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Antrag der SPD-Ratfraktion Büren: Prüfung der Ergänzung des Projektes "Bürgerwindpark Oberholz" um einen Großstromspeicher
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Büren |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Büren
Der Bürgermeister
066/2026
Beschlussvorlage
für die öffentliche Sitzung
Beratungsorgan / Beschlussorgan Beratungsstatus Sitzung am
Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung öffentlich vorberatend 16.06.2026
Rat der Stadt Büren öffentlich beschließend 18.06.2026
Abteilung: IV-01, LBr.
Betr.: Antrag der SPD-Ratfraktion Büren: Prüfung der Ergänzung des Projektes
"Bürgerwindpark Oberholz" um einen Großstromspeicher
Sachverhalt:
Hintergrund
Mit Antrag vom 25. März 2026 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Büren einen Antrag für die
Prüfung der Ergänzung des Projektes „Bürgerwindpark Oberholz“ um Speichermöglichkeiten
durch die Verwaltung gestellt.
Bei dem Projekt „Bürgerwindpark Oberholz“ handelt es sich um das zum Zeitpunkt dieses
Antrages laufende Planverfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren
mit anschließender Errichtung von Windenergieanlagen. Das Planverfahren verfolgt das Ziel,
durch Ausweisung von insgesamt sieben Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 Abs. 2 BauNVO
mit der Zweckbestimmung „Windenergie und Forstwirtschaft“ die bauleitplanerischen
Voraussetzungen für die Errichtung der insgesamt sieben Windenergieanlagen im Brenkener
Oberholz durch den Projektpartner, die RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (RBEE), zu
schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss zum Planverfahren wurde durch den Rat der Stadt Büren in seiner
Sitzung am 12. Dezember 2024 gefasst, am 12. Mai 2025 ging der Verfahrensschritt der erneuten
Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu Ende. Es ist angedacht, die Unterlagen der Planänderung
nach Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Stadtplanung am 16.
Juni 2026 in die darauffolgende Sitzung des Rates der Stadt Büren am 18. Juni 2026 zwecks
abschließender Beratung und Feststellungsbeschluss zu geben.
Planungsrechtliche Einordnung von Energiespeichern
Das aktuelle Planungsrecht ermöglicht die Errichtung von Batteriespeicheranlagen in gewisser
Größe und Nähe zu Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Umspannwerken über den
§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Darunter fallen i. d. R. Anlagen mit einer Kapazität, die
die oben beschriebenen Schwankungen bei der Erzeugung erneuerbarer Energie ausgleichen
können.
Als solche im planerischen Außenbereich zulässige Vorhaben wäre die Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens, bzw. die Integration in das oben genannte laufende Verfahren nicht
notwendig und sie könnten im Nachgang an das Planverfahren im Zuge der Detailplanung zur
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Errichtung der Windenergieanlagen mit bedacht werden. Für größere Anlagen (über 4 Megawatt)
müsste ohnehin ein separates Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Insofern hat die
Thematik Energiespeicher zum derzeitigen Zeitpunkt keine Auswirkungen auf das Planverfahren
für den Bürgerwindpark Oberholz und dessen Fortgang.
Technische Einordnung von Energiespeichern
Energiespeicher dienen dazu, zeitliche Unterschiede zwischen Stromerzeugung und
Stromverbrauch auszugleichen. Bei erneuerbaren Energien können sie Einspeisespitzen
aufnehmen, Netzbelastungen reduzieren und Strom zeitversetzt bereitstellen. Zu unterscheiden
ist dabei zwischen projektbezogenen Grünstromspeichern, die unmittelbar mit einer EE-Anlage
gekoppelt sind und vorrangig deren Erzeugung zwischenspeichern, und netzbezogenen
Speichern, die Strom unabhängig von einer konkreten Erzeugungsanlage aus dem Netz
beziehen und über Marktmechanismen, z. B. Preisunterschiede oder Regelenergie, partizipieren.
Vorteile von Speichern können insbesondere eine bessere Netzintegration, die Verringerung
möglicher Abregelungen, zusätzliche Vermarktungsoptionen sowie eine höhere Flexibilität des
Energiesystems sein. Gleichzeitig sind Speicher nicht automatisch netzdienlich. Nachteile
können insbesondere hohe Investitionskosten, wirtschaftliche Unsicherheiten, begrenzte
Speicherzeiten sowie zusätzliche Anforderungen an Genehmigung, Brandschutz und Betrieb
sein. Zudem können Speicher eigene Netzanschlusskapazitäten beanspruchen und damit in
Konkurrenz zu anderen Nutzungen treten, etwa weiteren EE-Projekten oder gewerblichen bzw.
industriellen Anschlussbegehren. Entscheidend sind daher stets die konkrete technische
Ausgestaltung und Einbindung in das örtliche Netz.
Einordnung der Thematik Energiespeicher in Bezug auf den Bürgerwindpark Oberholz
Für das Projekt „Bürgerwindpark Oberholz“ liegt eine Netzanschlusszusage vor. Gleichwohl
können ergänzende Speicherlösungen grundsätzlich dazu beitragen, die Netzintegration weiter
zu verbessern und mögliche Abregelungen zu reduzieren. Ob ein Energiespeicher im konkreten
Fall technisch, wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich sinnvoll realisierbar ist, kann derzeit
jedoch noch nicht abschließend bewertet werden. Vor diesem Hintergrund erscheint eine
ergebnisoffene Prüfung möglicher Speicherlösungen sachgerecht.
Aus der Prüfung ergibt sich nach Auffassung der Verwaltung derzeit kein Anlass für eine
Pausierung oder Verschiebung des Projekts. Vielmehr bedarf es zur abschließenden Prüfung
eines weiteren Projektfortschrittes insbesondere im Sinne einer Detailplanung des
Bürgerwindparks, den Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz und einer
Teilnahme an der EEG-Ausschreibung.
Ausblick
Nach erfolgter Beauftragung durch den Rat der Stadt Büren prüft die Verwaltung die im
Beschlussvorschlag genannten Punkte und präsentiert die Ergebnisse dem Ausschuss für
Bauen, Umwelt und Stadtplanung sowie dem Rat der Stadt Büren sobald möglich. Für eine
abschließende Empfehlung wird ein längerer Prüfzeitraum benötigt, da die Fragestellung sehr
komplex und vom Projektfortschritt sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen abhängig ist. Die
Verwaltung wird bei Bedarf über entsprechende Zwischenstände informieren.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
JA: NEIN: Freiwillige Leistung: Pflichtige Leistung:
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1. Mittelbereitstellung
Sachkonto / Noch
Kostenträger-Nr./-Bezeichnung: Planansatz: Mittelbedarf:
Inv.-Nr.: verfügbar:
Zugang und Abgang von
16010101 Finanzanlagen 160101.005 280.341 € 280.341 € 15.000 €
2. Ergänzende Informationen (z.B. Auswirkungen auf Personal)
Voraussichtliche Planungs- und Gutachterkosten
Anlagen:
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Büren über die Prüfung der Ergänzung des
Projekts „Bürgerwindpark Oberholz“ um einen Großstromspeicher
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt dem Rat der Stadt Büren,
folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. ob und in welcher Form das Projekt „Bürgerwindpark Oberholz“ um einen oder
mehrere Großstromspeicher (insbesondere Batteriespeicher) ergänzt werden kann,
2. welche technischen, wirtschaftlichen sowie planungs- und
genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen hierfür bestehen,
3. welches Potenzial zur Minderung von Netzengpässen und zur Verringerung von
Abregelungen des „Bürgerwindparks Oberholz“ durch den Einsatz eines Speichers
besteht,
4. welche Auswirkungen ein Speicher auf die Wirtschaftlichkeit des
Bürgerwindparks sowie auf die lokale Wertschöpfung und die Bürgerbeteiligung hätte,
5. ob und gegebenenfalls welche Förderprogramme des Bundes, des Landes
Nordrhein-Westfalen oder anderer Institutionen hierfür in Anspruch genommen werden
können.
Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung sowie
dem Rat der Stadt Büren in einer schriftlichen Vorlage vorgestellt werden. Dabei soll auch eine
Empfehlung der Verwaltung abgegeben werden, ob und in welcher Projektphase (Planung, Bau,
Betrieb) die Realisierung eines Speichers aus Sicht der Stadt Büren sinnvoll erscheint.
André Stadermann Stefanie Harth
Allgemeiner Vertreter Stellvertretende Abteilungsleiterin
des Bürgermeisters Planen und Bauen
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