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Antrag der CDU/ SPD/ FDP-Fraktion zum Thema "Wohnbebauung zwischen Lahnstraße und Berliner Ring"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBensheim
Datum2026-08-27
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU/SPD/FDP-Fraktion beantragte (Mai 2025), Bebauungspläne zwischen Bahnlinie und Berliner Ring zu überarbeiten, um Wohnraum und gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Die Verwaltung stellte fest, dass ein Zielabweichungsverfahren beim Regierungspräsidium erforderlich ist und führt parallel konkrete Planungen für einen Teilbereich als „Urbanes Gebiet" durch, wo Betreutes Wohnen und verträgliches Gewerbe entstehen sollen. Für den übrigen Bereich will die Verwaltung erst tätig werden, sobald konkrete Entwicklungsabsichten der Grundstückseigentümer vorliegen.

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Team Stadtplanung, Mobilität und Demographie (B- Bensheim, den 03.08.2026 61) Zeichen: B-61 / bu An das Team Parlamentarische Angelegenheiten A-12 Mit der Bitte um Information des Magistrats, des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie der Stadtverordnetenversammlung Vorlagen-Nr.: 0294/26 Betreff: Antrag der CDU/ SPD/ FDP-Fraktion zum Thema "Wohnbebauung zwischen Lahnstraße und Berliner Ring" Dem vorbezeichneten Antrag der CDU/SPD/ FDP-Fraktion (26.05.2025) folgend, wurde der Magistrat beauftragt, „die Bebauungspläne im Bereich zwischen Bahnlinie und Berliner Ring, südlich begrenzt durch die Saarstraße, nördlich durch den Brückweg konzeptionell zu überarbeiten. Ziel ist, die aktuellen Bedürfnisse für gewerbliche Nutzungen zu integrieren, sowie grundsätzlich die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen“ (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025). In der Begründung zum Antrag heißt es: - 2 - Stellungnahme der Verwaltung: Aktueller Sach- bzw. Projektstand Die planungsrechtliche bzw. regionalplanerische Einschätzung des betreffenden Gebietes wurde in der Vorlage Nr. 0304/25 vom 11.08.2025 ausführlich erläutert und dargestellt (siehe Anlage 1). Demnach kann der Antrag der CDU/SPD/FDP erst umgesetzt werden, nachdem die entsprechende Darstellung im Regionalplan geändert worden ist, bzw. für das gesamte Gebiet ein Zielabweichungsverfahren zur Ausweisung eines Vorranggebietes „Siedlung Bestand“ durchgeführt wurde. Darüber hinaus sind für das betreffende Gebiet insgesamt acht rechtskräftige Bebauungspläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Für die Umsetzung des Antrags ist zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme erforderlich. Hierzu gehört insbesondere die Überprüfung der Genehmigungssituation der ansässigen Gewerbebetriebe. Darüber hinaus sind verschiedene fachgutachterliche Untersuchungen durchzuführen. Dazu zählen unter anderem die Erstellung eines Lärmkonzepts, eine Verkehrsabschätzung, die Untersuchung möglicher Altlasten sowie artenschutzrechtliche Prüfungen. Für entsprechende Voruntersuchungen in diesem Gebiet sind Haushaltsmittel von ca. 80.000 Euro vorgesehen (Kostenstelle 61010099). Zwischenzeitlich liegen konkrete Planungen für die städtebauliche Weiterentwicklung und Nachverdichtung des bestehenden Misch- und Gewerbegebiets östlich des Berliner Rings und westlich der Lahnstraße auf Höhe des Auerbacher Bahnhofs vor. Um die vorhandenen Potenziale besser zu nutzen, ist eine städtebauliche Neuordnung vorgesehen. Durch die Festsetzung von Flächen als „Urbanes Gebiet“ (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) soll eine funktionale Durchmischung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe ermöglicht werden. Dies beinhaltet konkret die Nachnutzung der aktuell brachliegenden Flächen entlang des Berliner Ring. Hier soll in gut angebundener Lage unter anderem eine Wohnform für Betreutes Wohnen entstehen, die auf die Anforderungen des demografischen Wandels ausgerichtet ist. Darüber hinaus soll das bestehende und mit dem Wohnen verträgliche Gewerbe im Plangebiet weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund sollen im Bereich „östlich des Berliner Ring“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Entwicklung des Urbanen Gebietes sowie eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel/Nahversorgung“ geschaffen werden (ausführlich dargestellt in Anlage 2). In der Stadtverordnetenversammlung am 25.06.2026 wurde ein entsprechender - 3 - Beschluss gefasst. Gleichzeitig wurde die Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 6 (2) Raumordnungsgesetz für die Darstellung eines Vorranggebietes Siedlung Bestand beschlossen. Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens – welches auf Antrag der beteiligten Vorhabenträger beim Regierungspräsidium Darmstadt eingeleitet wird – ist der rund 4,33 ha große Bereich der geplanten Sondergebietsflächen bzw. des Urbanen Gebietes, die als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ ausgewiesen sind (Anlage 2). Zielsetzung des Zielabweichungsverfahrens ist die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die planungsrechtlichen Festsetzungen eines „Urbanen Gebietes“ gemäß § 6a BauNVO sowie eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel/Nahversorgung“ gemäß § 11 BauNVO. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich östlich Berliner Ring (Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Gebietes sowie Zielabweichungsverfahren) kann seitens der Verwaltung festgestellt werden, dass mit der Umsetzung des vorbezeichneten Antrags bereits ein erster Schritt eingeleitet wurde – zumindest für den Bereich südlich des Aldi-Marktes. Dem im Antrag der CDU/SPD/FDP-Fraktion formulierten Ziel, „die aktuellen Bedürfnisse für gewerbliche Nutzungen zu integrieren, sowie grundsätzlich die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen“, wird durch die Entwicklung des ersten Teilabschnitts Rechnung getragen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es daher nicht zielführend, parallel zum laufenden Verfahren weitere Analysen anzustoßen. Für den verbleibenden Bereich ist derzeit noch offen, welche Entwicklungsabsichten die jeweiligen Grundstückseigentümer verfolgen. Daher ist vorgesehen, den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich vorrangig in Abstimmung mit den Vorhabenträgern weiterzuentwickeln. Zwar sind entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt; ohne einen konkreten Planungsanlass wären weitreichende und aufwendige Untersuchungen derzeit jedoch weder sachlich geboten noch wirtschaftlich vertretbar. Anlagen: 1) Vorlage Nr. 0304/25 (Antrag der CDU/ SPD/ FDP-Fraktion zum Thema "Wohnbebauung zwischen Lahnstraße und Berliner Ring"), 11.08.2025 2) Vorlage Nr. 0160/26 (Grundsatzbeschluss / Zielabweichung im Bereich östlich Berliner Ring), 19.05.2026

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