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Antrag der WIR-Fraktion auf Bildung eines Akteneinsichtausschusses gem. § 50 Abs. 2 HGO "Beauftragung von Gemeindevertretern sowie die Umsetzung der Regelungen gem. HGO § 77 Abs. 2"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Edertal |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Parteilose
Wählergruppe
„WIR Edertaler“
„WIR Edertaler“ * Lerchenweg 3 * 34549 Edertal Wählergruppe „WIR Edertaler“
Fraktionsvorsitzender: Uwe Kroll
Nationalparkgemeinde Edertal Mobil: 0160 98505224
Vorsitzender der Gemeindevertretung Mail: [email protected]
der Gemeinde Edertal
Unser Zeichen: GV-Antrag 26-1
34549 Edertal-Giflitz
Per Mail
Datum: 10.6.2026
Antrag
Antrag auf Bildung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 Abs. 2 HGO
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktion WIR beantragt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zur Einsichtnahme in die Akten betreffend
Beauftragung von Gemeindevertretern sowie die Umsetzung der Regelungen gemäß HGO §
77 Abs. 2.
Die Akteneinsicht ist erforderlich, damit die Gemeindevertretung ihrer gesetzlichen Aufgabe zur
Überwachung der Verwaltung und der Geschäftsführung des Gemeindevorstands nachkommen
kann.
Der Ausschuss soll Einsicht in sämtlichen hierzu gehörenden Unterlagen, Verträge, Vermerke,
Beschlussvorlagen, Korrespondenzen und sonstigen Aktenbestandteile erhalten, soweit
gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Wir bitten um Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Gemeindevertretung.
Mit freundlichen Grüßen
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Uwe Kroll
Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert