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Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg für die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Baden-Baden |
| Datum | 2026-07-27 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Baden-Baden soll die Gewährträgerschaft für die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH gegenüber der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg übernehmen. Dies ist erforderlich, weil die Verkehrsbetriebe aus dem Eigenbetrieb Stadtwerke ausgegliedert wurden und die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten über diese Kasse weiterhin gesichert werden soll. Die Gewährträgerschaft verpflichtet die Stadt, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft Umlagen und Sanierungsgelder zu übernehmen. Der Gemeinderat beschloss die Übernahme einstimmig.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.
Beschlussvorlage
26.272
Dienststelle Datum
Verkehrsgesellschaft Baden-Baden 03.06.2026
mbH
Beratungsfolge öff nichtöff. Sitzungstermin
Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft Baden- X 02.07.2026 7
Baden mbH
Betriebsausschuss X 02.07.2026 8
Gemeinderat X 27.07.2026 15
Betreff
Übernahme der Gewährträgerschaft gegenüber der Zusatzversorgungskasse des
Kommunalen Versorgungsverbandes Baden Württemberg für die Verkehrsgesell-
schaft Baden-Baden mbH
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Gewährträgerschaft für die sich aus der
Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverban-
des Baden-Württemberg ergebenden Verpflichtungen durch die Stadt Baden-Baden für
die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH.
Beratungsergebnis
Gremium Sitzung am TOP
Einstimmig Mit Stimmen- Anzahl Anzahl Anzahl Laut Beschluss- Abweichender Be-
mehrheit Ja Nein Enthaltungen vorschlag schluss
(siehe Protokoll)
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Drucksache-Nr. 26.272
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? nein ja, weitere Ausführungen
Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss (Kostenschätzung)
Baubeschluss (Kostenberechnung)
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme insgesamt:
Kosten/Einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?
ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?
ja nein, überplanmäßige Auszahlung
Höhe von
Deckung bei
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
erwartete Mindereinnahme:
nein: Ist eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich?
nein ja bei
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
Deckung durch
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?
nein ja, Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Raumprogramme, Kennzahlen, u.ä.):
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme)?
nein ja,
Name:
Höhe:
Sachkonto
Kostenstelle
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?
nein ja
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Klimaschutz: positiv keine negativ
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Drucksache-Nr. 26.272
Begründung:
Die bislang als Sparte innerhalb des Eigenbetriebs Stadtwerke Baden-Baden geführten
Verkehrsbetriebe mussten aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgegliedert werden. In die-
sem Zuge wurde die Verkehrsgesellschaft Baden-Baden mbH gegründet.
Im Zusammenhang mit dieser Ausgliederung ist es erforderlich, die betriebliche Altersver-
sorgung der Beschäftigten weiterhin über die Zusatzversorgungskasse sicherzustellen.
Hierfür verlangt die Zusatzversorgungskasse, dass für die neu gegründete Gesellschaft
eine Gewährträgerschaft übernommen wird.
Voraussetzung für die Fortführung der Mitgliedschaft der Verkehrsgesellschaft Baden-Ba-
den mbH bei der Zusatzversorgungskasse ist daher, dass die Stadt Baden-Baden diese
Gewährträgerschaft übernimmt. Die Gewährträgerschaft umfasst insbesondere die Ver-
pflichtung, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft die fälligen Umlagen, Sanie-
rungsgelder und Zinsen sowie einen etwaigen Ausgleichsbetrag nach § 15 der Satzung
der Zusatzversorgungskasse bei Beendigung der Mitgliedschaft zu übernehmen.
Der Beschluss ist dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Genehmigung vorzulegen.
Es wird empfohlen, der Übernahme der Gewährträgerschaft zugunsten der Verkehrsge-
sellschaft Baden-Baden mbH gegenüber der Zusatzversorgungskasse zuzustimmen.
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