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Beschluss zur Anpassung der Nutzungsrichtlinie für das Dorfgemeinschaftshaus Thandorf zum 01.01.2025- Berechnung der Umsatzsteuer § 2b
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Rehna |
| Datum | 2025-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Thandorf beschließt in der heutigen Sitzung, rückwirkend zum 01.01.2025, die vorliegende Nutzungsrichtlinie für das Dorfgemeinschaftshaus Thandorf.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Planmäßig sollte die Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz für Bund, Land und Kommunen zum 01.01.2023 eingeführt werden.
Da die Nutzungsrichtlinie entsprechend angepasst wurde, muss diese nun wieder dahingehend korrigiert werden, da die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben worden ist.
So ist der Passus zu aktualisieren, indem bei den Nutzungsentgelten folgendes steht: „Mit Einführung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird diese zusätzlich berechnet.“
Eine Ergänzung könnte noch folgen, dass alle ortsansässigen Vereine/ Vereinsgruppen kostenfrei das Haus zur Verfügung gestellt werden kann und Schulklassen, in denen Thandorfer- Kinder gehen, bspw. für Klassenveranstaltungen.
Die geänderte Nutzungsrichtlinie liegt dieser Beschlussvorlage als Entwurf anbei, die rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten sollte.
Hinweis!
Mit Rechnungslegung erhält der Nutzer bereits die Information, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Text aus PDF extrahiert