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Verbesserung der Verkehrssituation an der Rosenstraße (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBarßel
Datum2026-06-29
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Verbesserung der Verkehrssituation an der Rosenstraße (Antrag der GRÜNE- Fraktion) Vorlage Nr.: 2026/049 Fachbereich: Bauamt Sachbearbeiter: Meyer, Florian Sach- und Rechtslage: Im Bereich der Rosenstraße in Elisabethfehn befinden sich ein Kindergarten sowie eine Grundschule. Aus der Anwohnerschaft wurden wiederholt schwierige Verkehrssituationen sowie teilweise zu hohe Geschwindigkeiten gemeldet. Insbesondere während der Bring- und Abholzeiten kommt es zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und unübersichtlichen Begegnungssituationen. Aufgrund der Hinweise aus der Anliegerschaft wurde bereits im Vorfeld eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Messung erfolgte im Zeitraum vom 12.05. bis 20.05.2025 in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg. Das Ergebnis der Auswertung zeigt, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmenden an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde gehalten hat. Nach der Auswertung kam es in rund 10 Prozent der erfassten Fälle zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde die zulässige Geschwindigkeit eingehalten. Im Anschluss an die Messung wurde durch den Bauhof die vorhandene „Zone 30- Beschilderung“ überprüft und teilweise ausgetauscht, damit diese wieder besser wahrnehmbar und deutlicher erkennbar ist. Die Maßnahme erfolgte in Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde. Zwischenzeitlich gab es eine Unterschriftensammlung der Anlieger (Anlage 1) sowie einen „Antrag auf Verbesserung der Verkehrslage bei der Grundschule Elisabethfehn West und Jona Kindergarten“ von der GRÜNE-Fraktion (Anlage 2). Anfang April gab es zu der Thematik auch einen Vor-Ort-Termin mit Anliegern, Vertreterinnen und Vertretern von Schule und Kindergarten sowie Bürgermeister Anhuth. Mit Verweis auf die beiden Dokumente sollen im Weiteren mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bzw. zur Verkehrsberuhigung dargestellt und dann in den Gremien beraten werden. 1. Bauliche Maßnahmen Zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten können bauliche Maßnahmen im Fahrbahnbereich geprüft werden. Hierzu zählen insbesondere Temposchwellen, Pflasterkissen oder vergleichbare Einrichtungen zur Verkehrsberuhigung. Temposchwellen kosten circa 1.000 Euro je Stück bei einer Überfahrtslänge von circa 5,40 Meter und sind für Tempo 30-Bereiche ausgelegt. Pflasterkissen mit rotem Betonsteinpflaster und beidseitiger Beetanlage zur Fahrbahneinengung wurden grob mit circa 10.000 bis 15.000 Euro je Anlage geschätzt. Soweit es sich um erstmalige Herstellungsmaßnahmen handelt, sind diese nach dem Erschließungsbeitragsrecht (90% Grundstückseigentümer, 10% Gemeinde) grundsätzlich beitragspflichtig. 2. Straßenbeleuchtung Eine Verbesserung oder Ergänzung der Straßenbeleuchtung kann insbesondere in der dunkleren Jahreszeit zur besseren Erkennbarkeit von Fußgängern, Kindern und dem Straßenverlauf beitragen. Soweit eine erstmalige Herstellung der Straßenbeleuchtung erfolgt, ist auch diese Maßnahme beitragspflichtig. Nach Erfahrungswerten der vergangenen Jahre kann grob mit einem Anliegerbeitrag von circa 1 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche gerechnet werden. 3. Beschilderung und Geschwindigkeit In Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg kann geprüft werden, ob die vorhandene Beschilderung im Bereich der Rosenstraße angepasst oder ergänzt werden kann. Ebenfalls kann gemeinsam bewertet werden, ob weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen und ob gegebenenfalls eine weitergehende Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich und rechtlich umsetzbar ist. Entscheidungen hierüber obliegen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Ergänzend kann ein Geschwindigkeitsdisplay eingesetzt werden, das den Verkehrsteilnehmenden die aktuell gefahrene Geschwindigkeit unmittelbar anzeigt und damit zur Sensibilisierung und Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit beiträgt. Eine einfache Geschwindigkeitstafel kostet circa 1.000 Euro. Eine wechselnd blinkende Geschwindigkeitstafel in rot/grün kostet circa 1.650 Euro. Für diese Ausführung ist in der Regel ein Dauerstromanschluss erforderlich. Der Stromanschluss kostet erfahrungsgemäß circa 2.000 Euro zuzüglich Kosten für Schaltschrank, Leitungsverlegung und Nebenarbeiten. Alternativ kann eine Solarausführung eingesetzt werden. Diese kostet circa 3.300 Euro. 4. Fahrbahnmarkierungen Zur zusätzlichen Sensibilisierung können Fahrbahnmarkierungen mit Hinweisen wie beispielsweise Kinder, Schule oder Schulweg aufgebracht werden. In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde kann geprüft werden, ob und in welcher Form entsprechende Markierungen angeordnet und umgesetzt werden können. 5. Einbahnstraßenregelung Weiterhin kann geprüft werden, ob eine zeitlich begrenzte Einbahnstraßenregelung während der Bring- und Abholzeiten sinnvoll ist. Hierdurch könnte Begegnungsverkehr reduziert und die Verkehrssituation entzerrt werden. Auch dies bedarf einer verkehrsbehördlichen Prüfung. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Maßnahmen 3, 4 und 5 priorisiert zu betrachten und mit der Verkehrskommission zu erörtern. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den unter den Ziffern 1 bis 5 dargestellten Maßnahmen und den jeweils genannten Kostenschätzungen. Je nach Beschlussfassung sind diese bei der weiteren haushaltsmäßigen Planung zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag Verwaltung: Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet. Abstimmungen im S.+V.-Ausschuss über den Antrag der Fraktion GRÜNE: Über Pkt. 1.) des Antrages zum Thema „Beleuchtung“ AE: 2 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen Über Pkt. 2.) des Antrages zum Vorschlag „Geschwindigkeitsanzeigen“ AE: einstimmig Über Pkt. 3.) des Antrages zum Vorschlag „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung“ AE: einstimmig Abstimmungen im VA über den Antrag der Fraktion GRÜNE: Über Pkt. 1.) des Antrages zum Thema „Beleuchtung“ Beschlussempfehlung VA: abgelehnt Über Pkt. 2.) des Antrages zum Vorschlag „Geschwindigkeitsanzeigen“ * * unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages zum Antrag der GRÜNE-Fraktion von RM Coners, dass das Wort „stationäre“ gestrichen wird, damit eine mobile Anzeige installiert wird. Beschlussempfehlung VA: angenommen Über Pkt. 3.) des Antrages zum Vorschlag „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung“ Beschlussempfehlung VA: angenommen (Bürgermeister) (Sachbearbeiter) Beratung / Datum Abstimmungsergebnis Entscheidung SuV 03.06.2026 Ja: Nein: Enth.: VA 24.06.2026 Ja: Nein: Enth.: RAT 29.06.2026 Ja: Nein: Enth.:

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