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Änderungsantrag der KOMM,A-Fraktion vom 21.04.2026; Umsetzung des kommunenscharfen integrierten Klimaanpassungskonzepts und Aufbau eines kontinuierlichen Controllings der kommunalen Klimaanpassungsaktivitäten
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bickenbach |
| Datum | 2026-04-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Bickenbach
Beschluss-Vorlage
Vorlagen-Nr. Datum Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr.
2026/019-2 21.04.2026 A1 He
Betreff: Änderungsantrag der KOMM,A-Fraktion vom 21.04.2026; Umsetzung des
kommunenscharfen integrierten Klimaanpassungskonzepts und Aufbau
eines kontinuierlichen Controllings der kommunalen
Klimaanpassungsaktivitäten
Beratungsfolge Datum Status
Gemeindevertretung 30.04.2026 öffentlich
Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss 21.04.2026 öffentlich
Beschluss-Vorschlag:
Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:
3a. Bei der Auswahl und Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen aus dem
Maßnahmenkatalog sind Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen und vulnerable
Einrichtungen (insbesondere Feuerwehrgerätehaus, Schulen, Kindergärten,
Pflegeeinrichtungen) vorrangig zu berücksichtigen. Die Löschwasserversorgung bei
Trockenheit und Starkregenereignissen ist hierbei als essenzieller Bestandteil der kommunalen
Sicherheit gesondert zu prüfen.
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
4a. Die Freiwillige Feuerwehr Bickenbach sowie die örtlichen Akteure des
Katastrophenschutzes werden als ständige beratende Instanz in das Monitoring und die
Priorisierung der Maßnahmen einbezogen. Ihre operative Erfahrung bei
Extremwetterereignissen fließt regelmäßig in die Bewertung der Betroffenheitsanalyse und die
Fortschreibung des Konzepts ein.
Nach Nummer 4a wird folgende Nummer 4b eingefügt:
4b. Die Koordinierungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet der
Gemeindevertretung Bickenbach mindestens quartalsweise einen schriftlichen Bericht über
den Umsetzungsstand der Maßnahmen in der Gemeinde Bickenbach sowie die
Inanspruchnahme von Fördermitteln. Damit wird die Transparenz und Steuerungsfähigkeit des
gemeindlichen Klimaanpassungsprozesses sichergestellt.
Nach Nummer 4b wird folgende Nummer 4c eingefügt:
4c. Die Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg wird
nach Ablauf von zwölf Monaten durch den Planungs-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss
evaluiert. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Belange der Gemeinde Bickenbach
ausreichend berücksichtigt werden und ob eine eigenständige Lösung für die Gemeinde
sinnvoller ist. Das Ergebnis der Evaluation ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja: Nein: Enthaltungen:
Erläuterungen:
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