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Gemeinsamer Fraktionsantrag zur Entwicklung einer einheitlichen Tourismusstrategie für das Ferienland Cochem
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Cochem |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Beschlussvorlage Nummer 2026/0455
FB1-Zentrale Dienste
Stephan Weber Vorlagenstatus öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Gemeinsamer Fraktionsantrag zur Entwicklung einer einheitlichen
Tourismusstrategie für das Ferienland Cochem
Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs-
ergebnis
Verbandsgemeinderat 24.06.2026 3 öffentlich
Sachverhalt:
Mit E-Mail von 04.06.2026 wurde ein fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen von
CDU, SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat zur Entwicklung
einer einheitlichen Tourismusstrategie für das Ferienland Cochem eingereicht; dieser ist als
Anlage beigefügt.
Der gemeinsame Fraktionsantrag wurde im Ältestenrat am 08.06.2026 und im
Hauptausschuss am 18.06.2026 vorberaten. Die Beratungsergebnisse werden in der
Sitzung mitgeteilt. Weitergehende Erläuterungen des Fraktionsantrags erfolgen in der
Verbandsgemeinderatssitzung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der benannten Leitlinien ein tragfähiges
Konzept zur Einführung der „Tourismusstrategie für das Ferienland Cochem – von der Eifel
über die Mosel bis zum Hunsrück – gemeinsam stark“ zu entwickeln und dem
Verbandsgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Ziel ist die Erarbeitung eines Modells, das den örtlichen und überörtlichen Tourismus in
einem Zweckverband bündelt, die Finanzierung über den Gästebeitrag neu ordnet, die
Kommunalhaushalte entlastet und die touristische Wettbewerbsfähigkeit der gesamten
Region nachhaltig stärkt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Ja Nein
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
Beratungsergebnis
Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender
Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für
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