Startseite › Baden-Baden › Antrag

Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg für die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBaden-Baden
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Baden-Baden soll die Gewährträgerschaft für die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg übernehmen. Dies ist erforderlich, weil die Verkehrsbetriebe aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke ausgegliedert wurden und die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten über diese Kasse weiterhin gesichert werden soll. Die Gewährträgerschaft verpflichtet die Stadt, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft Umlagen und Sanierungsgelder zu übernehmen. Der Gemeinderat beschloss die Übernahme einstimmig.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Drucksache-Nr. Beschlussvorlage 26.272 Dienststelle Datum Verkehrsgesellschaft Baden-Baden 03.06.2026 mbH Beratungsfolge öff nichtöff. Sitzungstermin Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft Baden- X 02.07.2026 7 Baden mbH Betriebsausschuss X 02.07.2026 8 Gemeinderat X 27.07.2026 15 Betreff Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden Württemberg für die Verkehrsgesell- schaft Baden-Baden mbH Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Gewährträgerschaft für die sich aus der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverban- des Baden-Württemberg ergebenden Verpflichtungen durch die Stadt Baden-Baden für die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH. Beratungsergebnis Gremium Sitzung am TOP Einstimmig Mit Stimmen- Anzahl Anzahl Anzahl Laut Beschluss- Abweichender Be- mehrheit Ja Nein Enthaltungen vorschlag schluss (siehe Protokoll) Seite 1 von 3 Drucksache-Nr. 26.272 Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? nein ja, weitere Ausführungen Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss (Kostenschätzung) Baubeschluss (Kostenberechnung) Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme insgesamt: Kosten/Einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? ja nein, überplanmäßige Auszahlung Höhe von Deckung bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: erwartete Mindereinnahme: nein: Ist eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich? nein ja bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Deckung durch Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? nein ja, Personalkosten Sachkosten Abschreibungen Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Raumprogramme, Kennzahlen, u.ä.): Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme)? nein ja, Name: Höhe: Sachkonto Kostenstelle Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? nein ja Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Auswirkungen auf den Klimaschutz: positiv keine negativ Seite 2 von 3 Drucksache-Nr. 26.272 Begründung: Die bislang als Sparte innerhalb des Eigenbetriebs Stadtwerke Baden-Baden geführten Verkehrsbetriebe mussten aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgegliedert werden. In die- sem Zuge wurde die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH gegründet. Im Zusammenhang mit dieser Ausgliederung ist es erforderlich, die betriebliche Altersver- sorgung der Beschäftigten weiterhin über die Zusatzversorgungskasse sicherzustellen. Hierfür verlangt die Zusatzversorgungskasse, dass für die neu gegründete Gesellschaft eine Gewährträgerschaft übernommen wird. Voraussetzung für die Fortführung der Mitgliedschaft der Verkehrsgesellschaft Baden-Ba- den mbH bei der Zusatzversorgungskasse ist daher, dass die Stadt Baden-Baden diese Gewährträgerschaft übernimmt. Die Gewährträgerschaft umfasst insbesondere die Ver- pflichtung, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft die fälligen Umlagen, Sanie- rungsgelder und Zinsen sowie einen etwaigen Ausgleichsbetrag nach § 15 der Satzung der Zusatzversorgungskasse bei Beendigung der Mitgliedschaft zu übernehmen. Der Beschluss ist dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vorzulegen. Es wird empfohlen, der Übernahme der Gewährträgerschaft zugunsten der Verkehrsge- sellschaft Baden-Baden mbH gegenüber der Zusatzversorgungskasse zuzustimmen. Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert