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Antrag der AfD-Fraktion zur Pausierung der Baumaßnahmen Windkraftprojekt Oberholz aufgrund fehlenden Netzausbaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBüren
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Büren Der Bürgermeister 067/2026 Beschlussvorlage für die öffentliche Sitzung Beratungsorgan / Beschlussorgan Beratungsstatus Sitzung am Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung öffentlich vorberatend 16.06.2026 Rat der Stadt Büren öffentlich beschließend 18.06.2026 Abteilung: IV-01, LBr Betr.: Antrag der AfD-Fraktion zur Pausierung der Baumaßnahmen Windkraftprojekt Oberholz aufgrund fehlenden Netzausbaus Sachverhalt: Hintergrund Mit Schreiben vom 13.04.2026 wurde durch die AfD-Fraktion beantragt, die Auswirkungen eines geplanten Netzanschlusspakets sowie den Stand des Netzausbaus zu prüfen und eine mögliche Pausierung des Windkraftprojekts im Oberholz zu erwägen. Zur Begründung werden insbesondere mögliche Netzengpässe, Abregelungsrisiken sowie wirtschaftliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit zukünftigen regulatorischen Änderungen angeführt. Bei dem Projekt „Bürgerwindpark Oberholz“ handelt es sich um das zum Zeitpunkt dieses Antrages laufende Planverfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren mit anschließender Errichtung von Windenergieanlagen. Das Planverfahren verfolgt das Ziel, durch Ausweisung von insgesamt sieben Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Windenergie und Forstwirtschaft“ die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung von sieben Windenergieanlagen im Brenkener Oberholz durch den Projektpartner, die RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (RBEE), zu schaffen. Die Flächen sind teilweise im städtischen Eigentum. Die Stadt erhält die Option sich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlagen zu 49,9 % an der Projektgesellschaft zu beteiligen. Der Aufstellungsbeschluss zum Planverfahren wurde durch den Rat der Stadt Büren in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 gefasst. Mittlerweile wurden fast alle Verfahrensschritte gem. BauGB durchlaufen. Am 12. Mai 2025 ging der Verfahrensschritt der erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu Ende. Es ist angedacht, die Unterlagen der Planänderung nach Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtplanung am 16. Juni 2026 in die Sitzung des Rates der Stadt Büren am 18. Juni 2026 zwecks abschließender Beratung und Feststellungsbeschluss zu geben. Einordnung des Antrags durch die Verwaltung 1. Netzanschlusssituation Für das Windkraftprojekt liegt eine verbindliche Netzanschlusszusage im nahegelegenen Umspannwerk vor. Zudem ist vorgesehen, das betreffende Umspannwerk innerhalb der nächsten zwei Jahre auszubauen. Diese Planung steht im Einklang mit der Realisierungszeitschiene des Projekts. Eine strukturelle Unterdeckung der Netzkapazitäten ist für dieses konkrete Vorhaben - 2 - daher derzeit nicht ersichtlich. Alle regulatorischen Änderungen, die ihre rechtliche Wirkung für zukünftige Einspeiseanträge entfalten, haben keine Auswirkungen auf dieses Projekt. Da der Netzanschluss gesichert ist, erübrigt sich der gem. Antrag der AfD-Fraktion formulierten Prüfauftrag zur Pausierung des Projektes bis zum gesicherten Netzanschluss. 2. Einordnung des geplanten Netzanschlusspakets Das angekündigte Netzanschlusspaket zielt darauf ab, die Kosten- und Risikoverteilung beim Netzanschluss von Erzeugungsanlagen neu zu regeln. Im Fokus stehen insbesondere eine stärkere Beteiligung von Anlagenbetreibern an Netzengpassrisiken sowie mögliche Einschränkungen von Entschädigungsansprüchen bei Abregelung. Derzeit liegt ein Referentenentwurf des Gesetzes vor, dessen Inhalt vor dem Beginn des Iran-Krieges verfasst wurde. Es gibt keine konkrete Zeitschiene zur Verabschiedung des Gesetzes. Weiterhin ist das Netzanschlusspaket immer im Gesamtzusammenhang mit den neuen EEG-Regeln ab 2027 zu sehen. Insofern können konkrete Auswirkungen auf das Projekt derzeit weder definiert noch bewertet werden. Nichtsdestotrotz sind, wie bei jeder Projektentwicklung, die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortwährend zu überprüfen und zu bewerten. Dies erfolgt durch den Projektträger (RBEE) in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und bedarf keiner gesonderten Beauftragung der Verwaltung durch Beschlussfassung. Dabei ist zu beachten, dass sich die Stadt zunächst lediglich eine Option zur wirtschaftlichen Beteiligung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (voraussichtlich im Jahr 2028) sichert. Insofern wird vor einer Wahrnehmung der Option, die unter dem Ratsvorbehalt steht, eine umfassende projektbezogene technische, wirtschaftliche und rechtliche Due Diligence durchgeführt, die unter den dann vorliegenden konkreten Rahmenbedingungen (insb. EEG-Zuschlag, Finanzierungs- und Herstellungskosten sowie regulatorische Rahmenbedingungen) die Chancen und Risiken der Beteiligung abschließend prüft. Bis dahin besteht keine wirtschaftliche Beteiligung der Stadt an dem Projekt und damit auch kein wirtschaftliches Risiko für die Stadt. Auch eine zukünftige Finanzierung einer Beteiligung bei Wahrnehmung der Option soll unter der Prämisse der Risiko- Minimierung für die Stadt konfiguriert werden (geplant: sog. Non-Recourse-Finanzierung über eine zu gründende Tochtergesellschaft). 3. Wirtschaftliche Bewertung Die im Antrag angeführten Risiken entfalten im konkreten Fall eine reduzierte Relevanz, da bereits eine Anschlusszusage vorliegt. Weiterhin steht die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Netzanschlusspaketes und damit deren Auswirkungen derzeit noch nicht fest. Sie würden des Weiteren derzeit auch nur für den Projektträger und nicht für die Stadt wirtschaftlich wirksam. Demgegenüber würde eine Pausierung oder Verschiebung des Projekts voraussichtlich zu steigenden Investitions- und Finanzierungskosten, erhöhten regulatorischen Unsicherheiten sowie verzögerten Einnahmen führen und somit die Wirtschaftlichkeit des Projektes verschlechtern; auch da eine Pausierung eine Gebotsabgabe für die EEG-Auktion im Jahr 2026 hemmen würde. Ob bei einer für das Projekt wirtschaftlich angemessenen Gebotsabgabe ein EEG-Zuschlag erfolgt, kann derzeit, wie bei jedem Windenergieprojekt in Deutschland, nicht abschließend vorausgesagt werden. Es ist jedoch sinnvoll die Option der Gebotsabgabe wahrzunehmen. Sollte kein Zuschlag erfolgen, sind im weiteren Projektverlauf die Platzierung im EEG 2027 oder alternative Umsetzungsmöglichkeiten durch den Projektträger zusammen mit der Stadt zu prüfen. Insofern kann die abschließende wirtschaftliche Bewertung des Projektes nur durch einen Fortgang des Projektes erfolgen. Gesamtabwägung Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Projektumsetzung vorliegen, die möglichen Auswirkungen des Netzanschlusspakets aktuell nicht projekthemmend sind und eine Verzögerung den wirtschaftlichen Erfolg des Projektes negativ beeinflussen könnte. Das Projekt sollte daher fortgesetzt werden, um eine möglichst breite Basis hinsichtlich der Realisierungsoptionen zu schaffen. Mit dem Feststellungsbeschluss über die 33. Flächennutzungsplanänderung liegt die Entscheidungshoheit über den Projektfortgang (insb. Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz, EEG-Gebot, bauliche Umsetzung) und das damit - 3 - verbundene wirtschaftliche Risiko bei der Projektgesellschaft (RBEE) und nicht bei der Stadt. Ob die Stadt das Optionsangebot zum Projekteinstieg zukünftig wahrnimmt, kann dann im weiteren Projektverlauf, bei bekannt sein aller relevanten Parameter, durch den Rat entschieden werden. Unabhängig davon wird der Rat bzw. der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung, wie bei jedem städtischen Projekt, über den Projektfortschritt sowie etwaiger Änderungen der Rahmenbedingungen der Projektumsetzung in regelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen informiert. Auch dies bedarf keiner gesonderten Beauftragung der Verwaltung durch Beschlussfassung. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: JA: NEIN: Freiwillige Leistung: Pflichtige Leistung: Anlagen: - Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Büren Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt dem Rat folgenden der Stadt Büren folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: Der Antrag der AfD-Fraktion auf Pausierung des Projektes Bürgerwindpark Oberholz (gem. Anlage 1) wird abgelehnt. André Stadermann Stefanie Harth Allgemeiner Vertreter Stellvertretende Abteilungsleiterin Des Bürgermeisters Planen und Bauen

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