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Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur "Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz" (AGFFK-RLP e.V.); Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kaisersesch gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Kaisersesch
Datum2024-10-24
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Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Fraktionsantrag Gremium Termin Status Verbandsgemeinderat Kaiserse- 24.10.2024 öffentlich beschließend sch Fachbereich Fachbereich 1.3 Gremienservice Nr. 2024/1001 Verantwortlicher Wagner Lydia Az. Verfasser Brück Finja Tagesordnungspunkt: Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur "Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz" (AGFFK-RLP e.V.); Antrag der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Kaisersesch gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) Sach- und Rechtslage: Die SPD-Fraktion des Verbandsgemeinderates Kaisersesch hat am 09.10.2024 den An- trag gestellt den Beitritt zur „Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundli- cher Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (AGFFK-RLP e.V.) als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Kaisersesch aufzunehmen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die AGFFK-RLP wurde im Mai 2023 durch 41 Städte, Landkreise und Verbandsgemein- den gegründet. Aktuell besteht der Verein aus 9 Landkreisen, 24 Städten und 16 Ver- bandsgemeinden. Im Vordergrund steht die Förderung vom Rad- und Fußverkehr. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein eingetragener Verein und finanziert sich durch Förde- rungen des Landes und Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich erhoben. Die Höhe und die Fälligkeit des Mit- gliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest- gelegt und ist wie folgt gestaffelt: bis 10.000 Einwohner 500,00 Euro 10.001 bis 20.000 Einwohner 1.000,00 Euro 20.001 bis 50.000 Einwohner 1.500,00 Euro 50.001 bis 100.000 Einwohner 2.000,00 Euro über 100.000 Einwohner 2.500,00 Euro Bei aktuell 16.691 Einwohnern beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Verbandsgemeinde Kaisersesch demnach 1.000,00 Euro jährlich. Damit verbunden wären exklusive Leis- tungen durch die AGFK-RLP insbesondere als Servicestelle (Beratung und Hilfestellung zu konkreten Problemstellungen), im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Kampagnen, Info- und Werbematerialien), im fachlichen Austausch (Arbeitskreise, 2 Planungswerkstätten, eigene Fortbildungen, Vergünstigungen bei Veranstaltungen Dritter, usw.) sowie bei der Weiterentwicklung von Mobilitätslösungen (z.B. Modellpro- jekte, Beauftragung von Forschungsarbeiten und Gutachten nach Bedarf der Mitglie- der). Zur Aufnahme in den Verein müssen folgende Kriterien erfüllt werden: - Beschluss des kommunalen Gremiums über den Beitritt zum Verein - Bekenntnis zu den in § 2 Abs. 3,4 der Satzung verankerten Zielen des Vereins - Benennung eines fachlichen Ansprechpartners - Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Gremien des Vereins - Zahlung des Mitgliedsbeitrages Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei der Buchungsstelle 1/1.1.4.564200 „Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsver- tretungen u. Vereinen“ stehen für das Haushaltsjahr 2024 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung. Sofern die Verbandsgemeinde Kaisersesch der AGFFK-RLP e.V. beitritt, wären zukünf- tig die entsprechenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen. Beratung im Gremium: Beschlussvorschlag: „Der Verbandsgemeinderat Kaisersesch beschließt die Beantragung der Mitgliedschaft ab 01.01.2025 in der „Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlichen Kommunem in Rheinland-Pfalz“ (AGFFK-RLP e. V.).“ Beratungsergebnis Einstimmig Anzahl der Stimmen Ja Nein Enthaltung Für folgende Ratsmitglieder könnten nach Ansicht der Verwaltung Ausschließungs- gründe gemäß § 22 GemO vorliegen: 3 Kurzprotokoll: „Der Verbandsgemeinderat Kaisersesch beschließt die Beantragung der Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlichen Kommunem in Rheinland-Pfalz“ (AGFFK-RLP e. V.).“ Kaisersesch, 14.10.2024 In Vertretung Gerhard Weber Erster Beigeordneter

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