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Antrag der AfD-Fraktion zur Pausierung der Baumaßnahmen Windkraftprojekt Oberholz aufgrund fehlenden Netzausbaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Büren |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Büren
Der Bürgermeister
067/2026
Beschlussvorlage
für die öffentliche Sitzung
Beratungsorgan / Beschlussorgan Beratungsstatus Sitzung am
Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung öffentlich vorberatend 16.06.2026
Rat der Stadt Büren öffentlich beschließend 18.06.2026
Abteilung: IV-01, LBr
Betr.: Antrag der AfD-Fraktion zur Pausierung der Baumaßnahmen Windkraftprojekt
Oberholz aufgrund fehlenden Netzausbaus
Sachverhalt:
Hintergrund
Mit Schreiben vom 13.04.2026 wurde durch die AfD-Fraktion beantragt, die Auswirkungen eines
geplanten Netzanschlusspakets sowie den Stand des Netzausbaus zu prüfen und eine mögliche
Pausierung des Windkraftprojekts im Oberholz zu erwägen. Zur Begründung werden
insbesondere mögliche Netzengpässe, Abregelungsrisiken sowie wirtschaftliche Unsicherheiten
im Zusammenhang mit zukünftigen regulatorischen Änderungen angeführt.
Bei dem Projekt „Bürgerwindpark Oberholz“ handelt es sich um das zum Zeitpunkt dieses
Antrages laufende Planverfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren
mit anschließender Errichtung von Windenergieanlagen. Das Planverfahren verfolgt das Ziel,
durch Ausweisung von insgesamt sieben Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 Abs. 2 BauNVO
mit der Zweckbestimmung „Windenergie und Forstwirtschaft“ die bauleitplanerischen
Voraussetzungen für die Errichtung von sieben Windenergieanlagen im Brenkener Oberholz
durch den Projektpartner, die RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (RBEE), zu schaffen. Die
Flächen sind teilweise im städtischen Eigentum. Die Stadt erhält die Option sich zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme der Anlagen zu 49,9 % an der Projektgesellschaft zu beteiligen.
Der Aufstellungsbeschluss zum Planverfahren wurde durch den Rat der Stadt Büren in seiner
Sitzung am 12. Dezember 2024 gefasst. Mittlerweile wurden fast alle Verfahrensschritte gem.
BauGB durchlaufen. Am 12. Mai 2025 ging der Verfahrensschritt der erneuten Offenlage gem. §
4a Abs. 3 BauGB zu Ende. Es ist angedacht, die Unterlagen der Planänderung nach Vorberatung
in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtplanung am 16. Juni 2026 in die
Sitzung des Rates der Stadt Büren am 18. Juni 2026 zwecks abschließender Beratung und
Feststellungsbeschluss zu geben.
Einordnung des Antrags durch die Verwaltung
1. Netzanschlusssituation
Für das Windkraftprojekt liegt eine verbindliche Netzanschlusszusage im nahegelegenen
Umspannwerk vor. Zudem ist vorgesehen, das betreffende Umspannwerk innerhalb der nächsten
zwei Jahre auszubauen. Diese Planung steht im Einklang mit der Realisierungszeitschiene des
Projekts. Eine strukturelle Unterdeckung der Netzkapazitäten ist für dieses konkrete Vorhaben
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daher derzeit nicht ersichtlich. Alle regulatorischen Änderungen, die ihre rechtliche Wirkung für
zukünftige Einspeiseanträge entfalten, haben keine Auswirkungen auf dieses Projekt. Da der
Netzanschluss gesichert ist, erübrigt sich der gem. Antrag der AfD-Fraktion formulierten
Prüfauftrag zur Pausierung des Projektes bis zum gesicherten Netzanschluss.
2. Einordnung des geplanten Netzanschlusspakets
Das angekündigte Netzanschlusspaket zielt darauf ab, die Kosten- und Risikoverteilung beim
Netzanschluss von Erzeugungsanlagen neu zu regeln. Im Fokus stehen insbesondere eine
stärkere Beteiligung von Anlagenbetreibern an Netzengpassrisiken sowie mögliche
Einschränkungen von Entschädigungsansprüchen bei Abregelung. Derzeit liegt ein
Referentenentwurf des Gesetzes vor, dessen Inhalt vor dem Beginn des Iran-Krieges verfasst
wurde. Es gibt keine konkrete Zeitschiene zur Verabschiedung des Gesetzes. Weiterhin ist das
Netzanschlusspaket immer im Gesamtzusammenhang mit den neuen EEG-Regeln ab 2027 zu
sehen. Insofern können konkrete Auswirkungen auf das Projekt derzeit weder definiert noch
bewertet werden. Nichtsdestotrotz sind, wie bei jeder Projektentwicklung, die rechtlichen,
technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortwährend zu überprüfen und zu
bewerten. Dies erfolgt durch den Projektträger (RBEE) in Zusammenarbeit mit der
Stadtverwaltung und bedarf keiner gesonderten Beauftragung der Verwaltung durch
Beschlussfassung.
Dabei ist zu beachten, dass sich die Stadt zunächst lediglich eine Option zur wirtschaftlichen
Beteiligung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (voraussichtlich im Jahr 2028) sichert. Insofern
wird vor einer Wahrnehmung der Option, die unter dem Ratsvorbehalt steht, eine umfassende
projektbezogene technische, wirtschaftliche und rechtliche Due Diligence durchgeführt, die unter
den dann vorliegenden konkreten Rahmenbedingungen (insb. EEG-Zuschlag, Finanzierungs-
und Herstellungskosten sowie regulatorische Rahmenbedingungen) die Chancen und Risiken der
Beteiligung abschließend prüft. Bis dahin besteht keine wirtschaftliche Beteiligung der Stadt an
dem Projekt und damit auch kein wirtschaftliches Risiko für die Stadt. Auch eine zukünftige
Finanzierung einer Beteiligung bei Wahrnehmung der Option soll unter der Prämisse der Risiko-
Minimierung für die Stadt konfiguriert werden (geplant: sog. Non-Recourse-Finanzierung über
eine zu gründende Tochtergesellschaft).
3. Wirtschaftliche Bewertung
Die im Antrag angeführten Risiken entfalten im konkreten Fall eine reduzierte Relevanz, da
bereits eine Anschlusszusage vorliegt. Weiterhin steht die konkrete rechtliche Ausgestaltung des
Netzanschlusspaketes und damit deren Auswirkungen derzeit noch nicht fest. Sie würden des
Weiteren derzeit auch nur für den Projektträger und nicht für die Stadt wirtschaftlich wirksam.
Demgegenüber würde eine Pausierung oder Verschiebung des Projekts voraussichtlich zu
steigenden Investitions- und Finanzierungskosten, erhöhten regulatorischen Unsicherheiten
sowie verzögerten Einnahmen führen und somit die Wirtschaftlichkeit des Projektes
verschlechtern; auch da eine Pausierung eine Gebotsabgabe für die EEG-Auktion im Jahr 2026
hemmen würde. Ob bei einer für das Projekt wirtschaftlich angemessenen Gebotsabgabe ein
EEG-Zuschlag erfolgt, kann derzeit, wie bei jedem Windenergieprojekt in Deutschland, nicht
abschließend vorausgesagt werden. Es ist jedoch sinnvoll die Option der Gebotsabgabe
wahrzunehmen. Sollte kein Zuschlag erfolgen, sind im weiteren Projektverlauf die Platzierung im
EEG 2027 oder alternative Umsetzungsmöglichkeiten durch den Projektträger zusammen mit der
Stadt zu prüfen. Insofern kann die abschließende wirtschaftliche Bewertung des Projektes nur
durch einen Fortgang des Projektes erfolgen.
Gesamtabwägung
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen zur
Projektumsetzung vorliegen, die möglichen Auswirkungen des Netzanschlusspakets aktuell nicht
projekthemmend sind und eine Verzögerung den wirtschaftlichen Erfolg des Projektes negativ
beeinflussen könnte. Das Projekt sollte daher fortgesetzt werden, um eine möglichst breite Basis
hinsichtlich der Realisierungsoptionen zu schaffen. Mit dem Feststellungsbeschluss über die 33.
Flächennutzungsplanänderung liegt die Entscheidungshoheit über den Projektfortgang (insb.
Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz, EEG-Gebot, bauliche Umsetzung) und das damit
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verbundene wirtschaftliche Risiko bei der Projektgesellschaft (RBEE) und nicht bei der Stadt. Ob
die Stadt das Optionsangebot zum Projekteinstieg zukünftig wahrnimmt, kann dann im weiteren
Projektverlauf, bei bekannt sein aller relevanten Parameter, durch den Rat entschieden werden.
Unabhängig davon wird der Rat bzw. der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung, wie
bei jedem städtischen Projekt, über den Projektfortschritt sowie etwaiger Änderungen der
Rahmenbedingungen der Projektumsetzung in regelmäßigen Abständen bzw. anlassbezogen
informiert. Auch dies bedarf keiner gesonderten Beauftragung der Verwaltung durch
Beschlussfassung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
JA: NEIN: Freiwillige Leistung: Pflichtige Leistung:
Anlagen:
- Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Büren
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt dem Rat folgenden der Stadt
Büren folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der AfD-Fraktion auf Pausierung des Projektes Bürgerwindpark Oberholz (gem.
Anlage 1) wird abgelehnt.
André Stadermann Stefanie Harth
Allgemeiner Vertreter Stellvertretende Abteilungsleiterin
Des Bürgermeisters Planen und Bauen
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