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Antrag der CDU-Fraktion vom 26.06.2026: - Baum-Offensive Dorsten - gerecht, innovativ und nachhaltig

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDorsten
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Dokumente
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Fraktionsvorsitzender CDU-FraktionDorsten|Ursulastraße31|46282Dorsten HolgerKrajewski AndenBürgermeisterderStadtDorsten Soerheide65,46286Dorsten HerrnBürgermeisterTobiasStockhoff Telefon (0171) 7816628 HalternerStraße5 E-Mail [email protected] 46284Dorsten Dorsten,26.06.2026 Antrag an den Rat der Stadt Dorsten „Baum-Offensive Dorsten“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Dorsten beantragt die CDU-Ratsfraktion Dorsten für die UPA-Sitzung (vorberatend) am 14.07.2026 sowie für die Ratssitzung (beschließend) am 15.07.2026 den Tagesordnungspunkt „Baum-Offensive Dorsten – gerecht, innovativ und nachhaltig“ aufzunehmen und stellt dazu den folgenden Antrag: Der Rat der Stadt Dorsten beschließt: 1. Die in der Berichtsvorlage 162/26 vom 28.05.2026 vorgestellten Aktivitäten zur Einführung einer Baumschutzsatzung werden aufgrund einer aktuell nicht möglichen Gleichbehandlung von Grundstückseigentümern mit und ohne Baumbestand nicht weiterverfolgt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ratssitzung im Dezember 2026 ein Maßnahmenpaket vorzulegen, dass sowohl die Erhöhung des Baumbestandes im öffentlichen Bereich wie auch für den private Flächen zum Ziel hat. Hierzu werden u. a. die in einem Positionspapier der CDU-Ratsfraktion Dorsten zu einer Baum-Offensive Dorsten (Stand 07.11.2022) aufgeführten Vorschläge und Maßnahmen bewertet, angepasst und ergänzt. 3. Die bereits im Stellenplan vorgesehene Stelle für die Umsetzung einer Baumschutzsatzung soll zeitnah so als Querschnittsstelle zwischen Grünflächenplanung und Straßenbau ausgeschrieben werden, dass die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber zukünftig für die Nach- und Ergänzungspflanzungen notwendigen Prüfungen (z. B. Leitungen) vornehmen kann und die Nachpflanzungen dadurch zeitlich wesentlich beschleunigt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig verstärkt bei der Neuaufstellung und der Anpassung von B-Pläne grundsätzlich dauerhaften, angemessenen und klimaresilienten Baum- und Strauchbestand auf den Grundstücken verbindlich vorzusehen. Vorhandener prägender Baumbestand soll dabei in den B-Plänen wenn sinnvoll und möglich integriert werden. Langfristig kann so das Ziel einer echten Gleichbehandlung erreicht werden. Geschäftsstelle Bankverbindungen E-Mail/Webseite Adresse CDU-StadtverbandDorsten Bank VereinteVolksbankeG E-Mail [email protected] Ursulastraße31 IBAN DE72424614350309606001 Webseite www.cdu-dorsten.de 46282 Dorsten BIC GENODEM1DST Telefon (02362)6066280 Telefax (02362)6066281 Begründung: Bäume bewirken für das Leben und für das Wohlbefinden in der Stadt viel Positives. Vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen kommt Bäumen für das Stadtklima eine weiterwachsende Bedeutung zu. Das zeigt sich vor allem in der sommerlichen Hitze durch Schattenwirkung und Abkühlung ganz besonders. Laut der jüngsten städtischen Vorlage 073/26 zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und ihre Bedeutung für Dorsten beträgt die städtische Baumüberschirmung 16,8 % in den hierfür erfassten Ökosystemen. Sie liegt daher deutlich über dem Wert von 10 %, der aktuell zu einer Pflicht zur Steigerung der Baumüberschirmung führen würde. Der perspektivische Zielwert laut EU-Verordnung beträgt allerdings 30 %. Somit müssen perspektivisch in urbanen Bereichen noch viele Bäume gepflanzt werden. Nach einer interfraktionellen Abstimmung Ende 2022 war es das Ziel, für Dorsten die Möglichkeit einer Regelung für den Baumschutz zu prüfen, die einerseits bedeutsamen, vorhandenen Baumbestand weitgehend schützt, andererseits aber auch eine Verpflichtung zur Pflanzung auf allen Grundstücken im Siedlungsbereich vorsieht. So wäre sichergestellt worden, dass alle Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen ihren Beitrag für Klima und Umwelt geleistet hätten. Eine Schlechterstellung von Grundstückeigentümern, welche einen erheblichen Baumbestand haben, wäre nicht eingetreten. Eine solche, gerechtere und ausgewogene Baumschutzsatzung ist allerdings laut den Ausführungen des Rechtsanwalts Thomas Tyczewski in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 16. Juni 2026 rechtlich in Deutschland noch nicht möglich. Das Naturschutzrecht sieht nur den Schutz von bestehendem Baumbestand vor. Somit kann nur über einzelne Bebauungspläne geregelt werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer zur Anpflanzung, zur Pflege und zum Erhalt von Baumbestand verpflichtet werden. Die Stadt Dorsten setzt dies bei der Erarbeitung von neuen oder der Anpassung von bestehenden Bebauungsplänen bereits um. Darüber hinaus ist in Städten mit bestehenden, klassischen Baumschutzsatzungen erkennbar, dass zwischen 70 und 90 % der Anträge auf Fällung von Bäumen genehmigt werden. Dafür werden nicht unerhebliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt. In Dorsten wäre mit 1,5 bis 2,5 neuen Stellen zu rechnen. Dorsten ist mit seinen 11 Stadteilen als Flächenstadt durchgehend sehr grün. Eingebunden in die münsterländische Parklandschaft mit dem Naturpark Hohe Mark, dem Waldgebiet Üfter Mark, dem Hagen, dem Barloer Busch und den Naturschutzgebieten Lippeaue, Bachsystem des Wienbachs, Wessendorfer Elven u.a. verfügt Dorsten über weite, stadtnahe Naturräume, die der wohnungsnahen Erholung und der Frischluftversorgung dienen. Durch diese landschaftliche Prägung verfügt die Stadt Dorsten allerdings auch über eine große Zahl städtischer Bäume als Eigentum. Sie müssen auch im Außenbereich regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden. Der regelmäßige Kostenaufwand ist erheblich. Umso bedeutender sind deshalb die vielen privaten Bäume, die durch ihre ökologischen Wirkungen zum Wohl der Menschen beitragen und den städtischen Haushalt entlasten. Hier gilt es durch gezielte Information und Planungssicherheit die Bereitschaft zur Anpflanzung privater Bäume zu fördern. Mit freundlichen Grüßen Holger Krajewski -Fraktionsvorsitzender- Geschäftsstelle Bankverbindungen E-Mail/Webseite Adresse CDU-StadtverbandDorsten Bank VereinteVolksbankeG E-Mail [email protected] Ursulastraße31 IBAN DE72424614350309606001 Webseite www.cdu-dorsten.de 46282 Dorsten BIC GENODEM1DST Telefon (02362)6066280 Telefax (02362)6066281

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