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Verbesserung der Verkehrssituation an der Rosenstraße (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Barßel |
| Datum | 2026-06-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbesserung der Verkehrssituation an der Rosenstraße (Antrag der GRÜNE-
Fraktion)
Vorlage Nr.: 2026/049
Fachbereich: Bauamt Sachbearbeiter: Meyer, Florian
Sach- und Rechtslage:
Im Bereich der Rosenstraße in Elisabethfehn befinden sich ein Kindergarten sowie eine
Grundschule. Aus der Anwohnerschaft wurden wiederholt schwierige Verkehrssituationen
sowie teilweise zu hohe Geschwindigkeiten gemeldet. Insbesondere während der Bring- und
Abholzeiten kommt es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und unübersichtlichen
Begegnungssituationen.
Aufgrund der Hinweise aus der Anliegerschaft wurde bereits im Vorfeld eine
Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Messung erfolgte im Zeitraum vom 12.05. bis
20.05.2025 in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises
Cloppenburg.
Das Ergebnis der Auswertung zeigt, dass sich der überwiegende Teil der
Verkehrsteilnehmenden an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde
gehalten hat. Nach der Auswertung kam es in rund 10 Prozent der erfassten Fälle zu
Geschwindigkeitsüberschreitungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde die zulässige
Geschwindigkeit eingehalten.
Im Anschluss an die Messung wurde durch den Bauhof die vorhandene „Zone 30-
Beschilderung“ überprüft und teilweise ausgetauscht, damit diese wieder besser wahrnehmbar
und deutlicher erkennbar ist. Die Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit der zuständigen
Verkehrsbehörde.
Zwischenzeitlich gab es eine Unterschriftensammlung der Anlieger (Anlage 1) sowie einen
„Antrag auf Verbesserung der Verkehrslage bei der Grundschule Elisabethfehn West und Jona
Kindergarten“ von der GRÜNE-Fraktion (Anlage 2). Anfang April gab es zu der Thematik auch
einen Vor-Ort-Termin mit Anliegern, Vertreterinnen und Vertretern von Schule und
Kindergarten sowie Bürgermeister Anhuth. Mit Verweis auf die beiden Dokumente sollen im
Weiteren mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. zur
Verkehrsberuhigung dargestellt und dann in den Gremien beraten werden.
1. Bauliche Maßnahmen
Zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten können bauliche Maßnahmen im
Fahrbahnbereich geprüft werden. Hierzu zählen insbesondere Temposchwellen, Pflasterkissen
oder vergleichbare Einrichtungen zur Verkehrsberuhigung.
Temposchwellen kosten circa 1.000 Euro je Stück bei einer Überfahrtslänge von circa 5,40
Meter und sind für Tempo 30-Bereiche ausgelegt.
Pflasterkissen mit rotem Betonsteinpflaster und beidseitiger Beetanlage zur
Fahrbahneinengung wurden grob mit circa 10.000 bis 15.000 Euro je Anlage geschätzt.
Soweit es sich um erstmalige Herstellungsmaßnahmen handelt, sind diese nach dem
Erschließungsbeitragsrecht (90% Grundstückseigentümer, 10% Gemeinde) grundsätzlich
beitragspflichtig.
2. Straßenbeleuchtung
Eine Verbesserung oder Ergänzung der Straßenbeleuchtung kann insbesondere in der dunkleren
Jahreszeit zur besseren Erkennbarkeit von Fußgängern, Kindern und dem Straßenverlauf
beitragen.
Soweit eine erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung erfolgt, ist auch diese Maßnahme
beitragspflichtig. Nach Erfahrungswerten der vergangenen Jahre kann grob mit einem
Anliegerbeitrag von circa 1 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche gerechnet werden.
3. Beschilderung und Geschwindigkeit
In Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg kann
geprüft werden, ob die vorhandene Beschilderung im Bereich der Rosenstraße angepasst oder
ergänzt werden kann. Ebenfalls kann gemeinsam bewertet werden, ob weitere
verkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen und ob gegebenenfalls eine weitergehende
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich und rechtlich umsetzbar ist.
Entscheidungen hierüber obliegen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Ergänzend kann ein Geschwindigkeitsdisplay eingesetzt werden, das den
Verkehrsteilnehmenden die aktuell gefahrene Geschwindigkeit unmittelbar anzeigt und damit
zur Sensibilisierung und Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit beiträgt.
Eine einfache Geschwindigkeitstafel kostet circa 1.000 Euro. Eine wechselnd blinkende
Geschwindigkeitstafel in rot/grün kostet circa 1.650 Euro.
Für diese Ausführung ist in der Regel ein Dauerstromanschluss erforderlich. Der
Stromanschluss kostet erfahrungsgemäß circa 2.000 Euro zuzüglich Kosten für Schaltschrank,
Leitungsverlegung und Nebenarbeiten.
Alternativ kann eine Solarausführung eingesetzt werden. Diese kostet circa 3.300 Euro.
4. Fahrbahnmarkierungen
Zur zusätzlichen Sensibilisierung können Fahrbahnmarkierungen mit Hinweisen wie
beispielsweise Kinder, Schule oder Schulweg aufgebracht werden. In Abstimmung mit der
Verkehrsbehörde kann geprüft werden, ob und in welcher Form entsprechende Markierungen
angeordnet und umgesetzt werden können.
5. Einbahnstraßenregelung
Weiterhin kann geprüft werden, ob eine zeitlich begrenzte Einbahnstraßenregelung während
der Bring- und Abholzeiten sinnvoll ist. Hierdurch könnte Begegnungsverkehr reduziert und
die Verkehrssituation entzerrt werden. Auch dies bedarf einer verkehrsbehördlichen Prüfung.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Maßnahmen 3, 4 und 5 priorisiert zu
betrachten und mit der Verkehrskommission zu erörtern.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den unter den Ziffern 1 bis 5 dargestellten
Maßnahmen und den jeweils genannten Kostenschätzungen. Je nach Beschlussfassung sind
diese bei der weiteren haushaltsmäßigen Planung zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag Verwaltung:
Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Abstimmungen im S.+V.-Ausschuss über den Antrag der Fraktion GRÜNE:
Über Pkt. 1.) des Antrages zum Thema „Beleuchtung“
AE: 2 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
Über Pkt. 2.) des Antrages zum Vorschlag „Geschwindigkeitsanzeigen“
AE: einstimmig
Über Pkt. 3.) des Antrages zum Vorschlag „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung“
AE: einstimmig
Abstimmungen im VA über den Antrag der Fraktion GRÜNE:
Über Pkt. 1.) des Antrages zum Thema „Beleuchtung“
Beschlussempfehlung VA: abgelehnt
Über Pkt. 2.) des Antrages zum Vorschlag „Geschwindigkeitsanzeigen“ *
* unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages zum Antrag der GRÜNE-Fraktion von RM
Coners, dass das Wort „stationäre“ gestrichen wird, damit eine mobile Anzeige installiert wird.
Beschlussempfehlung VA: angenommen
Über Pkt. 3.) des Antrages zum Vorschlag „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung“
Beschlussempfehlung VA: angenommen
(Bürgermeister) (Sachbearbeiter)
Beratung / Datum Abstimmungsergebnis
Entscheidung
SuV 03.06.2026 Ja: Nein: Enth.:
VA 24.06.2026 Ja: Nein: Enth.:
RAT 29.06.2026 Ja: Nein: Enth.:
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