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Antrag der WIR-Fraktion auf Bildung eines Akteneinsichtausschusses gem. § 50 Abs. 2 HGO "Beauftragung von Gemeindevertretern sowie die Umsetzung der Regelungen gem. HGO § 77 Abs. 2"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeEdertal
Datum2026-06-25
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Parteilose Wählergruppe „WIR Edertaler“ „WIR Edertaler“ * Lerchenweg 3 * 34549 Edertal Wählergruppe „WIR Edertaler“ Fraktionsvorsitzender: Uwe Kroll Nationalparkgemeinde Edertal Mobil: 0160 98505224 Vorsitzender der Gemeindevertretung Mail: [email protected] der Gemeinde Edertal Unser Zeichen: GV-Antrag 26-1 34549 Edertal-Giflitz Per Mail Datum: 10.6.2026 Antrag Antrag auf Bildung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 Abs. 2 HGO Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion WIR beantragt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zur Einsichtnahme in die Akten betreffend Beauftragung von Gemeindevertretern sowie die Umsetzung der Regelungen gemäß HGO § 77 Abs. 2. Die Akteneinsicht ist erforderlich, damit die Gemeindevertretung ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Überwachung der Verwaltung und der Geschäftsführung des Gemeindevorstands nachkommen kann. Der Ausschuss soll Einsicht in sämtlichen hierzu gehörenden Unterlagen, Verträge, Vermerke, Beschlussvorlagen, Korrespondenzen und sonstigen Aktenbestandteile erhalten, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Wir bitten um Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. Mit freundlichen Grüßen -------------------------- Uwe Kroll Fraktionsvorsitzender

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