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Antrag der CDU/ SPD/ FDP-Fraktion zum Thema "Wohnbebauung zwischen Lahnstraße und Berliner Ring"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bensheim |
| Datum | 2026-08-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU/SPD/FDP-Fraktion beantragte (Mai 2025), Bebauungspläne zwischen Bahnlinie und Berliner Ring zu überarbeiten, um Wohnraum und gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Die Verwaltung stellte fest, dass ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium erforderlich ist und führt parallel konkrete Planungen für einen Teilbereich als „Urbanes Gebiet" durch, wo Betreutes Wohnen und verträgliches Gewerbe entstehen sollen. Für den übrigen Bereich will die Verwaltung erst tätig werden, sobald konkrete Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümer vorliegen.
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Dokument
Extrahierter Text
Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie (B- Bensheim, den 03.08.2026
61)
Zeichen: B-61 / bu
An das Team
Parlamentarische Angelegenheiten
A-12
Mit der Bitte um Information des Magistrats, des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses sowie der Stadtverordnetenversammlung
Vorlagen-Nr.: 0294/26
Betreff: Antrag der CDU/ SPD/ FDP-Fraktion zum Thema "Wohnbebauung
zwischen Lahnstraße und Berliner Ring"
Dem vorbezeichneten Antrag der CDU/SPD/ FDP-Fraktion (26.05.2025) folgend,
wurde der Magistrat beauftragt, „die Bebauungspläne im Bereich zwischen Bahnlinie
und Berliner Ring, südlich begrenzt durch die Saarstraße, nördlich durch den
Brückweg konzeptionell zu überarbeiten. Ziel ist, die aktuellen Bedürfnisse für
gewerbliche Nutzungen zu integrieren, sowie grundsätzlich die Schaffung von
Wohnraum zu ermöglichen“ (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
05.06.2025).
In der Begründung zum Antrag heißt es:
- 2 -
Stellungnahme der Verwaltung:
Aktueller Sach- bzw. Projektstand
Die planungsrechtliche bzw. regionalplanerische Einschätzung des betreffenden
Gebietes wurde in der Vorlage Nr. 0304/25 vom 11.08.2025 ausführlich erläutert und
dargestellt (siehe Anlage 1).
Demnach kann der Antrag der CDU/SPD/FDP erst umgesetzt werden, nachdem die
entsprechende Darstellung im Regionalplan geändert worden ist, bzw. für das gesamte
Gebiet ein Zielabweichungsverfahren zur Ausweisung eines Vorranggebietes
„Siedlung Bestand“ durchgeführt wurde. Darüber hinaus sind für das betreffende
Gebiet insgesamt acht rechtskräftige Bebauungspläne zu überprüfen und
gegebenenfalls anzupassen.
Für die Umsetzung des Antrags ist zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme
erforderlich. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der Genehmigungssituation
der ansässigen Gewerbebetriebe. Darüber hinaus sind verschiedene
fachgutachterliche Untersuchungen durchzuführen. Dazu zählen unter anderem die
Erstellung eines Lärmkonzepts, eine Verkehrsabschätzung, die Untersuchung
möglicher Altlasten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen. Für entsprechende
Voruntersuchungen in diesem Gebiet sind Haushaltsmittel von ca. 80.000 Euro
vorgesehen (Kostenstelle 61010099).
Zwischenzeitlich liegen konkrete Planungen für die städtebauliche Weiterentwicklung
und Nachverdichtung des bestehenden Misch- und Gewerbegebiets östlich des
Berliner Rings und westlich der Lahnstraße auf Höhe des Auerbacher Bahnhofs vor.
Um die vorhandenen Potenziale besser zu nutzen, ist eine städtebauliche Neuordnung
vorgesehen. Durch die Festsetzung von Flächen als „Urbanes Gebiet“ (MU) gemäß
§ 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) soll eine funktionale Durchmischung aus
Wohnen und nicht störendem Gewerbe ermöglicht werden. Dies beinhaltet konkret die
Nachnutzung der aktuell brachliegenden Flächen entlang des Berliner Ring. Hier soll
in gut angebundener Lage unter anderem eine Wohnform für Betreutes Wohnen
entstehen, die auf die Anforderungen des demografischen Wandels ausgerichtet ist.
Darüber hinaus soll das bestehende und mit dem Wohnen verträgliche Gewerbe im
Plangebiet weiterentwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund sollen im Bereich „östlich des Berliner Ring“ die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Entwicklung des Urbanen
Gebietes sowie eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung
„Einzelhandel/Nahversorgung“ geschaffen werden (ausführlich dargestellt in Anlage
2). In der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026 wurde ein entsprechender
- 3 -
Beschluss gefasst. Gleichzeitig wurde die Beantragung eines
Zielabweichungsverfahrens nach § 6 (2) Raumordnungsgesetz für die Darstellung
eines Vorranggebietes Siedlung Bestand beschlossen.
Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens – welches auf Antrag der beteiligten
Vorhabenträger beim Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitet wird – ist der rund
4,33 ha große Bereich der geplanten Sondergebietsflächen bzw. des Urbanen
Gebietes, die als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ ausgewiesen sind (Anlage
2). Zielsetzung des Zielabweichungsverfahrens ist die Schaffung der
Zulässigkeitsvoraussetzungen für die planungsrechtlichen Festsetzungen eines
„Urbanen Gebietes“ gemäß § 6a BauNVO sowie eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „Einzelhandel/Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich östlich Berliner Ring
(Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Gebietes sowie Zielabweichungsverfahren)
kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit der Umsetzung des
vorbezeichneten Antrags bereits ein erster Schritt eingeleitet wurde – zumindest für
den Bereich südlich des Aldi-Marktes. Dem im Antrag der CDU/SPD/FDP-Fraktion
formulierten Ziel, „die aktuellen Bedürfnisse für gewerbliche Nutzungen zu integrieren,
sowie grundsätzlich die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen“, wird durch die
Entwicklung des ersten Teilabschnitts Rechnung getragen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es daher nicht zielführend, parallel zum laufenden
Verfahren weitere Analysen anzustoßen. Für den verbleibenden Bereich ist derzeit
noch offen, welche Entwicklungsabsichten die jeweiligen Grundstückseigentümer
verfolgen. Daher ist vorgesehen, den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich
vorrangig in Abstimmung mit den Vorhabenträgern weiterzuentwickeln. Zwar sind
entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt; ohne einen konkreten Planungsanlass
wären weitreichende und aufwendige Untersuchungen derzeit jedoch weder sachlich
geboten noch wirtschaftlich vertretbar.
Anlagen:
1) Vorlage Nr. 0304/25 (Antrag der CDU/ SPD/ FDP-Fraktion zum Thema
"Wohnbebauung zwischen Lahnstraße und Berliner Ring"), 11.08.2025
2) Vorlage Nr. 0160/26 (Grundsatzbeschluss / Zielabweichung im Bereich
östlich Berliner Ring), 19.05.2026
Text aus PDF extrahiert