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Antrag der CDU-Fraktion vom 26.06.2026: - Baum-Offensive Dorsten - gerecht, innovativ und nachhaltig
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dorsten |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
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Fraktionsvorsitzender
CDU-FraktionDorsten|Ursulastraße31|46282Dorsten HolgerKrajewski
AndenBürgermeisterderStadtDorsten Soerheide65,46286Dorsten
HerrnBürgermeisterTobiasStockhoff
Telefon (0171) 7816628
HalternerStraße5
E-Mail [email protected]
46284Dorsten
Dorsten,26.06.2026
Antrag an den Rat der Stadt Dorsten „Baum-Offensive Dorsten“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender
gemäß der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Dorsten beantragt die
CDU-Ratsfraktion Dorsten für die UPA-Sitzung (vorberatend) am 14.07.2026 sowie für die
Ratssitzung (beschließend) am 15.07.2026 den Tagesordnungspunkt „Baum-Offensive Dorsten –
gerecht, innovativ und nachhaltig“ aufzunehmen und stellt dazu den folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dorsten beschließt:
1. Die in der Berichtsvorlage 162/26 vom 28.05.2026 vorgestellten Aktivitäten zur Einführung
einer Baumschutzsatzung werden aufgrund einer aktuell nicht möglichen Gleichbehandlung
von Grundstückseigentümern mit und ohne Baumbestand nicht weiterverfolgt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ratssitzung im Dezember 2026 ein
Maßnahmenpaket vorzulegen, dass sowohl die Erhöhung des Baumbestandes im
öffentlichen Bereich wie auch für den private Flächen zum Ziel hat. Hierzu werden u. a. die
in einem Positionspapier der CDU-Ratsfraktion Dorsten zu einer Baum-Offensive Dorsten
(Stand 07.11.2022) aufgeführten Vorschläge und Maßnahmen bewertet, angepasst und
ergänzt.
3. Die bereits im Stellenplan vorgesehene Stelle für die Umsetzung einer Baumschutzsatzung
soll zeitnah so als Querschnittsstelle zwischen Grünflächenplanung und Straßenbau
ausgeschrieben werden, dass die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber zukünftig für die
Nach- und Ergänzungspflanzungen notwendigen Prüfungen (z. B. Leitungen) vornehmen
kann und die Nachpflanzungen dadurch zeitlich wesentlich beschleunigt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig verstärkt bei der Neuaufstellung und der
Anpassung von B-Pläne grundsätzlich dauerhaften, angemessenen und klimaresilienten
Baum- und Strauchbestand auf den Grundstücken verbindlich vorzusehen. Vorhandener
prägender Baumbestand soll dabei in den B-Plänen wenn sinnvoll und möglich integriert
werden. Langfristig kann so das Ziel einer echten Gleichbehandlung erreicht werden.
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Begründung:
Bäume bewirken für das Leben und für das Wohlbefinden in der Stadt viel Positives. Vor dem
Hintergrund der klimatischen Veränderungen kommt Bäumen für das Stadtklima eine
weiterwachsende Bedeutung zu. Das zeigt sich vor allem in der sommerlichen Hitze durch
Schattenwirkung und Abkühlung ganz besonders.
Laut der jüngsten städtischen Vorlage 073/26 zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
und ihre Bedeutung für Dorsten beträgt die städtische Baumüberschirmung 16,8 % in den hierfür
erfassten Ökosystemen. Sie liegt daher deutlich über dem Wert von 10 %, der aktuell zu einer
Pflicht zur Steigerung der Baumüberschirmung führen würde. Der perspektivische Zielwert laut
EU-Verordnung beträgt allerdings 30 %. Somit müssen perspektivisch in urbanen Bereichen noch
viele Bäume gepflanzt werden.
Nach einer interfraktionellen Abstimmung Ende 2022 war es das Ziel, für Dorsten die Möglichkeit
einer Regelung für den Baumschutz zu prüfen, die einerseits bedeutsamen, vorhandenen
Baumbestand weitgehend schützt, andererseits aber auch eine Verpflichtung zur Pflanzung auf
allen Grundstücken im Siedlungsbereich vorsieht. So wäre sichergestellt worden, dass alle
Grundstückseigentümer zu gleichen Teilen ihren Beitrag für Klima und Umwelt geleistet hätten.
Eine Schlechterstellung von Grundstückeigentümern, welche einen erheblichen Baumbestand
haben, wäre nicht eingetreten.
Eine solche, gerechtere und ausgewogene Baumschutzsatzung ist allerdings laut den
Ausführungen des Rechtsanwalts Thomas Tyczewski in der Sitzung des Umwelt- und
Planungsausschusses am 16. Juni 2026 rechtlich in Deutschland noch nicht möglich. Das
Naturschutzrecht sieht nur den Schutz von bestehendem Baumbestand vor. Somit kann nur über
einzelne Bebauungspläne geregelt werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer zur
Anpflanzung, zur Pflege und zum Erhalt von Baumbestand verpflichtet werden. Die Stadt Dorsten
setzt dies bei der Erarbeitung von neuen oder der Anpassung von bestehenden Bebauungsplänen
bereits um.
Darüber hinaus ist in Städten mit bestehenden, klassischen Baumschutzsatzungen erkennbar,
dass zwischen 70 und 90 % der Anträge auf Fällung von Bäumen genehmigt werden. Dafür
werden nicht unerhebliche Personalressourcen zur Verfügung gestellt. In Dorsten wäre mit 1,5 bis
2,5 neuen Stellen zu rechnen.
Dorsten ist mit seinen 11 Stadteilen als Flächenstadt durchgehend sehr grün. Eingebunden in die
münsterländische Parklandschaft mit dem Naturpark Hohe Mark, dem Waldgebiet Üfter Mark, dem
Hagen, dem Barloer Busch und den Naturschutzgebieten Lippeaue, Bachsystem des Wienbachs,
Wessendorfer Elven u.a. verfügt Dorsten über weite, stadtnahe Naturräume, die der
wohnungsnahen Erholung und der Frischluftversorgung dienen. Durch diese landschaftliche
Prägung verfügt die Stadt Dorsten allerdings auch über eine große Zahl städtischer Bäume als
Eigentum. Sie müssen auch im Außenbereich regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden. Der
regelmäßige Kostenaufwand ist erheblich. Umso bedeutender sind deshalb die vielen privaten
Bäume, die durch ihre ökologischen Wirkungen zum Wohl der Menschen beitragen und den
städtischen Haushalt entlasten. Hier gilt es durch gezielte Information und Planungssicherheit die
Bereitschaft zur Anpflanzung privater Bäume zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Krajewski
-Fraktionsvorsitzender-
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