Startseite › Altenholz › Antrag

Antrag der Fraktionen - Suche nach geeigneten Standorten und Flächen für Baumpflanzungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAltenholz
Datum2025-06-12
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

GEMEINDE ALTENHOLZ Altenholz, 06.05.2025 Der Bürgermeister - Bauamt - Auskunft erteilt: Roalnd Dürrbaum Telefon: 0431/3201-400 Geschäftliche Mitteilung Sitzung: Termin: Punkt der TO: Status: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und 12.06.2025 öffentlich Liegenschaften Betreff: Antrag der Fraktionen - Suche nach geeigneten Standorten und Flächen für Baumpflanzungen Mit der Vorlage zu der 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften am 18.03.2025 wollte die Verwaltung aufzeigen, dass der Baumbestand in Altenholz trotz einiger Fällungen in den letzten Jahren noch in einem guten Zustand ist und nicht zwingend alle noch verfügbaren größeren und kleineren Flächen mit Bäumen bepflanzt werden müssen. Ein Großteil der Grünflächen in Altenholz ist bereits mit Bäumen bepflanzt. Zudem sind mehrere gemeindeei- gene Waldflächen vorhanden, so dass ein guter Puffer vorhanden ist. Sinnvollerweise sollten auch andere Bepflanzungen im Hinblick auf den Schutz der Biodiversität in Betracht gezogen werden, z.B. Anlage von heimischen Staudenbeeten, um mehr Nahrungsangebot für Insekten zu schaffen. Wenn Nachpflanzungen gesetzlich vorgeschrieben sind, werden diese immer erfüllt und es werden dann auch alle zur Verfügung stehenden Flächen geprüft inklusive Knicks, Kleinstflächen und Spielplätze. In Zusammenarbeit mit dem Bauhof ist eine Liste mit verfügbaren geeigneten Stand- orten für zukünftige Baumpflanzungen angefertigt worden, welche weiter ergänzt wird. Die öffentlichen Spielflächen werden von Seiten der Verwaltung als ungeeignet für weitere Baum- pflanzungen beurteilt, da auf allen Spielplätzen bereits ausreichend Bäume vorhanden sind. In dem Zeitraum 2021 bis 2024 wurden 94 Bäume im Gebiet der Gemeinde Altenholz gefällt. Bei 10 von diesen 94 gefällten Bäumen handelt es sich um sogenannte ortsbildprägende Bäume, für die eine gesetzliche Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht. Wie in Anlage 1 hinterlegt, besteht für die 2 zuvor erwähnten 10 gefällten ortsbildprägenden Bäume eine gesetzlich erforderliche Ersatzpflan- zung von 21 Bäumen. Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet nach eigenem Ermessen über die Höhe der Kompensation. Der Ausgleich soll daher teilweise 1:2 und 1:3 erfolgen. Von diesen 21 gesetzlich erforderlichen Ersatzpflanzungen sind mittlerweile 11 Bäume gepflanzt. 10 Bäume sind noch zu pflanzen, für die derzeit noch geeignete Standorte gesucht werden. Mike Buchau Anlagen: Anlage 1 Übersicht Baumpflanzungen Anlage 2 Übersicht-verpachtete-Flächen-Gemeinde-Altenholz

Text aus PDF extrahiert