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Antrag der Fraktionen - Suche nach geeigneten Standorten und Flächen für Baumpflanzungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Altenholz |
| Datum | 2025-06-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE ALTENHOLZ Altenholz, 06.05.2025
Der Bürgermeister
- Bauamt -
Auskunft erteilt: Roalnd Dürrbaum
Telefon: 0431/3201-400
Geschäftliche Mitteilung
Sitzung: Termin: Punkt der TO: Status:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und 12.06.2025 öffentlich
Liegenschaften
Betreff: Antrag der Fraktionen - Suche nach geeigneten Standorten und Flächen für
Baumpflanzungen
Mit der Vorlage zu der 7. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften
am 18.03.2025 wollte die Verwaltung aufzeigen, dass der Baumbestand in Altenholz trotz einiger
Fällungen in den letzten Jahren noch in einem guten Zustand ist und nicht zwingend alle noch
verfügbaren größeren und kleineren Flächen mit Bäumen bepflanzt werden müssen. Ein Großteil
der Grünflächen in Altenholz ist bereits mit Bäumen bepflanzt. Zudem sind mehrere gemeindeei-
gene Waldflächen vorhanden, so dass ein guter Puffer vorhanden ist. Sinnvollerweise sollten auch
andere Bepflanzungen im Hinblick auf den Schutz der Biodiversität in Betracht gezogen werden,
z.B. Anlage von heimischen Staudenbeeten, um mehr Nahrungsangebot für Insekten zu schaffen.
Wenn Nachpflanzungen gesetzlich vorgeschrieben sind, werden diese immer erfüllt und es werden
dann auch alle zur Verfügung stehenden Flächen geprüft inklusive Knicks, Kleinstflächen und
Spielplätze. In Zusammenarbeit mit dem Bauhof ist eine Liste mit verfügbaren geeigneten Stand-
orten für zukünftige Baumpflanzungen angefertigt worden, welche weiter ergänzt wird.
Die öffentlichen Spielflächen werden von Seiten der Verwaltung als ungeeignet für weitere Baum-
pflanzungen beurteilt, da auf allen Spielplätzen bereits ausreichend Bäume vorhanden sind.
In dem Zeitraum 2021 bis 2024 wurden 94 Bäume im Gebiet der Gemeinde Altenholz gefällt. Bei
10 von diesen 94 gefällten Bäumen handelt es sich um sogenannte ortsbildprägende Bäume, für
die eine gesetzliche Pflicht zur Ersatzpflanzung besteht. Wie in Anlage 1 hinterlegt, besteht für die
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zuvor erwähnten 10 gefällten ortsbildprägenden Bäume eine gesetzlich erforderliche Ersatzpflan-
zung von 21 Bäumen. Die Untere Naturschutzbehörde entscheidet nach eigenem Ermessen über
die Höhe der Kompensation. Der Ausgleich soll daher teilweise 1:2 und 1:3 erfolgen.
Von diesen 21 gesetzlich erforderlichen Ersatzpflanzungen sind mittlerweile 11 Bäume gepflanzt.
10 Bäume sind noch zu pflanzen, für die derzeit noch geeignete Standorte gesucht werden.
Mike Buchau
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht Baumpflanzungen
Anlage 2 Übersicht-verpachtete-Flächen-Gemeinde-Altenholz
Text aus PDF extrahiert