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Gemeinsamer Fraktionsantrag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Cochem |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Beschlussvorlage Nummer 2026/0456
Zentrale Dienste, IT und Digitalisierung
Stephan Weber Vorlagenstatus öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Gemeinsamer Fraktionsantrag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen
Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm
Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs-
ergebnis
Verbandsgemeinderat 24.06.2026 4 öffentlich
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 07.06.2026 wurde ein fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen von
CDU, SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat zum weiteren
Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm
eingereicht, dieser ist als Anlage beigefügt.
Der gemeinsame Fraktionsantrag wurde im Ältestenrat am 08.06.2026 und im
Hauptausschuss am 18.06.2026 vorberaten. Die Beratungsergebnisse werden in der
Sitzung mitgeteilt. Weitergehende Erläuterungen des Fraktionsantrags erfolgen in den der
Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. Der Ortsgemeinde Bremm das Angebot zu unterbreiten, die Turnhalle Bremm
(Grundstück und aufstehende Gebäude) zu Eigentum zu übernehmen, wobei für die
Erlangung des Eigentums seitens der Ortsgemeinde Bremm keine Zahlung an die
Verbandsgemeinde Cochem zu leisten ist. Die Verbandsgemeinde Cochem zahlt
vielmehr einen einmaligen, zweckgebundenen Investitionszuschuss für ausstehende
Instandhaltungen am Turnhallengebäude in Höhe von 500.000,00 €, welcher mit der
Eintragung der Ortsgemeinde Bremm als neue Eigentümerin des betroffenen
Grundstücks im Grundbuch fällig wird. Der Ortsgemeinde Bremm wird eine Frist von drei
Monaten ab der entsprechenden Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats
Cochem zur Annahme dieses Angebot eingeräumt.
2. Sollte die Ortsgemeinde Bremm das Angebot nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist
annehmen (schriftliche Annahmeerklärung durch den Ortsbürgermeister der
Ortsgemeinde Bremm gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem genügt)
so beschließt der Verbandsgemeinderat Cochem bereits heute, dass die Verwaltung
beauftragt wird, das Grundstück nebst aufstehender Immobilie bestmöglich zu
vermarkten, also zu veräußern. Die Verwaltung hat Sorge dafür zu tragen, dass nach
fruchtlosem Ablauf der Annahmefrist die Turnhalle nicht weiter genutzt wird.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ja Nein
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
Beratungsergebnis
Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender
Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für
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