestehenden gastronomischen Betrieben treten sollten. Aus Sicht der Verwaltung eignet sich der Bikepark aufgrund der hohen Frequentierung durch Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger besonders als Pilotstandort. Die Verwal- tung schlägt daher vor, zunächst ausschließlich an diesem Standort einen öffentlichen Trinkwasserbrunnen zu errichten. Die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr – insbesondere hinsichtlich der Nutzung, des Wartungsaufwandes, der Hygieneanforderungen, der Betriebskosten sowie der Ak- zeptanz durch die Nutzer – sollen anschließend ausgewertet werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse kann über die Errichtung weiterer öffentlicher Trinkwasserbrunnen im Gemeindegebiet entschieden werden. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten Im Zusammenhang mit der Errichtung des Trinkwasserbrunnens bietet sich die Möglich- keit, den Bikepark zusätzlich mit einem öffentlichen WLAN auszustatten. Hierfür kann die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur der benachbarten Kindertagesstätte genutzt werden. Vorgesehen ist die Beantragung eines weiteren Telefon- bzw. Internet- anschlusses sowie die Installation von WLAN-Außenantennen, um den Bereich des Bi- keparks mit einem öffentlichen WLAN zu versorgen. Die einmaligen Investitionskosten für die Installation der erforderlichen Netzwerktechnik und der Außenantennen belaufen sich auf etwa 1.000 €. Für den zusätzlichen Telefon- bzw. Internetanschluss entstehen laufende Kosten von rund 20 € pro Monat. Ein öffentliches WLAN würde die Aufenthaltsqualität für Besucher erhöhen und gleich- zeitig die Nutzung digitaler Angebote, wie Tourismusinformationen, Streckenkarten oder Notfallinformationen, erleichtern. Darüber hinaus schafft die Maßnahme die Vorausset- zungen für weitere digitale Anwendungen im Rahmen einer zukünftigen Smart-City-Ent- wicklung am Standort. Fördermöglichkeiten Für die Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen besteht grundsätzlich eine Förder- möglichkeit über die Kommunale Klimarichtlinie des Landes Hessen. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kom- munale Unternehmen und Wasserversorgungsunternehmen. 3 Die Förderung beträgt für Kommunen bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die tatsächliche Förderquote richtet sich unter anderem nach der Mitgliedschaft im Bündnis der Klima-Kommunen sowie der Finanzkraft der Kommune. Gefördert werden die Errichtung des Trinkwasserbrunnens einschließlich der erforderli- chen Anbindung mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 € je Trinkwasserbrunnen. För- derfähig sind bis zu zwei Trinkwasserbrunnen für die ersten 10.000 Einwohner einer Kommune sowie ein weiterer Trinkwasserbrunnen je zusätzliche 10.000 Einwohner. Darüber hinaus soll die Anzahl der Trinkwasserbrunnen je Ortsteil – mit Ausnahme be- sonders begründeter Einzelfälle – zwei Anlagen nicht überschreiten. Nicht förderfähig sind die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten nach der Inbe- triebnahme des Trinkwasserbrunnens. Die Verwaltung beabsichtigt, vor einer Beauftragung die Förderfähigkeit des Vorhabens zu prüfen und einen entsprechenden Förderantrag zu stellen. Bei einer Bewilligung könnte sich der Eigenanteil der Gemeinde erheblich reduzieren, ebenfalls wird die Um- setzung insbesondere Erdarbeiten und Leitungsverlegung möglichst in Eigenregie durch den Bauhof erfolgen, um die Baukosten zu reduzieren. II. Haushaltsrechtliche Deckung Sachkonto Kostenstelle InvestNr. Die Mittel müssen im Haushalt 2027 bereitgestellt werden. III. Folgekosten IV. Dringlichkeit V. Beschlussvorschlag Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt der Ge- meindevertretung, dem Antrag der CDU-Fraktion auf Installation eines öffentli- chen Trinkwasserbrunnens am Bikepark zuzustimmen und die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung zu beauftragen. Die Kosten sind im Haus- halt 2027 bereitzustellen. Die Erfahrungen aus dem ersten Betriebsjahr sind aus- zuwerten und den gemeindlichen Gremien vor einer Entscheidung über weitere Standorte vorzulegen. Bürgermeister

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