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Änderungsantrag - Zivil- uns Katastrophenschutzkonzept für die Kreisstadt Dietzenbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dietzenbach |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.: 20/0033-1-1/SPD/CDU
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands Dietzenbach, den 28.05.2026
- Christliche Demokratische Union Deutschlands
Ä N D E R U N G S A N T R A G der Fraktionen SPD und CDU
an die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung bitten wir, in öffentlicher Sitzung wie folgt zu beschlie-
ßen:
Betreff: Änderungsantrag -
Zivil- uns Katastrophenschutzkonzept für die Kreisstadt Dietzenbach
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bedarfs- und Entwicklungsplanung
(Zivil- und Katastrophenschutzkonzept) für den Aus- und Aufbau der Zivil- und Katastro-
phenschutzmaßnahmen für die Kreisstadt.
Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, sämtliche verfügbaren Fördermöglichkei-
ten auf Bundes-, Landes- und Kreisebene für die Umsetzung der im Konzept vorgesehe-
nen Maßnahmen aktiv zu prüfen, gezielt einzuwerben und entsprechende Förderan-
träge zu stellen. Insbesondere sind die aktuell von der Bundesregierung angekündigten
Programme und Fördermittel zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes umfas-
send zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist angesichts der aktuellen sicher-
heitspolitischen Entwicklungen sowie der zunehmenden Herausforderungen durch Ext-
remwetterereignisse und Krisenlagen eine wichtige kommunale Aufgabe. Deshalb un-
terstützen wir die Bedarfs- und Entwicklungsplanung ausdrücklich und halten die vor-
gesehenen Maßnahmen für notwendig.
Gleichzeitig stellt die Umsetzung des Konzepts mit einem Finanzbedarf von insgesamt
570.000 Euro über drei Jahre eine erhebliche Belastung für den städtischen Haushalt
dar. Da Bund und Länder derzeit zusätzliche Milliardenbeträge für den Ausbau der Zivil-
und Katastrophenschutzstrukturen bereitstellen beziehungsweise entsprechende Pro-
gramme auflegen, sollte die Kreisstadt alle verfügbaren Fördermöglichkeiten konse-
quent prüfen und nutzen.
Durch die Einwerbung externer Fördermittel kann der städtische Eigenanteil reduziert
werden. Dies entlastet den Haushalt und eröffnet im besten Fall die Möglichkeit, zusätz-
liche Investitionen in den Schutz der Bevölkerung vorzunehmen und weitere Maßnah-
men schneller oder umfassender umzusetzen. Die Kommune darf mit dieser wichtigen
Aufgabe finanziell nicht allein gelassen werden.
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Qasadahmed Idrees Manuel Salomon
Fraktionsvorsitzender SPD Fraktionsvorsitzender CDU
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