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Gemeinsamer Fraktionsantrag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Cochem
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Beschlussvorlage Nummer 2026/0456 Zentrale Dienste, IT und Digitalisierung Stephan Weber Vorlagenstatus öffentlich Tagesordnungspunkt: Gemeinsamer Fraktionsantrag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs- ergebnis Verbandsgemeinderat 24.06.2026 4 öffentlich Sachverhalt: Mit E-Mail vom 07.06.2026 wurde ein fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm eingereicht, dieser ist als Anlage beigefügt. Der gemeinsame Fraktionsantrag wurde im Ältestenrat am 08.06.2026 und im Hauptausschuss am 18.06.2026 vorberaten. Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt. Weitergehende Erläuterungen des Fraktionsantrags erfolgen in den der Sitzung. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt: 1. Der Ortsgemeinde Bremm das Angebot zu unterbreiten, die Turnhalle Bremm (Grundstück und aufstehende Gebäude) zu Eigentum zu übernehmen, wobei für die Erlangung des Eigentums seitens der Ortsgemeinde Bremm keine Zahlung an die Verbandsgemeinde Cochem zu leisten ist. Die Verbandsgemeinde Cochem zahlt vielmehr einen einmaligen, zweckgebundenen Investitionszuschuss für ausstehende Instandhaltungen am Turnhallengebäude in Höhe von 500.000,00 €, welcher mit der Eintragung der Ortsgemeinde Bremm als neue Eigentümerin des betroffenen Grundstücks im Grundbuch fällig wird. Der Ortsgemeinde Bremm wird eine Frist von drei Monaten ab der entsprechenden Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats Cochem zur Annahme dieses Angebot eingeräumt. 2. Sollte die Ortsgemeinde Bremm das Angebot nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist annehmen (schriftliche Annahmeerklärung durch den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bremm gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem genügt) so beschließt der Verbandsgemeinderat Cochem bereits heute, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Grundstück nebst aufstehender Immobilie bestmöglich zu vermarkten, also zu veräußern. Die Verwaltung hat Sorge dafür zu tragen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Annahmefrist die Turnhalle nicht weiter genutzt wird. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ja Nein Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Beratungsergebnis Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für

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