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Neugestaltung des Waldfriedhofs Cochem-Brauheck; Ergänzung zum Antrag der FWG-Stadtratsfraktion vom 28.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Cochem |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Stadtratsfraktion beantragte am 28.05.2026, den Waldfriedhof Cochem-Brauheck nicht zu erweitern, sondern Umgestaltungsmaßnahmen nur auf dem bestehenden Gelände durchzuführen. Mit Nachtrag vom 16.06.2026 legte die Fraktion einen ergänzten Lageplan vor, der etwa 20 m² große Flächen für Aschenausstreuungen kennzeichnet. Der Bauausschuss soll den Umgestaltungsmaßnahmen zustimmen und die Streuflächen festlegen. Eine Verkürzung der Ruhezeit für Aschen von 15 auf 5 Jahre ist rechtlich nicht möglich.
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Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Beschlussvorlage Nummer 2026/0471
FB2-Infrakstruktur und Klimaschutz
Marco Knieper Vorlagenstatus öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Neugestaltung des Waldfriedhofs Cochem-Brauheck;
Ergänzung zum Antrag der FWG-Stadtratsfraktion vom 28.05.2026
Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs-
ergebnis
Bauausschuss Stadt Cochem 28.07.2026 3 öffentlich
Sachverhalt:
Die Stadt Cochem beabsichtigt die Erweiterung des Friedhofs in Cochem-Brauheck sowie
die zusätzliche Anlegung von Urnengrabstätten in Form eines Begräbniswaldes. Die
Erweiterungsfläche soll neue Bestattungsformen ermöglichen und auch außerhalb von
Cochem lebenden Personen Bestattungsplätze zur Verfügung stellen.
Die FWG-Stadtratsfraktion beantragte am 28.05.2026, auf die Erweiterung des
Friedhofsareals zu verzichten und die Umgestaltungsmaßnahmen auf das bestehende
Friedhofsgelände zu beschränken. Über diesen Antrag wurde am 09.06.2026 auf der
Sitzung des Bauausschuss der Stadt Cochem beraten.
Die Fraktion hat mit Schreiben vom 16.06.2026 einen Nachtrag zum 1. Antrag zur
Umgestaltung des Friedhofs übersandt. In diesem Nachtrag wird ein ergänzter Lageplan, in
welchem die etwa 20 m² geeignete große Flächen für das Ausstreuen der Asche auf dem
Friedhof kenntlich gemacht wird.
Mit der Übersendung des ergänzten Lageplans soll die Beratung des ursprünglichen
Antrags konkretisiert werden und eine Entscheidungsgrundlage für die Festlegung
möglicher Streuflächen geschaffen werden. Ein Vertreter der FWG-Stadtratsfraktion wird
die vorgesehenen Planungsabsichten in der Sitzung erläutern. Auf dem Grabfeld für
anonyme Bestattungen wurden bisher 12 anonyme Leichenbestattungen und 59 anonyme
Urnenbestattungen durchgeführt. Hinsichtlich einer möglichen Verkürzung der Ruhezeit für
Aschen von 15 auf 5 Jahre ist aufgrund der erlassenen Genehmigung durch die
Kreisverwaltung nicht möglich. Die Neuregelung des Bestattungsgesetztes Rheinland-Pfalz
sieht für Aschen zwar eine Mindestruhezeit von 5 Jahren vor; hieraus ergibt sich jedoch
keine Verpflichtung satzungsmäßig festgelegte längere Ruhezeit entsprechend zu
verkürzen.
Ein Lageplan mit der gekennzeichneten Fläche anonymer Bestattungen sowie der
geplanten Streufläche liegt den Ausschussmitgliedern zur Sitzung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt den vorgesehenen Änderungen zur Umgestaltung des Friedhofs
zu und legt die vorgesehenen Flächen zum Ausstreuen von Aschen fest.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ja Nein
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
Beratungsergebnis
Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender
Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für
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