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Gemeinsamer Fraktionsantrag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Cochem
Datum2026-06-18
DatenstufeNur Dokumente
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Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Beschlussvorlage Nummer 2026/0420 Zentrale Dienste, IT und Digitalisierung Stephan Weber Vorlagenstatus öffentlich Tagesordnungspunkt: Gemeinsamer Fraktionsantrag zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm Beratungsfolge Termin TOP Status Abstimmungs- ergebnis Hauptausschuss 18.06.2026 3 öffentlich Verbandsgemeinde Cochem Sachverhalt: Mit E-Mail vom 07.06.2026 wurde ein fraktionsübergreifender Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen im Verbandsgemeinderat zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der ehemaligen Schulturnhalle in der Ortsgemeinde Bremm eingereicht, dieser ist als Anlage beigefügt. Der gemeinsame Fraktionsantrag wird im Hauptausschuss am 18.06.2026 sowie im Verbandsgemeinderat am 24.06.2026 behandelt; weitergehende Erläuterungen des Fraktionsantrags erfolgen in den Gremien. Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgendes zu beschließen: 1. Der Ortsgemeinde Bremm wird das Angebot unterbreitet, die Turnhalle Bremm (Grundstück und aufstehende Gebäude) zu Eigentum zu übernehmen, wobei für die Erlangung des Eigentums seitens der Ortsgemeinde Bremm keine Zahlung an die Verbandsgemeinde Cochem zu leisten ist. Die Verbandsgemeinde Cochem zahlt vielmehr einen einmaligen, zweckgebundenen Investitionszuschuss für ausstehende Instandhaltungen am Turnhallengebäude in Höhe von 500.000,00 €, welcher mit der Eintragung der Ortsgemeinde Bremm als neue Eigentümerin des betroffenen Grundstücks im Grundbuch fällig wird. Der Ortsgemeinde Bremm wird eine Frist von drei Monaten ab der entsprechenden Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats Cochem zur Annahme dieses Angebot eingeräumt. 2. Sollte die Ortsgemeinde Bremm das Angebot nicht innerhalb der vorbezeichneten Frist annehmen (schriftliche Annahmeerklärung durch den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bremm gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem genügt) so beschließt der Verbandsgemeinderat Cochem bereits heute, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Grundstück nebst aufstehender Immobilie bestmöglich zu vermarkten, also zu veräußern. Die Verwaltung hat Sorge dafür zu tragen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Annahmefrist die Turnhalle nicht weiter genutzt wird. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ja Nein Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Beratungsergebnis Einstimmig Zustimmung Ablehnung Anzahl Stimmen Wie Beschluss- Abweichender Ja Nein Enthaltung vorschlag Beschluss Ausschließungsgründe nach § 22 GemO lagen nicht vor. / lagen vor für

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