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Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Baden-Baden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen; Anpassungen in der Welterbezone

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBaden-Baden
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Baden-Baden erlässt eine Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen. Ziel ist der Schutz der UNESCO-Welterbestätte durch erhöhte Gebühren für baustellenbedingte Sondernutzungen in der Welterbezone: Im ersten Jahr gelten reguläre Gebühren (ca. 0,25 €/m²/Tag), ab dem zweiten Jahr erhöhte Gebühren (0,30 €/m²/Tag). Dies soll Anreize für zügige Bauabwicklung schaffen und Beeinträchtigungen des Stadtbildes reduzieren. Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung einstimmig.

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Drucksache-Nr. Beschlussvorlage 26.310 Dienststelle Datum Straßenverkehr 29.05.2026 Beratungsfolge öff nichtöff. Sitzungstermin Verwaltungs-, Finanz- und Haushaltsstruk- X 20.07.2026 13 turausschuss Gemeinderat X 27.07.2026 23 Betreff Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Baden-Baden über Erlaubnisse und Ge- bühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen; Anpassungen in der Welterbezone Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Baden-Baden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Stra- ßen (Sondernutzungssatzung) sowie deren Anlage entsprechend der beigefügten Anlagen 1 und 2. Beratungsergebnis Gremium Sitzung am TOP Einstimmig Mit Stimmen- Anzahl Anzahl Anzahl Laut Beschluss- Abweichender Be- mehrheit Ja Nein Enthaltungen vorschlag schluss (siehe Protokoll) Seite 1 von 4 Drucksache-Nr. 26.310 Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? nein ja, weitere Ausführungen Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss (Kostenschätzung) Baubeschluss (Kostenberechnung) Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme insgesamt: Kosten/Einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? ja nein, überplanmäßige Auszahlung Höhe von Deckung bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: erwartete Mindereinnahme: nein: Ist eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich? nein ja bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Deckung durch Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? nein ja, Personalkosten Sachkosten Abschreibungen Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Raumprogramme, Kennzahlen, u.ä.): ggf. eine geringfügige Mehreinnahme an Gebühren, je nach Anzahl der Baustellen, die mehr als ein Jahr dauern und Vollstreckbarkeit der Gebührenbescheide Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme)? nein ja, Name: Höhe: Sachkonto Kostenstelle Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? nein ja Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Auswirkungen auf den Klimaschutz: positiv keine negativ Seite 2 von 4 Drucksache-Nr. 26.310 Kurzbeschreibung des Sachverhalts: Zum Schutz des besonderen Charakters des Welterbes soll innerhalb der sogenannten Welterbezone in Baden-Baden ab dem zweiten Jahr bei einer für eine Baustelle eingerich- teten Sondernutzung die Gebühr für baustellenbedingte Sondernutzungen erhöht werden. Hierfür ist eine Änderung der Satzung der Stadt Baden-Baden über Erlaubnisse und Ge- bühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Fassung der Änderungssat- zung vom 05.11.2001 (Sondernutzungssatzung) einschließlich ihrer Anlage im Wege einer Änderungssatzung erforderlich. Ausführliche Begründung: I. Lage und Bedarf in Baden-Baden: Die Stadt Baden-Baden ist Teil des UNESCO-Welterbes „Great Spa Towns of Europe“. Die Welterbestätte umfasst eine Kernzone sowie eine umgebende Pufferzone. Die Kern- zone bildet den eigentlichen Schutzbereich der Welterbestätte und ist weitgehend durch die Gestaltungssatzung (GASS) gesichert. Sie umfasst prägende städtebauliche Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität und intensiver Nutzung des öffentlichen Raums, die das his- torische Erscheinungsbild und die Wahrnehmung der Stadt wesentlich bestimmen und zentrale Attribute der Welterbestätte aufweisen. Die Pufferzone dient dem Schutz der Kernzone, insbesondere im Hinblick auf übergeord- nete räumliche Zusammenhänge und historische Blickbeziehungen, die für die Wahrneh- mung und Wirkung der Welterbestätte von Bedeutung sind. Baustellenbedingte Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen, insbesondere Ge- rüste, Container, Lagerflächen und Absperrungen, führen in diesen Bereichen regelmäßig zu erheblichen Beeinträchtigungen des Stadtbildes sowie der Nutzbarkeit des öffentlichen Raums. Sie können über ihre unmittelbare Flächeninanspruchnahme hinaus das räumli- che Gesamtgefüge, wichtige Sichtbeziehungen und die Wirkung des öffentlichen Raums beeinträchtigen. Aufgrund der besonderen räumlichen Struktur, der funktionalen Bedeutung sowie der in- tensiven Nutzung dieser Bereiche wirkt sich die Einwirkung von Baustellen hier in beson- derem Maße aus. Dies gilt insbesondere für die Kernzone, aber auch für die Pufferzone, soweit dort Beeinträchtigungen der räumlichen Zusammenhänge und Blickbeziehungen eintreten können. Vor diesem Hintergrund ist die Einwirkung von Baustellen im Sinne des Straßengesetzes in diesen Bereichen als erhöht anzusehen und rechtfertigt eine differenzierte Gebühren- bemessung. Gleichzeitig soll Bauaktivität auch in diesem Bereich nicht unverhältnismäßig erschwert werden. Die vorgesehene zeitliche Staffelung der Gebühren setzt Anreize für eine zügige Durchführung von Baustellen, ohne die grundsätzliche Zulässigkeit von Bauvorhaben ein- zuschränken. Ein erwünschter Effekt kann sein, dass das schuldhafte Verzögern von Bautätigkeit so unattraktiv gemacht werden soll. Voraussetzung für eine Lenkung der Baustellendauer Seite 3 von 4 Drucksache-Nr. 26.310 bleibt weiter u.a. die Vollstreckbarkeit des Gebührenbescheids. Dies ist bspw. bei im Aus- land lebenden Eigentümerinnen und Eigentümern nicht immer gewährleistet. Vor diesem Hintergrund soll für Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baustellen in- nerhalb der Welterbezone eine zeitlich gestaffelte Gebührenregelung eingeführt werden: II. Geplante Gebührenerhöhung: Innerhalb des ersten Jahres gelten die Sondernutzungsgebühren wie im gesamten Stadt- gebiet. Im Regelfall wird hierbei ein Tagessatz von 0,25 € pro Quadratmeter zugrunde gelegt. Die konkrete Gebührenhöhe wird im Einzelfall innerhalb des geltenden Gebühren- rahmens festgesetzt. Ab dem zweiten Jahr der Sondernutzung wird eine erhöhte Gebühr in Höhe innerhalb der Welterbe-Kartierung von 0,30 € pro m² und Tag erhoben. Mit diesen Gebühren befindet sich die Stadtverwaltung Baden-Baden schon in einem re- lativ hohen Gebührenbereich (Stadt Rastatt: 0,15 € pro qm/Tag, Stadt Stuttgart: 0,11-0,19 € pro qm/Tag, Stadt Mannheim: 0,11-0,33 € pro qm/Tag, Stadt Freiburg: 0,07-0,17 € pro qm/Tag). III. Erforderliche Änderungen am Ortsrecht: Hierfür muss die Satzung der Stadt Baden-Baden über Erlaubnisse und Gebühren für Son- dernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) aktualisiert werden. Zu- dem wird die Anlage zur Sondernutzungssatzung aktualisiert. Der Lageplan zur Welterbezone wird als Anlage zu der Satzung genommen. Die Änderun- gen im Einzelnen: 1. Änderung der Satzung über Sondernutzungsgebühren In § 3 IV der Satzung entfällt der Satz „nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen“. 2. Änderung der Anlagen zur Satzung über Sondernutzungsgebühren Bei der Anlage 1 zur Satzung über Sondernutzungsgebühren (Gebührenverzeich- nis) werden die geographischen Vorgaben aus Fußnote 1 durch „Welterbezone“ ersetzt und aus der Fußnote in Ziffer II des Textes überführt. Eine Karte der Welt- erbezone wird der Satzung als Anlage 2 beigefügt. Mit Einführung der Welterbe- Kartierung im Geoportal der Stadt Baden-Baden gibt es für Bauherren eine hinrei- chend bestimmte und damit rechtssichere Möglichkeit nachzuvollziehen, wo die Welterbe-Zone beginnt und wo sie endet. Anlagen: Anlage 1: Änderungssatzung Anlage 2: Anlage 1 zur Satzung, Gebührenverzeichnis Anlage 3: Anlage 2 zur Satzung, Karte Welterbezone Anlage 4: Synopse Anlage 5: Neue Fassung der Satzung Seite 4 von 4

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