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Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2024 zur Erstellung eines Alltagsradwegekonzeptes auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBruchmühlbach-Miesau
Datum2024-12-06
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Verbandsgemeindeverwaltung Beschlussvorlage Bruchmühlbach-Miesau Nummer 0402/2024 Aktz. 575 121 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen Datum 28.11.2024 Isenbruck, Sebastian Wiedervorlage Bezug-Nr: 0350/2024 Beratungsfolge Termin Status Verbandsgemeinderat 06.12.2024 öffentlich beschließend Antrag der CDU-Fraktion vom 27.11.2024 zur Erstellung eines Alltagsradwegekonzeptes auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Beschlussvorschlag der Verwaltung (neu): 1. Der Verbandgemeinderat beschließt, dass ein Radwegekonzept für den Alltagsverkehr zu den Arbeitsplätzen, dem großflächigen Einzelhandel und zu den zentralen Sportstätten, vorbehaltlich den Zustimmungen der Ortsgemeinden Martinshöhe, Lambsborn, Langwieden und Gerhardsbrunn, auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde erstellt werden soll. Notwendige Mittel für die Konzepterstellung, Beschilderung und Ausweisung des Radwegekonzeptes sind bereits im Nachtragshaushalt der Verbandsgemeinde veranschlagt. Für die Erstellung eines Radwegekonzeptes werden Planungskosten in Höhe von netto ca. 7.000 – 9.000 EUR angesetzt. Diese sind mit bis zu 90% förderfähig, bei Umsetzung der ersten aus dem Radwegekonzept abgeleiteten investiven Maßnahme – z.B. Neubau einer Radwegebrücke über den Glan im Bruch. 2. Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, vorbehaltlich den Zustimmungen der Ortsgemeinden Martinshöhe, Lambsborn, Langwieden und Gerhardsbrunn - siehe 1. Beschluss, den Auftrag für die Erstellung eines Radwegekonzeptes für den Alltagsverkehr auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. 3. Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich den Zustimmungen der Ortsgemeinden Martinshöhe, Lambsborn, Langwieden und Gerhardsbrunn - siehe 1. Beschluss, im Rahmen der Erstellung eines Radwegekonzeptes für den Alltagsverkehr auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde durch das beauftragte Planungsbüro, den von der CDU-Fraktion eingereichten Entwurf zu berücksichtigen und mit den Planungen in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu beginnen. Finanzierung: Gesamtkosten ca. 10.710,00 € einm. Haushaltsbelastung Eigenanteil (Kreditbedarf) ca. 1.071,00 € Einnahmen (Zuschüsse u. ä.) ca. 9.639,00 € Veranschlagung (im Hauptplan 2025 mit 7.000,00 €) im 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 Buchungsstelle: 5410 / 523388 soll der Ansatz um 20.000,00 € erhöht werden. Zur Zeit verfügbare Mittel: 3.759,10 € Stand: 05.12.2024 Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion hat am 27.11.2024 beantragt in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung folgende Angelegenheit zu behandeln: Stellungnahme der Verwaltung zum Absatz 3 der nachfolgenden Begründung: Durch den Fördermittelgeber wurde auf Voranfrage der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass der geplante Neubau einer Radwegebrücke über den Glan im Bruch (BV 0381/2024) auch ohne ein vorliegendes Radwegekonzept förderfähig ist, wenn im Förderantrag die Bedeutung für den Alltagsradverkehr dargelegt wird. Im Hinblick auf die derzeit nicht absehbare Fertigstellung eines Radwegekonzeptes sowie der schnellstmögliche Neubau einer Radwegebrücke über den Glan im Bruch, sollt die Konzepterstellung und der Brückenneubau parallel verfolgt und dann verflochten werden um Bearbeitungszeit einzusparen. Beschlussvorlage 0350/2024 betreff dem Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2024 im Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau.

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